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Sera und Rest
... wurde gelöscht.
Hunde trieben Rehe in den Tod
Ommersheim/Saarland, 8.1.02
Seit Beginn des Winters und dem Einsetzen der ersten Schneefälle im vergangenen Jahr häufen sich allerorts die Klagen über frei laufende Hunde auf Feldern und in Wäldern. Im Mandelbachtaler Ortsteil Ommersheim kam es in dieser Sache nun zu mehreren folgenschweren Vorfällen.
Bereits am zweiten Weihnachtsfeiertag jagte der Hund eines Ommersheimers ein Reh vom Allmendwald bis zum Bachlauf unterhalb der Weiheranlage, wo er es - im Jägerjargon ausgedrückt - reißen konnte. Das verletzte Tier verendete schließlich unter Qualen.
Der Vorfall wurde von einem empörten Anwohner beobachtet, der den Besitzer des Hundes schließlich zur Rede stellte. Anfangs wies der Hundebesitzer alle Schuld von sich, wurde von seinem Begleiter aber dazu bewogen, die Wahrheit zu sagen. Weil der Mann sich bereit erklärte, wenigstens den materiellen Schaden zu begleichen, wurde von einer Anzeige abgesehen. In der vergangenen Woche fanden Spaziergänger in "Wacke Klamm", ebenfalls auf Ommersheimer Gemarkung, ein weiteres von einem Hund gerissenes Reh. Aufgrund der Schwere seiner Verletzungen musste auch dieses Tier getötet werden.
Allerdings konnte in diesem Fall der Hundebesitzer nicht ermittelt werden. Albert Uth, Jagdvorsteher von Ommersheim, teilte jetzt mit, dass ihm von einem aufgebrachten Spaziergänger berichtet worden sei, dass ein Hund zwei Hasen über die vereisten Felder gejagt hat. Nach Angaben des Spaziergängers hätten sich die Hasen wegen der Schneeverhältnisse nur mühsam dem Zugriff des Hundes entziehen können. "Die Vorfälle lassen mich als Jagdvorsteher auf die gültige Rechtslage hinweisen", heißt es in einer jetzt im Mandelbachtaler Mitteilungsblatt veröffentlichten Erklärung von Albert Uth. So sind Jagdausübungsberechtigte nach Paragraf 40 des Saarländischen Jagdgesetzes, das wiederum durch das Bundesjagdgesetz abgedeckt ist, befugt, einen Hund zu töten, wenn dieser sich außerhalb der Einwirkung seiner Begleitperson befindet. Dieser Fall liege bereits dann vor, wenn ein frei laufender Hund auf mehrmaliges Zurufen seines "Frauchens" oder "Herrchens" nicht reagiere, so Albert Uth. Allerdings sind weder die Jagdpächter noch die Ausübungsberechtigten in den Revieren erpicht, mit solchen Situationen konfrontiert zu werden und in letzter Konsequenz auch zur Waffe zu greifen. Aus Rücksichtnahme auf Wildtiere, die bei den derzeitigen Witterungsbedingungen nahezu ohne Chance gegen die Verfolgung durch einen Hund sind, sollten die Besitzer ihren Hund deshalb an der Leine führen. "Von Hundebesitzern sollte man annehmen, dass sie tierlieb sind. Tierliebe darf sich aber nicht nur auf den eigenen Vierbeiner beschränken", heißt es in der Veröffentlichung des Jagdvorstehers.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.
Ommersheim/Saarland, 8.1.02
Seit Beginn des Winters und dem Einsetzen der ersten Schneefälle im vergangenen Jahr häufen sich allerorts die Klagen über frei laufende Hunde auf Feldern und in Wäldern. Im Mandelbachtaler Ortsteil Ommersheim kam es in dieser Sache nun zu mehreren folgenschweren Vorfällen.
Bereits am zweiten Weihnachtsfeiertag jagte der Hund eines Ommersheimers ein Reh vom Allmendwald bis zum Bachlauf unterhalb der Weiheranlage, wo er es - im Jägerjargon ausgedrückt - reißen konnte. Das verletzte Tier verendete schließlich unter Qualen.
Der Vorfall wurde von einem empörten Anwohner beobachtet, der den Besitzer des Hundes schließlich zur Rede stellte. Anfangs wies der Hundebesitzer alle Schuld von sich, wurde von seinem Begleiter aber dazu bewogen, die Wahrheit zu sagen. Weil der Mann sich bereit erklärte, wenigstens den materiellen Schaden zu begleichen, wurde von einer Anzeige abgesehen. In der vergangenen Woche fanden Spaziergänger in "Wacke Klamm", ebenfalls auf Ommersheimer Gemarkung, ein weiteres von einem Hund gerissenes Reh. Aufgrund der Schwere seiner Verletzungen musste auch dieses Tier getötet werden.
Allerdings konnte in diesem Fall der Hundebesitzer nicht ermittelt werden. Albert Uth, Jagdvorsteher von Ommersheim, teilte jetzt mit, dass ihm von einem aufgebrachten Spaziergänger berichtet worden sei, dass ein Hund zwei Hasen über die vereisten Felder gejagt hat. Nach Angaben des Spaziergängers hätten sich die Hasen wegen der Schneeverhältnisse nur mühsam dem Zugriff des Hundes entziehen können. "Die Vorfälle lassen mich als Jagdvorsteher auf die gültige Rechtslage hinweisen", heißt es in einer jetzt im Mandelbachtaler Mitteilungsblatt veröffentlichten Erklärung von Albert Uth. So sind Jagdausübungsberechtigte nach Paragraf 40 des Saarländischen Jagdgesetzes, das wiederum durch das Bundesjagdgesetz abgedeckt ist, befugt, einen Hund zu töten, wenn dieser sich außerhalb der Einwirkung seiner Begleitperson befindet. Dieser Fall liege bereits dann vor, wenn ein frei laufender Hund auf mehrmaliges Zurufen seines "Frauchens" oder "Herrchens" nicht reagiere, so Albert Uth. Allerdings sind weder die Jagdpächter noch die Ausübungsberechtigten in den Revieren erpicht, mit solchen Situationen konfrontiert zu werden und in letzter Konsequenz auch zur Waffe zu greifen. Aus Rücksichtnahme auf Wildtiere, die bei den derzeitigen Witterungsbedingungen nahezu ohne Chance gegen die Verfolgung durch einen Hund sind, sollten die Besitzer ihren Hund deshalb an der Leine führen. "Von Hundebesitzern sollte man annehmen, dass sie tierlieb sind. Tierliebe darf sich aber nicht nur auf den eigenen Vierbeiner beschränken", heißt es in der Veröffentlichung des Jagdvorstehers.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.