Hund wegen „Mängel“ zurückgegeben – Tierschützerin platzt der Kragen: „Einfach abartig"
Ja, da stimme ich zu. Völlig bescheuert von der Adoptantin.
„Die Schutzgebühr ist kein Kaufpreis im juristischen Sinne und stellt auch keine Gegenleistung dar, sondern sie ist dafür da, wie der Name schon sagt, um das Tier zu schützen."
Und da hört die Zustimmung auf. Das denken Tierschützer sich so, letztlich ist es aber doch ein Kaufvertrag im juristischen Sinne.

