Nach den Wahlen im Herbst sieht es bei uns in Wien so aus:
Neue Regelungen für die Hundehaltung in Wien
Bewilligungspflicht und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip für alle Hunde in Wien: Das sind die zentralen Punkte der geplanten Gesetzesänderung zum Thema Hundehaltung. Grund für die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes sind Vorfälle, bei denen Hunde Menschen schwer verletzten.
update vor
1h 17min
Maulkorbpflicht wird ausgeweitet
Grundsätzlich gilt in Wien an öffentlichen Orten schon jetzt Leinen- oder Maulkorbzwang für Hunde. Künftig sollen jedoch alle bissigen Hunde, egal wie groß, sowie alle Hunde ab einer bestimmten Größe an öffentlichen Orten auf alle Fälle einen Maulkorb tragen müssen. Als bissig gilt dabei jeder Hund, der bereits ein Mal einen Menschen oder einen anderen Hund gebissen hat
Bei den größeren Hunden gilt dieser Maulkorbzwang allerdings auch, wenn sie noch nie zugebissen haben. Diese Regelung soll als Vorsichtsmaßnahme gelten, da größere Tiere schwerere Verletzungen zufügen können als kleine Hunde.
Das sieht der Gesetzesentwurf vor:
Als gefährlich gelten Hunde, bei denen durch Zucht, Abrichtung oder auf Grund rassenspezifischer Merkmale von einer mehr als üblichen Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe auszugehen ist. Weiters Hunde, die durch ihr Verhalten Menschen oder Artgenossen erhebliche Verletzungen zugefügt haben.
Für die Haltung gefährlicher Hunde soll zukünftig eine behördliche Bewilligung nötig sein. Der Hundebesitzer hat dabei besondere Fähigkeiten nachzuweisen. Nicht verlässlich sind jedenfalls Personen, die zum Beispiel wegen angedrohter oder begangener Gewalttaten, wegen Zuhälterei, Tierquälerei und ähnlicher Delikte, wegen bewaffneten Schmuggels oder fahrlässigem Waffengebrauchs samt Gefährdung oder Verletzung rechtskräftig verurteilt worden sind.
Hunderegister im Sinne des Hundes
Neu ist auch die geplante verpflichtende Kennzeichnung aller in Wien gehaltenen Hunde und ein entsprechendes Hunderegister. Damit soll das Aussetzen plötzlich nicht mehr geliebter Hunde oder lästiger Hunde verhindert werden.
Denn der Besitzer kann dann anhand der
Kennzeichnung eruiert werden. Die Kennzeichnung soll mittels Mikrochip erfolgen. Die Kosten dafür werden bei rund 600 Schilling liegen, die vom Hundebesitzer zu tragen sind.
Harte Strafen bei Missachtung
Die geplanten Strafen reichen bei Tierquälerei
oder Verstoß gegen die Maulkorb- oder Leinenpflicht bis zu 100.000 Schilling.
Wer gefährliche Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb führt, sie ohne Bewilligung hält oder Hunde zwecks höherer Aggressivität züchtet, soll in Zukunft mit einer Geldstrafe bis zu 200.000 Schilling rechnen müssen.
im den Nachrichten sagten sie noch das bei nicht beachten der Mk Pflicht bis zu 3jahre
haft drohen..auch sagten sie hunde ab 30cm.
wenn jemanden das neue wiener tierschutz und tierhaltegesetz interessiert.maile ich es sehr gerne zu..
es ist aber 21seiten lang deswegen kann ich es auch hier nicht reinstellen.
Servus und Baba
LG Irish
[Dieser Beitrag wurde von Irish am 19. Februar 2001 editiert.]
Neue Regelungen für die Hundehaltung in Wien
Bewilligungspflicht und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip für alle Hunde in Wien: Das sind die zentralen Punkte der geplanten Gesetzesänderung zum Thema Hundehaltung. Grund für die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes sind Vorfälle, bei denen Hunde Menschen schwer verletzten.
update vor
1h 17min
Maulkorbpflicht wird ausgeweitet
Grundsätzlich gilt in Wien an öffentlichen Orten schon jetzt Leinen- oder Maulkorbzwang für Hunde. Künftig sollen jedoch alle bissigen Hunde, egal wie groß, sowie alle Hunde ab einer bestimmten Größe an öffentlichen Orten auf alle Fälle einen Maulkorb tragen müssen. Als bissig gilt dabei jeder Hund, der bereits ein Mal einen Menschen oder einen anderen Hund gebissen hat
Bei den größeren Hunden gilt dieser Maulkorbzwang allerdings auch, wenn sie noch nie zugebissen haben. Diese Regelung soll als Vorsichtsmaßnahme gelten, da größere Tiere schwerere Verletzungen zufügen können als kleine Hunde.
Das sieht der Gesetzesentwurf vor:
Als gefährlich gelten Hunde, bei denen durch Zucht, Abrichtung oder auf Grund rassenspezifischer Merkmale von einer mehr als üblichen Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe auszugehen ist. Weiters Hunde, die durch ihr Verhalten Menschen oder Artgenossen erhebliche Verletzungen zugefügt haben.
Für die Haltung gefährlicher Hunde soll zukünftig eine behördliche Bewilligung nötig sein. Der Hundebesitzer hat dabei besondere Fähigkeiten nachzuweisen. Nicht verlässlich sind jedenfalls Personen, die zum Beispiel wegen angedrohter oder begangener Gewalttaten, wegen Zuhälterei, Tierquälerei und ähnlicher Delikte, wegen bewaffneten Schmuggels oder fahrlässigem Waffengebrauchs samt Gefährdung oder Verletzung rechtskräftig verurteilt worden sind.
Hunderegister im Sinne des Hundes
Neu ist auch die geplante verpflichtende Kennzeichnung aller in Wien gehaltenen Hunde und ein entsprechendes Hunderegister. Damit soll das Aussetzen plötzlich nicht mehr geliebter Hunde oder lästiger Hunde verhindert werden.
Denn der Besitzer kann dann anhand der
Kennzeichnung eruiert werden. Die Kennzeichnung soll mittels Mikrochip erfolgen. Die Kosten dafür werden bei rund 600 Schilling liegen, die vom Hundebesitzer zu tragen sind.
Harte Strafen bei Missachtung
Die geplanten Strafen reichen bei Tierquälerei
oder Verstoß gegen die Maulkorb- oder Leinenpflicht bis zu 100.000 Schilling.
Wer gefährliche Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb führt, sie ohne Bewilligung hält oder Hunde zwecks höherer Aggressivität züchtet, soll in Zukunft mit einer Geldstrafe bis zu 200.000 Schilling rechnen müssen.
im den Nachrichten sagten sie noch das bei nicht beachten der Mk Pflicht bis zu 3jahre
haft drohen..auch sagten sie hunde ab 30cm.
wenn jemanden das neue wiener tierschutz und tierhaltegesetz interessiert.maile ich es sehr gerne zu..
es ist aber 21seiten lang deswegen kann ich es auch hier nicht reinstellen.
Servus und Baba
LG Irish
[Dieser Beitrag wurde von Irish am 19. Februar 2001 editiert.]

