Hund sein in Wien nach den Wahlen....

Irish

KSG-Ösitante™
Nach den Wahlen im Herbst sieht es bei uns in Wien so aus:

Neue Regelungen für die Hundehaltung in Wien
Bewilligungspflicht und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip für alle Hunde in Wien: Das sind die zentralen Punkte der geplanten Gesetzesänderung zum Thema Hundehaltung. Grund für die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes sind Vorfälle, bei denen Hunde Menschen schwer verletzten.
update vor
1h 17min



Maulkorbpflicht wird ausgeweitet
Grundsätzlich gilt in Wien an öffentlichen Orten schon jetzt Leinen- oder Maulkorbzwang für Hunde. Künftig sollen jedoch alle bissigen Hunde, egal wie groß, sowie alle Hunde ab einer bestimmten Größe an öffentlichen Orten auf alle Fälle einen Maulkorb tragen müssen. Als bissig gilt dabei jeder Hund, der bereits ein Mal einen Menschen oder einen anderen Hund gebissen hat

Bei den größeren Hunden gilt dieser Maulkorbzwang allerdings auch, wenn sie noch nie zugebissen haben. Diese Regelung soll als Vorsichtsmaßnahme gelten, da größere Tiere schwerere Verletzungen zufügen können als kleine Hunde.

Das sieht der Gesetzesentwurf vor:
Als gefährlich gelten Hunde, bei denen durch Zucht, Abrichtung oder auf Grund rassenspezifischer Merkmale von einer mehr als üblichen Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe auszugehen ist. Weiters Hunde, die durch ihr Verhalten Menschen oder Artgenossen erhebliche Verletzungen zugefügt haben.

Für die Haltung gefährlicher Hunde soll zukünftig eine behördliche Bewilligung nötig sein. Der Hundebesitzer hat dabei besondere Fähigkeiten nachzuweisen. Nicht verlässlich sind jedenfalls Personen, die zum Beispiel wegen angedrohter oder begangener Gewalttaten, wegen Zuhälterei, Tierquälerei und ähnlicher Delikte, wegen bewaffneten Schmuggels oder fahrlässigem Waffengebrauchs samt Gefährdung oder Verletzung rechtskräftig verurteilt worden sind.



Hunderegister im Sinne des Hundes
Neu ist auch die geplante verpflichtende Kennzeichnung aller in Wien gehaltenen Hunde und ein entsprechendes Hunderegister. Damit soll das Aussetzen plötzlich nicht mehr geliebter Hunde oder lästiger Hunde verhindert werden.

Denn der Besitzer kann dann anhand der
Kennzeichnung eruiert werden. Die Kennzeichnung soll mittels Mikrochip erfolgen. Die Kosten dafür werden bei rund 600 Schilling liegen, die vom Hundebesitzer zu tragen sind.




Harte Strafen bei Missachtung
Die geplanten Strafen reichen bei Tierquälerei
oder Verstoß gegen die Maulkorb- oder Leinenpflicht bis zu 100.000 Schilling.

Wer gefährliche Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb führt, sie ohne Bewilligung hält oder Hunde zwecks höherer Aggressivität züchtet, soll in Zukunft mit einer Geldstrafe bis zu 200.000 Schilling rechnen müssen.


im den Nachrichten sagten sie noch das bei nicht beachten der Mk Pflicht bis zu 3jahre
haft drohen..auch sagten sie hunde ab 30cm.

wenn jemanden das neue wiener tierschutz und tierhaltegesetz interessiert.maile ich es sehr gerne zu..
es ist aber 21seiten lang deswegen kann ich es auch hier nicht reinstellen.




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Servus und Baba
LG Irish
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[Dieser Beitrag wurde von Irish am 19. Februar 2001 editiert.]
 
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Hi Irish ... hast du hier schon mal geguckt?
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*mpf* die österreicher sind anscheinend auch nicht schlauer als die deutschen politiker
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LG Meike mit Benny
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Hallo Irish,

diesen Artikel habe bei dogsaver gefunden,
watson

Protestwelle in Wien


Die geplante Verschärfung des Wiener Tierschutz- und Tierhalte-Gesetzes hat eine riesige Protestlawine ausgelöst. „Das wird eine ganz große Katastrophe, wenn das so kommt“, meint etwa die Präsidentin des Tierschutzvereins, Lucie Loube´. „Da ist viel drinnen, was eigentlich nicht ausgemacht war. Das ist Wahlkampf auf dem Rücken von Hunden“, sagt ein Sprecher des Kynologenverbandes (ÖKV). Die Mitglieder der Arbeitsgruppe, die über die Änderung in den vergangenen Monaten beraten haben, meinen übereinstimmend, dass das Gesetz weitaus schärfer geschrieben wurde als in den Beratungen besprochen. Und der viel diskutierte und oft geforderte Hundeführerschein fehlt.

Bei allen Hunde-Organisationen und im Rathaus läuten seit der Veröffentlichung des Entwurfes fast pausenlos die Telefone. Erboste Hundebesitzer fordern Aufklärung und Änderungen.

Wie am Dienstag im Ministerrat beschlossen, wird nach der Zustimmung des Parlaments im Sommer zuerst das Bundesgesetz geändert. Demnach sollen Halter nach (tödlichen) Bissen mit bis zu drei Jahren Haft bedroht werden. Während dies bisher nur vereinzelt heftige Reaktionen hervorgerufen hat, sorgen die geplanten Änderungen im Wiener Landesgesetz – die in ähnlicher Form auch in anderen Bundesländern kommen werden – für gehörigen Wirbel. Dabei sollen große Hunde (mehr als 30 Zentimeter Schulterhöhe oder zehn Kilo Gewicht) zukünftig verpflichtend einen Beißkorb tragen müssen. Bei Zuwiderhandeln drohen bis zu 200.000 Schilling Strafe. Neben dem Mikrochip für alle Hunde werden Besitzer von gefährlichen Hunden einen Zuverlässigkeitsnachweis mit Zeugnissen erbringen müssen. Gefährliche Hunde sind Tiere, die schon einmal zugebissen haben oder scharf gemacht wurden.

Von den „Hundefeinden im Rathaus“ ist bei den Gegnern bereits die Rede. Das Thema wird wohl zu einem wichtigen Bestandteil des kommenden Wahlkampfes, auch wenn dies der zuständige Stadtrat Fritz Svihalek eigentlich nicht will. „Ich habe mein Wort gehalten. Ich bin nicht zu feig, das vor der Wahl zu präsentieren. Wenn einige das Gesetz anders sehen, sollen sie es schriftlich bei der MA 58 einreichen, mir reicht es. Das ist doch viel Lärm um nichts.“ Auch in seinem Büro ist man erbost: „Erst nicken und dann über die Medien ausrichten, dass man mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, ist doch feig.“

Svihalek zum Abschluss: „Das ist ein Gesetz, das hauptsächlich das obere Ende der Leine betrifft. Und überhaupt kein Zeichen zu setzen, wäre noch problematischer.“ Ob das Gesetz tatsächlich so kommt, wird sowieso erst die neue Stadtregierung entscheiden.
Quelle: wischerath@web.de
 
danke watson,,

diese fugo fisch von svihalek ich hasse diesen A....

ich habe ihn voriges jahr eine mail geschickt..und ein satz darinnen lautete:ich werde eine Lösung finden
die für beide seiten eine zufriedestellende sein wird..
oder so ähnlich aber es trifft es...

wütend bin ich GRRRRRRRRRRRRRRRRR


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Servus und Baba
LG Irish
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ich bin echt total entsetzt. Das es so ausartet hätte ich nie vermutet. *grummel*
die spinnen echt total.

~*~CyberMaus~*~
 
  • 24. Januar 2026
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Danke für den Tipp, Meike! Den Futtercheck (und vor allem die kostenlosen Futterproben :D) werde ich mir mal gönnen.
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Hundehaltern droht bald Haftstrafe

Lex Kampfhund im Ministerrat: Es soll bis zu drei Jahren Haft geben, wenn fahrlässige Tierhaltung zu Tod oder Verletzung eines Menschen führt.

WIEN (SN, APA).

"Lex Kampfhund": Mit einer Dienstag im Ministerrat vorgelegten Gesetzesnovelle wird künftig die fahrlässige Haltung von Tieren unter Strafe gestellt, wenn sie zu Tod oder Verletzung eines Menschen führt. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft.

"Unsere Arbeit ist getan", sagte Justizminister Dieter Böhmdorfer (FP) zur Verschärfung der Gesetzeslage. Man habe eine gute Lö-sung gefunden, an der auch viele Experten beteiligt gewesen seien. Den Ländern, die die Kompetenz für ein "Kampfhunde"-Verbot hätten, wollte der Minister keine Ratschläge über eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen erteilen. Er wolle sich nicht in entsprechende Zuständigkeiten einmischen. Und: Ihm gehe es keinesfalls um eine "Jagd auf Hundebesitzer".

Begrüßt wurde die Novelle von den Grünen, die es als einen "ersten Schritt in die richtige Richtung" bezeichneten. Der geschäftsführende SPÖ-Klubobmann Peter Kostelka erklärte hingegen, dass - entgegen dem weitgehenden inhaltlichen Konsens in der Plenardebatte - der Kampfhunde-Entwurf "eine glatte Themenverfehlung" sei. Sie ziele ausschließlich darauf ab, dass eine Gefährdung der Menschen durch Tiere mit höheren Strafen geahndet werden soll. Denn die ursprünglich diskutierten Maß-nahmen wie ein Verbot des Scharfmachens, das Verbot der Zucht zu gesteigerter Aggression, ein Importverbot bestimmter Rassen, ein "Hundeführerschein" und eine allgemeine Haftpflichtversicherung würden fehlen, so Kostelka.

Unterdessen protestierte der Wiener Tierschutzverein "energisch" gegen das geplante Wiener Hundegesetz. Der noch bis zum 30. März aufliegende Gesetzesentwurf sei "besonders hundefeindlich", so Vereinspräsidentin Lucie Loube. Die geplanten Neuerungen sehen etwa eine Bewilligungspflicht, Maulkorbzwang für gefährliche Vierbeiner (ab einer Schulterhöhe von 30 cm oder mehr als zehn Kilo Körpergewicht) sowie eine Kennzeichnungspflicht in Form eines Mikrochips plus einem Register für alle Wiener Hunde vor.

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Tierschützer kritisieren
Wiener Gesetzesentwurf

Eine Änderung des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes geht auf eine Initiative von Umweltstadtrat Fritz Svihalek (SP) zurück. Loube befürchtet einen wahren Abgabeboom von betroffenen Hunden in das ohnehin überfüllte Wiener Tierschutzhaus, sollte die Novelle in der jetzigen Form tatsächlich in Kraft treten. Kritik kam auch vom Österreichischen Kynologenverband: Expertenmeinungen seien nicht berücksichtigt worden.
 
ja ja die grünen auch nicht viel besser als die deutschen grünen.....

danke merlin fürs reinstellen...

all die jahre hätten sie mk oder leine kontrolliern können...und nun ab märz plötzlich sind beamte da und plötzlich wird die Mk verordung kontrolliert...
WUUUUUUUUUUUT!!!!

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Servus und Baba
LG Irish
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