keine123
Hallo,
ich habe ein risenproblem. ich habe vor 1,5 jahren einen welpen gekaft, mit einem deutschen heimtierausweis in dem die rasse americanbullog (scott standard type) steht. Ich wohne in B aden Würtemberg btw.
Nun seit einem halben jahr gibt es nur terror. meine freundin besitzt auch einen hund (rottweiler). die rottweiler hündin ist etwas wilder aber keineswegs agressiv. es gab keinen einzigen vorfall in dem mein hund negativ aufgefallen ist.vor ca. einem halben jahr fingen die ersten probleme an. ich war mit beiden im wald ohne leine unterwegs un da sie beide recht jung waren wollten sie spielen und kinder befanden sich in der nähe. meinen hund habe ich abgerufen und ist dann auch zur leine gekommen die hünding war dann etwas komplizierter. aber es ist nicht zu einem biss oder ähnliches gekommen.seit dem haben beide hunde leinen und maulkorbpflicht (pure tortur für beide). die hundestaffel kam dann zur begtachtung vorbei und schaute sich beide hunde an. mein hund wurde von ihnen als ungefährlich eingestuft. (das them rottweiler lasse ich jetzt bewusst aus, da meine freundin bereits mit anwalt und allem in kontakt ist).
jedoch hat die polizei bei mir einen impfausweis gefunden aus dem eu ausland, auf dem die selbe chipnummer eingetragen ist wie in dem deutschen heimtierausweis. aufgrund von fotos haben sie entschieden meinen hund vorläufig als kampfhund einzuordnen, da er den pitbull typen sehr ähnlich sieht. meine frage dazu:
was ist aussagepflichtiger vor gericht?: der deutsche heimtierausweis in dem "AMERICAN BULLDOG" eingetragen steht oder der ausländische impfausweis in dem "Boxer" steht. ich habe ihn damals mehr oder weniger aus dem koferraum gekauft. aber falls ein dna test erzwungen wird und es sich herausstellt er ist ein mischling mit kampfhund mit drin, ist ja der import verboten. ich habe ihn jedoch hier in deutschland gekauft, via mündlichen vertrag und beim kauf war auch ein zeuge dabei.
soweit so gut. jetzt kommt es zur schickane: das amt meinte, er wird vorläuflich. als kampfhund eingestuft, jedoch darf ich weiterhin den alten heimtierausweis nutzen in dem "american Bulldog" steht. sie meinten nur ich soll ein wesenstest absolvieren und dann ist erstmal gut. leinenbefreiung muss dan gesondert beantragt werden.
einen termin zum wesenstest hatte ich letzte woche mittwoch. an diesem habe ich nicht teilgenommen, weil ort und zeit mir zu spät mitgeteilt worden sind. aber die dame beim amt meinte, sie hätte nachweise dass ichdie unterlagen und emails bekommen habe und zwar rechtzeitig. aufgrund der nicht teinahme, wollte sie ihn mir am selben tag wegnehmen. ich habe rotz und wasser geheult und dann es geschafft die beschlagnahme auszusetzen, wenn ich dafür an dem wesenstest diese woche mittwoch teilnehme (heute). jedoch nur unter folgenden umstände:
1. ich muss die 310€ bezahlen von letzter woche weil ich nicht erschienen wird.
2. muss ich die 310€ für diese woche auch im voraus bezahlen sonst darf ich nicht teilnehmen.
wenn ich nicht komplett dumm bin, dann ist eine teilnahme am wesenstest nur erlaubt, wenn der betrag ausdrücklich im VORAUS bezahlt wird (so hatte sie mir das geschrieben). dadurch dass ich heute auch ohne zu melden nicht teilgenommen habe wären das 620€ für die katz. ob jetzt meine schuld oder nicht, ohne bezahlung im voraus, keine teilnahme erlaubt am wesenstest. ohne erlaubnis teilzunehmen aufgrund keiner eingegangen zahlung kein recht an dem wesenstest teilzunehmen. weiß jemand ob ich das geld zahlen muss? ich zahle doch nicht für etwas an dem ich nicht teilnehme. ist mir doch egal ob sie mir 100 termine geben. wenn ich jetzt krank bin oder sonstiges (bin seit dem 1. januar 2016 dauerhaft krank geschrieben. nicht nur vom. behandelnden arzt sondern auch von einem zugelassen amtsarzt. dies teilte ich dem ordnungsamt mit jedoch interessiert es sie kein bisschen). oder auch wenn ich kein bock habe teilzunehmen haben sie doch nciht das recht geld zu fordern ohne dass ich teilgenommen habe.
1. wird die kampfhundeigenschaft nur vermutet. maneche american bulldogs sehen amstaffs sehr ähnlich. wesentliche merkmale sind größe und gewicht. mein hund ist sowohl größer als auch schwerer als die deutsche norm eines amstaffs. und ich denke nicht, dass ein polizist von der hundestaffel mehr recht zur beurteilung der rasse hat als ein tierarzt oder?
was ich jetzt gemacht habe, ich habe den hund heute verkauft, via mündlichen vertrag an einem anderen käufer. dieser soll in seinem stadtkreis einfach den wesenstest machen, dann kaufe ich den hund zurück. der wesenstest ist ja gültig im gesamtem bundesland.
eine wichtige frage habe ich. wenn die hundestaffel jetzt kommt um mir den hund wegzunehmen, sage ich ihnen einfach ich habe ihn verkauft mit allen papieren und zwar via mündlichem kaufvertrag. bin ICH VERPFLICHTET DER hundestaffel die daten des neuen besitzers mitzuteilen? weil ehrlich gesagt kann ich mich nicht mehr so gut erinnern :/ wenn ich ihnen die daten nicht sage, welche strafe droht mir?
letztendlich habe ich meinen american bulldog (laut heimtierausweis) an eine andere privatperson via mündlichem kaufvertrag verkauft. bin ich verpflichtet dem neuen käufer mitzuteien, dass die stadt in der ich wohne so viel welle um meinen lieben kleinen gemacht hat? weil hier wurde ja kein test oder sonstiges gemacht. lediglich bilder geschosen von der hundestafel und daher wird die kampfhundeigenschaft lediglich vermutet. ist der neue verkäufer verpflichtet den hund an seinem neuen wohnort anzumelden? (natürlich ist er das, aber welche gesetzliche frist ist da?). und ist er verpflichtet anzugeben, dass da wo der hund herkommt es so viel schikane um den hund gab? oder hat mein ordnungsamt kein einfluss auf den neuen wohnort?
wenn die polizei zu mir kommt um zu schauen ob der hund hier ist, dürfen sie die wohnung durchsuchen ohne durchsuchungsbefehl?
entschuldigen für den langen text. aber ich habe genug von diesem amt hier. ich bin schon so lange krank geschrieben und habe all meine zeit udn liebe in diesem hund gesteckt und versuche jtzt alles um ihn wieder zu bekommen ohne den rest meines lebens stress zu haben. er ist mien besterfreund und ich scheue keine mühen und kosten um dem amt hier eine auszuwischen und um meine ruher zu bekommen....
ich würde mich freuen wenn jemand mit rechtlichen paragraphen antworten könnte damit ich das der sachbearbeiterin um die ohren hauen kann. so eine armselige verschwendung von steuergeldern, um anderen leuten ihre besten freunde wegzunehmen.
lg
ich habe ein risenproblem. ich habe vor 1,5 jahren einen welpen gekaft, mit einem deutschen heimtierausweis in dem die rasse americanbullog (scott standard type) steht. Ich wohne in B aden Würtemberg btw.
Nun seit einem halben jahr gibt es nur terror. meine freundin besitzt auch einen hund (rottweiler). die rottweiler hündin ist etwas wilder aber keineswegs agressiv. es gab keinen einzigen vorfall in dem mein hund negativ aufgefallen ist.vor ca. einem halben jahr fingen die ersten probleme an. ich war mit beiden im wald ohne leine unterwegs un da sie beide recht jung waren wollten sie spielen und kinder befanden sich in der nähe. meinen hund habe ich abgerufen und ist dann auch zur leine gekommen die hünding war dann etwas komplizierter. aber es ist nicht zu einem biss oder ähnliches gekommen.seit dem haben beide hunde leinen und maulkorbpflicht (pure tortur für beide). die hundestaffel kam dann zur begtachtung vorbei und schaute sich beide hunde an. mein hund wurde von ihnen als ungefährlich eingestuft. (das them rottweiler lasse ich jetzt bewusst aus, da meine freundin bereits mit anwalt und allem in kontakt ist).
jedoch hat die polizei bei mir einen impfausweis gefunden aus dem eu ausland, auf dem die selbe chipnummer eingetragen ist wie in dem deutschen heimtierausweis. aufgrund von fotos haben sie entschieden meinen hund vorläufig als kampfhund einzuordnen, da er den pitbull typen sehr ähnlich sieht. meine frage dazu:
was ist aussagepflichtiger vor gericht?: der deutsche heimtierausweis in dem "AMERICAN BULLDOG" eingetragen steht oder der ausländische impfausweis in dem "Boxer" steht. ich habe ihn damals mehr oder weniger aus dem koferraum gekauft. aber falls ein dna test erzwungen wird und es sich herausstellt er ist ein mischling mit kampfhund mit drin, ist ja der import verboten. ich habe ihn jedoch hier in deutschland gekauft, via mündlichen vertrag und beim kauf war auch ein zeuge dabei.
soweit so gut. jetzt kommt es zur schickane: das amt meinte, er wird vorläuflich. als kampfhund eingestuft, jedoch darf ich weiterhin den alten heimtierausweis nutzen in dem "american Bulldog" steht. sie meinten nur ich soll ein wesenstest absolvieren und dann ist erstmal gut. leinenbefreiung muss dan gesondert beantragt werden.
einen termin zum wesenstest hatte ich letzte woche mittwoch. an diesem habe ich nicht teilgenommen, weil ort und zeit mir zu spät mitgeteilt worden sind. aber die dame beim amt meinte, sie hätte nachweise dass ichdie unterlagen und emails bekommen habe und zwar rechtzeitig. aufgrund der nicht teinahme, wollte sie ihn mir am selben tag wegnehmen. ich habe rotz und wasser geheult und dann es geschafft die beschlagnahme auszusetzen, wenn ich dafür an dem wesenstest diese woche mittwoch teilnehme (heute). jedoch nur unter folgenden umstände:
1. ich muss die 310€ bezahlen von letzter woche weil ich nicht erschienen wird.
2. muss ich die 310€ für diese woche auch im voraus bezahlen sonst darf ich nicht teilnehmen.
wenn ich nicht komplett dumm bin, dann ist eine teilnahme am wesenstest nur erlaubt, wenn der betrag ausdrücklich im VORAUS bezahlt wird (so hatte sie mir das geschrieben). dadurch dass ich heute auch ohne zu melden nicht teilgenommen habe wären das 620€ für die katz. ob jetzt meine schuld oder nicht, ohne bezahlung im voraus, keine teilnahme erlaubt am wesenstest. ohne erlaubnis teilzunehmen aufgrund keiner eingegangen zahlung kein recht an dem wesenstest teilzunehmen. weiß jemand ob ich das geld zahlen muss? ich zahle doch nicht für etwas an dem ich nicht teilnehme. ist mir doch egal ob sie mir 100 termine geben. wenn ich jetzt krank bin oder sonstiges (bin seit dem 1. januar 2016 dauerhaft krank geschrieben. nicht nur vom. behandelnden arzt sondern auch von einem zugelassen amtsarzt. dies teilte ich dem ordnungsamt mit jedoch interessiert es sie kein bisschen). oder auch wenn ich kein bock habe teilzunehmen haben sie doch nciht das recht geld zu fordern ohne dass ich teilgenommen habe.
1. wird die kampfhundeigenschaft nur vermutet. maneche american bulldogs sehen amstaffs sehr ähnlich. wesentliche merkmale sind größe und gewicht. mein hund ist sowohl größer als auch schwerer als die deutsche norm eines amstaffs. und ich denke nicht, dass ein polizist von der hundestaffel mehr recht zur beurteilung der rasse hat als ein tierarzt oder?
was ich jetzt gemacht habe, ich habe den hund heute verkauft, via mündlichen vertrag an einem anderen käufer. dieser soll in seinem stadtkreis einfach den wesenstest machen, dann kaufe ich den hund zurück. der wesenstest ist ja gültig im gesamtem bundesland.
eine wichtige frage habe ich. wenn die hundestaffel jetzt kommt um mir den hund wegzunehmen, sage ich ihnen einfach ich habe ihn verkauft mit allen papieren und zwar via mündlichem kaufvertrag. bin ICH VERPFLICHTET DER hundestaffel die daten des neuen besitzers mitzuteilen? weil ehrlich gesagt kann ich mich nicht mehr so gut erinnern :/ wenn ich ihnen die daten nicht sage, welche strafe droht mir?
letztendlich habe ich meinen american bulldog (laut heimtierausweis) an eine andere privatperson via mündlichem kaufvertrag verkauft. bin ich verpflichtet dem neuen käufer mitzuteien, dass die stadt in der ich wohne so viel welle um meinen lieben kleinen gemacht hat? weil hier wurde ja kein test oder sonstiges gemacht. lediglich bilder geschosen von der hundestafel und daher wird die kampfhundeigenschaft lediglich vermutet. ist der neue verkäufer verpflichtet den hund an seinem neuen wohnort anzumelden? (natürlich ist er das, aber welche gesetzliche frist ist da?). und ist er verpflichtet anzugeben, dass da wo der hund herkommt es so viel schikane um den hund gab? oder hat mein ordnungsamt kein einfluss auf den neuen wohnort?
wenn die polizei zu mir kommt um zu schauen ob der hund hier ist, dürfen sie die wohnung durchsuchen ohne durchsuchungsbefehl?
entschuldigen für den langen text. aber ich habe genug von diesem amt hier. ich bin schon so lange krank geschrieben und habe all meine zeit udn liebe in diesem hund gesteckt und versuche jtzt alles um ihn wieder zu bekommen ohne den rest meines lebens stress zu haben. er ist mien besterfreund und ich scheue keine mühen und kosten um dem amt hier eine auszuwischen und um meine ruher zu bekommen....
ich würde mich freuen wenn jemand mit rechtlichen paragraphen antworten könnte damit ich das der sachbearbeiterin um die ohren hauen kann. so eine armselige verschwendung von steuergeldern, um anderen leuten ihre besten freunde wegzunehmen.
lg