Hund neu einstufen lassen? (Rasse)

Herzenshund2011

Hallo zusammen!
Ich hab Chico aus dem Tierheim und dort lief er als reinrassiger Staff, was er auf keinen Fall ist, er hat auch keine Papiere, wo man das nachweisen könnte.
Keine Ahnung, wie es zu dieser Einstufung kam, aber ich frage mich, ob man einen Hund neu einstufen lassen kann und ob das was bringen würde (für eine eventuelle Leinenbefreiung z.B.)
Ist mein Hund dann ein Kat.2-Hund?
Danke schonmal für eure Hilfe!!

P.S.: Fotos hab ich hochgeladen, für einen Staff ist er viel zu groß und schlank, hat eher eine Boxer-Figur. Würde er eventuell als Boxer-Mix durchgehen???
 
  • 25. April 2024
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Hi Herzenshund2011 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich find ihn schon staffig...auch wenn vllt nicht reinrassig. Aber auch ein Staffmix gilt in BaWü als Kat. 1 Hunde...
Ich weiß nicht inwiefern eine Neustufung durch einen Gutachter (Amtsvet) möglich ist, aber ich denke, dass deine Karten bei diesem Hund schlecht aussehen... Ein Versuch, der bestimmt ne Menge Geld kostet ist bestimmt möglich, aber wie schon geschrieben, große Hoffnungen würde ich mir nicht machen.
 
Huhu!

Fotos seh ich keine... Wenn das Tierheim Tübingen gemeint ist, dann würde ich mal fragen ob sie Chico dem VetAmt vorgestellt haben. Falls nicht und der hat einen WT würd ichs einfach mal probieren. Passieren kann ja nichts.

Ich denke allerdings nicht, dass Tübingen einen Hund unnötig zum Kat.1 Hund gemacht hat.

Gruß nina
 
hmmm, leider doch (unnötig zum Kat.1-Hund gemacht), soweit ich das mitbekommen hab :(
die Hundestaffel hat sich ziemlich aufgeregt über die vorschnelle Einstufung des Tierheims (wenn ich's jetzt noch richtig in Erinnerung habe), aber einmal eingestuft ist da leider nicht mehr viel zu machen....
Aber gut, wenn ein Mix ebenfalls Kat.1 ist, dann bringt's echt nichts, es wird schon was in der Richtung drin sein, das kann man nicht leugnen :) Ein Gutachten würde wohl von den Kosten her im 4-stelligen Bereich sein, so der Polizeihundemensch....
Hab gefragt wegen der Leinenbefreiung, die eventuell leichter wäre, wenn er Kat. 2 wäre. Aber hab ja eben mit der Hundestaffel telefoniert, wenn ich noch andere Urteile hab von Befreiungen, könnte man eventuell was machen!!! Das OA kennt sich in dem Bereich noch nicht so aus und sie "wollen den Hunden ja nichts Böses, müssen sich aber an die Gesetze halten", so die Auskunft.
ich bekomm jetzt zumindest mal 2 Bescheide von Usern hier aus dem Forum und dann mal schauen!

hoffentlich klappt's....

Ich mach mir nur Sorgen, dass sie aus Prinzip keine Befreiungen erteilen, weil wenn was passiert, sie eventuell zur Verantwortung gezogen werden könnten (?). Aber bestimmt wäre ich ja dann selbst verantwortlich..... ach, keine Ahnung, ich warte jetzt mal ab!

P.S.: Fotos sind oben in dem Kopf neben meinem Nick-Namen!
 
hmmm, leider doch (unnötig zum Kat.1-Hund gemacht), soweit ich das mitbekommen hab :(
die Hundestaffel hat sich ziemlich aufgeregt über die vorschnelle Einstufung des Tierheims (wenn ich's jetzt noch richtig in Erinnerung habe), aber einmal eingestuft ist da leider nicht mehr viel zu machen....

Hä? das versteh ich nicht ganz.... dein Hund muss ja einen WT haben wenn ihn das TH als Am Staff eingestuft hat und ihn an dich vermittelt hat.
 
Es gibt vom VG Stuttgart ein Urteil zur Definition des Begriffes "Kreuzung":


Insofern wäre es durchaus interessant, darüber nachzudenken. Die Verwaltungsvorschrift zur Polizeiverordnung sagt aus, dass bei Zweifeln an der Rassezugehörigkeit ein Gutachten eingeholt werden kann. Die Kosten trägt der Halter, falls es sich um eine Kreuzung im Sinne der Verordnung handelt. Es steht nicht drin, von wem die Zweifel ausgehen müssen - es wäre also eine Möglichkeit, die Rassezugehörigkeit bei Deinem zuständigen Ordnungsamt anzuzweifeln. Zum Verfahren kannst Du sicher Rosi fragen, die kennt sich ja in BaWü aus. Ich würde vorher auch mal einen Anwalt dazu fragen, falls Du es ernsthaft in Erwägung ziehst.
 
hmmm, leider doch (unnötig zum Kat.1-Hund gemacht), soweit ich das mitbekommen hab :(
die Hundestaffel hat sich ziemlich aufgeregt über die vorschnelle Einstufung des Tierheims (wenn ich's jetzt noch richtig in Erinnerung habe), aber einmal eingestuft ist da leider nicht mehr viel zu machen....

Hä? das versteh ich nicht ganz.... dein Hund muss ja einen WT haben wenn ihn das TH als Am Staff eingestuft hat und ihn an dich vermittelt hat.

Ja, hat er, also hab ich im TH mit ihm gemacht bevor ich ihn mitgenommen hab.
Also er kam im TH an (Beschlagnahmung), wurde dann vom Pfleger oder Leiter angeschaut/beurteilt, irgendwo angemeldet (frag mich nicht, wie das genau läuft) und die Hundestaffel meinte dann: warum habt ihr das gemacht?! der Hund hätte es so viel leichter haben können, hättet ihr vorher mit uns geredet.
Irgendwie so. Ganz genau weiß ich es im Einzelnen auch nicht mehr, aber im Groben war es so. Aber ob rein oder Mix, anscheinend macht das ja nicht so den Unterschied.

ich schau mir den Link von Käptn_Stummel mal noch an, vielleicht erfahre ich da noch was Interessantes.
Ich versuche es jetzt mal über den Weg mit den Bescheiden von den Anderen. Mit Rosie (Murphy?) habe ich auch schon Kontakt aufgenommen, schickt mir ihren Bescheid, wenn sie wieder aus dem Urlaub da ist.
 
Ja gut aber wenn er einen WT hat kann er doch nicht als Kat1 eingestuft werden (weil er das ja schon ist.)

Wenn das VetAmt was anderes draus gemacht hätte würd ich nochmal nachfragen und es mir schriftlich gegen lassen.
 
Ja gut aber wenn er einen WT hat kann er doch nicht als Kat1 eingestuft werden (weil er das ja schon ist.)

Das versteh ich nicht ganz. Wie hängen der WT und die Kategorie zusammen?
Er ist ja im TH eingestuft worden, ohne WT damals. Dann haben wir einen WT gemacht, auch noch im TH, dann wurde er vermittelt.

Kompliziert :)

Letztendlich muss ich sagen, ist mir die Einstufung egal, solange es nicht mit der Leinenpflciht zusammen hängt. Hundesteuer ist ja sowieso gleich in Tübingen, egal was man für einen Hund hat, WT hat er bestanden und wir haben sowieso alles erfüllt.
Am wichtigsten wäre mir eben die Leinenbefreiung und an der sind wir jetzt über den Weg der anderen "Befreiten" dran, also dass ich dem OA diese Bescheide zeige. Die Leine ist halt schon eine ziemliche Einschränkung, für mich und den Hund.
 
ah, ok!
Stimmt, das war auch noch so eine Sache: der Hundeführer meinte, wir hätten uns den WT sparen können, hätten wir mit ihm geredet. Jetzt wo du es sagst, fällt es mir wieder ein!
Die Einstufung der Rasse geschah eigentlich nur über da Tierheim, worüber sich der Hundestaffelführer ziemlich aufgeregt hat.

Das Blöde ist nur, dass ein Rassegutachten so irre teuer ist. mind. 1000 Euro, die ich nicht einfach so locker hab :(
und ob es was bringt, ist eine andere Sache.

Somit hat sich meine Frage vielleicht schon wegen den Finanzen erübrigt :(
 
Frag wegen den Kosten einfach mal Dein VetAmt bzw. Landratsamt. Nach der Gebührenordnung für Tübingen find ich nix, was einen 4-stelligen Betrag rechtfertigen sollte. Und frag auch mal nach der Berechnungsgrundlage für die Gebühren.
 
ok, vielen Dank! Werd ich machen. Ich hab auch nur diese eine telefonische Auskunft, muss ja so nicht unbedingt stimmen...
 
Wenn er den WT in Bawü bestanden hat, ist er doch jetzt einfach nur noch ein "normaler Hund" - so im Alltag - oder hat sich da in den letzten Jahren was geändert ???
Steuer ist was anderes...aber nach dem ich (vor ein paar Jahren) den WT gemacht hatte, hatte ich danach für meinen AmStaff keine besonderen Auflagen mehr....dann wär es doch egal als was er irgendwann mal eingestuft wurde, oder ?
 
Ich denke es geht um Leinenbefreihung. Die bekommt man nicht automatisch mit dem WT
 
Stell mal schriftlich, formlos einen Antrag zu Leinenbefreiung an dein Ordnungsamt, i.d.R. müssten sie diese erlauben, wenn dein Hund einen WT hat!
 
Stell mal schriftlich, formlos einen Antrag zu Leinenbefreiung an dein Ordnungsamt, i.d.R. müssten sie diese erlauben, wenn dein Hund einen WT hat!

Hab ich schon. Tun sie leider nicht, "weil das nicht vorgesehen sei". Allerdings haben die keine Erfahrungswerte und "wollen den Hunden ja nichts Böses". Man bekäme eine Befreiung nur, wenn der Hund alt und rückenkrank sei, wo eine Leine eine Zumutung sei. Ich finde die Auslegung etwas subjektiv, deswegen würde ich gerne die Befreiungen von Anderen mal zeigen und auch deren Begründungen (z.B. BH oder Hundeführerschein o.Ä.).
Das Amt klang so, als könnte man dann auch was machen, sie kennen sich da halt noch nicht so aus, weil offensichtlich noch niemand eine Befreiung beantragt hat :verwirrt:
 
*Puh* ich find meinen Leinenbefreiung-Antrag gerade nicht, aber da stand dies in etwa drin:
Dass meine Hündin am XY die Verhaltensprüfung erfolgreich in Ulm absolviert hat und deshalb die vermutete Gefährlichkeit aufgrund der Rasse wiederlegt sei. Außerdem wäre meine Hündin gut erzogen und würde sehr gut gehorchen. Sollten Passanten oder andere Hunde uns außerhalb der Ortschaft begegnen, würde ich sei selbstverständlich sofort abrufen und anleinen. Außerdem wird meine Hündin als Mantrailer in der Rettungshundestaffel ausgebildet, usw...
so in etwa hab ich's geschrieben (jedoch etwas netter und besser geschrieben, aber der Inhalt triffts in etwa.)
 
Ich kenne BW-Kat.1- Hunde die eine Leinenbefreiung wegen einem vorzüglichen WT UND der BH haben!
Habt ihr die oder steuert ihr die zufällig an? Das wäre noch ne Idee.
 
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