Hund hat anderen Hund getötet

  • 29. März 2024
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Hi Matthias W. ... hast du hier schon mal geguckt?
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Guten Tag,

um die Frage nach dem: - Was macht der Hausbesucher denn bei mir - ein Stück näher zu kommen:

Er wird schellen und seine Ohren spitzen: Bellt ein Hund im Haus? Vor allem: wie klingt dieses Bellen? Wie wir alle wissen gibt ein Hund in unterschiedlichen Situationen unterschiedliche Bellmelodien von sich.

Der Amtsbesucher steht vor der Wohnungstür, die geöffnet wird. Hier wird festgestellt ob Hund gleich Gulasch aus dem Besucher machen will oder ob er hinter, neben dem Hundehalter steht, der ja nun die Türe geöffnet hat.

Wenn diese Situation ist, wie verhält sich Halter und Hund? Beide müssen dem Besucher den Weg frei zur Wohnstätte bereiten.

Oder liegt Hund brav auf seinem Platz und schaut nur interessiert, wenn Besuch eintritt?

Das sind die ersten gravierenden Faktoren für den Amtsbesuch.

Nun setzt sich der Besuch und auch hier wird registriert: Wie verhält sich nun Hund (inklusive Halter) da ein Fremder in das Revier eingedrungen ist?

Der Kaffee wird gemeinsam geschlürft und ein Gespräch folgt zwischen den Menschen.

Abstammung von Hund, wie ist das Verhältnis aus Sicht des Hundehalters, welche Vorkommnisse gab es schon? Ist er geimpft, gechipt usw. Also in Form eines lockeren Gespräches wird herausgefunden, welches Bild der Hundehalter abgibt. Das ist relativ wichtig für die Gesamtbeurteilung.

Nun wird sich wahrscheinlich der Amtsbesucher mit dem Hund beschäftigen und bitte, wir befinden uns immer noch im Revier des Hundes und des Halters.

Die Reaktion des Hundes ist immens wichtig. Lässt er sich anfassen, wie reagiert Hund auf Ansprache des Fremden? usw.

Der Gassigang wird die Hauptprobe, denn hier findet sich die Antwort auf die dringende Amtsfrage wie sich der Hund draussen anderen Menschen und Artgenossen, umgeben von Umwelablenkungen, verhalten wird.

Ich hoffe ein wenig Licht ins Dunkel gebracht haben zu können
 
Ich habe die Frage was bei dem Besuch passiert nicht gesehen , aber bei mir lief das ganze nach einem Beisovrfall,total anders ..
Ordnungsamt + Polizeibeamter haben bei mir geklingelt (Polizeiauto natürlich genau bei mir vor der Haustür) .. Ich wollte sie reinbitten , "ach nein das ist nicht nötig " .. Ich wollte Apollo raus holen "ach nein den Hund wollen sie gar nicht sehen " .. Mein Grundstück wurde besichitigt , die Umzäunung geprüft, besonderes Augenmerk war auf die Kaninchen die frei im Garten liefen gerichtet ," ob der Hund denen nichts macht ??? ".
Nein der liebt kleine Tiere .... , dann wurden die Nachbarn über meinen Hund befragt, alles "ältere" Leute um die 70 ... Da gab es nur positive Auskünfte, die mögen ihn sehr .. Das wars dann, ca, eine Woche kam der "Freispruch" , lediglich die Anmerkung das ich im eigenen Interesse meinen Hund von dem Hund der Familie .... vernhalten soll ;) ...
 
@milly
kennst du den Ablauf einer Vet-Kontrolle nach Beissvorfall in der Schweiz aus eigener Erfahrung oder sind das Vermutungen?
 
@milly
kennst du den Ablauf einer Vet-Kontrolle nach Beissvorfall in der Schweiz aus eigener Erfahrung oder sind das Vermutungen?

Ob Schweiz, Österreich, Deutschland, Polen usw. spielt keine so sonderlich grosse Rolle. Das sind Vorgehensweisen, welche auf Empfehlungen von EU Richtlinien beruhen und sich im Laufe der Jahre in den einzelnen Ländern etabliert haben. Hinzu kommen noch die Landesübergreifenden Ausbildungsmassnahmen von Vet- und Ordnungsamtspersonal, welche die Seminarinhalte in ihren Arbeitsalltag integrieren. Ja, es gibt Länderspezifische Handlungen der jeweiligen Personalstämme.

In einem EU Land kannst du sogar mit Schmiergeld vieles erreichen, dennoch, die grosse rote Linie zieht sich im Personalverhalten durch. Mir ist bewusst, dass die Schweiz nicht EU Land ist, dennoch wird auch deren Personal geschult im Umgang mit ihrem Klientel und der Sichtung von Hund und Halter, respektive die Beurteilung der Einzelsituation.

Kleines Beispiel:
In der Schweiz kommen sie zum reden mit dem Halter, sichten alles, beurteilen. In Skandinavien sähe das ein klein wenig anders aus.
Da kommt die grüne Minna angerückt, nimmt Hund mit, befragt dich Tage später auf dem Revier und der Amtsveterinär zieht derweilen schon mal die Spitze auf.

Hier kannst du auch zum Amtsveterinär und sagen, dass du deinen Hund aus finanziellen Gründen nicht mehr unterhalten kannst und gehst dann alleine nach Hause.

Hier ist es auch soweit geduldet, dass die "Kampfhunde" beim Zahnarztveterinär Kronen über ihr Gebiss bekommen, welche vom Hersteller aus angespitzt sind. Normalerweise sind bis auf wenige Zähne die Hundezähne "flach". Von Natur aus. Hier siehst du mittlerweile goldene und silberfarbene kleine Waffen im Maul der Hunde. Kostenpunkt für eine komplette Überkronung solcher kleinen Zahnwaffen, umgerechnet und je nach Zahnarzt: 6ooo Euronen.
 
Also letzteres. Dachte ich mir fast. Bei einem ´für den Halter des Hundes eventuell sehr wichtigen Thema würde ich dann zumindest ein "ich vermute" oder ähnliches vor meinen Beitrag setzen.
 
Es gibt dafür EU-Richtlinien ? Kann die man die irgendwo nachlesen ? Mein Eindruck bisher war eher, daß jedes Dörflein da sein eigenes Süppchen kocht.
 
Vor allem EU-Richtlinien für die Schweiz, in der weniger Bestechlichkeit vorherrscht als im Rest der EU, wenn ich den Text recht verstanden habe...
 
Ist das denn so ? :D

Und in ganz Skandinavien wird "dann schon mal die Spritze aufgezogen" ?
 
Hallo,

Tierschutzgesetz gilt nicht nur für Nutztiere, sondern zieht sich bis runter zum Haustier. Ich hoffe, hier stimmen mir alle zu.

Um solche Gesetze, Empfehlungen, Richtlinien bis in den letzten Haushalt nahe bringen zu können, wird via Medien, entsprechende Fachzeitungen/Magazinen der Bürger informiert. Ich setze hier auch in diesem Punkt Zustimmung voraus.

Wenn die kommenden und gewollten zukünftigen "Normen" auf den entsprechenden Schreibtischen der zuständigen Stellen liegen, so wird das Personal jeder Abteilung darüber informiert. Ein völlig normaler Vorgang, und bei Bedarf werden Unterweisungen/Schulungen anberaumt. Damit es an der "Front" umgesetzt werden kann, was "von oben" gewünscht.

Nun nehmen wir die Schweiz bzw. Deutschland her, welche aus verschiedenen zusätzlichen Ländern bestehen. Fast jedes Bundesland hat leider hier noch unterschiedliche Gesetzesgrundlagen (aus seinem eigenen Bundes- und Landesrecht hergeleitet). Lehnt jedoch an den Richtlinien von oben an.

Nun nehmen wir eine Lupe und schauen uns einmal die Struktur vor Ort, einem einzelnen Kreis im Land an.

Je nachdem welches Personal hier vor Ort, wird auch entsprechend gehandelt. Mal "softer", mal "härter". Der Paragraf für eine entsprechende Situation vor Ort wird somit sehr dehnbar.

Ist das Personal ein Hardliner, Pech für Hundehalter. Ist Personal vor Ort ein absoluter Tierfreund mit Wattebauschweichem Herz, fällt eine Beurteilung völlig anders aus. Obwohl Richtlinien für beide Personale aussagen:

Ziel eines jeden Vorfalls ist, die Sachlage neutral zu beurteilen und mögliche Täter wie Opfer zusammen zuführen für das Ziel einer einvernehmlichen Vereinbarung und zur Beruhigung und Akzeptanz der Bevökerung (dient übrigens als sogenannte Erziehungsmassnahme am Bürger). Auch mit dem Huntergrund, dass die Gerichtsbarkeit entlastet werden soll und entsprechend auffällige Hunde mit deren Halter sich einer Unterrichtung unterziehen (Hundeschule).

Nun kommen wir zu dem Punkt, dass ein Pudel auch nur ein Hund - so wie ein sogenannter Listenhund. Wenn Omas Pudelchen jedoch den Taschenmischling von Opanachbar den Garaus macht, wird dieses vom Personal der zuständigen Stellen genauso anders gehandhabt, wie die Öffentlichkeit es beurteilt - wenn: ein sogenannter Listenhund den Fiffi vom Nachbarn umnietet.

Hier liegt jedoch die eigentliche Debatte!

Vor Jahren wurde Hund gesetzlich zu einem "Gegenstand" deklariert. Ohne grosse Ankündigung so dass die Bevölkerung hätte die Chance gehabt hier mit zu diskutieren und die Gesetzeslage mit zugestalten.

Die Bezeichnung Listenhund kommt auch nicht gerade vom Himmel gefallen und die Auflagen für diese Hunde und deren Halter sind doch enorm.

Einige Mitmenschen argumentieren nun: Ja! Aber so ein Listenhund ist doch in der Statistik derjenige Hund, welcher am häufigsten beisst.

Ist das so, wenn wir neutral und wertfrei dahinter schauen?

Die Medien haben auch hier ihren massgeblichen Anteil dazu beigetragen, dass es bei den Menschen so feste verankert ist, dass ein (Beispiel Hunderasse: ) Pitbull von Hause aus "böse" ist.

Kommen wir zu den Hundehaltern:

Ist denn niemanden aufgefallen, dass hier zwei Hundehalter (Oma mit ihrem Pudelchen oder Yorki usw. und Hundehalter von sogenannten Listenhunden) völlig ungleich behandelt werden? Vor dem Gesetz, vom zuständigen örtlichen Personal, von der sozialen Umwelt.

Das kann unter anderem wunderbar an Einreisebestimmungen in die jeweiligen EU Ländern erkannt werden. Pudel darf ohne irgendetwas einreisen, Pitbull muss gegebenfalls immense Auflagen einhalten oder kann gleich daheim bleiben.

Nur dagegen klagt niemanden vor Gericht und niemand der "Listen"-Hundehalter scheint es einmal in den Sinn gekommen gegen das örtliche Personal sich zu stemmen.

Darum geht es. Denn Ziel bei der Sichtung ist - bei gravierenden Vorfällen wie diesem hier im Thema - und bleibt nun einmal eine sachliche, informative Sachlage vom Personal in den Akten niederzulegen!
Egal ob eine Angelegenheit von einem Pudel, einem Malteser oder einem Pitbull gemeldet wurde.

EU Richtlinien - siehe Tierschutzgesetze, Empfehlungen, sowie die jeweiligen Anweisungen (unter zur Hilfenahme von entsprechenden Schulungen) ans zuständige Personal sollten doch bitte eingehalten werden.

In Deutschland sei dieses das Ordnungsamt, der Veterinär usw.

Die Debatte über eine geeinte und gleiche Handhabung innerhalb der EU mit solchen Vorfällen wie hier beschrieben (Beissatacke mit Totesfolge von Tier an Tier) ist uralt und leider "kocht" jedes Dorf sein eigenes Süppchen, das sollten meine beiden Beiträge mitunter auch darstellen. Es wird von der EU und deren Gleichheit blaundblubb geredet, doch die Realität sieht anders aus.

Ich persönlich mag diverse Hunderassen nicht, doch Hund ist Hund und jeder Halter und jede Halterin hat eine ureigene Bindung zu seinem Tier. Doch diese Bindung wird gerade bei so genannten Listenhunden mit immensen Hürden gepflastert von Paragrafen und Bestimmungen, so dass es schon mehr als ein Kopfschütteln ist, wenn man sich das Ganze richtig betrachtet. In meinen Augen ist die Handhabung von so genannten Listenhunden eine glatte Diskriminierung (den Haltern gegenüber, nicht den Hunden :) ). Dem gegenüber stelle ich die von der EU ausgehende vielgepriesene Toleranz und Gleichheit, welche einen schon an den Pranger stellt, wenn du gegen eine Sache bist, welche von "oben" jedoch politisch unbedingt gewollt!

@ Christin
(den Schweizern habe ich nicht unterstellt, dass sie bestechlich sind ;) , jedoch es gibt Länder in der EU welche diese Vorgänge als weitreichende Normalität leben.


--

Nun zerdiskutieren wir nicht dieses wertvolle Thema von unserem Communitymitglied, denn es geht hier um dessen Vorfall.
In diesem Sinne einen schönen Tag allen und viel Spass mit den Hunden.
 
Ganz Skandinavien halte ich für nicht richtig.
Klar, Dänemark ist bekannt für seine widerliche Hundepolitik.
In Schweden sieht es allerdings ganz anders aus.
 
Das ist mir alles viel zu pauschal. Eigentlich ging es mir bei meiner Frage darum, ob es europäisch einheitliche Vorgaben bei Verhaltens- und Wesenstests für auffällige Hunde gibt (so kam das bei mir an), nicht ob es einheitliche Grundlagen im europäischen Tierschutz gibt, das ist mir bekannt.

Und ich glaube, daß in den meisten Fällen, in denen auffällige Hunde begutachtet werden, keine europäischen Richtlinien angewendet werden, sondern bestenfalls (oder wie in Dänemark schlimmstenfalls) Landesgesetze, letztlich aber oft sogar ein komplett subjektiver Eindruck der Prüfer den Ausschlag gibt. Natürlich gibt's da ein Nord-Südgefälle, denn anderswo macht man tatsächlich nicht viel Federlesen um solche Tiere. Was doch aber "europäische Richtlinien" eigentlich noch absurder macht. Oder ich versteh dich grad falsch.
 
Kurze Frage: wenn der andere Hund auch offline gewesen wäre, wie meiner, obwohl Leinenpflicht herrschte, macht das einen unterschied.
Nur, was die Verletzung der Leinenpflicht angeht.
Bei uns in Deutschland ist die Rechtsprechung immer zu Lasten des größeren Hundes, selbst dann wenn ein Hundeführer objektiv nichts falsch gemacht hat. Das hat damit zu tun, dass der größere Hund ein größeres Gefahrenpotential darstellt. Ist im Straßenverkehr auch so.
Naja, damit wird es begründet - ob es dadurch auch verständlich wird, kann ja dahin gestellt bleiben.

Wie die Schweizer Rechtssprechung das handhabt, weiss ich nicht sicher, glaube aber, dass es sehr ähnlich ist


Weil mein Bekannter hat das Halsband des anderen Hundes bei sich zu hause und erst jetzt hat er gemerkt, dass da was nicht stimmen kann. Den die Besitzerin hielt die Leine in der Hand, während mein Hund mit ihrem im Mund "weggerannt" ist. Also war er entweder auch offline oder die Leine ist gerissen bzw. hat sich gelöst.
Wenn die Leine gerissen wäre, müsste der Rest der Leine ja noch am Halsband sein. Lösen - tun Leinen sich eher selten, außer eben der Hundeführer löst sie.

[quote9Wenn dem so wäre, müsste er ja seine Aussahe bei der Polizei ändern. Das ist ihm erst heute in den Sinn gekommen, als er das Halsband des toten Hundes bei sich sah.[/QUOTE]
Das Halsband - ohne Leine oder Leinenreste - sind ein Indiz. Wenn er keine konkrete Erinnung hat - kann er auch keine konkrete Aussage dazu machen. Indizien untermauern oder widerlegen Aussagen - oder ersetzen sie im Falle von fehlenden oder widersprüchlichen Aussagen.
 


ich sage mal, es macht keinen Unterschied:

"Tierhalterhaftung (OR 56)
Voraussetzungen
Der Halter eines Tieres haftet für den von diesem angerichteten Schaden, wenn er nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung des Tieres angewendet hat oder, dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre."

Der Schaden wäre wohl keinesfalls geschehen, wenn dein Hund an der Leine gewesen wäre.

Diesen letzten Satz würde ich persönlich so nicht stehen lassen.
Eine Leine schützt keinesfalls davor, einen anderen Hund nicht angreifen oder auch töten zu können.
Nicht einmal bei 2 angeleinten Hunden, geschweige denn in Fällen wo nur 1 Hund angeleint ist.

Unabhängig von diesem Geschehen hier, gab es schon genügend Fälle, wo es gerade die Leinen waren, die zu Unfällen geführt haben - aus den unterschiedlichsten Gründen und Ursachen.
 
Ganz so, zumindest in der Absolutheit der Aussagen, ist es in DE nicht.
Wir haben eine Tierhalterhaftung als Spezialform der Gefährdungshaftung und dort, wo die Leinenpflicht gilt, ist in der Regel auch die Leinenlänge, (kurze Leine, max. 1,50 oder 2m z.B.), geregelt.
Das diese Reglung keinesfalls ein Schutz ist, ist sicher nicht richtig.
 
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