Hallo,
Tierschutzgesetz gilt nicht nur für Nutztiere, sondern zieht sich bis runter zum Haustier. Ich hoffe, hier stimmen mir alle zu.
Um solche Gesetze, Empfehlungen, Richtlinien bis in den letzten Haushalt nahe bringen zu können, wird via Medien, entsprechende Fachzeitungen/Magazinen der Bürger informiert. Ich setze hier auch in diesem Punkt Zustimmung voraus.
Wenn die kommenden und gewollten zukünftigen "Normen" auf den entsprechenden Schreibtischen der zuständigen Stellen liegen, so wird das Personal jeder Abteilung darüber informiert. Ein völlig normaler Vorgang, und bei Bedarf werden Unterweisungen/Schulungen anberaumt. Damit es an der "Front" umgesetzt werden kann, was "von oben" gewünscht.
Nun nehmen wir die Schweiz bzw. Deutschland her, welche aus verschiedenen zusätzlichen Ländern bestehen. Fast jedes Bundesland hat leider hier noch unterschiedliche Gesetzesgrundlagen (aus seinem eigenen Bundes- und Landesrecht hergeleitet). Lehnt jedoch an den Richtlinien von oben an.
Nun nehmen wir eine Lupe und schauen uns einmal die Struktur vor Ort, einem einzelnen Kreis im Land an.
Je nachdem welches Personal hier vor Ort, wird auch entsprechend gehandelt. Mal "softer", mal "härter". Der Paragraf für eine entsprechende Situation vor Ort wird somit sehr dehnbar.
Ist das Personal ein Hardliner, Pech für Hundehalter. Ist Personal vor Ort ein absoluter Tierfreund mit Wattebauschweichem Herz, fällt eine Beurteilung völlig anders aus. Obwohl Richtlinien für beide Personale aussagen:
Ziel eines jeden Vorfalls ist, die Sachlage neutral zu beurteilen und mögliche Täter wie Opfer zusammen zuführen für das Ziel einer einvernehmlichen Vereinbarung und zur Beruhigung und Akzeptanz der Bevökerung (dient übrigens als sogenannte Erziehungsmassnahme am Bürger). Auch mit dem Huntergrund, dass die Gerichtsbarkeit entlastet werden soll und entsprechend auffällige Hunde mit deren Halter sich einer Unterrichtung unterziehen (Hundeschule).
Nun kommen wir zu dem Punkt, dass ein Pudel auch nur ein Hund - so wie ein sogenannter Listenhund. Wenn Omas Pudelchen jedoch den Taschenmischling von Opanachbar den Garaus macht, wird dieses vom Personal der zuständigen Stellen genauso anders gehandhabt, wie die Öffentlichkeit es beurteilt - wenn: ein sogenannter Listenhund den Fiffi vom Nachbarn umnietet.
Hier liegt jedoch die eigentliche Debatte!
Vor Jahren wurde Hund gesetzlich zu einem "Gegenstand" deklariert. Ohne grosse Ankündigung so dass die Bevölkerung hätte die Chance gehabt hier mit zu diskutieren und die Gesetzeslage mit zugestalten.
Die Bezeichnung
Listenhund kommt auch nicht gerade vom Himmel gefallen und die Auflagen für diese Hunde und deren Halter sind doch enorm.
Einige Mitmenschen argumentieren nun: Ja! Aber so ein Listenhund ist doch in der Statistik derjenige Hund, welcher am häufigsten beisst.
Ist das so, wenn wir neutral und wertfrei dahinter schauen?
Die Medien haben auch hier ihren massgeblichen Anteil dazu beigetragen, dass es bei den Menschen so feste verankert ist, dass ein (Beispiel Hunderasse: ) Pitbull von Hause aus "böse" ist.
Kommen wir zu den Hundehaltern:
Ist denn niemanden aufgefallen, dass hier zwei Hundehalter (Oma mit ihrem Pudelchen oder Yorki usw. und Hundehalter von sogenannten Listenhunden) völlig ungleich behandelt werden? Vor dem Gesetz, vom zuständigen örtlichen Personal, von der sozialen Umwelt.
Das kann unter anderem wunderbar an Einreisebestimmungen in die jeweiligen EU Ländern erkannt werden. Pudel darf ohne irgendetwas einreisen, Pitbull muss gegebenfalls immense Auflagen einhalten oder kann gleich daheim bleiben.
Nur dagegen klagt niemanden vor Gericht und niemand der "Listen"-Hundehalter scheint es einmal in den Sinn gekommen gegen das örtliche Personal sich zu stemmen.
Darum geht es. Denn Ziel bei der Sichtung ist - bei gravierenden Vorfällen wie diesem hier im Thema - und bleibt nun einmal eine sachliche, informative Sachlage vom Personal in den Akten niederzulegen!
Egal ob eine Angelegenheit von einem Pudel, einem Malteser oder einem Pitbull gemeldet wurde.
EU Richtlinien - siehe Tierschutzgesetze, Empfehlungen, sowie die jeweiligen Anweisungen (unter zur Hilfenahme von entsprechenden Schulungen) ans zuständige Personal sollten doch bitte eingehalten werden.
In Deutschland sei dieses das Ordnungsamt, der Veterinär usw.
Die Debatte über eine geeinte und gleiche Handhabung innerhalb der EU mit solchen Vorfällen wie hier beschrieben (Beissatacke mit Totesfolge von Tier an Tier) ist uralt und leider "kocht" jedes Dorf sein eigenes Süppchen, das sollten meine beiden Beiträge mitunter auch darstellen. Es wird von der EU und deren Gleichheit blaundblubb geredet, doch die Realität sieht anders aus.
Ich persönlich mag diverse Hunderassen nicht, doch Hund ist Hund und jeder Halter und jede Halterin hat eine ureigene Bindung zu seinem Tier. Doch diese Bindung wird gerade bei so genannten Listenhunden mit immensen Hürden gepflastert von Paragrafen und Bestimmungen, so dass es schon mehr als ein Kopfschütteln ist, wenn man sich das Ganze richtig betrachtet. In meinen Augen ist die Handhabung von so genannten Listenhunden eine glatte Diskriminierung (den Haltern gegenüber, nicht den Hunden
). Dem gegenüber stelle ich die von der EU ausgehende vielgepriesene Toleranz und Gleichheit, welche einen schon an den Pranger stellt, wenn du gegen eine Sache bist, welche von "oben" jedoch politisch unbedingt gewollt!
@ Christin
(den Schweizern habe ich nicht unterstellt, dass sie bestechlich sind
, jedoch es gibt Länder in der EU welche diese Vorgänge als weitreichende Normalität leben.
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Nun zerdiskutieren wir nicht dieses wertvolle Thema von unserem Communitymitglied, denn es geht hier um dessen Vorfall.
In diesem Sinne einen schönen Tag allen und viel Spass mit den Hunden.