Hund eingeschläfert ohne Wissen des Besitzers - Strafbar?

Heimtier

15 Jahre Mitglied
Hallo,

ich bin 20 Jahre alt und lebe noch zu Hause. Ich hatte zwei Jahre lang (ich habe Schutzvertrag unterschrieben, mein Name war bei Tasso gemeldet und mein Name stand auch im Impfpass) eine Boxerhündin. Die letzten Wochen ging es ihr zunehmend schlechter, wahrscheinlich führte ein Schlaganfall dazu, genau weiß man es nicht. Zuerst starrte sie manchmal die Wand an oder lief ziellos herum. Der Zustand wurde immer schlimmer, bis sie überhaupt nicht mehr herumlaufen wollte und nur noch da lag. Ausgerechnet als es meinem Hund so schlecht ging, musste ich für ein paar Tage ins Krankenhaus, bin gestern abend entlassen worden. Es war mir natürlich klar, dass sie eingeschläfert werden musste, so wollte ich heute morgen gleich mit ihr zum Tierarzt fahren. Doch als ich gestern abend nach Hause kam, war sie weg! Ich hatte meiner Familie mitgeteilt, dass ich entlassen werde und dann mit ihr sofort zum Tierarzt gehe. Ich rief sofort beim Tierarzt an um nachzufragen. Etwas genervt teilte der mir mit, dass er den Hund eingeschläfert habe, mein Mutter ja die Besitzerin sei (er wusste ganz genau, dass der Hund mir gehört) und der Hund in die Tierbeseitungsanlage kommt. Mir saß der Schock in den Knochen!!! Alles das wollte ich nicht! Ich wollte sie noch einmal sehen, noch einmal in den Arm nehmen, ich wollte, dass sie zuerst narkotisiert wird, bevor man sie erlöst, außerdem wollte ich meinen Hund auf einem Tierfriedhof beisetzen! Man teilte mir dann mit, dass ich morgen (also heute) vorbeikommen könnte, um sie abzuholen. Ich fuhr heute morgen sofort hin und holte sie. Als ich meine Mutter zur Rede stellte, warum sie das getan hat, habe ich keine Antwort bekommen. Sie hatte mich vorher nicht gefragt, mir nichts mitgeteilt und auch nicht meinen Wunsch respektiert, dass ich sie beisetzen möchte. Am meisten ärgert es mich aber, dass anscheinend jeder mit einem wildfremden Hund zum Tierarzt gehen kann um diesen einschläfern zu lassen. Außerdem kannte ich diesen TA schon länger und wusste, dass er meistens sehr mies gelaunt ist und so auch mit den Tieren umgeht, alleine deshalb wollte ich sie schon zu dem TA bringen, bei dem sie sonst immer ist, den kennt sie und freute sich jedesmal wenn sie ihn sah.
Mein Frage nun; Wie sieht es eigentlich strafrechtlich aus? Kann ich den Tierarzt anzeigen? Für einen Anwalt fehlt mir leider das Geld. Denkt bitte nicht, dass ich sie hätte leiden lassen wollen, das ganze hatte ich mir eigentlich für heute morgen vorgenommen!
 
  • 25. April 2024
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Heimtier, es tut mir sehr leid, daß Deine Hündin gestorben ist und ich kann auch verstehen, daß Du gern dabei sein wolltest.

Wenn es ihr aber schon so schlecht ging, dann wäre jeder weitere Tag für sie eine Qual gewesen und Du sollest Deiner Mutter sogar eher dankbar sein, daß sie Deine Hündin erlöst hat.

Wenn der Tierarzt Euch kennt und wußte, daß der Hund zur Familie gehört, ist es meiner Meinung nach durchaus legitim, daß er auf Wunsch eingeschläfert hat, da es ja, wie Du auch selbst schreibst, notwendig war. Dem Tierarzt würde ich da keinen Vorwurf machen. Wie es strafrechtlich aussieht, weiß ich nicht, aber Laien dürfen eh keine Rechtsberatung vornehmen.

Mir scheint das ganze eher ein Problem zwischen Dir und Deiner Mutter zu sein, wenn Sie schon Deine Wünsche bei der Tierarztwahl, Beisetzung et.c mißachtet...
 
Heimtier, ich versteh Deinen Schmerz und Deine Wut, aber an den TA wirst Du kaum rankommen. Ich sehe das wie Marion, in die Verantwortung kannst Du nur Deine Mutter nehmen. Wenn es dem Hund so schlecht geht, ist es doch die Pflicht des TAs zu helfen und das Leiden zu beenden. Nur gut, daß Du sie wenigstens so beisetzen kannst, wie Du es wolltest.
 
Also wenn die Hündin vor der Euthanasie nichtmal eine Narkose bekommen hat, fände ich das auch wirklich nicht akzeptabel. MEINE Mutter dürfte das dann eher nicht sein...

Nur befürchte ich, daß man jetzt im Nachhinein einfach nichts tun kann.:(
 
DAS liegt nun wieder am Tierarzt, oder? :(

Gibt es nicht Richtlinien, so daß man ihn, sollte es wirklich so gewesen sein, nicht zumindest bei der Tierärztekammer melden könnte oder so?
 
Ich bin mir nicht völlig sicher, ob die Euthanasie ohne Narkose verboten ist. Da könnte Caro ev. mit Info weiterhelfen.
 
Das kommt auf das Medikament an! Wurde der Hund mit "T-61" getötet darf dies nur nach einer Tiefen Narkose gegeben werden!
Bei "Eutha" handelt es sich um ein Narkosemittel das einfach überdosiert wird, so das der Hund einfach einschläft...

Es tut mir sehr sehr leid das du nicht dabei sein konntest...

LG Nadin
 
Selbst bei Eutha ist es meist noch so, das die Tiere mit normalen Narkotikas schlafen gelegt, werden und anschließend mit Eutha quasi die Überdosierung bekommen.......
 
Ich sehe das auch so, dass Du Deiner Mutter dankbar sein solltest. Wenn das Tier schon so daneben war, als Du ins Krankenhaus gegangen bist......aber hallo. Sollte der Hund sich wirklich quälen, bis Du wieder da bist? Ich verstehe Deinen Schmerz und das es doppelt so weh tut, wenn Du Dich nicht verabschieden konntest, aber Du wustetst doch Bescheid, dass der Hund eingeschläfert werden muss und um unnötige Qualen zu vermeiden, hätte ich keine Min. gewartet und hätte es sofort machen lassen .....ohne zu warten, weil ich mich tagelang noch verabschieden will. Ich kann Deine Mutter verstehen, schliesslich hat sie wohl die Situation gesehen wie es dem Hund geht und musste eine Entscheidung treffen. Genauso würde ich das andersrum sehen. Sollte in meiner Abwesenheit einem meiner Hunde so mies gehen, wäre ich doch froh, wenn meine fast 20 jährige Tochter in Sinne des Tieres handeln würde .
LG die moni
 
Heimtier schrieb:
Der Zustand wurde immer schlimmer, bis sie überhaupt nicht mehr herumlaufen wollte und nur noch da lag. Ausgerechnet als es meinem Hund so schlecht ging, musste ich für ein paar Tage ins Krankenhaus, bin gestern abend entlassen worden. Es war mir natürlich klar, dass sie eingeschläfert werden musste, so wollte ich heute morgen gleich mit ihr zum Tierarzt fahren.

@Heimtier,
wenn es eh schon klar war das der Hund eingeschläfert werden muss gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten .
1. Ich erlöse mein Tier ehe ich selbst ins Krankenhaus gehe oder
2. ich lasse mich im Krankenhaus behandeln auf eigene Verantwortung entlassen und kehre zurück zu meinem Tier.

Im Prinzip hat doch der Hund auf seine Erlösung warten sollen / müssen bist du wieder da bist ......so geht das nicht !
 
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