Wolfgang
KSG-Haarspalter™
Mittwoch, 17. März 2004
Hamburg
Hund biss Mann in den Unterleib
Wäre es an jenem Tag nicht so kalt gewesen - die Sache hätte üble Folgen haben können. "Hätte ich nicht witterungsbedingt zwei Unterhosen angehabt, wäre ich jetzt impotent", bringt Rolf B. seine Gefährdung auf den Punkt. Denn ein Hund, der den 51-Jährigen am 14. März 2002 anfiel, fügte ihm an empfindlichster Stelle eine Bisswunde zu.
Der Halter des Berner-Sennen-Schäferhund-Mischlings, Rolf M. (3, steht wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht, weil er das Tier lediglich an einer Flexleine geführt haben soll und der Hund keinen Maulkorb trug, so dass er den Mann anfallen konnte.
Das Tier des Sozialhilfeempfängers ist mittlerweile eingeschläfert, nachdem es bei einem weiteren Vorfall einen Polizisten gebissen hatte. Und der Angeklagte Rolf M. will zu den Vorwürfen nichts sagen. So ist es an Opfer Rolf B., den Tathergang zu schildern. Er sei damals in Alsternähe spazieren gegangen. Dort habe der Angeklagte auf einer Parkbank geschlafen. Da sei der Hund hervorgeschnellt und habe ihn gebissen, schildert Rolf B. "Ich versuchte, mich zu wehren, und schlug mit meinem Rucksack nach ihm." Der Halter des Tieres habe seinen Hund erst angeleint, als die Polizei hinzukam.
150 Tagessätze von acht Euro Geldstrafe lautet das Urteil der Amtsrichterin für den vorbestraften Angeklagten, der seinen Hund mit Leine und Maulkorb hätte führen müssen. Rolf M. wirkt amüsiert.
Und so muss die Richterin noch eine Ermahnung hinterherschicken. "Das ist nichts zum Grinsen!" bem
erschienen am 16. März 2004 in Hamburg
Hamburg
Hund biss Mann in den Unterleib
Wäre es an jenem Tag nicht so kalt gewesen - die Sache hätte üble Folgen haben können. "Hätte ich nicht witterungsbedingt zwei Unterhosen angehabt, wäre ich jetzt impotent", bringt Rolf B. seine Gefährdung auf den Punkt. Denn ein Hund, der den 51-Jährigen am 14. März 2002 anfiel, fügte ihm an empfindlichster Stelle eine Bisswunde zu.
Der Halter des Berner-Sennen-Schäferhund-Mischlings, Rolf M. (3, steht wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht, weil er das Tier lediglich an einer Flexleine geführt haben soll und der Hund keinen Maulkorb trug, so dass er den Mann anfallen konnte.
Das Tier des Sozialhilfeempfängers ist mittlerweile eingeschläfert, nachdem es bei einem weiteren Vorfall einen Polizisten gebissen hatte. Und der Angeklagte Rolf M. will zu den Vorwürfen nichts sagen. So ist es an Opfer Rolf B., den Tathergang zu schildern. Er sei damals in Alsternähe spazieren gegangen. Dort habe der Angeklagte auf einer Parkbank geschlafen. Da sei der Hund hervorgeschnellt und habe ihn gebissen, schildert Rolf B. "Ich versuchte, mich zu wehren, und schlug mit meinem Rucksack nach ihm." Der Halter des Tieres habe seinen Hund erst angeleint, als die Polizei hinzukam.
150 Tagessätze von acht Euro Geldstrafe lautet das Urteil der Amtsrichterin für den vorbestraften Angeklagten, der seinen Hund mit Leine und Maulkorb hätte führen müssen. Rolf M. wirkt amüsiert.
Und so muss die Richterin noch eine Ermahnung hinterherschicken. "Das ist nichts zum Grinsen!" bem
erschienen am 16. März 2004 in Hamburg