PolizeiberichtHund fiel Schulkind an
Neunjähriger erlitt Bisswunden im Gesicht
Vom 31.08.2001
lz. – Schon wieder ist in Wiesbaden ein Kind vom Hund angefallen und verletzt worden. Das Opfer, ein neunjähriger Junge, erlitt mehrere Biss- und Risswunden im Gesicht und musste ärztlich versorgt werden.
Zu dem Zwischenfall, der sich in Igstadt ereignete, war es gekommen, als ein Mischlingshund seinem 47-jährigen Halter entwischte. Das Tier lief, wie schon öfter geschehen, auf den nur von Buschwerk umgebenen Hof der Peter-Rosegger-Schule. Dort sprang es plötzlich und unvermittelt den neunjährigen Schüler an und biss das Kind ins Gesicht.
Die Schulleitung räumte der Polizei gegenüber ein, das Tier schon des öfteren auf dem Schulhof gesehen zu haben. Allerdings sei der Hundehalter darüber informiert worden.
Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt der Stadt wurde der Mischlingshund seinem Besitzer zunächst abgenommen und der Behörde zur weiteren Entscheidung übergeben. Die Polizei nimmt den Fall zum Anlass, um daran zu erinnern, dass sich Hundehalter, denen die Bissigkeit ihrer Tiere bekannt sei, einer gefährlichen, vorsätzlichen Körperverletzung strafbar machen können
Neunjähriger erlitt Bisswunden im Gesicht
Vom 31.08.2001
lz. – Schon wieder ist in Wiesbaden ein Kind vom Hund angefallen und verletzt worden. Das Opfer, ein neunjähriger Junge, erlitt mehrere Biss- und Risswunden im Gesicht und musste ärztlich versorgt werden.
Zu dem Zwischenfall, der sich in Igstadt ereignete, war es gekommen, als ein Mischlingshund seinem 47-jährigen Halter entwischte. Das Tier lief, wie schon öfter geschehen, auf den nur von Buschwerk umgebenen Hof der Peter-Rosegger-Schule. Dort sprang es plötzlich und unvermittelt den neunjährigen Schüler an und biss das Kind ins Gesicht.
Die Schulleitung räumte der Polizei gegenüber ein, das Tier schon des öfteren auf dem Schulhof gesehen zu haben. Allerdings sei der Hundehalter darüber informiert worden.
Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt der Stadt wurde der Mischlingshund seinem Besitzer zunächst abgenommen und der Behörde zur weiteren Entscheidung übergeben. Die Polizei nimmt den Fall zum Anlass, um daran zu erinnern, dass sich Hundehalter, denen die Bissigkeit ihrer Tiere bekannt sei, einer gefährlichen, vorsätzlichen Körperverletzung strafbar machen können