,,Hund bestimmter Rasse“ in Gelsenkirchen anmelden

Anni_21

Hallo ich hoffe sehr das einer von euch mir vielleicht helfen kann… Vorab , wir sind aus Gelsenkirchen. Und zwar geht es um den Ablauf der Anmeldung eines Listenhundes Kategorie 2 in GE. Bzw erstmal um die Haltererlaubniss.
Nun wir interessieren uns also grade für einen Rotti , haben diesen auch schon besucht… (jedoch von Privat). Die Leute sind viel unterwegs , der Hund ist viel alleine und noch relativ jung (6 monate). Da sich die Arbeitssituation stark geändert hat wollen sie den dicken jetzt so schnell wie möglich abgeben.
Das mit der Haltung eines solchen Hundes viele Auflagen verbunden sind ist uns bewusst.
Wir besitzen bereits den Sachkundenachweis für Hunde bestimmter Rassen , Führungszeugnis liegt der Stadt bereits vor, unser Grundstück ist komplett eingezäunt (ausbruchssicher) und auch die Erhöhte Steuer , extra Haftpflicht und die Kennzeichnung durch den Chip , die er benötigt würden wir natürlich abschließen/vornehmen.
Nun sind die derzeitigen Besitzer jedoch ziemlich unter Zeitdruck (wie Sie es mir geschildert haben)

Deswegen meine Frage … wie würde denn jetzt eine Anmelden ablaufen ? Benötige ich die Erlaubnis zum Halten des Hundes Im Vorfeld ?
Ich habe bereits den entsprechenden Antrag für das Amt auf der Seite unserer Stadt gefunden. Jedoch beinhaltet dieser Antrag Anmeldung UND Erlaubnis zum Halten , deswegen stellt sich mir die Frage ob ich diese tatsächlich erst im Nachhinein beantrage ( Der Antrag müsste ja sowieso 14 Tage nach Anschaffung abgeschickt werden) doch wie würde das ablaufen wenn die Stadt diesen dann ablehnt … man aber das Tier schon hat , daraus schließe ich wiederum das man die Genehmigung im Vorfeld benötigt…
Ich möchte einfach nicht irgendwas tun und am Ende leidet das Tier drunter welches am wenigsten dafür kann.
Also … ich weiß unfassbar langer Text aber es wäre super wenn sich vielleicht wirklich jemand aus GE oder Umgebung findet der schon Erfahrungen damit hat.


Hier ist übrigens der Antrag von dem ich sprach , da dort unter anderem steht ,,Halte den Hund seit“ müsste das nicht tatsächlich heißen man schickt den Antrag nach Kauf des Tieres … ich bin verwirrt oder verstehe vielleicht einfach die Ausdrucksweise nicht. ¿ Danke schonmal im Vorfeld.
 

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Hi Anni_21 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich würde beim Amt anrufen und die Situation schildern und mir die Antwort am Besten schriftlich geben lassen (dann hast du was vorzulegen und musst dich im Zweifelsfall nicht auf ein Telefonat berufen).
Schön, dass ihr euch vorher so gut informiert und kümmert!
 
Ich habe keine eigene Erfahrung, aber ich verstehe das Landeshundegesetz so, dass bei "Hunden bestimmter Rassen", also hier dem Rottweiler, die Erlaubnis bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich erteilt wird. Das passt dann auch zu dem Anmeldeformular, das ich auch so verstehe, dass man den Antrag stellt, wenn man den Hund schon hat. Es besteht ja kein Risiko der Ablehnung, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.
Aber es kann keinesfalls schaden, dort anzurufen und dich zu vergewissern, wie von @MadlenBella vorgeschlagen.
 
Ich würde beim Amt anrufen und die Situation schildern und mir die Antwort am Besten schriftlich geben lassen (dann hast du was vorzulegen und musst dich im Zweifelsfall nicht auf ein Telefonat berufen).
Schön, dass ihr euch vorher so gut informiert und
Okay das werd ich dann morgen machen :) . Leider habe ich mit dem OA Gelsenkirchen nicht so gute Erfahrungen gemacht weshalb ich dachte ich frag erstmal hier nach … das mit der Schriftlichen Antwort werde ich aufjedenfall machen ! Da hätte ich garnicht dran gedacht. Danke dir
 
Ich habe keine eigene Erfahrung, aber ich verstehe das Landeshundegesetz so, dass bei "Hunden bestimmter Rassen", also hier dem Rottweiler, die Erlaubnis bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich erteilt wird. Das passt dann auch zu dem Anmeldeformular, das ich auch so verstehe, dass man den Antrag stellt, wenn man den Hund schon hat. Es besteht ja kein Risiko der Ablehnung, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.
Aber es kann keinesfalls schaden, dort anzurufen und dich zu vergewissern, wie von @MadlenBella
Ich habe keine eigene Erfahrung, aber ich verstehe das Landeshundegesetz so, dass bei "Hunden bestimmter Rassen", also hier dem Rottweiler, die Erlaubnis bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich erteilt wird. Das passt dann auch zu dem Anmeldeformular, das ich auch so verstehe, dass man den Antrag stellt, wenn man den Hund schon hat. Es besteht ja kein Risiko der Ablehnung, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.
Aber es kann keinesfalls schaden, dort anzurufen und dich zu vergewissern, wie von @MadlenBella vorgeschlagen.
Genau so hatte ich mir das auch gedacht bzw. es so verstanden …Gut , ich werde dann morgen mal anrufen und mich umhören. Danke ☺️
 
Ich habe keine eigene Erfahrung, aber ich verstehe das Landeshundegesetz so, dass bei "Hunden bestimmter Rassen", also hier dem Rottweiler, die Erlaubnis bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich erteilt wird.

Ich kann nur für unsere Gemeinde sprechen, aber da ist das so. Anrufen kann aber nicht schaden.
 
Ich kenne es so, dass man die Haltegenehmigung braucht, bevor der Hund ins Haus kommt.
 
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