Hi,
ich habe am Wochenende in unserem Pub ein Mädel kennengelernt, die früher auch einen Rotti hatte. War also klar, dass wir schnell ins Gespräch kommen würden. Sie erzählte, dass es ein urlieber Kerl gewesen ist. Dann erzählte sie mir, dass sie einmal im Winter (es war schon dunkel) nach Hause ging und eine Gruppe besoffener Typen auf sie zu kam und sie festhielt. Sie betatschten sie und hielten sie weiter fest. Der Hund knurrte und bellte. Die Typen waren aber nicht eingeschüchtert und machten weiter. Der Hund biß dann schließlich dem einen Typen in seinen Ar... Darauf hin machten die anderen sich vom Acker und der Typ blieb stehen und schrie wie am Spiess, weil der Rotti nicht mehr los gelassen hatte und zusätzlich noch schüttelte. Irgendwann lies er dann aber doch los. Da rannte der auch weg. Zu Hause angekommen, rief sie die Polizei. Die Polizei sagte, dass es ok sei, wenn der Hund aus Schutz zu beißt. Jetzt meine Frage: Ist das wirklich so, dass wenn ein Hund aus Schutz zubeißt, er nicht eingezogen wird oder mit Auflagen belegt wird? Was ist zu beachten, wenn der Hund einmal aus Schutz zugebissen hat? Sie erzählte mir, dass nach diesem Abend, der Hund im Dunkeln immer in der Leine gestanden war und gekläfft und geknurrt hat wie ein Blöder, wenn ihr Leute entgegen kamen (vorallem Männer). Sie meinte, dass sie trotz Hundeschule, es nie wieder aus ihm heraus gekriegt hatte. Innerhalb der Familie blieb er der liebe Schmuserotti, nur Fremde durften ihr nicht näher als einen Meter kommen.
ich habe am Wochenende in unserem Pub ein Mädel kennengelernt, die früher auch einen Rotti hatte. War also klar, dass wir schnell ins Gespräch kommen würden. Sie erzählte, dass es ein urlieber Kerl gewesen ist. Dann erzählte sie mir, dass sie einmal im Winter (es war schon dunkel) nach Hause ging und eine Gruppe besoffener Typen auf sie zu kam und sie festhielt. Sie betatschten sie und hielten sie weiter fest. Der Hund knurrte und bellte. Die Typen waren aber nicht eingeschüchtert und machten weiter. Der Hund biß dann schließlich dem einen Typen in seinen Ar... Darauf hin machten die anderen sich vom Acker und der Typ blieb stehen und schrie wie am Spiess, weil der Rotti nicht mehr los gelassen hatte und zusätzlich noch schüttelte. Irgendwann lies er dann aber doch los. Da rannte der auch weg. Zu Hause angekommen, rief sie die Polizei. Die Polizei sagte, dass es ok sei, wenn der Hund aus Schutz zu beißt. Jetzt meine Frage: Ist das wirklich so, dass wenn ein Hund aus Schutz zubeißt, er nicht eingezogen wird oder mit Auflagen belegt wird? Was ist zu beachten, wenn der Hund einmal aus Schutz zugebissen hat? Sie erzählte mir, dass nach diesem Abend, der Hund im Dunkeln immer in der Leine gestanden war und gekläfft und geknurrt hat wie ein Blöder, wenn ihr Leute entgegen kamen (vorallem Männer). Sie meinte, dass sie trotz Hundeschule, es nie wieder aus ihm heraus gekriegt hatte. Innerhalb der Familie blieb er der liebe Schmuserotti, nur Fremde durften ihr nicht näher als einen Meter kommen.