Hund aus Tierschutz

Teebeutel

Halli Hallo!
Ich erhoffe mir, hier vielleicht jemanden zu finden, der mir meine Fragen beantworten kann...
Vor etwa 2 Jahren haben wir einen Hund aus dem Auslandstierschutz adoptiert. Nun werden wir häufig angesprochen, dass da ja bestimmt ein "Kampfhund" drinsteckt. Ich antworte immer, dass ich das nicht wüsste, da sie fast verhungert von der Straße gepflückt wurde und ich somit nichts über die Elterntiere weiß.
Nun bin ich verunsichert. Sie wurde von mir normal adoptiert, sie wurde gebracht, ich habe sie angemeldet, eine Haftpflicht abgeschlossen und eine Sachkundeprüfung 40/20 gemacht.
Es ist so: ich verstehe nichts von Phänotypen und habe echt keine Ahnung, was drinsteckt. Sie lebt hier mit 2 kleinen Kindern, Katze und uns als perfekter Familienhund.
Sollte wirklich ein Listenhund mit drinstecken, dann hätte sie gar nicht einreisen dürfen. Jetzt ist sie aber hier. Was passiert, wenn wir beim OA gemeldet werden : "da läuft ein Kampfhund im Garten rum?" oder sonst mal was passiert? Ich habe Sorge, man könnte uns den Hund wegnehmen, mit der Begründung, Listis dürfen nicht eingeführt werden. Zumal ja niemand weiß, was drinsteckt. Wäre alles Raterei.
Was kann/sollte ich machen? Wir wohnen in NRW.
 
  • 28. März 2024
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Hi Teebeutel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kommt drauf an.
Viele sehen in allem was gestromt ist und/oder dicke Backen hat nen Listi.
In den meisten Fällen ist bei der Zeugung nicht mal einer dran vorbei gelaufen.
Ist es bei euch anders, hat die Probleme wegen der illegalen Einfuhr der betreffende Verein, nicht du, aber theoretisch dürfen Listis ja aus dem TS übernommen werden und genau das habt ihr getan.
Bleibt nur das Problem, dass der Hund falsch gemeldet ist.
Aber.... Hund nem vereidigten Gutachter vorstellen sollte die beste Möglichkeit sein.
Evtl. habt ihr Glück und bekommt n Negativzeugnis.
 
Hallo,

Da kann ich dir weiter helfen, mein ex arbeitet beim Ordnungsamt im Landeshundewesen

Du hast deinen Hund ja übernommen und damit einen Vertrag abgeschlossen wo sicher eine Rasse angegeben wurde.
Das sollte eigentlich für das Ordnungsamt reichen.
Am sichersten bist du aber, wenn du dir wirklich unsicher bist,wenn du sie dem Veterinäramt vorstellst!
Die können ihn phänotypisieren und sollte sie einen Listenhund als Hauptrasse sehen, solltest du ihn mit ein paar Auflagen behalten können, da du nicht wissentlich gehandelt hast.
Das sollte aber der letzte weg sein

Normal sollte der Übernahme Vertrag für das Amt ausreichen. Falls nicht würden sie dich zum Veterinär schicken.

Lieben Gruß
Und alles gute
 
Nääääää... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und was auf dem Wisch vom Verein oder dem Impfpass steht ist absolut rille wenn es sich tatsächlich um einen Listi handelt.
 
Er hat sich keinen Listi geholt
Sollte er phänotypisiert werden und das Amt ist der Meinung das tatsächlich ein Listi drin steckt, bekommt er die Auflagen die alle normal vorher erfüllen müssen.
Da gibt es eine Ausnahmegenehmigung, da der Hund aus dem Ausland stammt und vom Tierschutz bereits geprüft wurde. Der einzige der da dann nachträglich jede Menge Ärger haben wird, ist der Tierschutz, der den Hund dann illegal eingeführt hat.
Die würden dann zur Rechenschaft gezogen werden
 
Na wenns so einfach ist, frag ich mich wo die ganzen beschlagnahmten Köter in NRW herkommen, bei denen sich die Besitzer ebenfalls unwissentlich nen Listi ins Haus geholt haben.
Ganz so einfach isses nämlich nicht.
Deshalb sollte der/die TE, wenn wirklich die Annahme besteht es könnte ein Listi sein, zu nem Gutachter ein Rassegutachten machen lassen, bevor die Kacke am Dampfen ist.
Das große Glück ist tatsächlich die Übernahme durch den TS.
 
Ich bin ja nicht an die Grenze gefahren um mir nen Pitwelpen zu holen. Überhaupt bin ich als Mutti und Hausfrau bestimmt nicht die typische Wunschkampfhundbesitzerin. Bei Straßenhunden ist es aber doch sowieso nur Raterei was drin ist und ich möchte auch nicht dass die kleine Orga Probleme bekommt.
 
Was passiert denn, wenn ein positives Gutachten erstellt wird? Das wird doch bestimmt gemeldet.
 
Was passiert denn, wenn ein positives Gutachten erstellt wird? Das wird doch bestimmt gemeldet.

Wenn du das Gutachten in Auftrag gibst nicht.
Wenn das Gutachten positiv (also Kat.1 Hund) ausfallen sollte, kannst du dich - wenn es das Portemonaie hergibt, am Besten nach rechtlicher Beratung bei einem Anwalt mit Kentnissen in der Listenhundproblematik - selber ans Amt wenden.
 
Na wenns so einfach ist, frag ich mich wo die ganzen beschlagnahmten Köter in NRW herkommen, bei denen sich die Besitzer ebenfalls unwissentlich nen Listi ins Haus geholt haben.

Tatsächlich überwiegend aus privater Anschaffung. Da schützt Unwissenheit in der Tat vor Strafe nicht.

Ich weiß, dass es hier im Forum vor einigen Jahren so einen Fall, ebenfalls aus NRW, gab, wo das Ordnungsamt tatsächlich in einem Fall versucht hat, dem Halter die Zuverlässigkeit abzusprechen und ihm an den Karren zu fahren, weil der Hund, den er als "Labradormixwelpe" aus einem städtischen TH übernommen und ebenso angemeldet hatte, nachher phänotypisch sehr als Listi aufkam.

Nun war der Gutste zu seinem und unserem Glück aber selbst Anwalt und nicht gewillt, erstens den Hund abzugeben, zweitens, irgendein Bußgeld zu zahlen oder gar Hundsteuer nachzuzahlen, und drittens musste er am Ende auch nichts davon, wenn ich's noch richtig zusammenkriege.

Ich such mal im Archiv.
 
Mit dem Tierschutz in Verbindung setzten die fragen ob es sein könnte oder nicht vielleicht haben die auch einen amtsveterinär an der Hand wo du hin gehen kannst ein Rasse Gutachten machen , wird dieses so ausfallen das kein Soka drin ist dem Amt vorzeigen vielleicht schon im Vorhinein weil es Beschwerden gab die die gegenüber ausgesprochen wurden . Wenn es denn so ist mit dem OA regeln das du ihn doch auch behalten möchtest und gewillt die Auflagen zu erfüllen . Hatte in direkt das selbe Problem mein Hund war aber eine private Schenkung und ich hatte großes Glück das ich ihn behalten durfte weil ich im Vorfeld diese Dinge gemacht habe und zum OA gegangen bin und es angesprochen habe .Es ist schon zuverlässig selbst zu handeln für manch Beamten . Ehrlich wehrt am längsten .Rasse Gutachten hat bei mir 50€ gekostet und halt die Steuer von 278€ jährlich bei uns auf 3 Monate gesplittet geht das eigentlich. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht hat mein Anwalt mir letztens gesagt kommt immer ganz auf. Den Fall an und bei dir ist es wirklich dann Unwissentlich.
 
Hab's nicht gefunden... das Thema "OrdnungsamtNRW" ist ja nun... irgendwie - nicht gerade selten. ;)
 
Stell doch mal ein paar Fotos hier rein dann können wir dir sagen bzw auch Sicherheit geben ob ein soka drin ist oder nicht .
 
Überhaupt bin ich als Mutti und Hausfrau bestimmt nicht die typische Wunschkampfhundbesitzerin.
Wie sieht den ein typischer Wunschkampfhundbesitzer aus?

Zum eigentlichen Thema, da sehe ich es wie Nune.
Wegen der illegalen Einfuhr (sollte es ein Listi-Mix sein) wirst du keine Probleme bekommen, da du den Hund nicht eingeführt, sondern von einem TSV übernommen hast. Allerdings hast du ihn (unwissentlich) illegal gehalten.
Daher würde ich dir ebenfalls raten, ein Rassegutachten erstellen zu lassen. Es ist immer besser, wenn man selber auf das Amt zu geht, als wenn man am Ende noch angesch.... und dann von denen vorgeladen wird.
 
Tatsächlich überwiegend aus privater Anschaffung. Da schützt Unwissenheit in der Tat vor Strafe nicht.

Ich weiß, dass es hier im Forum vor einigen Jahren so einen Fall, ebenfalls aus NRW, gab, wo das Ordnungsamt tatsächlich in einem Fall versucht hat, dem Halter die Zuverlässigkeit abzusprechen und ihm an den Karren zu fahren, weil der Hund, den er als "Labradormixwelpe" aus einem städtischen TH übernommen und ebenso angemeldet hatte, nachher phänotypisch sehr als Listi aufkam.

Nun war der Gutste zu seinem und unserem Glück aber selbst Anwalt und nicht gewillt, erstens den Hund abzugeben, zweitens, irgendein Bußgeld zu zahlen oder gar Hundsteuer nachzuzahlen, und drittens musste er am Ende auch nichts davon, wenn ich's noch richtig zusammenkriege.

Ich such mal im Archiv.
Natürlich überwiege diese Fälle.
Ich kenne aber aus NRW alleine 2 Fälle die dem der TE sehr ähnlich verlaufen sind.
In diesen Fällen wurden beide Hunde einkassiert. Auch da wussten die beiden Familien nicht was sie sich da als Welpen übet den TSV ind Haus holen.
Mich nervts wenn alles so easy dargestellt wird. Isses nämlich nicht.
Deshalb ist es wichtig, dass die TE selbst aus dem Quark kommt und nicht wartet bis irgendein Nachbar sie beim OA ansch.eißt.
Vorausgesetzt natürlich, der Hund sieht wirklich nach Listi aus.
 
In diesen Fällen wurden beide Hunde einkassiert. Auch da wussten die beiden Familien nicht was sie sich da als Welpen übet den TSV ind Haus holen.

Boah, nee, wie ätzend.

Mich nervts wenn alles so easy dargestellt wird. Isses nämlich nicht.

Nein, dass es easy wäre, habe ich auch nicht behauptet. Der Nutzer hier, auf den ich mich bezogen habe, musste m.W. auch klagen - und er hatte ja zum Glück auch das entsprechende (juristische) Handwerkszeug selbst dabei. Das hat nicht jeder, und den Nerv und den Mumm (und die finanziellen Mittel) hat auch nicht jeder, und ein paar Hundert Euro für Steuern im Jahr hat auch nicht jeder, wenn der Hund am Ende "nur" umdeklariert wird.

Ich wollte eigentlich nur sagen, dass es entsprechende Urteile gibt, wonach die korrekte Rassebezeichnung eben in der Verantwortung des TSV liegt, nicht bei dem, der den Welpen übernimmt.

Aber - um es klar zu sagen: Das muss mindestens 6, eher 8 Jahre her sein, nach meiner verschwommenen Erinnerung. Die rechtsprechung kann sich da auch schon wieder geändert haben. Und ich denke, ich habe es auch deswegen nicht gefunden, weil es nur Thema in einem anderen Thema war, kein eigener Thread. Tut mir leid. :(

Deshalb ist es wichtig, dass die TE selbst aus dem Quark kommt und nicht wartet bis irgendein Nachbar sie beim OA ansch.eißt.
Vorausgesetzt natürlich, der Hund sieht wirklich nach Listi aus.

Da bin ich völlig deiner Meinung.
 
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