Hund aus dem Ausland

Boulder

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe eine Frage, die mich schon eine Weile beschaeftigt.

Ich bin das ein oder andere mal auf einen Pitbull/Pit-Mischling gestossen und habe mich verliebt:respekt:. Keiner der Hunde kam aus Deutschland.
Ich bin mir sicher, dass ich wahrscheinlich die Tausendste bin, die das fragt. Aber besteht gar keine Moeglichkeit, den Hund nach Deutschland zu bringen? Auch wenn der Hund kastriert waere?

Es waere toll, wenn jemadn helfen koennte.
 
  • 25. April 2024
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Hi Boulder ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Import nach Deutschland ist nach wie vor verboten, es wird Dir keiner helfen können.
Es handelt sich hier um ein Bundesgesetz. Ausnahmen vom Importverbot (zum Zwecke der dauerhaften Haltung in D) gibt es nicht.

Hier in D sitzen aber auch massenmäßig Staffords, Staffordmixe und auch importierte Pit-Mixe (letztere wegen illegaler Einfuhr und Haltung beschlagnahmt) in den Tierheimen, in jedem Alter, jeder Statur, jeder Farbe und Größe...

Verlieb Dich einfach in einen hiesigen Hund aus dem Tierschutz, die Auswahl ist fast grenzenlos.
Es sei denn natürlich Du lebst in einem Bundesland, in dem die Haltung (Neuanschaffung) dieser Hunde per se verboten ist.

Gruß
tessa
 
Ja, natürlich, auch von mir herzlich Willkommen.

Und nochwas: Einen Hund aus dem Ausland kennst Du nur vom Bild her, so ein Foto kann blenden und täuschen und sagt rein gar nix über das Wesen und den Charakter des Hundes aus. Wie kann man sich da verlieben?

Man kann sich doch viel besser in einen Hund verlieben, den man auch streicheln, knuddeln, spazieren führen und persönlich kennen lernen kann, da sieht man auch gleich die Unterschiede zwischen Bild und realer Welt... ;)

Was bietet sich also mehr an als sich einen Kandidaten auszugucken und den dann besuchen zu fahren und kennen zu lernen?

Man will sich ja nicht den Rest des Hundelebens nur an einem schönen Anblick erfreuen... da könnte man sich das Foto des Traumhundes auch ausdrucken und an die Wand pinnen. ;)

Gruß
tessa
 
Danke fuer eure Antwort...genau das habe ich mir schon gedacht.

Ich selbst lebe in den USA und haette eben sehr gern einen Pit (Mix) aus dem Tierheim hier adoptiert. Ein Zuechter wuerde eh nicht in Frage kommen.
Manchmal weiss man aber nicht wies kommt und wenn ich nach Deutschland zurueck gehen wuerde, koennte ich den Hund nicht mitnehmen. Das wuerde fuer mich gar nicht gehen.
Hier sitzen soviele tolle Vierbeiner in den Tierheimen. Wir haben schon 2 Hunde und somit waere die Adoption eines dritten erstmal Zukunftsmusik.
Und jetzt extra einen SoKa aus Deutschland zu adoptieren und diesen mit hierher nehmen, halte ich auch fuer zu umstaendlich.
 
Und nochwas: Einen Hund aus dem Ausland kennst Du nur vom Bild her, so ein Foto kann blenden und täuschen und sagt rein gar nix über das Wesen und den Charakter des Hundes aus. Wie kann man sich da verlieben?

Da war mein Beitrag wohl zu spaet. Alle "meine" Kandidaten habe ich gesehen;).
 
Ach sooo, ich dachte Du lebst in Deutschland :)
Das ist ja dann eine ganz andere Situation, wenn Du in den USA lebst.
Mir wäre das auch zu heikel, einen Hund zu adoptieren, wenn ich nicht wüsste, ob ich den dann auch behalten kann, wenn ich umziehen muss.

Gruß
tessa
 
bist du us staatsbürger oder deutscher? ich glaub als us staatsbürger darfst du den hund mitbringen. bin mir aber nicht sicher,ich glaub da gabs ne ausnahmereglung.
 
Du hast Recht, Kerstin...ich meine mich zu erinnern, davon gehoert zu haben. Leider trifft das aber nicht uf mich zu.

@Matthias W. ... den letzten Absatz versteh ich nicht ganz.
 
(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.

plus

(§ 2 Abs. 1 Satz 2) … sowie Blindenhunde, Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden.

Ergibt zusammen, dass wenn man beispielsweise belegen kann der bestimmte American Staffordshire Terrier war in den USA ein eingesetzter Behindertenbegleithund für die bestimmte Begleitperson die nach D ziehen will, dann darf der auch bei Umzug nach D weiterhin als der Behindertenbegleithund desjenigen Menschen mit Behinderung sein.
 
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