Warum das Küken-Urteil ein wichtiger Schritt für den Tierschutz ist
- Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Töten von männlichen Küken nur noch übergangsweise erlaubt ist.
- Ein Urteil, das manchen Tierschützern nicht entschieden genug klingen mag - aber ein wichtiger Schritt im Tierschutz ist: Erstmals wird dem Leben des Tieres ein "Eigenwert" zuerkannt...
Darum stärkt das Urteil zum Kükentöten den Tierschutz
Männliche Küken dürfen in der Geflügelwirtschaft zunächst weiter getötet werden, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Trotzdem sehen Tierschützer das Urteil positiv. Die wichtigsten Fragen und Antworten...
Klöckner: Kükentöten ist ethisch nicht vertretbar
Statement der Bundesministerin Julia Klöckner zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Kükentöten
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: "Meine Position zum Kükentöten ist schon lange klar: Ethisch ist es nicht vertretbar, diese Praxis muss so schnell wie möglich beendet werden. Mit insgesamt über acht Millionen Euro fördere ich mit meinem Ministerium daher mehrere Verfahren und Initiativen, die das zukünftig überflüssig machen. Dazu zählt die Aufzucht und Haltung männlicher Küken aus Legelinien, so genannte "Bruderhähne" oder "Zweinutzungshühner", die wir voranbringen. Sie sind auf dem Markt, der Verbraucher hat bereits heute die Wahl...
Kommentar: Töten männlicher Küken „noch übergangsweise zulässig“
Nach dem lange erwarteten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 2019 dürfen 45 Millionen männliche Küken jährlich gleich nach dem Schlüpfen getötet werden, weil sie für die Brütereien „nutzlos“ sind. Das soll nach amtlicher Pressemitteilung „nur noch übergangsweise“ gelten, weil es mit dem anerkannten gesetzlichen Eigenwert der Tiere und dem Verfassungsrang des Tierschutzes nicht zu vereinbaren ist...