Höhere Hundesteuer bei Kat.2?

Silke K.

15 Jahre Mitglied
Hallo, :hallo:
Igendwie steig ich da nicht ganz durch, laut Landratsamt in Calw muß ich für unsere Dogo Hündin eine Kampfhundsteuer von 480 Eur. jährlich bezahlen. :sauer:
Laut Aussage meiner Ausbilderin gehört der Dogo gar nicht zu den Kampfhunden.
Wo gibt es eigenlich fachkundige Auskünfte?
Bei anfragen auf dem Amt wird man ja auch als gefährlich eingestuft und bekommt nur unfreundliche Antworten.
Wer kann mir weiterhelfen? :verwirrt:

LG Silke mit Shima und Bahia
 
Die Stadt / Gemeinde kann für jeden x-beliebigen Hund eine höhere Steuer verlangen, unabhängig davon, ob der Hund als gefährlich gelistet ist oder nicht.
Theoretisch könnte auch ein Pudel 600 Euro kosten.
Die haben da völlig freie Hand.
Du mußt in den sauren Apfel beißen.....
 
genau, Midivi.
allerdings müssen die sich schon an Regeln halten.
Besorge Dir die Hundesteuersatzung und schau selbst nach was genau dort drin steht (Oder schick mir den Link). Manche Gemeinden stufen den Hund nach abgelegtem "Wesenstest" wieder als "normalen" Hund ein. (Auf Antrag).
 
Der Dogo steht in Bw auf Liste 2. Genau wie der Staffbull,auch wir müssen hier in unserer Gemeinde für einen Liste 2 Hund "Kampfhundesteuer" bezahlen.
 
Leider dürfen die Gemeinden auch die Kat 2 Hunde besteuern. Wir haben vor Jahren geklagt (im Enzkreis wohnend in Karlsruhe) und leider verloren.

Es laufen aber wohl noch einige Klagen für spätere Jahre.

Wichtig ist, ob du wirklich in Calw wohnst, denn jede Gemeinde kann ihre eigene Hundesteuersatzung basteln. Bei uns muß man z.B. in Pforzheim und Straubenhardt Kampfhundesteuer für alle § 1.2 und § 1.3 Hunde zahlen, aber nicht in Birkenfeld und Neuenbürg (die direkt dazwischen liegen).

Übrigens: als Kat 2 Hund ist dein Hund grundsätzlich Leinenpflichtig, sofern er älter als sechs Monate ist und noch keine entsprechende Leinenbefreiung von der Ortspolizeibehörde erhalten hat (gibt es auf Antrag!).

Falls du noch Fragen hast, kannst du mir gern eine PM schicken.
 
Midivi schrieb:
Die Stadt / Gemeinde kann für jeden x-beliebigen Hund eine höhere Steuer verlangen, unabhängig davon, ob der Hund als gefährlich gelistet ist oder nicht.
Theoretisch könnte auch ein Pudel 600 Euro kosten.
Die haben da völlig freie Hand.
Du mußt in den sauren Apfel beißen.....

jo, Hundesteuer ist eine so genannte "Lenkungssteuer", wenn Gemeinde X der meinung ist, sie haben zuviel rosa Pudel im Stadtgebiet dann können sie auch rosa Pudel mit einer höheren Steuer belegen wie andere.

Die Steuer darf lediglich nicht "erdrosselnde Wirkung" haben, die Grenzen liegen zZ so zwischen 400 und 600 € (glaub ich, bin mir da aber nicht sicher)...

:hallo:
 
selbst unter der Voraussetzung, dass man die Hundesteuer als "Lenkungssteuer" sieht, muss doch der Regelungsansatz von der Gemeinde begründet und nachvollziehbar sein,

z.B. die Reduzierung der "gefährlichen Hunde" im Gemeindegebiet durch Vergrämung wegen der Steuerbelastung

allerdings sollte jeder als widerlegbar gefährlich eingestufte Hund durch ein Negativzeugnis wieder normal besteuert werden, sonst halte ich die Steuersatzung für wackelig

mal ganz abgesehen von typischen Gebrauchshunden wie Rottweiler und Dobermann, die auch sehr oft auf den Listen in Hundesteuersatzungen auftauchen

wo ist da der Unterschied zum DSH ?

gruss
 
@PJ-Arbeit 400-600€? In Mainz sind es 800€ :(
 
streeco schrieb:
selbst unter der Voraussetzung, dass man die Hundesteuer als "Lenkungssteuer" sieht, muss doch der Regelungsansatz von der Gemeinde begründet und nachvollziehbar sein,

z.B. die Reduzierung der "gefährlichen Hunde" im Gemeindegebiet durch Vergrämung wegen der Steuerbelastung

allerdings sollte jeder als widerlegbar gefährlich eingestufte Hund durch ein Negativzeugnis wieder normal besteuert werden, sonst halte ich die Steuersatzung für wackelig


gruss

Die Kat 2 Hunde in BW, also auch der Dogo, sind laut Polizeirecht nicht einmal als "widerlegbar Kampfhund" eingestuft, sondern als "falls auffällig geworden, dann Kampfhund, sonst nicht" deklariert und müssen deshalb auch keinen Verhaltenstest ablegen ... da sie ja auch keine Gefährlichkeit widerlegen müssen.

Das ist ja das besonders absurde an Kampfhundesteuer für Kat 2 in BW ...
 
@CaroBX: das wäre m.E. doch schonmal die bessere Regelung, wenn man Hunde (von Rasselisten mal ganz abgesehen) grundsätzlich erlaubt, aber bei konkreten Vorfällen von einem Verbotsvorbehalt oder Auflagen Gebrauch macht

der Normalfall ist doch momentan ein grundsätzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

die Hundesteuersatzungen werden doch in den jeweiligen Gemeinden verzapft, da liegts doch oft beim Bürgermeister, ob er Hunde mag oder nicht

Berlin besteuert alle Hunde gleich, allerdings mit 120 Euro pro Jahr recht heftig, ist schon schwer anzugreifen

in Brandenburg gehts wie Kraut und Rüben durcheinander

lief das von dir angesprochene Verfahren als Normenkontrolle der Steuersatzung vor dem OVG oder wurde nur der Steuerbescheid an sich angefochten ?
 
Die Klage lief beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe und das hat Revision nicht zugelassen....
 
normalerweise gehts nach einem Urteil des VG erstmal mit Berufung und ggf. Nichtzulassungsbeschwerde weiter,

aber eigentlich ist nur die Urteilsbegründung interessant :hallo:
 
@caro: interessiert mich wirklich, welcher "Kampfhundsteuersatz" wurde gegenüber welchem normalen Satz erhoben und konnte die Kampfhundsteuer durch ein Negativzeugnis wieder auf normal gesenkt werden? welchen Beschwerwert hat das VG zugrundegelegt?
 
Also Normalhundesteuersatz 120 DM / 60 Euro und Kampfhundesteuersatz 960 DM / 480 Euro, aöso achtfacher Satz.

Eine Bordeaux Dogge braucht in BW kein Negativzeugnis, da sie grundsätzlich nicht als Kampfhund eingestuft ist, sondern lediglich "Leinenpflichtig". (Kann auf Antrag aufgehoben werden)

Unsere Caro hat jedoch neben BH und Team Test auf "Wunsch" der Gemeinde (sonst keine Leinenbefreiung) einen Verhaltenstest abgelegt und bestanden. Trotzdem ist die Kampfhundesteuer davon nicht betroffen.

Ansonsten müsste unser Urteil bei . de zu finden sein ... Ich schaue gleich mal nach dem Link ...

Ja ... hier ist der Link zu dem Urteil als pdf
 
"Vor Gericht und auf hoher See ist man manchmal eben allein in Gottes Hand" :(

Danke für das Urteil, ist interessant zu lesen, leider vom VG eine volle Breitseite gegen einen "Jagd- und Wachhund" wie den BX, und es ist mal wieder viel zu oft vom "Kampfhund" die Rede, wenigstens hat die Satzung auch konkret gefährliche Hunde einbezogen

Rechtsmittel wie Berufung und Nichtzulassungsbeschwerde waren aber möglich :hallo:
 
sirfrancis schrieb:
Man gut in das wir in Schleswig Holstein Jährlich nur 79.00 Euro bezahlen müssen!

Sag nicht pauschal "in Schleswig-Holstein" ... sag in unserem Ort /Stadt/Dorf/Gemeinde ...
 
kampfhundsteuer sind bei uns in hannover-seelze 612 € im jahr und für einen "normalen" hund 96 € im jahr. :sauer:
 
--->zum glück nur 100eu"kampfhundesteuer zahlt(wohne in bawü und habe einen am-staff)
 
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