HILFE/ Wie organisier ich eine Unterbringung??

Pyrrha80

15 Jahre Mitglied
Hilfe für Kettenhund/Kangale

Hallo,

wenn ich mit unserem Wuff spazieren gehe, kommen wir an einem grundstück vorbei, dass von 2 Kangalen bewacht wird. Also ich habe bis jetzt immer nur einen Hund gesehen und durch zufall am WE erfahren, dass der 2. Hund an einer Festkette liegt. Natürlich werde ich heute nochmal persönlich vorbeischauen, ob das der Wahrheit entspricht :sauer: .

So weit ich weiß, ist doch reine Kettenhaltung (ohne Laufvorrichtung) in Dtl verboten, oder???? Bei wem oder welchem Amt muss ich denn mal anklingeln, wenn ich dagegen vorgehen will?? Ich bin wirklich kein kämpferischer Typ, aber die Hunde tun mir schon immer leid. Nach Aussagen des Besitzers geht er mit den Hunden wohl auch nicht mehr spazieren, weil er sie angeblich nicht halten kann. Klar nur Höhrensagen, aber da schwillt mir der Kamm.

Also welches Amt muss ich denn mal damit nerven??

Achja, hat jemand das zuständige Gesetz, damit ich nicht gleich abgewimmelt werd???

gruß nicole
 
  • 23. April 2024
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Hi Pyrrha80 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zweiter Abschnitt
Tierhaltung
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren,
pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass
ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
§ 2a
(1) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die
Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zu
erlassen über Anforderungen
1.hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeit oder der Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere,
2.an Räume, Käfige, andere Behältnisse und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von
Tieren sowie an die Beschaffenheit von Anbinde-, Fütterungs- und Tränkvorrichtungen,
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -

- 2 -
3.hinsichtlich der Lichtverhältnisse und des Raumklimas bei der Unterbringung der
Tiere,
4.an die Pflege einschließlich der Überwachung der Tiere; hierbei kann das
Bundesministerium auch vorschreiben, dass Aufzeichnungen über die Ergebnisse der
Überwachung zu machen, aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen
vorzulegen sind,
5.an Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die Tiere halten, betreuen oder zu
betreuen haben und an den Nachweis dieser Kenntnisse und Fähigkeiten
 
Tierschutz-Hundeverordnung

§ 7 Anforderungen an die Anbindehaltung

(1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt sind.

(2) Die Anbindung muss

1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können
2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern bietet.
3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen kann.

(3) Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des Hundes behindern oder zu Verletzungen führen können. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.

(4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können.

(5) Es darf nur eine Anbindung verwendet werden, die gegen ein Aufdrehen gesichert ist.Das Anbindematerial muss von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass sich der Hund nicht verletzen kann.

Die Anbindehaltung ist verboten bei
-einem Hund bis zu einem Alter von 12 Monaten
-einer tragenden Hündin im letzten Drittel der Trächtigkeit
-einer säugenden Hündin
-einem kranken Hund, wenn ihm dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt würden.
 
Oeh nur mal nebenbei......

In der Tuerkei, wo se ja nun hauptsaechlich anzutreffen sind - haben die nen Auslauf-GEBIET oeh jo ist sich bissel groesser als nur nen Auslauf. Also koennen die aufgefuerten Punkte in keiner Weise erfuellt werden.
Geschweige denn so einen Hund an die Kette legen zu wollen...... das kann nur schiefgehen - von art-geRECHT ganz zu schweigen.
Einfach mal googlen und mal nachlesen WAS ein Kangal an Platz brauch.

Und Vet-.Amt Bescheid sagen.


Gruß Sheela und dat Maxel :hallo:
 
Danke für eure Antworten, habs ausgedruckt und werd mich mal ans Telefon schwingen.

gruß N.
 
Kopfkissen..denen ist es egal welche 'Rasse nun genau an der Kette hängt..solange diese den oben aufgeführten Anforderungen entsprechen.
 
Hallo,

ich habe ja in einem anderen Thema von dem Kangalen-Rüden an der kette gesprochen. Nun ich habe mich mit dem Besitzer unterhalten. So wie es aussieht, muss er seine Tiere alle einschläfern lassen, da unser Herr Oberbürgermeister freie Sicht aus seinem Häuschen haben will und das Grundstück geräumt werden soll.

Leider ist der Tierbesitzer auch etwas "eigenbrödlerisch", so richtig will er nicht wahhaben, was mit seinen Tieren passiert. Es geht außerdem noch um 2 Pferde und 4 Ziegen.

Egal, nachdem ich die Kangalen-Hündin Ditsch kennengelernt habe, möchte ich sie unbedingt vor der Spritze retten :heul: Sie ist eine äußerst ruhige sehr kuschelbedürftige 5 jährige Hündin. Selbst die langanhaltenden knuddelatacken meiner Tochter hat sie nciht nur überstanden, sondern scheinbar auch noch genossen. Bei dem Rüden?? keine Ahnung, der darf nicht angefasst werden (O-TON: Das ist der Wachhund, der wird nciht angefasst).

Jedenfalss möchte ich unbedingt wenigstens ne Pflegestelle oder Unterbringung für die Tiere beschaffen?? Was kann ich machen? Bei wem kann ich nachfragen?

Das Tierheim weigert sich wohl die Hunde aufzunehmen

Gruß nicole
 
Evtl. könnte Dir "Herdenschutzhunde in Not" helfen.

KangalKlaus (hier aus dem Forum) gibt Dir sicherlich noch weitere Tipps.

Ich drücke die Daumen, daß für die Tiere eine gute Lösung gefunden wird.

watson
 
Gesunde Wirbeltiere DÜRFEN in Deutschland NICHT getötet werden, so lange keine medizinische Indikation vorliegt ...

Schnapp Dir die Hunde und bring sie als Fundtiere in ein Tierheim.
 
Mach's so wie Cons oder aber wende dich an die versch. HSH-Nothilfen.

Unter der Linkliste von findest du diese.
 
Und die Pferde/Ziegen??? Was passiert mit denen?

Auch einpacken. Tierheim suchen, welches Großtiere aufnehmen kann (kenne mich in der Region "da unten" nicht aus) und/oder diverse Schutzhöfe anschreiben.

Im "Zweifel" (und bevor die Tiere getötet werden!) fallen mir noch andere Möglichkeiten ein, die nicht den Regeln der rechtschaffenden Höflichkeit folgen, mir aber in dem Fall egal wären ... ;)

Kommst Du überhaupt an die Tiere ran? Wenn ja: Gib mal eine Beschreibung, bitte. Fotos?
 
Hallo,

ich will heute nachmittag nach der Arbeit nochmal hin und reden. nehm auch ne Kamera mit. ich hoffe ich krieg die Erlaubnis, die Tiere unterzubringen. Wie schon gesagt, der Mann lebt in seiner eigenen Welt. Aber er hat mir die Tiere mehrfach angeboten. Nur ich habe überhaupt keinen Platz. Für die Ziegen find ich sicher einen Bauer hier oder Streichelzoo, das krieg ich hin.

Aber 2 Pferde und 2 Kangalen wird eben schwieriger. Ich meld mich dann, ich hoffe es klappt.

gruß N.
 
Ich wünsche dir viel Glück und finde es super dass du dich so engagierst! Klasse!
 
hallo,

kurzer Zwischenstand: gestern war der Besitzer leider nicht zu erreichen, hab heute nachmittag einen Termin mit ihm. Meine Schwester in BadenWürttemberg hat bereits zwei mögliche Pflegestellen für die Pferde organisiert, allerding in McPom. Aber ich brauch noch mehr Daten und natürlich Fotos.
Auch habe ich bereits die Adresse von einem Kangalen-Hilfe-Verein, aber da meld ich mich erst nach dem Gespräch heute.

Ich hoffe, ich darf die Tiere vermitteln. Für die Ziegen findet sich sicher auch noch was.

Gruß Nicole
 
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