Hilfe!Wer kennt sich aus im Arbeitsrecht??

Ronja

15 Jahre Mitglied
Na super, jetzt fängst auch noch an richtig lustig zu werden! brauche dringend Hilfe. Wer kennt sich aus im Arbeitsrecht- Grund ffür frsitlose Kündigung/Sperre Arbeitslosengeld...
Möchte das hier nicht weiter breit treten, bräuchte aber dringend mal nen RAt, wie ich mich jetzt verhalten soll, wie weit ich im Recht/Unrecht bin...
Also falls sich jemand auskennt wär ich unendlich dankbar!!!

Birgit mit den Schmusenasen Ronja und Schoki

"Sein Blick ist im Vorübergehn der Stäbe
so müd´geworden,daß er nichts mehr hält.
Ihm ist´s als ob es tausend Stäbe gäbe
und hinter tausend Stäben keine Welt."
...
 
Birgit ... schiess mal los, bräuchte ein paar Details mehr!

Also, wenn Du fristlos gekündigt worden bist erwartet Dich keine Sperrzeit. Solltest Du jedoch gekündigt haben tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein, während dieser Zeit kannst Du u.U. aber Sozialhilfe beziehen!

LG
Ghostface
An1060.gif
 
Hey Ghost,
will das hier nicht näher ausführen. Alles weiter per e-mail-ok??!!

Birgit mit den Schmusenasen Ronja und Schoki

"Sein Blick ist im Vorübergehn der Stäbe
so müd´geworden,daß er nichts mehr hält.
Ihm ist´s als ob es tausend Stäbe gäbe
und hinter tausend Stäben keine Welt."
...
 
Oki ... gerne

Addy: AltmannE@web.de

LG
Ghostface
An1060.gif
 
Mail angekommen??

Birgit mit den Schmusenasen Ronja und Schoki

"Sein Blick ist im Vorübergehn der Stäbe
so müd´geworden,daß er nichts mehr hält.
Ihm ist´s als ob es tausend Stäbe gäbe
und hinter tausend Stäben keine Welt."
...
 
Keiner da der mir rechtlich was zu ner fristlosen Kündigung sagen kann??

Birgit mit den Schmusenasen Ronja und Schoki

"Sein Blick ist im Vorübergehn der Stäbe
so müd´geworden,daß er nichts mehr hält.
Ihm ist´s als ob es tausend Stäbe gäbe
und hinter tausend Stäben keine Welt."
...
 
@bea: Danke-hab Deine Mitteilung bekommen, weiß nur nicht wie ich da direkt drauf antworten kann..?????Ausführliche Mail mit jede Menge fragen müßte schon bei Dir angekommen sein-hoff ich!!!

Birgit mit den Schmusenasen Ronja und Schoki

"Sein Blick ist im Vorübergehn der Stäbe
so müd´geworden,daß er nichts mehr hält.
Ihm ist´s als ob es tausend Stäbe gäbe
und hinter tausend Stäben keine Welt."
...
 
§119 und §119a AFG regeln die Länge der Sperrzeit.
Dort wird auch festgelegt wann eine Sperrzeit verhängt wird und unter welchen Umständen diese ggfs. verkürzt werden kann.

watson
 
Wem durch Eigenverschulden fristlos gekündigt wurde, den erwartet eine Sperre des ALG für 12 Wochen...

Ausschlaggebend ist dabei die Stellungnahme des Arbeitgebers, warum die Kündigung fristlos erfolgt ist.

Wenn man clever ist, erhebt man beim Arbeitsgericht Klage wegen Wandlung in fristgemäße Kündigung oder besser noch Wiedereinstellung.
Dazu ist es notwendig, sich innerhalb kürzester Frist einen Anwalt für Arbeitrecht zu nehmen...

Gruß Puppy








<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Das Wenige, das du tun kannst, ist viel -
wenn du nur irgendwo Schmerz und Weh und Angst von einem Wesen nimmst.

Albert Schweitzer
[/quote]
 
Ich habe Dir eine Mail geschrieben. Falls Du noch Rat brauchst, kannst Du Dich gerne bei mir melden.

Liebe Grüsse,
Tanja
 
Haben wir ja schon per Mail besprochen, aber hier noch mal genaues zu den Sperrzeiten, ist vielleicht auch für die Allgemeinheit interessant:

§ 144 SGB III

Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit

(1) Hat der Arbeitslose
1. das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlaß für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und hat er dadurch vorsätzlich oder grobfahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt (Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe) ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben, so tritt eine Sperrzeit von zwölf Wochen ein.

(2) Die Sperrzeit beginnt mit dem tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit. Während der Sperrzeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

In diesem Zusammenhang ebenfalls wichtig

§ 128 (1) Nr. 4 SGB III
Die Dauer des Anspruchs auf ALG mindert sich um die Anzahl von Tagen einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; in Fällen einer Sperrzeit von zwölf Wochen mindestens jedoch um ein Viertel der Anspruchsdauer, die dem Arbeitslosen bei erstmaliger Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf ALG nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, zusteht.


LG
Ghostface
An1060.gif
 
@ Watson

-§119 und §119a AFG-

Das Arbeitsförderungsgesetz gibt es seit 01.01.98 nicht mehr. es wurde vom Sozialgesetzbuch III
(SGB III) abgelöst.



Beamaus

Das mir der Hund das Liebste sei,
sagst Du oh Mensch sei Sünde,
der Hund bleibt mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde !!
 
Puhhh, wenn ich mir das jetzt noch alles merken könnte...
Danke an alle "Arbeitsamtler"- ich glaub da weiß ich jetzt halbwegs Bescheid
wink.gif
...
Jetzt fehlt mir aber noch immer jemand der mir "arbeitsrechtlich" was zu ner fristlosen Kündigung sagen kann.
Mir wurde mit ner fristlosen Kündigung gedroht, nun bin ich nicht sicher, ob ich mit meinem Verhalten wirklich genügend "Grund" dafür geliefert habe. Vielleicht kennt sich da auch jemand aus???

Birgit mit den Schmusenasen Ronja und Schoki

"Sein Blick ist im Vorübergehn der Stäbe
so müd´geworden,daß er nichts mehr hält.
Ihm ist´s als ob es tausend Stäbe gäbe
und hinter tausend Stäben keine Welt."
...
 
Wie gesagt, setze Dich mit der Rechtsberatung Deines zuständigen Arbeitsamtes in Verbindung, die können Dir eine genau Auskunft geben falls Du eine fristlose Kündigung erhältst!

LG
Ghostface
An1060.gif
 
also mit fristlosen kündigungen kenn' ich mich nicht aus, wollte aber zur sperre nochwas loswerden:

auch wenn man selbst gekündigt hat, wird nicht unbedingt eine sperre "verordnet".
ich hatte mal 'nen job hingeschmissen, da aus der vertraglich vereinbahrten halbtagsstelle eine vollzeitbeschäftigung wurde.
dabei hatte mein arbeitgeber so ziemlich gegen alles verstoßen, was im arbeitsvertrag stand.
genau das hatte ich dem arbeitsamt mitgeteilt, worauf die eine stellungnahme vom arbeitgeber angefordert haben. nachdem die da war, und klar war, das mein arbeitgeber grob gegen alle vertraglichen vereinbahrungen verstoßen hatte (und das über längere zeit), bekam ich auch keine sperre!

wollte ich nur mal loswerden
wink.gif


greetz
Sibse
 
Sibse, das keine Sperrzeit eintritt wenn der Arbeitgeber gegen einen bestehenden Vertrag verstößt ist ja logisch, oder meinste nicht?!

LG
Ghostface
An1060.gif
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Ronja:
Jetzt fehlt mir aber noch immer jemand der mir "arbeitsrechtlich" was zu ner fristlosen Kündigung sagen kann.
Mir wurde mit ner fristlosen Kündigung gedroht, nun bin ich nicht sicher, ob ich mit meinem Verhalten wirklich genügend "Grund" dafür geliefert habe. Vielleicht kennt sich da auch jemand aus???
[/quote]

Hi Birgit,

ohne die Details zu kennen, kann man da nicht viel zu sagen. Wenn du das hier nicht ausbreiten willst, kannst du mir gerne ein Mail schicken. Ich kann dir aber auch dann nur was zu den Erfolgsaussichten eines evtl. Arbeitsgerichtsprozesses sagen.

M.E. solltest du schnellstens einen versierten Arbeitsrechtler mit deiner Vertretung beauftragen, der berät dich dann auch umfassend. Generell kann man sagen, dass die Arbeitsgerichte arbeitnehmerfreundlich eingestellt sind, so dass sich ein Prozess fast immer lohnt, vorausgesetzt, du hast dir keine ganz groben Verfehlungen zuschulden kommen lassen.

Das Arbeitsamt kannst du in dieser Hinsicht vergessen, Rechtsberatung im konkreten Einzelfall dürfen die aufgrund des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes nicht geben und vor Gericht können die dich auch nicht vertreten.




Gruß
Wolfgang

rubyassi3.jpg
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Ronja:
Mir wurde mit ner fristlosen Kündigung gedroht, nun bin ich nicht sicher, ob ich mit meinem Verhalten wirklich genügend "Grund" dafür geliefert habe. [/quote]

Was nun? In Deinem Thema "Wieder mehr Zeit" schreibst Du das Du gekündigt hast!

Oder bist Du einfach nur heim mit den Worten: Hab keinen Bock mehr o.ä.? Dann ist der Arbeitgeber im Recht, da es sich um eine Arbeitsverweigerung handelt.
Dann musste Dich für diesen Tag komplett krankschreiben lassen, Du bist dann halt heim weil es Dir nicht gut ging
wink.gif


Ab zum Anwalt mit Dir, der hilft Dir weiter.
Hast Du keine Rechtschutzversicherung, dann kannste zum Amtsgericht gehen und eine Beratungshilfe beantragen, dann bekommst Du eine Beratung, hält der Anwalt eine Verhandlung/Gerichtstermin für erforderlich und sinnvoll wird Prozesskostenhilfe beantragt und Du hast dann finanziell genauso wenig zu befürchten als hättest Du eine Rechtschutzversicherung.

Gruß Sandra



 
schick mir mal eine Mail mit Deinen Fragen.
quini

 
Wolfgang, was Du bezüglich der Rechtsberatung des Arbeitsamtes schreibst stimmt nicht!!!!!!
Entweder Du schreibst es richtig oder eben gar nicht!!!

Das Arbeitsamt darf sehr wohl in diesem Falle eine Rechtsberatung geben!!!!!
wink.gif

Erkundige Dich bitte immer erst genau nach dem Sachverhalt bevor Du ein Pauschal-Urteil abgibst, ja?!

LG
Ghostface
An1060.gif
 
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