Hilfe für 2 Hunde übergangsweise

Dominik&Drago

15 Jahre Mitglied
Hi mal wieder an alle,

erstmal ein Frohes neues Jahr.....jaa...ich poste auch mal wieder :D

Habe auch gleich ein großes Problem:

Ein guter Freund von mir braucht für seine 2 Hunde (Amstaff-Rotti-Mix Rüde und Hündin, Border-Collie, Berner Sennen, Dtsch. Schäfer, Husky Mix) vorübergehend eine bleibe. Ansonsten kommen sie ins Tierheim :heul: :heul:

Der Rüde ist eigentlich unheimlich ruhig aber leider mit anderen Rüden unverträglich. Dafür hat man mit der Hündin ne Menge Spaß. Quietschfidel, lebenslustig...wird im Februar 1 Jahr alt :D

Das ganze wäre im Raum Bülach (Schweiz). Wäre super toll wenn sich möglichst viele das hier durchlesen und sich vielleicht was finden lässt.

Problem ist halt, das der Vermieter die Wohnung kündigt wenn die Hunde nicht verschwinden. Ging ewig ohne Probleme und nun von heute auf morgen, weil sich Anwohner beschwert haben, müssen die Hunde weg. Dummerweise ist die Frist auch noch ziemlich knapp.....bis zum 31.01 müssen die Hunde weg *schnief*.

Bittebittebitte erkläre sich jemand aus der Region bereit diesen kleinen Dienst an der Hundheit zu machen, ich würde sie ja selber nehmen, aber mein Rüde mag andere Rüden auch nich sonderlich.

Pfotige Grüße

Dominik & Drago
 
  • 28. März 2024
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Hi Dominik&Drago ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi,
lies Dir das mal durch; sehr interessant.

Vielleicht sollte der Hundebesitzer sich vorab erkundigen ob es bei Euch auch neue Gesetzte gibt, denn die Nachbarn haben sich ja lange genug nicht beschwert!

Grüße Tina
=======================================================
7. Nachbarschutz gegen Hunde verwirkt (19.01.2005)

Koblenz (aho) - Nachbarn haben kein Recht mehr, gegen die Hundehaltung auf dem angrenzenden Grundstück vorzugehen, wenn sie diese jahrelang hingenommen haben. Das Verwaltungsgericht hat die Klage der Nachbarn abgewiesen, die erreichen wollten, dass die Bauaufsichtsbehörde die Hundehaltung auf dem angrenzenden Grundstück untersagt.

Die Kläger aus dem Raum Diez hatten seit 1997 geduldet, dass auf dem eingezäunten Nachbargrundstück fünf Huskys und ein Mischlingshund frei umherliefen oder in einem neu errichteten Zwinger untergebracht wurden. Erst im November 2002 beantragten sie bei der Bauaufsichtsbehörde, den Eigentümern des angrenzenden Grundstücks die Hundehaltung zu untersagen. Sie beklagten sich über die unzumutbare Lärmbelästigung durch das ständige Gebell und Geheul der Hunde und über die erheblichen Geruchsbelästigungen. Die Bauaufsichtsbehörde lehnte ein Einschreiten ab, da sich in den vergangenen Jahren weder die Kläger noch andere Anwohner über die Hunde beschwert hätten.

Die Klage der Nachbarn blieb erfolglos. Die Koblenzer Verwaltungsrichter entschieden, die Nachbarn hätten ihr mögliches Abwehrrecht gegen die Hundehaltung verwirkt. Dies ergebe sich aus den beiderseitigen Rücksichtnahmepflichten im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis. Ein Grundstückseigentümer müsse jedenfalls wie hier nach spätestens fünf Jahren sicher wissen, ob sich seine Nachbarn mit seiner Grundstücksnutzung abgefunden hätten oder nicht. Denn für ihn sei es unzumutbar, wenn sich die Nachbarn auf unbegrenzte Zeit offen halten könnten, gegen die Grundstücksnutzung vorzugehen.
Außerdem seien Nachbarn verpflichtet, wirtschaftlichen und auch immateriellen Schaden von einander abzuwenden. Die Kläger hätten nach allgemeiner Lebenserfahrung erkennen können, dass mit der Zeit zwischen Mensch und Tier eine vertiefte emotionale Beziehung entstehe und es für die Halter nach so langer Zeit einen schwerwiegenden Eingriff bedeute, wenn sie die Tiere wieder weggeben müssten.

Gegen das Urteil können die Kläger die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

(Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. Dezember 2004 -7 K 2188/04.KO -.)

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@hier für Notfälle eine Hompage, vielleicht hilft Euch das weiter.


Schweiz

Vermittlung von Sitter-Adressen über den Kantonalen Tierschutz-Verein für die gesamte Schweiz, Tel. 0041/ (0)1/ 261 97 14.
 
Soll es denn nur vorübergehend sein, bis er eine neue Wohnung gefunden hat?

Gibt es mehr Infos zu Verträglichkeiten, Charakter etc.?

Wie sieht es mit den Kosten für Futter, TA, Versicherung etc. aus?
 
Marion schrieb:
Soll es denn nur vorübergehend sein, bis er eine neue Wohnung gefunden hat?

Jap genau so lange :)
Werden so ca. 3-4 Monate....leider.

Gibt es mehr Infos zu Verträglichkeiten, Charakter etc.?

Aramis (der Rüde:( noch 5 Jahre jung, Unkastriert, mit Rüden halt definitiv unverträglich, ansonsten aber ein recht ruhiges Gemüt und "leidensfähig", also ich habe ihn meistens immer nur schlafend gesehen :D

Joy (die Hündin:( ebenfalls Unkastriert, fast 1 Jahr alt, mit alles und jedem Verträglich (Nager oder Katzen weiß ich jetzt leider nich genau, lässt sich aber rauskriegen), wie es sich für einen jungen Hund gehört natürlich verspielt. Sie hat aber ein sehr sehr goldiges Wesen, eigentlich muss man sie einfach Lieb haben :love:
Da sie immer auf Aramis rumkaut und mit ihm spielt, ist sie recht ausgelassen und schläft dann auch zwischendurch :D Erziehung hat sie auch.

Wie sieht es mit den Kosten für Futter, TA, Versicherung etc. aus?

Wird selbstverständlich alles vom Besitzer weitergezahlt.


Danke schonmal für die Reaktionen und Antworten


Dominik & Drago

PS: Das mit diesem nachbarschutz wird sicherlich nicht funktionieren, da die Hunde dann doch noch nicht so lange da sind....sind glaube ich ein gutes Jahr dort.
 
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, das es rechtlich so aussehen kann wie geschildert. Die Hunde wurden bisher geduldet...jatzt auf einmal nicht mehr...der HH ist einsichtig und will mit den Hunden ausziehen...
Und es soll ihm nun nicht möglich sein, die Hunde solange bei sich zu behalten bis er tatsächlich eine neuen Bleibe gefunden hat? Das glaub ich nicht. Vorausgesetzt er bemüht sich auch wirklich um eine neue Wohnung.
Sollte es tatsächlich ein Gesetz geben, das einen zwingt die Hunde sofort weg zu geben wenn sich die Mitbewohner beschweren (ich gehe mal davon aus dass es keinen "Vorfall" gegeben hat)?

Naja, darum geht es ja hier nicht. Leider kann ich nicht helfen.
 
Dominik, schreib mal Wolfgang hier aus dem Forum an - Vielleicht kann er Rat geben. Klingt nämlich nicht unlogisch, was Schragi schreibt...
 
Hi,

also ich kann nur soviel sagen, so wurde es mir geschildert.
Es ist in der Schweiz und ich kenne die Schweizer Gesetze nicht. Daher kann ich, was die gesetzeslage angeht keine detaillierten Informationen anbieten.
Nur drüber zu diskutieren ob es rechtens ist, hilft mom niemandem.

Ich glaube ehh nicht wirklich das sich so schnell noch jemand findet. ISt halt auf jedem Fall ein Versuch gewesen.

Dominik & Drago
 
Hat er schon mal in der lokalen bzw. regionalen Zeitung eine Anzeige ausgehängt? Im örtlichen TSV nachgefragt?
 
@hier hab ich was über Tiere und Mietrecht aus der Schweiz gefunden:


Bei berechtigten Beschwerden der Mitmieter kann der Vermieter schriftlich verlangen, dass die lästigen Auswirkungen der Heimtierhaltung innert Wochenfrist beseitigt werden. Leistet der Mieter auch einer zweiten schriftlichen Mahnung keine Folge, so kann der Vermieter auf Schadenersatz klagen. Aus wichtigen Gründen kann der Vermieter unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten durch eingeschriebenen Brief die Genehmigung zur Heimtierhaltung entziehen.

@ noch einige Seiten die man durchstöbern kann.

Damit wollte ich andeuten, dass es auch eine Frist gibt; die der Vermieter dem Mieter einräumen muss.
So von Heute auf Morgen, kann doch keine Mensch sein Familienmitgied abschieben.
Grüße Tina
 
Tina W. schrieb:
@hier hab ich was über Tiere und Mietrecht aus der Schweiz gefunden:


Bei berechtigten Beschwerden der Mitmieter kann der Vermieter schriftlich verlangen, dass die lästigen Auswirkungen der Heimtierhaltung innert Wochenfrist beseitigt werden. Leistet der Mieter auch einer zweiten schriftlichen Mahnung keine Folge, so kann der Vermieter auf Schadenersatz klagen. Aus wichtigen Gründen kann der Vermieter unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten durch eingeschriebenen Brief die Genehmigung zur Heimtierhaltung entziehen.

@ noch einige Seiten die man durchstöbern kann.

Damit wollte ich andeuten, dass es auch eine Frist gibt; die der Vermieter dem Mieter einräumen muss.
So von Heute auf Morgen, kann doch keine Mensch sein Familienmitgied abschieben.
Grüße Tina


Hi Tina,

klar kann man nicht von heute auf morgen ein Familienmitglied ( in dem Falle sogar 2) abschieben. Nur versuche mal ne Wohnung zu finden wenn du Zeitdruck hast.....ist meist immer ein Unterfangen was nicht funktioniert. (Murphys Gesetz)

Die zwei versuchen halt, sich mehr als die gesetz. Frist zu organisieren, damit sie nicht im schlimmsten Falle unter einer Brücke landen. Damit ist nämlich den Wuffs nicht geholfen und Herrchen und Frauchen auch nich.

Wuff und Gruß

Dominik & Drago
 
Hi Domink,

weist Du Domink, würde Dein bekannter hier Wohnen, als im deutschen Raum, wäre es sicher kein Problem; die Hunde getrennt unterzubringen!
Nur hier sind echt wenig Schweizer unterwegs; was ich in So einer Notsituation bedauere.

Hast Du vielleicht noch Fotos von den Wuffs; dann würd ich Sie gern weiterleiten.

Was für eine Wohnung wir eigentlich gesucht und wo?
Größe und Ort Ortsangabe; Miethöhe & so.
Wichtig wäre dann noch, dass Du den Mann um erlaubnis fragst, dass die Infos weitergeleitet werden.
Kannst es mir auch per email senden.
tina.weldle@web.de

LG Tina
 
Hi erstmal :)

Die Wohnung muss schon in der Schweiz sein, und vor allem am besten im Umkreis Bülach, da sich die beiden dort ja Ihr leben aufgebaut haben (arbeit usw.)

Das Problem ist halt auch das die beiden wiegesagt erst ein knappes Jahr dort wohnen und für einen Hund die Erlaubnis bestand. Joy kam ja dann dazu, und schon waren es zwei Hunde. Is nich das richtigste Verhalten, aber wer hat nicht schonmal aus dem Bauch entschieden...zumal irgendwelche kritisierenden Kommentare ( die bestimmt kommen werden/würden) gerade nicht weiterhelfen, da die Zeit ja wirklich drängt.

Alles weiter wichtige sollte dir Richard selber per EMail schreiben @ Tina W.
Auf jedenfall ein gaaaanz gaaaanz großes Dankeschön von mir an alle die sich mit uns zusammen den Kopf zerbrechen, was man noch hinbekommen könnte. :D :D


Wuff und Gruß

Dominik & Drago
 

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Ist die Hündin der Border Collie?!
Können die beiden alleine bleiben? Wenn ja, wie lange?
 
Hallo Dominik & Drago,

habe den Notruf in den Tierschutzverteiler weitergeleitet.

Wünsch Aramis & Joy, dass sie zusammen einen Pflegeplatz vor Ort bekommen!
LG Tina & Ricky
 
Ich wohne da nur 3 Dörfer weiter weg.. Leider kann ich die beiden Wuffels net nehmen, da der Rüde ja unverträglich ist und die Hundedame ist für meinen Kerl wohl zu aktiv ist..
Ich werde mich jedoch hier umhören, ob es irgendwo möglich wäre.. Ansonsten würde ich dies mal den beiden Tierheimen oder schicken, evt wüssten die ja ne Lösung..
 
Hi... komisch das mein Beitrag nich schon hier steht.....hätte er eigentlich schon seit Sonntagnacht tun sollen *grumpf*

Also die Hündin ist der Border Collie Mix. Alleine bleiben kann Aramis ansich ohne weiteres. Bei Joy darf man einfach nur nichts rumliegen lassen. Sie knabbert sonst alles an. Essbares verschwindet sofort, und ankaubares darf nicht rumliegen.
Also de fakto kann sie eher weniger alleine bleiben.

Wuff und Gruß

Dominik & Drago
 
Hi Dominik,
hier eine Empfehlung aus der Schweiz, ich kopiers mal hier rein!

Hallo

Schaut mal unter rein. das ist eine Tierferienheim, welches sicher vorübergehend diese beiden Hunde aufnehmen könnte. Es wäre ja einen Versuch wert so dass sie im Moment nicht ins Tierheim müssten.
Bülach liegt im Raum Zürich, die Tierpension ebenfalls.

liebe Grüsse aus der Schweiz
Carmen

 
Hi an alle,

also ich habe erstmal eine richtig gute Nachricht zu vermelden. Die beiden haben heute eine Wohnung angeschaut, und auch gleich einen Mietvertrag unterschrieben. Soll heißen die Hunde müssen nicht mehr weg. Anfang April werden sie einziehen, und so lange wird der alte Vermieter das ganze ertragen "müssen".

Tausend Dank von mir und im Namen meiner Freunde, für die ganzen tollen Vorschläge die gekommen sind.
Schön das es doch noch zusammenhalt gibt.

Wuff und Gruß

Dominik & Drago
 
Hi Domink,

besser kanns ja gar nicht sein; Herlichen Glückwunsch!
Ganz dolle Grüße
Tina
 
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