und wieder wird das unmögliche,diskreminierende gesetz verteidigt!Mensch wenn man so blöd ist juden zu verstecken,wo doch jeder gute staatsbürger weiß....
Alles Nazis hier. Das hast Du richtig erkannt!
Allein der Vergleich ist so unglaublich dämlich - verfolgte Juden mit illegal gehaltenen Hunden "in einen Topf" zu werfen finde ich sehr grenzwertig.
Besteht wirklich eine Möglichkeit, dass der TE seinen Hund behalten darf, wenn dieser den WT besteht?
Ich dachte bisher immer, allein durch die illegale Haltung hätte sich der HH als unzuverlässig erwiesen?
Besteht wirklich eine Möglichkeit, dass der TE seinen Hund behalten darf, wenn dieser den WT besteht?
Ich dachte bisher immer, allein durch die illegale Haltung hätte sich der HH als unzuverlässig erwiesen?
Das kommt auf's Bundesland drauf an. In NRW wäre es mit einiger Wahrscheinlichkeit so.
In BaWü darfst du aber ja einen beliebigen Hund zB als Welpe anschaffen, und musst dann in einem bestimmten Alter per Wesenstest nachweisen, dass der Hund "keine Kampfhundeigenschaften hat". Kannst du das, gilt mWn der Hund bis zum Rest seiner Tage als ganz normaler Hund. Kannst du das nicht, dh, der WT wird nicht bestanden, war's das allerdings für den Hund und der geht ins TH. (So ganz grob, soweit ich es verstanden habe).
Der Halter hat den Hund also nicht "illegal angeschafft" - aber halt den Test nicht gemacht. Kann mir schon vorstellen, dass das Nachholen des Tests dann im Ermessen der Behörden liegt. Unglücklich nur, den Termin dann nicht wahrzunehmen. Offenbar war dem TE nicht klar, dass dieser Termin schon seine allerletzte Chance war. Bzw. die allerletzte für den Hund.
Wie die TE schreibt, dass sie den WT, der ihr angeboten wurde, um den Hund behalten zu dürfen, DEFINITIV NICHT machen will ... schießt für mich den Vogel ab.
Unverständnis pur - mir hauts die Fragezeichen raus.
Ich habe dann mit denen einen termin erhalten für den Wesenstest. Doch da ich neu angefangen hatte in einem konzern bekam ich zu den termin nicht frei.
Jetzt soll ich den hund an einem tierheim abgeben bin verzweifelt weil ich den hund schon 6 jahre habe und ich doch nur einen nuen termin will. Kann ich denn in baden würrtemberg irgendwo privat machen das es dann staatlich anerkannt wird ich würde mich um jede antwort freuen weil ich den bis zum 26ten nov. 2012 abgeben soll und das werde ich defenitif nicht tun.
Wie die TE schreibt, dass sie den WT, der ihr angeboten wurde, um den Hund behalten zu dürfen, DEFINITIV NICHT machen will ... schießt für mich den Vogel ab.
Unverständnis pur - mir hauts die Fragezeichen raus.
Äh... Lese ich etwas anders. Meiner Meinung nach möchte der TE den Test ablegen und das was er definitiv nicht tun will ist den Hund abgeben.
Normalerweise gilt der Hund nach bestandenem WT in BAWü nicht mehr las Ka...hund
Auf dem Schreiben, in dem Dir der Termin des Wesenstests mitgeteilt wurde, steht mit 100%iger Sicherheit ein Absender und eine Telefonnummer/Ansprechpartner.
Wieso um aller Welt hast Du nicht einfach dort angerufen, mit denen geredet und um einen neuen Termin gebeten? Warum bewegst Du Deinen Hintern jetzt erst, wo das Kind in den Brunnen gefallen und ein Abgabetermin angeordnet ist?
Naja, aber spätestens, wenn man angeschwärzt wurde, das Amt Bescheid weiß und sogar einen Termin gesetzt hat, spätestens dann bewegt man doch seinen A...., aber zackig? Und wartet nicht ab, ob die das jetzt ernst meinen oder nicht? Ich werde nie begreifen, wie man so phlegmatisch sein kann, wenn das Wohl des eigenen, doch angeblich so geliebten Hundes auf dem Spiel steht?
Nee, also.... ich kann vielleicht gerade noch so nachvollziehen, dass man sich für superschlau hält und sich einbildet, man wird sowieso nicht erwischt. Aber wenn man dann erwischt wurde und man das sogar schriftlich hat, sich dann immer noch nicht zu bewegen, das verstehe ich einfach nicht! Da kann einem so viel nicht an dem Hund liegen.
Normalerweise gilt der Hund nach bestandenem WT in BAWü nicht mehr las Ka...hund
Naja also ganz so ist es m.W. nicht. Mit bestandenden WT hat der Hund in BaWü eine Daseinsberechtigung und MK-befreiung, sowie ist in manchen Kommunen von der Kampfhundesteuer befreit, in anderen nicht. Undbekommt er keine Leinenbefreiung. So jedenfalls der Stand 2006.
was mich nur wundert ist, dass der TE sooo dringend nach hilfe ruft, sich nun aber nicht mehr blicken lässt.
und 26.11.12 ist wirklich bald!