HH: Klage gegen Rasselisten gestartet

S

SG

... wurde gelöscht.
mit Genehmigung der Verfasser hier zur Veröffentlichung:

07. März 2007

HAMBURG - ES GEHT WEITER!
Wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit für den folgenden Aufruf und um rege Beteiligung und echte - finanzielle - SOLIDARITÄT FÜR HAMBURGS LISTENHUNDE!

Solidarität rettete die Hunde 2000, Solidarität führte uns bis hier her, und Solidarität wird uns eines Tages siegen lassen:



Aufruf der Hamburger Kläger
Die Hamburger Klage geht weiter, Stand 2007, in Hamburg begann das Unglück und hier muss es auch enden

Erläuterungen zum gegenwärtigen Stand unserer Klagen und die nächsten Schritte


Mit der beim Oberverwaltungsgericht Hamburg anhängigen Klage haben wir uns gegen Regelungen der Hamburger Hundeverordnung aus dem Jahr 2000 gewandt, die an Hunderassen / Kreuzungen Staffordshire Bullterrrier, Staffordshire Terrier und Pitbull Terrier anknüpften. Diese Verordnung ist mittlerweile durch den Hamburger Gesetzgeber außer Kraft gesetzt worden. Die gleichen Regelungen, wie sie für die damaligen "Kategorie-1-Hunde" galten, enthält nun allerdings auch das Hamburger Hundegesetz.


Die Klage, die wir in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gewonnen haben, kann nicht ohne weiteres fortgeführt werden, weil wir es nunmehr mit einem Parlamentsgesetz zu tun haben, das das Oberverwaltungsgericht – anders als bei einer Verordnung - nicht mehr selbst für nichtig erklären kann. Das Gesetz kann nur vom Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzt werden.


Dies bedeutet für unsere Klagen, dass sich das Gericht zunächst damit einverstanden erklären muss, dass die Klage - trotz Wegfalls der Hundeverordnung – fortgeführt werden kann. Wenn diese erste Hürde genommen ist, soll das Oberverwaltungsgericht davon überzeugt werden, dass es die angegriffenen Passagen des Hundesgesetzes dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorlegt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist nämlich verpflichtet, die Vereinbarkeit der angegriffenen Normen mit höherrangigem Recht zu überprüfen. Hält es gesetzliche Regelungen für verfassungswidrig, muss es diese dem Verfassungsgericht vorlegen.


Dass wir es nun mit einem Gesetz zu tun haben, macht es also schon auf der prozessualen Ebene komplizierter.


Auch die Chancen, dass die rassebezogenen Regelungen des Gesetzes für rechtswidrig erklärt werden, sind fraglicher als vorher. Denn die Verordnung war schon deshalb rechtswidrig, weil der Senat als Verordnungsgeber nicht befugt war, derart massiv in die Rechte der Betroffenen einzugreifen. Dem Parlament werden als Gesetzgeber aber generell weitergehende Befugnisse eingeräumt.


Obwohl die Chancen einer Klageannahme durch das Bundesverfassungsgericht und dort noch zu obsiegen, eher gering sind, wollen wir den juristischen Weg trotzdem weiter gehen. Nicht zuletzt bestätigen auch alle neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse (und es werden immer mehr), dass es sich bei den diskriminierten Hunderassen nicht um genetisch bedingt gefährliche Wesen handelt.


Spendenaufruf an alle für Hamburgs Listenhunde


Nachdem uns klar wurde, dass sich die Verfassungsklage der Hundelobby lediglich gegen den Leinenzwang richtet und dass deren restliches Spendengeld nicht für unseren Kampf gegen die Rasseliste verwendet wird, haben wir Ende Januar beschlossen, die Klage allein weiterzuführen. Zwar sind wir nach siebeneinhalb Jahren moralisch und finanziell am Ende, aber der Gegner (HH) reizte die ihm zur Verfügung stehenden Machtmittel dermaßen aus, dass wir es noch einmal wissen wollen. Natürlich sind wir auf fremde finanzielle Hilfe angewiesen, und so helft Ihr indirekt mit, die HH Rasseliste zu stürzen. An dieser Stelle könnt Ihr den aktuellen Stand erfahren.

Da das alte Anderkonto aufgelöst worden ist und das Anlegen eines neuen auch wieder mit Kosten verbunden ist, bitten wir um die Überweisung der Spenden zweckgebunden (Hinweis: Klage) auf das Konto des Gemeinnützigen Tierschutzvereins "Ein Herz für Hunde" e.V., in dem beide Kläger seit seiner Gründung 2001 Mitglieder sind.

Vereinsregister: VR 1561

Spendenkonto:
Sparkasse Harburg-Buxtehude
Konto: 28006393 BLZ: 20750000
Zweck: Klage gegen die HH Rasseliste

Kontakt:
Kersti Wolnow E-Mail




Günther - Heidel - Wollenteit - Hack

Rechtsanwälte

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht

Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg



26.02.2007

4 Bf 332/03

In der Verwaltungsrechtssache


XXX u. a. ./. Behörde für Wissenschaft und Gesundheit

/RAe. Günther, Heidel,

Dr. Wollenteit, Hack/

....

Die Klägerin zu 4. sowie der Kläger zu 6. wollen ... das Berufungsverfahren fortsetzen. Da allerdings inzwischen das hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) vom 26.01.2006 (HmbGVBI, S. 37) in Kraft getreten ist, bedarf es einer Neufassung der Anträge, die wie folgt vorzunehmen ist:


Es wird festgestellt, dass zwischen den Klägern als Haltern von Hunden im Sinne von § 2 Abs. 1 HundeG vom 26.01.2006 (HmbGVBI, S. 37) sowie der Beklagten kein Rechtsverhältnis besteht, kraft dessen


1, die Kläger gegenüber der Beklagten verpflichtet sind, für die Haltung ihrer Hunde eine Erlaubnis im Sinne von § 14 HundeG einzuholen,


2. die Kläger gegenüber der Beklagten verpflichtet sind, ihre Hunde außerhalb ihres eingefriedeten Besitztums nur noch angeleint und mit Maulkorb versehen auszuführen (§ 17 Abs. 2 HundeG),


3. die Kläger gegenüber der Beklagten verpflichtet sind, ein Warnschild im Sinne von § 17 Abs. 4 HundeG anzubringen,


4. die Beklagte berechtigt ist, das Halten eines Hundes im Sinne von § 2 Abs. 1 HundeG zu untersagen und dessen Einziehung anzuordnen (§ 23 HundeG), falls die Kläger gegen die Pflichten aus § 17 HundeG verstoßen,


5. der Klägerin zu 4. als Halterin eines Hundes im Sinne von § 2 Abs. 2 HundeG untersagt ist, mit ihrem Hund zu züchten.


Nach Auffassung der Kläger ist eine solche Antragsumstellung im Berufungsverfahren unbedenklich. Selbst wenn man, was nach Auffassung der Kläger fraglich ist, von einer Klageänderung ausginge, wäre diese jedenfalls nach § 125 Abs. 1 und § 91 Abs. 1 VwGO zulässig, da die geforderte Sachdienlichkeit auf der Hand liegt. Die sich aus dem Hundegesetz ergebenden Verpflichtungen sind mit denen der früheren Hundeverordnung "deckungsgleich".

Die Kläger verkennen nicht, dass das Berufungsgericht das Hundegesetz nicht aus eigener Kompetenz verwerfen kann, sondern, soweit es den Argumenten der Kläger zur Verfassungswidrigkeit des Hundegesetzes folgt, nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorlegen müsste. Eine solche Vorlage streben die Kläger an.

Bevor hierzu weiter vorgetragen werden soll, wird um einen richterlichen Hinweis gebeten, ob aus Sicht des Berufungsgerichts Bedenken gegen die angekündigte Antragsumstellung bestehen.

Sodann werden die verbleibenden Kläger in der Sache weiter vortragen.


gez. Wollenteit

Rechtsanwalt

Dr. Ulrich Wollenteit





zum Fortgang der Klage gegen die Rasselisten HH siehe zukünftig:


BACK BY POPULAR DEMAND!



"Nicht wer rennen kann, gewinnt das Rennen,
sondern wer bis zum Ende rennen kann."
(Sprichwort aus Jamaika)
 
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Hi SG ... hast du hier schon mal geguckt?
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Find ich gut!!!
Aber damit die Hamburger hier im Forum sich beteiligen können sollte man das vielleicht ins Allgemeine verschieben..,oder?
Mods?
Ich überlege selbst, mich einzubringen!
 
Die Hamburger können doch auch in der Rubrik Verordnungen&Rechtliches lesen. :verwirrt:
 
Ich denke, hier gehört der Beitrag hin. Aber er ist auch zum Weiterleiten gedacht bzw. freigegeben - bzw. man bittet darum. Danke.

Ich würde mir über Spenden hinaus auch wünschen, dass sich Kat 3 Besitzer finden:

Bullmastiff, Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu

die vielleicht zu dieser Klägergruppe Kontakt aufnehmen und eigene Klagen beginnen. (Bei der hier können sie formal nicht mitmachen, weil es ein aus 2000 fortgeführtes Verfahren ist.)

Die Aussichten gerade für Kat 3 müssten sehr gut sein, weil die Statistiken so gut sind für diese Rassen. Fila Brasileiro hat z.B. meines Wissens Null oder fast Null Beißvorfälle bundesweit, Mastiff etc. ebenso, siehe auch hier:



bzw. hier:



Rotti und Dobermann wurde es wissenschaftlich bescheinigt, dass sie nicht gefährlicher sind als andere vergleichbare Rassen:


Wie dem auch sei, ich werde jetzt sofort online überweisen.

Hamburg hat den ganzen Mist ausgebrütet, in Hamburg will ich ihn auch wieder begraben wissen.
Auch wenn Poggendorf dann fürchterlich weinen muß...mir egal.
:p
 
Ich finde auch, dass das Thema hier genau richtig ist. Wir sind insgesamt 2 Kläger und 3 Leute im Hintergrund, das sind 2 Pärchen und ein Einzelner, also 3 Parteien, die Paare zahlen doppelt, damit es gerecht für den Einzelnen wird, so sieht`s aus. Wollt Ihr helfen oder lasst Ihr uns im Regen stehen? Habt Ihr vielleicht eine Idee, bei wem man betteln kann? Sicher nicht beim Deutschen Tierschutzbund oder einer anderen Orga. Prominente werden sich auch nicht gegen die Rasseliste einsetzen. Wenn Ihr vielleicht nichts über habt, habt Ihr vielleicht eine Idee???
 
SG schrieb:
Ich würde mir über Spenden hinaus auch wünschen, dass sich Kat 3 Besitzer finden:
Bullmastiff, Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu
die vielleicht zu dieser Klägergruppe Kontakt aufnehmen und eigene Klagen beginnen.
Sie müssten ihren Wohnsitz jedoch in HH haben. Richtig?

SG schrieb:
Wie dem auch sei, ich werde jetzt sofort online überweisen.
:zufrieden: Das macht auch wirklich Sinn! Wenn diese Klage Erfolg hat, ist das Ergebnis ja nicht nur auf HH beschränkt, sondern wird bundesweiten Einfluss auf die Rechtssprechung haben.
Grüße Klaus
 
Ok.....war ja nur eine Idee...
Ich finde es gut das was gemacht wird!
 
selbst bin ich nur schüler und hab einen kleinen geldbeutel.... :( würde euch sehr gern unterstützen! noch dazu muss ich gerade aufgrund der nahenden Sachkundeprüfung nen haufen kosten für meinen dicken hier bestreiten :(
aber ich würde euch gerade viele Hundeschule und ähnliches nahe legen... ;)
hier in berlin wüßte ich schon sicher zwei, wo mit listenhunden gearbeitet wird bzw die trainer eigene haben! gerade die eine "Dog Life" wäre da vielleicht ein guter ansprechpartner! sind offizielle rettungshundeführer und -ausbilder des DRK und haben einige Listenhunde im Team.......
meiner erfahrung nach is gerade in fachkundigen kreisen ja die gegnerschaft gegen die listen u.ä. am höchsten. zumindest hier bei uns.....
 
@ kangalklaus:
Sie müssten - jetzt, als Neubeginn-Klage - in HH wohnen, ODER dort hinziehen wollen.

Es wäre sehr schön, wenn Kat 3 auch endlich angegangen würde. Ich kann mich noch an Elisabeth von Buchwaldts sehr drastische Kommentare zur HH VO erinnern...da sind noch Rechnungen offen mit Senat und Behörden.
:zufrieden: Das macht auch wirklich Sinn! Wenn diese Klage Erfolg hat, ist das Ergebnis ja nicht nur auf HH beschränkt, sondern wird bundesweiten Einfluss auf die Rechtssprechung haben.

ALLERDINGS.
Hamburg ist da außerdem wirklich ganz was Besonderes, über die Juristerei hinaus - wenn wir die Rasseliste da kippen, schlägt das auch in den Medien ein wie eine Bombe.

Muss jetzt mit meinem Erdferkel wieder durch in die Pfützen...:hallo:
 
@kangalklaus
Nein, ich bin im Februar 2001 emigriert und wohne seitdem in Niedersachsen, aber ich durfte und darf mitklagen, weil ich wegen der Rasseliste umgezogen bin. Ich wurde in der 1. Instanz ja gefragt, ob ich wieder nach HH zurückwill. Ich habe ja in HH auch weiter gearbeitet.
 
Ich finde es gut und hoffe dass dies hier ein gutes Ende findet. Bin gerade ausgewandert nach Belgien da mein Hund, nie auffällig oder irgend etwas unklar, auf Grund von reine Beamtenwillkür verweigert wurde! Man wollte ihm "entsorgen" = wörtlich OA .Deutschland enwickelt sich extrem, wie immer, anti-Mensch, Anti-Kinder, Anti-Alten,und anti Hund. Wo soll das hin?? Wieder zurück?? Ich weiss es klingt hart aber da ich Ausländer bin, auch viele Länder kenne, ist die Entwicklung etwas beängstigend für mich. Viel Erfolg !!- ich hoffe die Bürger dieses Landes werden langsam etwas wach und lassen sich nicht alles gefallen - mit der Klage!! Man sollte nicht vergessen, daß das Land heute von den sechziger - ja die, die damals auf die Strasse gingen, regiert wird. Das macht es um so trauriger! Nochmal viel viel Erfolg!!
 
Ich finde auch, dass das Thema hier genau richtig ist. Wir sind insgesamt 2 Kläger und 3 Leute im Hintergrund, das sind 2 Pärchen und ein Einzelner, also 3 Parteien, die Paare zahlen doppelt, damit es gerecht für den Einzelnen wird, so sieht`s aus. Wollt Ihr helfen oder lasst Ihr uns im Regen stehen? Habt Ihr vielleicht eine Idee, bei wem man betteln kann? Sicher nicht beim Deutschen Tierschutzbund oder einer anderen Orga. Prominente werden sich auch nicht gegen die Rasseliste einsetzen. Wenn Ihr vielleicht nichts über habt, habt Ihr vielleicht eine Idee???

Hallo Quark, wie war das damals mit der Klage gegen die Rasseliste und wo ist dafür das Geld geblieben?
 
Ich finde auch, dass das Thema hier genau richtig ist. Wir sind insgesamt 2 Kläger und 3 Leute im Hintergrund, das sind 2 Pärchen und ein Einzelner, also 3 Parteien, die Paare zahlen doppelt, damit es gerecht für den Einzelnen wird, so sieht`s aus. Wollt Ihr helfen oder lasst Ihr uns im Regen stehen? Habt Ihr vielleicht eine Idee, bei wem man betteln kann? Sicher nicht beim Deutschen Tierschutzbund oder einer anderen Orga. Prominente werden sich auch nicht gegen die Rasseliste einsetzen. Wenn Ihr vielleicht nichts über habt, habt Ihr vielleicht eine Idee???

Hallo Quark, wie war das damals mit der Klage gegen die Rasseliste und wo ist dafür das Geld geblieben?

wie sollte der antworten wenn er dauerhaft gesperrt ist ( seit 2007 wenn ich mich nicht täusche)?
 
wie sollte der antworten wenn er dauerhaft gesperrt ist ( seit 2007 wenn ich mich nicht täusche)?

Tarzan hat mal wieder Zeit und will seinem Lieblingshobby nachgehen -alle Hunde auf die Liste!
 
Das weiß Tarzan immer noch nicht??? Na ja, sind ja auch erst 7 Jahre ins Land gezogen in denen man sich hätte informieren können :D
 
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