Helft den Kampfschmusern in Holland

bolli schrieb:
nein
mein hund bleibt nicht alleine und ich kann ihn an dem Tag nicht unterbringen.
sollte es noch klappen fahre ich...

im übrigen möchte ich sowieso wenn, etwas schriftlich haben und nicht ein larifari Antwort am telefon.
ich wollte nur die nummer bekannt geben

Dann halte ich mal die Daumen das Du Deinen Hund untergebracht bekommst ;) !

Klar, kann ich gut verstehen, trotzdem würde ich mich telefonisch erkundigen und darum bitten, es Dir dann auch schriftlich mitzuteilen. Mal sehen, denke ich selber auch mal anrufen und mich informieren!

BarbaraN schrieb:
Hast ne PN, Süße:hallo:

Hab ich gerade gelesen :D:D:D:lol::lol::lol: , könnte mich wegschmeissen vor lachen Du "Maus" Du! Also mach Dich schonmal fit.......... :lol:. Wenn heute Abend Dein Telefon geht, was denkst Du wohl wer dran ist???? :D:hallo:
 
Hab ich gerade gelesen :D:D:D:lol::lol::lol: , könnte mich wegschmeissen vor lachen Du "Maus" Du! Also mach Dich schonmal fit.......... :lol:. Wenn heute Abend Dein Telefon geht, was denkst Du wohl wer dran ist???? :D:hallo:[/quote]

Wahrscheinlich jemand, der grad trainiert für das große Ereignis, ich tipp da mal auf so ne "klein aber oho-Person":shit:
 
auf freundliches Fragen erhält frau z.B. folgende Auskunft: Es existieren nur 2 EU-Richtlinien bezüglich des Reisens mit Haustieren. Die setzte ich mal als bekannt voraus, die Sache mit dem EU-Tierausweis und der Impfung).

Das es sich um nationales Recht handle, sei der Ombudsmann der Niederlande zuständig.

Auf der Suche nach dem bin ich hier vorbeigekommen:
 
den hab ich auch angeschrieben aber noch keine antwort bekommen.

die Antwort vom konsulat aus Düsseldorf hatten wir ja bereits, demnach sollten wir die Ortsbürgermeister fragen!!

Hier die Antwort eines Abgeordneten:
Sehr geehrte ....
 
vielen Dank an Ihre Mail an den Abgeordneten..... 
Hinsichtlich Ihrer allgemeinen Fragen bitte ich Sie, sich an meinen Kollegen Willem Schuth (willem.schuth@europarl.europa.eu) zu wenden, da er im zuständigen Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr sitzt und Ihnen sicher Genaueres sagen kann.

 
Hinsichtlich Ihrer spezillen Anfrage zu den Einreisemodalitäten  wenden Sie sich am besten an das Generalkonsulat des Königreichs der Niederlande
 
Oststraße 10 (im Wehrhahn-Center), 40211 Düsseldorf
Postfach 103943, 40030 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 179 30 1-0
Fax: 0211 - 35 90 40
dus@minbuza.nl
 
 
In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben verbleibe ich
 
mit freundlichen Grüßen,
...
Europäisches Parlament
ASP 10 G 146
60, Rue Wiertz
B- 1047 Brüssel
Belgien
 
Na das nenne ich doch mal eine erschöpfende Auskunft :sauer: . Also wenn man kein Internet hat, dann lassen diese Menschen die Hunde samt Besitzer ins offene Messer laufen, einfach unglaublich!
 
Also der ombudsmann ist auch der falsche Ansprechpartner... (Namen gekürzt)

Sehr geehrte ...

besten Dank für Ihre E-Mails an den Europäischen Bürgerbeauftragten vom 6. und 10. Mai 2007, in welchen Sie einige Fragen zur Einreise mit Ihrem Hund in die Niederlande stellten. Der Europäische Bürgerbeauftragte, Herr D., hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Der Europäische Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaften zu untersuchen. Er ist daher keine allgemeine Auskunftsstelle für europarechtliche Fragen. Wir bemühen uns jedoch, im Rahmen unserer Möglichkeiten gleichwohl Auskunft zu geben, wenn uns Bürger um Informationen bitten.

Leider verfügen wir nicht über die von Ihnen gesuchten Informationen. Vielleicht könnte Ihnen der von der Europäischen Kommission aufgebaute Informationsdienst „Europa Direkt“, den Sie gebührenfrei und von jedem Mitgliedstaat aus erreichen können (Tel.: 00800-67891011) weiterhelfen ( .

Mit freundlichen Grüßen
Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten
 
Hallo, es scheint, dass dieses Thema nicht angenehm ist in den höheren Institutionen. Ich werde mich, da ich ja Kölner Vorstandsmitglied einer im Europ. Parlament vertretenen Partei bin, mich an den entsprechen Abgeordneten wenden.

Mittlerweile habe ich auch, losgelöst von der deutschen Botschaft in den Niederlanden, eine Mail des Auswärtigen Amtes erhalten. Hier der Text dieser Antwort und der Text meiner sofortigen Reaktion darauf.

Sehr geehrter Herr Löwisch,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom Montag, den 7. Mai 2007.
Bezüglich der Gesetzeslage unseres Nachbarlandes kann ich Sie auf die
Informationsseite der niederländischen Regierung " "
verweisen. Hier erhalten Sie deutschsprachige Auskunft und können
gegebenenfalls bei Nachfragen direkten Kontakt mit niederländischen
Behörden aufnehmen.
Aus der oben genannten Homepage ergibt sich, dass seit 1993 prinzipiell die Einfuhr
von Pitbulls in die Niederlande verboten ist.
Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Thematik und zu den rechtlichen
Bestimmungen in Deutschland haben, kann ich Sie an das Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verweisen,
Ansprechpartnerin ist hier Frau Tanja Thiele, erreichbar unter
0188-529-3172 oder pressestelle@bmelv.bund.de.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A.
Michael Ebel
Pressereferat, Auswärtiges Amt
Tel. 030-5000-2047
Fax: 030-5000-5-2047
Michael.Ebel@diplo.de

Hier meine Antwort, auf die bisher noch keine Reaktion erfolgt ist:

Sehr geehrter Herr Ebel,
ich kann mit Ihrer Antwort nicht ernsthaft zufrieden sein.
Ich hatte nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen in den Niederlanden gefragt, die habe ich in deutscher Übersetzung selber, auch nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen der BRD, die mir auch seit langem bekannt sind.
Ich hatte vielmehr gefragt, was das Auswärtige Amt unternimmt, zum Schutz deutschen Eigentums. Das unter Berücksichtigung der Freizügigkeit im Rahmen der Maastrichter Verträge und unter Berücksichtigung des Eigentumsrechts. Denn die Hunde sind Eigentum der Halter aus der BRD und zwar rechtmässige Halter nach der bundesrepublikanischen Gesetzgebung.
Und im Rahmen der EU kann es doch nicht ersthaft legal sein, ein rechtmässiges Eigentum in einem anderen EU Land staatlicherseits zu entziehen und in diesem Fall endgültig zu entziehen durch Tötung.
Dies war meine Fragestellung, da ich hierzu einen weiteren Artikel gedenke zu schreiben, allerdings mit dem Schwerpunkt der Frage der Rechtsunterstützung des Auswärtigen Amtes, bzw. der Bemühungen selbigen, Deutsche Hundehalter zu schützen. Denn mehrere Medien (Print und audiovisuell) sind an diesem Thema interessiert.
Ausserdem beginnt zur Zeit ein gross angelegter Tourismusboykott gegen die Niederlande.
Ihre Antwort erwartend, verbleibe ich ich freundlichen Grüssen
Peter Löwisch


Gruss Peter und Naomi
 
So, hier wie versprochen die von mir etwas überarbeitete Fassung von RAD in Deutsch. Ich habe inhaltlich nicht viel verändert, da ich kein Jurist bin und die wörtliche Übersetzung das beste wohl ist. Ich habe alles nur etwas übersichlicher gemacht. So, hier nun der Text:

RAD und Weisung (Übersetzung)
Regelung aggressiver Tiere!

Der Staatssekretär von Landbau, Naturschutz und Fischerei, geleitet aus Artikel 73 und Artikel 107 vom Gesundheits- und Wohlfühlgesetz für Tiere (Stb. 1992, 585); (sehe untenstehendes Dokument), gehört zur Stiftung registrierter Gesellschaftstiere Niederland, der Rat von Aufsicht auf dem kynologischem Gebiet in Niederland, die Vereinigung der niederländischen Gemeinden, die niederländische Vereinigung zum Schutz von Tieren, die königliche Gesellschaft für Tiergesundheit, die Stiftung "Animal Research Foundation Europe.
Beschluss:


Artikel 1
In dieser Regelung wird folgendes verstanden unter:
a. Gesetz
Gesundheit- und Wohlfühlgesetz vor Tieren (Stb. 1992, 585)
b. Minister:
Minister von Landbau, Naturschutz und Fischerei
c. Halter
Besitzer oder Halter
d: Maulkorb
Maulkorb bestimmt durch ein Modell das beantwortet wird durch folgende Beschreibung:
Ein Maulkorb gearbeitet aus hartem Kunststoff oder aus festem Leder oder aus beiden Materialien die durch einen starken ledernen Riemen rund um den Hals so angebracht ist, das der "Träger" keinen Mensch oder Tier beissen kann und das der Maulkorb so abgeschlossen ist, das nur eine geringe Öffnung vom Maul besteht und auch keine scharfen Teile im Maulkorb sich befinden.
e: kurze Leine:
Die Leine darf nicht länger sein als höchstens 1,50 meter, gemessen von Hand bis zum Halsband.
f: Stiftung:
Die Stiftung registrierter Gesellschaftstiere in Niederland Apeldoorn.
g: Tierausweis
Eins durch die Stiftung abgegebener und deutlich eingefüllter Tierausweis, worüber das Modell letztendlich durch den Staatssekretär von Landbau festgelegt wird (Naturschutz und Fischerei vom Beschluss 26. 03. 1991. Nr. J 91203 .......


Artikel 2
Als Tierarten und Kategorien von Tieren, wie in Artikel 73, erster Absatz/Paragraph des Gesetzes gemeint, wird auf die Arten und Kategorien von Tieren hingewiesen, die gemeint sind in der zu dieser Regelung gehörenden Beilage 1.

Artikel 3
1.Das in Artikel 73, 2. Absatz, vom Gesetz beschlossene trifft nicht zu, falls:
a. der Halter einen Tierpass hat oder einen gültigen Empfangsbeweis wie gemeint in Artikel 7, 3. Absatz, der versehen ist mit einer Identifizierungsmarke aus der hervorgeht, daß es sich um ein Tier handelt, das zu der in Beilage 1 gemeinten Sorte oder Kategorie gehört.
b. das Tier versehen ist von einer Tätowierung, die die gleiche ist wie die im Tierpass, wie in Punkt a.
c. das Tier falls es sich auf einem Gelände befindet, das dem Publikum zugänglich ist oder auf dem Gelände von jemand anderen, kurz angeleint ist und von einem Maulkorb versehen und der Halter den Tierpass oder Empfangsbeweis bei sich trägt.

2. Das Verbot, ein Tier nach Niederland zu bringen, laut Artikel 73, erster Absatz des Gesetzes, trifft nicht zu, falls Punkt a und b des vorigen Absatzes zutreffen.

3. Wenn der Halter über einen Stammbaum des Tieres verfügt, der anerkannt ist von einer Organisation, die dem FCI angeschlossen ist, treffen Absatz 1 und 2 von Artikel 73 nicht zu.

Artikel 4
Die in Artikel 3, 2. Absatz, Punkt a gemeinte Identifizierungsmarke wird nur im Tierpass angebracht und eintätowiert, falls der Halter des Tieres eine von einem Tierarzt abgegebene mit Datum versehene Erklärung vorlegt, worin steht:
a. dass das Tier unfruchtbar gemacht wurde oder
b dass das Tier jünger ist als 6 <Monate oder
c dass das Tier trächtig ist und was das vermutliche Geburtsdatum der Welpen ist.

Artikel 5
1. Die Identifikationsmarke, laut Artikel 3, 2. Absatz, Punkt a und b, besteht , falls es sich um ein Tier handelt, wie gemeint in Artikel 4, Teil a, aus einem durch eine Stiftung festzulegenden Kennzeichnen, d.h. eine Tätowierung, verteilt über beide Ohren und falls es sich um ein Tier handelt, wie in Artikel 4l, Punkt b, aus der Hälfte des Kennzeichens, d.h. Tätowierung im linken Ohr.
2. Bei Hunden, deren Ohren nach dem Urteil der Stiftung dafür nicht geeignet sind, können die Kennzeichen in der Leiste angebracht werden, d.h. die Hälfte des Kennzeichens in der linken Leiste.


Artikel 6
1. Ein Tierpass, wie in Artikel 3 gemeint, 2. Absatz, Punkt a, oder eine Identifizierungsmarkierung wie in diesem Artikel, falls der Halter schon einen gültigen Tierpass hat, muss 10 Wochen nach Inkrafttreten dieser Regelung angefordert werden bei der Stiftung auf einem dazu bestimmte Formular. Anfragen, die nach den 10 Wochen bei der Stiftung eintreffen, werden nicht mehr bearbeitet.
2. Auf der Rückseite des Formulars, Absatz 1, muss die diesbezügliche Erklärung vermeldet sein, wie in Artikel 4 beschreiben. Falls der Tierhalter schon einen Tierpass hat, wird der mitgeschickt.
3. Falls die Rede ist von einem Tier wie in Artikel 4, Punkt c, muss der Halter innerhalb von 7 Wochen nach der Geburt der Welpen eine Erklärung wie in Artikel
4. Punkt a, schicken an die Stiftung auf dem hierzu bestimmten Formular.


Artikel 7
1. Falls Sprache ist von einem Tier wie in Artikel 4, Teil b, muss der Halter innerhalb von 7 Monaten nach der Geburt des Tieres eine Erklärung wie in Artikel 4, Teil a, schicken an die Stiftung auf dem dafür vorgesehenen Formular.
2. Die Stiftung kümmert sich um die Anpassung der Identifikationsmarkierung wie festgelegt in Artikel 5, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der im vorigen Absatz gemeinten Erklärung.
3. Falls die Stiftung wegen der Anpassung den vorher abgegebenen Tierpass einbehält, gibt sie einen Empfangsbeweis ab, worauf die Gültigkeit vermerkt ist.


Artikel 8
Diese Regelung kann als Regelung aggressive Tiere angesehen werden.
Artikel 9
Diese Regelung tritt am 1.2.1993 in Kraft.
Diese Regelung wird im Staatscouranten veröffentlicht.



Beilage 1
Hunde vom Pitbull- Terriertype, worunter man versteht: Hunde, die in großem Maße den folgenden Charakteristika entsprechen oder in großem Maße den folgenden Abbildungen entsprechen
Allgemeine Beschreibung:

·[FONT=&quot] [/FONT]Muskulöser, glatthaariger Hund
·[FONT=&quot] [/FONT]Strahlt Kraft aus
·[FONT=&quot] [/FONT]Athletisch, aber nicht sehr schlank
·[FONT=&quot] [/FONT]Von der Seite gesehen macht der Hund einen viereckigen Eindruck
·[FONT=&quot] [/FONT]Höhe (Schulter) 35 – 50 cm
Kopf
·[FONT=&quot] [/FONT]Blockförmig, dosenförmig, schwer im Verhältnis zum Körper
·[FONT=&quot] [/FONT]Breiter Kiefer
·[FONT=&quot] [/FONT]Breiter Schädel
·[FONT=&quot] [/FONT]Stark entwickelter Nasenrücken
·[FONT=&quot] [/FONT]Das Gebiet unter den Augen ist auffällig breit
·[FONT=&quot] [/FONT]Stark entwickelte Kaumuskeln
Schnauze
·[FONT=&quot] [/FONT]Keine spitze Schnauze
Ohren
·[FONT=&quot] [/FONT]Oben am Kopf angesetzt
·[FONT=&quot] [/FONT]Knickohren oder kupiert
·[FONT=&quot] [/FONT]Keine Falten
Hals
·[FONT=&quot] [/FONT]Muskulös bis an den Schädel
·[FONT=&quot] [/FONT]Kurz
Brust
·[FONT=&quot] [/FONT]Tief
·[FONT=&quot] [/FONT]Weit gebogene Rippen, nach unten "zapfenartig" zulaufend
·[FONT=&quot] [/FONT]Breit
Rücken
·[FONT=&quot] [/FONT]Muskulös
·[FONT=&quot] [/FONT]Kurz
Beine
·[FONT=&quot] [/FONT]Die Vorderbeine sind gerade und machen einen schweren soliden Eindruck
·[FONT=&quot] [/FONT]Die Hüften sind breit und lang und die Hinterbeine ziemlich lang
Fell
·[FONT=&quot] [/FONT]Kurzhaarig
Schwanz:
·[FONT=&quot] [/FONT]Niedrig angesetzt
·[FONT=&quot] [/FONT]Dünn
·[FONT=&quot] [/FONT]Ziemlich kurz im Verhältnis zum Körper
·[FONT=&quot] [/FONT]"Zapfenartig" zulaufend zu einem dünnen Punkt
·[FONT=&quot] [/FONT]oder kupiert




Artikel 73
1.[FONT=&quot] [/FONT]Es ist verboten, Tiere, die zu den durch unseren Minister angewiesenen Sorten oder Kategorien von Tieren zählen, zu züchten, nach Niederland zu bringen, zu verkaufen oder zu kaufen.
2.[FONT=&quot] [/FONT]Es ist verboten, Tiere die zu den o.g. Tieren gehören, zu halten.
3.[FONT=&quot] [/FONT]Aufgrund des 1. Absatzes werden nur Tiere angewiesen, die gefährlich sein können für Mensch und Tier.

Artikel 74
1.[FONT=&quot] [/FONT]d er Bürgermeister der Gemeinde, wo sich ein Tier befindet, dass unter diese Kategorie in Artikel 73 fällt, kann bestimmen, dass das Tier an einen vom ihm bestimmten Platz verbracht und dort getötet wird.
2.[FONT=&quot] [/FONT]Der Bürgermeister lässt diese Maßregel nicht durchführen, wenn 6 Wochen, nachdem der entsprechende Beschluss dem Halter des Tieres zugesandt wurde, der Tierhalter Widerspruch eingelegt hat und der Widerspruch nicht abgewiesen wurde.

Artikel 107
1.[FONT=&quot] [/FONT]Unser Minister kann, wenn es nicht im Widerspruch mit der Gesundheit oder dem Wohnsein von Tieren steht, durch dieses Gesetz Freistellung oder Erlaß gewähren.
2.[FONT=&quot] [/FONT]Eine Freistellung oder Erlass kann durch Artikel 97 bis 99 und durch eine Vorschrift, die wichtig ist für die Bestreitung von einer Tierkrankheit, in Übereinstimmung mit dem Minister für Volksgesundheit, Wohlsein und Sport verliehen werden.
3.[FONT=&quot] [/FONT]An eine Freistellung oder Erlass können Bedingungen geknüpft werden. Sie können unter Beschränkungen verliehen werden. Sie können jederzeit eingezogen werden.



Weisung RAD
Regelung vom Minister für Landbau, Natur und Lebensmittelqualität vom 3.8.2005, Weisung bezüglich der Ausnahme von der Regel für Hunde mit FCI-Anerkanntem Stammbaum.
Minister für Landbau, Natur und Lebensmittelqualität, bezüglich Artikel 73 und 107 des Gesundheits- und Wohlseinsgesetzes;
Beschluss:


Artikel 1
Artikel 3 von der RAD wird wie folgt geändert:
1.[FONT=&quot] [/FONT]Der 1. Absatz verfällt.
2.[FONT=&quot] [/FONT]Der 2. Und 3. Absatz werden zum 1. und 2. Absatz
3.[FONT=&quot] [/FONT]Im ersten Absatz (neu) verfällt der Satzteil "künftig"
4.[FONT=&quot] [/FONT]Der 2. Absatz lautet künftig:
2. Das Verbot, ein Tier nach Niederland zu bringen, laut Artikel 73, erster Absatz des Gesetzes, trifft nicht zu, falls Punkt a und b des vorigen Absatzes zutreffen.

5. Es wird ein dritter Absatz zugefügt, nämlich: Wenn der Halter über einen Stammbaum des Tieres verfügt, der anerkannt ist von einer Organisation, die dem FCI angeschlossen ist, treffen Absatz 1 und 2 von Artikel 73 nicht zu.


Artikel 2
Diese Regelung tritt in Kraft am 2. Tag nach der Veröffentlichung im Staatscouranten
Erläuterung:
Mit dieser Regelung wird Artikel 3 von der RAD geändert. Grund dafür ist ein Urteil des Gerichts Arnheim von 11.3.2005. Das Gericht stellte in dieser Sache fest, dass der Verdächtige einen Hund vom Pitbullterriertyp hat, laut RAD. Allerdings gehören die wahrscheinliche Mutterhündin und d er wahrscheinliche Vaterhund zu der Rasse AmStaff. Das Gericht zieht daraus die Schlussfolgerung, dass man annehmen kann, dass d er verdächtige Hund ebenfalls zu dieser Rasse gehört und daher bei einer redlichen Gesetzesauslegung nicht unter die RAD fallen muss. Das Tier hat allerdings keinen Stammbaum oder Chip, der die Reinrassigkeit beweisen kann. Die Begründung des Gerichts führt dazu, dass man für die Handhabung der RAD nicht nur nach den Merkmalen des Hundes sondern auch nach der Abstammung geguckt werden muss, woraus die Reinrassigkeit sich herausstellen könnte.
In vielen Fällen kann man allerdings nicht mit Sicherheit feststellen, woher der Hund stammt. Wenn die Handhabung der RAD abhängig gemacht wird von der vermeintlichen Abstammung, besteht ein großes Risiko, dass Mischungen, die Pitbullmerkmale haben, aus der Regelung raus fallen. Das ist nicht erwünscht. Bei Hunden, deren Reinrassigkeit nicht mit Sicherheit festgestellt w erden kann, kann immerhin nicht ausgeschlossen werden, dass sie aus einer Linie stammen, die auf Aggression gezüchtet ist. Aufgrund des unberechenbaren Charakters des Pitbullterriers kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Hund, d er sich vorher nie aggressiv verhielt, dies in Zukunft doch tut.
In der vorliegenden Änderung der RAD wird beschlossen, dass nur Hunde mit Stammbaum, der durch den FCI anerkannt ist oder Hunde, die unter einen der übrigen Erlässe fallen, von dieser Regel ausgenommen sind. Das Risiko, dass Mischlinge außerhalb der RAD fallen, ist damit ziemlich verringert. Abgesehen vom Stammbaumkriterium wird mit dieser Änderung der 1. Absatz von Artikel 3 gestrichen. Der frühere 2. Und 3. Absatz werden anders nummeriert und angepasst.


Gruss Peter und Naomi (der es etwas besser geht, sie hatte einen "Hexenschuss" im Bereich der Nackenwirbel)
 
Ihr braucht die 0800-Auskunftsnummern nicht mehr anzurufen.
Ich habe dort folgende Antwort erhalten: "Dieses Anliegen fällt aufgrund seiner speziellen Art nicht in unseren Bereich. Wir sind nur für allgemeine Auskünfte zuständig. Bitte stellen Sie doch Ihre Frage schriftlich.......":verwirrt:


Noch ein Vorschlag für Odins "Anhörung", für die Leute, die nicht kommen können. Wie wäre es, wenn wir E-Mails schicken, mit dem deutlichen Wunsch, daß Odin am Leben bleibt, ihn notfalls ausreisen zu lassen ? Bitte die Mails nur in einem höflichen Ton, sachlich gehalten.
Kann einer die zuständige Mailadresse reinstellen ???Möglichst nah am Entscheidungsträger (Richter ?? etc).

Ist bereits Presse zum Termin aktiviert ? Sind z. B. Hundezeitschriften benachrichtigt worden ?

Pflegestelle für Odin in Österreich habe ich auf Abruf.

LG
 
Hallo Normal, ich habe schon Schreiben geschickt an die zuständigen Behörden, dachte, ich hätte sie hier irgendwo reingestellt:(.

Muß mal gucken, wo die abgeblieben sind.

Nö, war im anderen Forum,.

i.opstelten@college.rotterdam.nl <i.opstelten@college.rotterdam.nl>


Betreft: Parketnummer 702234-07 / Xpolnummer 2007045682

Geachte heer Opstelten,

in de naam van een grote kring van dierenliefhebbers uit Duitsland, Oostenrijk, Hongarije en natuurlijk Nederland wil ik u vragen om het leven van het hondje Odin te sparen.

Hier in Duitsland zijn heel wat onderzoeken gedaan over de aggressiviteit van honden waaruit gebleken is, dat aggressief gedrag niet erfelijk is en dat men - integenstelling tot de bewering van het CDA- ook honden heropvoeden kan.
Wij pleiten ervoor, deze onrechtvaardige wet terug te draaien om verder dierenleed en mensenleed uiteraard ook te voorkomen.

Wij verzoeken u het leven te sparen van het hondje Odin dat door zijn baasjes schitterend is gesocialiseerd met de hulp van 2 oudere honden. Als Odin dan beslist niet leven mag in Nederland, willen wij voor de hond een nieuw thuis in Oostenrijk zoeken. Alstublieft, laat ons dan het onschuldige dier weg halen uit Nederland naar een ander land toe, waar niet op het ras wordt beoordeeld.

Met vriendelijke groeten


Opstelten ist der Bürgermeister, er ist dafür zuständig. In Groningen war es auch der Bürgermeister, der kürzlich den Hund Cookie wieder freigelassen hat. Dem habe ich auch geschrieben, mit Dank von alle nTierfreunden und der bitte, den Amtskollegen zu beeinflußen. Ob's was nützt?



sgh

Im Namen eines großen Kreises von Tierfreunden aus D, A, H und NL bitten wir Sie, das Leben des Hundes Odin zu verschonen.
Hier in Deutschland wurden einige Untersuchu ngen über Aggressivität von Hunden durchgeführt, aus denen hervorging, daß Aggression nicht erblich ist und daß man - im Gegensatz zu dem, was die CDA behauptet, auch Hunde umerziehen kann.

Wir setzen uns dafür ein, dieses ungerechte Gesetz zurückzunehmen um weiteres Tierleid und natürlich auch Menschenleid zu verhindern.
Wir bitten Sie, Odins Leben zu verschonen, der durch seine Besitzer und die vorhandenen beiden älteren Hunde gut sozialisiert wurde. Falls Odin in Holland absolut nicht leben darf, möchten wir für ihn ein neues Zuhause in Österreich suchen. Bitte, lassen Sie uns das unschuldige Tier rausholen aus Niederland in ein Land, wo nicht nach Rasse geurteilt wird.



1671662183_1133787233.jpg



ich hätte es vielleicht noch besser machen können und dazu schreiben, daß das Problem immer am anderen Ende der Leine ist. Ist aber schon raus.

Wenn ihr Vorschläge/Ideen habt, was ihr gerne schreiben würdet, setzt es hier rein, ich kann noch ein oder 2 kurze Briefe entwerfen, damit nicht alles gleich ist, aber mehr nicht.

Hier die Adresse und der Ansprechpartner vom Gericht Rotterdam:

Arrondissementsrechtbank Rotterdam-Zuid
Afdeling Parket
T.a.v. de secretaris de heer K. Koenen
Wilhelminaplein 125
3072 AK Rotterdam

PS: Wer kommt denn nun mit nach Rotterdam???
 
Guten Abend,

Ich habe die übersetze RAD nebst Weisung mal übersichtlich formatiert für alle hier in ein PDF gebracht. (inklusive Bilder zur Bestimmung, was ein Pit ist und was nicht :rolleyes: )
Der Kriterienkatalog schlägt imho dem Fass den Boden aus...



 
BarbaraN schrieb:
Hallo Normal, ich habe schon Schreiben geschickt an die zuständigen Behörden, dachte, ich hätte sie hier irgendwo reingestellt:(.

Muß mal gucken, wo die abgeblieben sind.

Nö, war im anderen Forum,.

i.opstelten@college.rotterdam.nl <i.opstelten@college.rotterdam.nl>


Betreft: Parketnummer 702234-07 / Xpolnummer 2007045682

Geachte heer Opstelten,

in de naam van een grote kring van dierenliefhebbers uit Duitsland, Oostenrijk, Hongarije en natuurlijk Nederland wil ik u vragen om het leven van het hondje Odin te sparen.

Hier in Duitsland zijn heel wat onderzoeken gedaan over de aggressiviteit van honden waaruit gebleken is, dat aggressief gedrag niet erfelijk is en dat men - integenstelling tot de bewering van het CDA- ook honden heropvoeden kan.
Wij pleiten ervoor, deze onrechtvaardige wet terug te draaien om verder dierenleed en mensenleed uiteraard ook te voorkomen.

Wij verzoeken u het leven te sparen van het hondje Odin dat door zijn baasjes schitterend is gesocialiseerd met de hulp van 2 oudere honden. Als Odin dan beslist niet leven mag in Nederland, willen wij voor de hond een nieuw thuis in Oostenrijk zoeken. Alstublieft, laat ons dan het onschuldige dier weg halen uit Nederland naar een ander land toe, waar niet op het ras wordt beoordeeld.

Met vriendelijke groeten



Opstelten ist der Bürgermeister, er ist dafür zuständig. In Groningen war es auch der Bürgermeister, der kürzlich den Hund Cookie wieder freigelassen hat. Dem habe ich auch geschrieben, mit Dank von alle nTierfreunden und der bitte, den Amtskollegen zu beeinflußen. Ob's was nützt?



sgh

Im Namen eines großen Kreises von Tierfreunden aus D, A, H und NL bitten wir Sie, das Leben des Hundes Odin zu verschonen.
Hier in Deutschland wurden einige Untersuchu ngen über Aggressivität von Hunden durchgeführt, aus denen hervorging, daß Aggression nicht erblich ist und daß man - im Gegensatz zu dem, was die CDA behauptet, auch Hunde umerziehen kann.

Wir setzen uns dafür ein, dieses ungerechte Gesetz zurückzunehmen um weiteres Tierleid und natürlich auch Menschenleid zu verhindern.
Wir bitten Sie, Odins Leben zu verschonen, der durch seine Besitzer und die vorhandenen beiden älteren Hunde gut sozialisiert wurde. Falls Odin in Holland absolut nicht leben darf, möchten wir für ihn ein neues Zuhause in Österreich suchen. Bitte, lassen Sie uns das unschuldige Tier rausholen aus Niederland in ein Land, wo nicht nach Rasse geurteilt wird.



1671662183_1133787233.jpg



ich hätte es vielleicht noch besser machen können und dazu schreiben, daß das Problem immer am anderen Ende der Leine ist. Ist aber schon raus.

Wenn ihr Vorschläge/Ideen habt, was ihr gerne schreiben würdet, setzt es hier rein, ich kann noch ein oder 2 kurze Briefe entwerfen, damit nicht alles gleich ist, aber mehr nicht.

Hier die Adresse und der Ansprechpartner vom Gericht Rotterdam:

Arrondissementsrechtbank Rotterdam-Zuid
Afdeling Parket
T.a.v. de secretaris de heer K. Koenen
Wilhelminaplein 125
3072 AK Rotterdam

PS: Wer kommt denn nun mit nach Rotterdam???

Hallo Barbara,

der Brief ist super verfasst und gerade der Bürgermeister von Groningen sollte soviele Briefe wie möglich erhalten. Er hat, so wie Du schon geschrieben hast, Cookie erstmal vor der Tötung geschützt und ich denke hier sollten wir nachhaken.

Bin der Meinung, hier müssen die Medien wie z. B. "SBS 6 " oder andere TV-Sender eingeschaltet werden, vorallem jetzt um Odin zu retten! Ob das mit den deutschen TV-Sendern oder anderen Medien geht (hier die Frage an Peter), weiß ich leider nicht!

Werde jedenfalls nach Rotterdam kommen, notfalls mit der Bahn! Versuche die ganze Zeit eine Mitfahrgelegenheit zu finden. Sollte hier einer aus der Nähe von Aachen oder Köln sein und am 31.05. auch nach Rotterdam fahren......., Benzin und Kaffee würde ich sehr gerne übernehmen! Bitte, bitte melden!!!!! (Zeit drängt)
 
@ Biggi + all: hier mein Schreiben an Bürgermeister Wallage von Groningen,

j.wallage@benw.groningen.nl

geachte heer Wallage,

in de naam van een grote kring van dierenliefhebbers uit Duitsland, Oostenrijk, Hongarije en natuurlijk Nederland wil ik u bedanken voor de vrijlating van het hondje Cookie.
Hier in Duitsland zijn heel wat onderzoeken gedaan over de aggressiviteit van honden waaruit gebleken is, dat aggressief gedrag niet erfelijk is en dat men - integenstelling tot de bewering van het CDA- ook honden heropvoeden kan.

Wij pleiten ervoor, deze onrechtvaardige wet terug te draaien om verder dierenleed en mensenleed uiteraard ook te voorkomen.

Gezien het feit dat u blijkbaar dierenvriendelijker denkt dan enkele van uw collega's, verzoek ik u om te proberen invloed te nemen op uw collega Opstelten uit Rotterdam. Op 31 mei zal beslist worden over de pas 10 maanden oude Odin en wij verzoeken u om mee te helpen dat dit hondje mag blijven leven.

Als het dan beslist niet mag in Nederland, willen wij voor de hond een nieuw thuis in Oostenrijk zoeken.

Help ons a.u.b.


Met vriendelijke groeten
Barbara Nolte


Es ist fast genauso wie der an Opstelten, nur mit Dank an Wallage für die Freilassung von Cookie.

Liebe Biggi, wir fahren leider nicht bei dir vorbei, es wäre laut Fahrerin ein großer Umweg. Wir sind auch fast voll, eine schlanke Person könnte noch auf dem Rücksitz Platz finden. Ab Düsseldorf ca. 8.30 Uhr.

@ Thai: oder fährst Du auf dem Rückweg mit wie einmal angedeutet, habe leider von Dir nichts mehr gehört.

Gruß
Barbara
 
An alle, die den Brief schreiben. Setzt vielleicht noch dazu:

Kijkt u hier ook een naar. Ook in USA is inmiddels bekent dat pitbulls schitterende honden zijn, bij uitstek geschikt voor kinderen maar ook voor detectie etc.




Bolli hatte hier diesen superinteressanten Link reingesetzt, wenn man das liest, geht einem das Herz auf.
 
@ all: habe gerade von Biggi eine Mail erhalten, in d er jemand vorschlägt, für die Fahrt nach Rotterdam einen Bus zu mieten:

"Außerdem hatte Manfred eine gute Idee bezüglich Rotterdam. Wir sollten
in den Foren nachfragen,
ob Leute an einer Busreise dorthin interessiert sind und man könnte dann
ein Busunternehmen
beauftragen. Um einen genauen Preis zu haben, brauchen wir natürlich
alle Sammel-Stationen wo die
Menschen eingeladen werden.....etc. ."

Falls also Interesse besteht......................
 
Ich komme gerne mit, habe finanziell aber nicht allzu große Möglichkeiten... und muss ne Ecke fahren von SH aus.
Die Idee mit dem gemieteten Bus ist gut, finden sich genug Leute. Ich bin dabei, wenn die Sammelstation einigermaßen erreichbar ist.
 
Ja, das ist die Frage, ob sich genügend finden. Ich selbst habe schon eine Fahrgemeinschaft mit 4 Personen ab Düsseldorf, von dort aus könnte noch eine Person mitfahren.

Bitte, wo oder was ist SH?? Hier aus Soest fahren wahrscheinlich auch noch Leute, die evtl. jemanden mitnehmen könnten. Wer also aus Werl, Hamm oder Unna ist, könnte sich auch noch mal melden bei mir.

Mit dem Zug wäre es indertat schweineteuer.

Gruß
Barbara
 
@BarbaraN

Ich hatte dir doch ein Extra Thema dazu erstellt, wie besprochen. Habe ich das falsch gemacht? Irgendwie interessiert das bis auf einen leider keinen:(
 
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ChicaBella
No way Nächste Jahr oder so machen wir das Dach neu, und dann wird dort auch neu gedämmt. Danach geht’s dann hoffentlich.
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Vielen Dank für die Infos Joar könnte mal Man einrichten
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Jetzt stimmt man ihm schon mal zu, dann ist es auch wieder nicht recht....
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Bärendame aus Privatzoo befreit -->> Bärenpark Worbis holt Zirkusbärin aus Amsterdam Eine Zirkusbärin aus nicht artgerechter Haltung zieht in den alternativen Bärenpark nach Worbis im Eichsfeld. Die Bärendame Daggi lebte bisher in einem Privatzoo in der Nähe von Amsterdam bei einer...
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