Hausdurchsuchung

Seimei

Hallo liebe Leute,
Ich habe 2016 meinen Hund milow (boxer) in eine Familie gegeben wo ich 1 ganzen tag lang gewesen bin und ich dachte es sind die richtigen, ich machte mit denen ein Vertrag wo explizit darauf hingewiesen wird,das bei Trennung oder nicht klar kommen etc milow ohne mein Wissen nicht weiter gegeben wird,
Oder ins tierheim gegeben wird ,er müsste zurück zum Verkäufer (also zu mir ).
Nachdem ich nun dann Wochen lang kaum noch Bilder oder auskunft bekam startete ich einen Aufruf bei Facebook und siehe da milow wurde weiter gegeben San die Freunde vom Käufer.
Und die Informationen die ich bekam waren alles andere als toll,diesbezüglich nahm ich kontaktiert mit der Organisation Tiere in not auf wir arbeiteten sehr eng zusammen,und die Liebe Frau bestätigte all das was mir bei Facebook zu getragen wurde.
Ich nahm Kontakt zu dieser Familie auf die unberechtigter weise milow hatten und erfuhr das sie an einen Tag nicht daheim sind, ich beschlossen vor Ort zu fahren und was ich da sah war noch unterkriegen von dem was ich erfuhr, ich fuhr nicht ohne milow zurück.
Ich in die Notaufnahme nach giessen mit milow wo äußerliche Verletzungen festgestellt wurden parasiten etc jetzt nun nach knapp 5 Wochen haben wir alles im Griff und milow ist wieder parasiten frei.
Nun stand gestern die Kriminalpolizei vor der Tür mit einen durchsuchungsbeschluss eine Frau vom tierheim und nahmen ihn mit ,jetzt ist er seid gestern im tierheim ,ich darf nicht zu ihm kein Kontakt nichts.
Das ich ne Strafe bekomme ist mir egal,aber meine frage ist wie und was kann ich machen das milow sofort ausgemacht tierheim kommt.ich habe grosse angst das die ihm einfach wieder zurück zu dieser Familie geben.
Mein Strafverteidiger hat die Akte gestern sofort angefordert jetzt muss ich mich gedulden,aber es geht um milow , er ist doch kein Stück Papier. Für die Behörden zählt er im Moment als Beweismaterial weil ich angezeigt wurde wegen wohnungseinbruch diebstahl !
Was ich nur will ist milow so schnell als möglich aus dem tierheim zu holen. Ich bin ja nicht flüchtet kann ich milow solange das dauert mit dem Verfahren nicht zu mir zurück wo er es gut hat und in seiner gewohnten Umgebung ist. Ich verstehe dass alles nicht .
Ich war gestern 6 mal beim tierheim um ihn Futter und Spielzeug sowie sein Bett zu bringen was mir auch zugesagt wurde das ich milow besuchen kann,alles Lüge mir wird die Türe nicht geöffnet ,ganz im Gegenteil es wird extra nochmal abgeschlossen, bitte wenn irgend jemand einen Vorschlag hat oder ähnliches durch hat bitte Kontakt aufnehmen
 
  • 16. April 2024
  • #Anzeige
Hi Seimei ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 24 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Na zu recht standen die bei dir. (Rein rechtlich gesehen)
Dieser Schutzvertrag ist rechtlich nicht haltbar, nicht bei dir, nicht bei einem TH. Egal was da drin steht, wenn der Hund verkauft ist, ist er verkauft und der neue Halter kann verkaufen wann er will.
Du hast dir den Hund unrechtmässig angeeignet, ganz toll.... Je nach Bundesland hast du somit erwiesen das du keine zuverlässige Person bist und das hat weitere Konsequenzen. (Da wird sich sicher jemand melden, der sich besser auskennt)

Ich spreche hier rein RECHTLICH gesehen. Was dahinter tatsächlich steckt, weisst nur du und die andere Partei. Sollte es so sein, wie du schreibst, hättest du die Polizei und den Tierschutz einschalten sollen und ja, so schrecklich es ist, den Hund nicht mitnehmen dürfen.

Und das das TH dir den Kontakt nicht erlaubt, ist verständlich, aus deren Sicht. Die dürfen sowas auch nur, wenns der Staatsanwalt oder die Polizei erlaubt
 
Und freiwillig werden die dir den Hund wohl nicht in die Hand gedrückt haben..... (hätte ich zumindest nicht, wenn die alte HH bei mir auf der Matte gestanden hätte)
 
Nein haben sie nicht hätten die auch nie,aber es geht nicht darum was oder wie ich was gemacht habe es geht darum wie ich milow aus dem tierheim bekomme.
Ich muss noch dazu sagen da wo milow zum Schluss war die sind bekannt beim vetamt Polizei Jugendamt.
 
Und Vorwürfe brauche ich von keinen die mache ich mir selbst schon genug. Ich brauche Tips oder ähnliches wie ich milow daraus bekomme ob es überhaupt einen Weg gibt über eine Organisation
 
Nein haben sie nicht hätten die auch nie,aber es geht nicht darum was oder wie ich was gemacht habe es geht darum wie ich milow aus dem tierheim bekomme.
Ich muss noch dazu sagen da wo milow zum Schluss war die sind bekannt beim vetamt Polizei Jugendamt.


Jetzt bist du dort auch bekannt.

Es geht sehr wohl darum was du gemacht hast, naemlich einem grossen fehler. Ich denke nicht das hier jemanden dich tips geben kann diese kuh vom eis zu bekommen.
 
Und freiwillig werden die dir den Hund wohl nicht in die Hand gedrückt haben..... (hätte ich zumindest nicht, wenn die alte HH bei mir auf der Matte gestanden hätte)

Das könnten sie ja gar nicht, weil sie laut Aussage des TE gar nicht zuhause waren.
 
Du kannst leider gar nichts tun, um den Hund aus dem TH zu holen. Er gehört ja nicht dir, sondern der Familie, der du ihn rechtlich gesehen gestohlen hast. Zu dieser wird er vermutlich auch zurück kommen, sobald die Beweisaufnahme abgeschlossen ist :kp: und durch deine unüberlegte Aktion, auch wenn du nur das Beste für den Hund wolltest, wird es auch recht aussichtslos sein, danach zu versuchen ihn dort raus zu holen.

Da der Hund kein Listenhund ist, könntest du ihn auch vorbestraft halten, am ehesten könntest du versuchen über Anwalt/TSV oder so die Leute zur Abgabe des Hundes zu überreden. Ob die dazu jetzt noch bereit sind, ist natürlich fraglich.
 
Da der Hund kein Listenhund ist, könntest du ihn auch vorbestraft halten, am ehesten könntest du versuchen über Anwalt/TSV oder so die Leute zur Abgabe des Hundes zu überreden. Ob die dazu jetzt noch bereit sind, ist natürlich fraglich.
Wenn der angebotene Betrag hoch genug ist, könnte man das mal versuchen. Mit Geld ist bei vielen Menschen, viel zu machen. Aber sicher nicht persönlich, sondern wie du schriebst, über einen Anwalt. Ich nehme an, Diebstahl (dann kommt ja Event. noch Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung dazu, je nach dem wie der Hund raus geholt wurde) ist auch in Deutschland ein Antragsdelikt, wo der Geschädigte sein Desinteresse anmelden kann und auf eine Strafverfolgung verzichtet.
 
Wenn du dafür hättest sorgen wollen, dass es dem Hund immer gut geht, dann hättest du ihn behalten müssen.
Sonst übergibst du ihn anderen, die dann das recht haben mit ihm zu machen was sie wollen.
Das ist nunmal so. Etwas mehr hätte es vielleicht gebracht eine Organisation einzuschalten.
Dein vertrag ist jedenfalls null und nichtig.
Finde dich am besten damit ab, dass du den hund nie wieder sehen wirst.
Vielleicht kannst du das tierheim bitten das VetAmt einzuschalten, um zu verhindern, dass der Hund zu den leuten zurück kommt. Leg am besten Beweise vor, wie er aussah.
Wenn du das tier so sehr liebst, wir du sagst, dann tu alles dafür, dass er bald zur Vermittlung frei gegeben wird und das Tierheim ordentliche Besitzer sucht.
Welche die ihn nicht einfach irgendwann wieder abgeben.

Und bei leuten einzusteigen und einen hund zu stehlen, finde ich echt daneben. Wenn du nie bestohlen worden bist, dass wießt du auch nicht was für ein mieses Gefühl das ist, wenn fremde in deinem privatem Bereich waren.
Klar, wenn das stimmt was du beschreibst, dann musste der hund dort raus. Aber ich finde sowas macht man nicht.
 
@pat_blue nur der einfache Diebstahl geringwertiger Sachen ist ein Antragsdelikt. Da wird man wohl bei einem Hund nicht von ausgehen können. Dazu kommt, dass es sich wohl um einen Einbruchdiebstahl handelt, also um einen besonders schweren Fall des Diebstahls :eek:..
ich würde die Eigentümer trotzdem dem Vetamt anzeigen, damit die den Hund auf jeden Fall nicht wieder bekommen.
Ich hoffe, dass das TH verantwortungsvolle neue Besitzer für den armen Boxer finden.
 
Ist es wirklich so dass das rechtlich nicht gilt wenn man sich vertraglich ausmacht dass der Hund bei Abgabe zurück zum Verkäufer kommt (sofern es ausdrücklich drinstand und unterschrieben wurde)?
Ist das nicht Vertragsbruch?
Ändert allerdings jetzt auch nichts, dass der Hund dort illegal weggeholt wurde war wirklich keine gute Idee.

Eventuell hättest du wegen Vertragsbruch (wenn es allerdings rechtlich nicht haltbar ist dann nicht) was mit einem Anwalt machen können, oder mit dem Vetamt wenn er wirklich vetwahrlost war.
Ich kann dich gefühlsmäßig schon verstehen dass du ihn da rausgeholt hast, rechtlich bist du allerdings mehr im Unrecht als diese Leute und solche Aktionen gehem meistens nach hinten los.

Ich hoffe für den Hund dass er einen guten Platz bekommt oder sich dort zumindest die Umstände verbessern, sollte er wieder zu diesen Leuten kommen.
Ich weiß nicht wie schlimm es wirklich dort ist, du könntest nur versuchen (über Veterinäramt wenn ich mich nicht täusche) dass der Hund zumindest gesund (ohne Parasiten, ...) und halbwegs ordentlich dort gehalten wird.

Auch wenn du ihn nicht mehr bekommst, wenn er dir wichtig ist finde ich kann man es trotzdem zumindest versuchen.
Sollte er im Tierheim bleiben, könntest du vielleicht, wenn du jemanden kennst, diese Person bitten zumindest ab und zu mit ihm dort spazieren zu gehen oder so.
Ist jetzt auch nur eine Idee, ob du ihn irgendwann sehen darfst bzw. ihn wiederbekommst oder nicht weiß ich leider auch nicht, förderlich dafür war die Aktion in keinem Fall.
 
Wenn du etwas gekauft hast, ist es dir. Die normalen Schutzverträge von TH sind (zumindest in der Schweiz) rechtlich nicht haltbar.
Sie könnten zivilrechtlich was machen, aber das kostet so viel, das wird keiner machen.
 
@pat_blue nur der einfache Diebstahl geringwertiger Sachen ist ein Antragsdelikt. Da wird man wohl bei einem Hund nicht von ausgehen können. Dazu kommt, dass es sich wohl um einen Einbruchdiebstahl handelt, also um einen besonders schweren Fall des Diebstahls :eek:..
ich würde die Eigentümer trotzdem dem Vetamt anzeigen, damit die den Hund auf jeden Fall nicht wieder bekommen.
Ich hoffe, dass das TH verantwortungsvolle neue Besitzer für den armen Boxer finden.
Danke für die Info. Bei uns gibt es Einbruchdiebstahl als solches nicht, es sind Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstahl, die da aufgeführt werden. Jedes der 3 Delikte ist ein Antragsdelikt und wenn es bandenmässig ist, dann bräuchte es eine Desinteresseerklärung.
 
Wenn du etwas gekauft hast, ist es dir. Die normalen Schutzverträge von TH sind (zumindest in der Schweiz) rechtlich nicht haltbar.
Sie könnten zivilrechtlich was machen, aber das kostet so viel, das wird keiner machen.
Man kann schon ein rechtsgültiges Vorkaufsrecht vereinbaren. Dann hat man im Fall eines Verkaufs aber nur einen Anspruch gegen den Verkäufer, was wohl meistens auf Schadensersatz heraus läuft. Das eigentliche Ziel, den Hund vor einem Weiterverkauf zu schützen, hat man damit dann nicht erreicht.

Die Standardklauseln in TS-Verträgen sind aber mWn auch hier rechtlich nicht durchzusetzen.
 
Ist es wirklich so dass das rechtlich nicht gilt wenn man sich vertraglich ausmacht dass der Hund bei Abgabe zurück zum Verkäufer kommt (sofern es ausdrücklich drinstand und unterschrieben wurde)?
Ist das nicht Vertragsbruch?
Ich meine, da hätte es schon solche und solche Urteile gegeben. Was dann aber auch nur heißt, dass man vor Gericht Glück haben kann, und nicht, dass man rechtlich auf der sicheren Seite ist.
Wenn der Vertrag vom Gericht als Kaufvertrag angesehen wird, dann geht das Eigentum an den Käufer über, und damit bestimmt der dann, was er weiter macht, und der Verkäufer hat keinerlei Ansprüche mehr. Eine Klausel wie dieses Weitergabeverbot ist dann nichtig, sie hat keinen rechtlichen Bestand, ob unterschrieben oder nicht.
 
Ja, aber Dunni schrieb von einem rechtsgültigen Vorkaufsrecht, und ich glaube nicht, dass das Weiterveräußerungsverbot ein solches ist.
Und ein Weiterveräußerungsverbot als solches wäre mMn dann einfach nichtig.
Es sollen ja schon TS-Vereine mit ihren Schutzklauseln vor Gericht durchgekommen sein, insofern dass der Vertrag nicht als Kaufvertrag gewertet wurde - aber ich glaube nicht, dass das einem Privatmenschen, der seinen Hund verkauft, so gelingen wird.
 
Man kann schon ein rechtsgültiges Vorkaufsrecht vereinbaren. Dann hat man im Fall eines Verkaufs aber nur einen Anspruch gegen den Verkäufer, was wohl meistens auf Schadensersatz heraus läuft. Das eigentliche Ziel, den Hund vor einem Weiterverkauf zu schützen, hat man damit dann nicht erreicht.

Die Standardklauseln in TS-Verträgen sind aber mWn auch hier rechtlich nicht durchzusetzen.

Genau, Vorkaufsrecht ist lediglich Schuldrecht, soweit ich das als Nicht-Jurist verstehe. Sprich: Wenn du dennoch verkaufst (dein gutes Recht), dann bist du schadensersatzpflichtig. Einen Wiederverkauf an wen auch immer verbieten kann man nicht.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Hausdurchsuchung“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Private Joker
Im Viereckt, Katja, im Viereck... ;)
Antworten
8
Aufrufe
1K
lektoratte
lektoratte
J
Hier das Schreiben der Pressestelle des Bundesverfassungsgericht Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. merlin
Antworten
5
Aufrufe
638
merlin
watson
Donnerstag, 30. November 2000 - 16:04 Anzeige des Tierschutzvereins wegen Tierquälerei: Hausdurchsuchung bei Tierversuchsfirma in Itingen Sissach - Das Statthalteramt des Baselbieter Bezirks Sissach hat am Donnerstag in den Räumen der Tierversuchsfirma RCC Hausdurchsuchungen durchgeführt. Der...
Antworten
0
Aufrufe
828
watson
Zurück
Oben Unten