Donnerstag, 30. November 2000 - 16:04
Anzeige des Tierschutzvereins wegen Tierquälerei:
Hausdurchsuchung bei Tierversuchsfirma in Itingen
Sissach - Das Statthalteramt des Baselbieter Bezirks Sissach hat am Donnerstag in den Räumen der Tierversuchsfirma RCC Hausdurchsuchungen durchgeführt. Der Schweizerische Tierschutz hatte die RCC wegen Tierquälerei angezeigt.
Anlässlich der Hausdurchsuchungen am Sitz der Firma in Itingen BL und in deren Büros in Liestal kontrollierten die Behörden einen Teil der Tier- und Versuchsräume der RCC, teilte das Statthalteramt Sissach am Donnerstag mit. Sie beschlagnahmten ausserdem verschiedene Unterlagen.
Die Strafanzeige des Schweizerischen Tierschutzes wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz stützt sich gemäss den Behörden auf Angaben zweier ehemaliger Mitarbeiter. Diese hätten die Haltung der Tiere und den Umgang mit diesen innerhalb der Firma bemängelt.
Im Anschluss an die Hausdurchsuchung führte das Statthalteramt erste Einvernahmen durch. Die weitere Untersuchung der erhobenen Vorwürfe sei in vollem Gang, heisst es in der Mitteilung. Sie werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bereits 1992/93 waren zwei leitende Angestellte der RCC wegen dem Vorwurf der Tierquälerei in erster Instanz zu bedingten Haftstrafen und Bussen verurteilt worden. In zweiter Instanz hob das Strafgericht aber die Strafen wieder auf und sprach die beiden Angeklagten frei.
Anzeige des Tierschutzvereins wegen Tierquälerei:
Hausdurchsuchung bei Tierversuchsfirma in Itingen
Sissach - Das Statthalteramt des Baselbieter Bezirks Sissach hat am Donnerstag in den Räumen der Tierversuchsfirma RCC Hausdurchsuchungen durchgeführt. Der Schweizerische Tierschutz hatte die RCC wegen Tierquälerei angezeigt.
Anlässlich der Hausdurchsuchungen am Sitz der Firma in Itingen BL und in deren Büros in Liestal kontrollierten die Behörden einen Teil der Tier- und Versuchsräume der RCC, teilte das Statthalteramt Sissach am Donnerstag mit. Sie beschlagnahmten ausserdem verschiedene Unterlagen.
Die Strafanzeige des Schweizerischen Tierschutzes wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz stützt sich gemäss den Behörden auf Angaben zweier ehemaliger Mitarbeiter. Diese hätten die Haltung der Tiere und den Umgang mit diesen innerhalb der Firma bemängelt.
Im Anschluss an die Hausdurchsuchung führte das Statthalteramt erste Einvernahmen durch. Die weitere Untersuchung der erhobenen Vorwürfe sei in vollem Gang, heisst es in der Mitteilung. Sie werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bereits 1992/93 waren zwei leitende Angestellte der RCC wegen dem Vorwurf der Tierquälerei in erster Instanz zu bedingten Haftstrafen und Bussen verurteilt worden. In zweiter Instanz hob das Strafgericht aber die Strafen wieder auf und sprach die beiden Angeklagten frei.