Hat Landwirt Recht, Betretungsrecht auszusprechen?

bernie_1412

Hab mal eine Frage: Ich gehe mit einer Bernhardiner-Dame jede Woche einmal bei uns in der Nähe auf dem Land spazieren. Der Nachbar von dort, wo sie zu Hause ist, ist total durchgeknallt und macht den Besitzern des Hundes das Leben schwer.

Er hat uns auf den Spaziergängen schon öfter angegangen, zuletzt gestern. Ich dürfte eine Wiese (dort wächst "nur" Klee und der ist noch total niedrig, also Mähen ist nicht in Sicht) mit dem Hund nicht mehr betreten. Das kann er wohl so verfügen, weil er der Eigentümer ist und die Wiese an einen Landwirt verpachtet hat. Aber die Begründung fand ich nicht einleuchtend und frage mich daher, ob ich dem sehr unfreundlichen und ausfallenden Hinweis Folge leisten muss: Ich hatte ihm erklärt, dass wir unseren Hundekot immer einsammeln und mitnehmen und nichts liegen lassen. Da meinte er, das sei nicht das Problem, sondern dass ich dem Hund, wenn ich dort mit ihm spazieren gehe, beibringe, dass er dort hinscheißen kann, wenn er alleine unterwegs ist (Der Hund büxt leider manchmal auch, wenn auch mittlerweile sehr selten). Das stimmt gar nicht, weil ich ihn dort nie hinscheißen lasse und wenn es mal passieren sollte, es sofort einsammeln würde. Das ist doch totaler Humbug, oder?

Hat jemand von euch mit sowas Erfahrung? Ich muss vielleicht dazu sagen: Die Fläche ist in keiner Weise gekennzeichnet, eher im Gegenteil ein Gemeindeweg, der daran vorbei führt und ein riesiges Holzlager trennen sein Haus und Grundstück von der Fläche, so dass ich grundsätzlich mal gar nicht davon ausgegangen wäre, dass auch besagte Wiese in seinem Besitz ist.

Wäre sehr nett, wenn sich dazu vielleicht jemand äußern könnte. Bin echt gerade am Verzweifeln, weil rundherum lauter landwirtschaftlich genutzte Flächen sind und der Waldrand, wo wir gerne gehen, damit sie mal richtig rauskommt, ist auch nur über Wiesen und leider kaum über die Wege und Trampelpfade zu erreichen.
 
  • 28. März 2024
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Hi bernie_1412 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Du kommst aus Bayern?

Art. 30 Bayerisches Naturschutzgesetz


Betretungsverbot von Grünland während des Aufwuchses.
 
JEDE Wiese, jeder Acker, jedes Stück Wald gehört irgendwem. Bestenfalls der Gemeinde z. B.
Aber es gibt immer einen Eigentümer, der eben auch gewisse Rechte hat.

Ob ein Betretungsverbot auszusprechen immer der richtige Weg ist, sei mal dahingestellt. Ob sowas rechtlich standhalten würde, im Ernstfall, ist die nächste Frage. Aber ich finde, wenn der Eigentümer einen schon anspricht und um Rücksichtnahme bittet, sollte man das respektieren. Er ist der Eigentümer...

:exclamation:
 
Danke für deine Antwort. Naja, also dass der Mann um Rücksichtnahme gebeten hat, kann man wirklich nicht sagen. Er hat mich saublöd angemacht und rumgeschrien. Außerdem kann er ja wohl nicht davon ausgehen, dass jeder gleich immer weiß, welche Fläche ihm gehört, wenn er es nicht kenntlich macht. Da könnte man ja erst mal freundlich darauf hinweisen. Dann hätte ich bestimmt auch anders darauf reagiert.
 
Wahrscheinlich hat der Mann schon so seine Erfahrungen gemacht (mit Hundehaltern, vielleicht Mountainbikern, Wanderern, usw.)? Das Anschreien galt vielleicht weniger dir, als all denen, die ihn diesbezüglich schon verärgert haben? Hat sich vielleicht in dem Moment einfach mal entladen?
 
Ob ein Betretungsverbot auszusprechen immer der richtige Weg ist, sei mal dahingestellt. Ob sowas rechtlich standhalten würde, im Ernstfall, ist die nächste Frage.
Wieso sollte es rechtlich nicht standhalten? Du verlinkst im Anschluss an diese Aussage selbst einen Artikel, der besagt, dass für Grünland in der Zeit des Aufwuchses ein Betretungsverbot gilt.
 
Sorry, aber das glaube ich nicht. Der macht den Haltern der Hündin das Leben auch dauernd schwer. Das ist schon eine gezielte Sache. Außerdem reiten bei ihm dauernd Pferde vorbei, die ihren Kot auch nicht immer auf dem Weg fallen lassen, sondern daneben. Darüber regt er sich auch nicht auf. Und das sind schon nochmal andere Haufen. Außerdem macht immer noch der Ton die Musik.

Auf jeden Fall versuche ich künftig, seine Flächen zu meiden - sofern ich die überhaupt erkennen kann. Ansonsten ist das wohl abzuheften in der Kategorie "Idioten geben Zeichen".
 
@bernie_1412 Dass du dich geärgert hast, wenn er dich blöde angemacht hat, kann ich gut nachfühlen. Das ändert aber nichts daran, dass er ein Betretungsverbot aussprechen darf.
Das ist natürlich unschön, wenn ihr kaum Wege habt, die ihr gehen könnt. Aber deswegen muss dich der Besitzer nicht auf seine Wiese lassen.
 
Wieso sollte es rechtlich nicht standhalten? Du verlinkst im Anschluss an diese Aussage selbst einen Artikel, der besagt, dass für Grünland in der Zeit des Aufwuchses ein Betretungsverbot gilt.
Grundsätzlich hält es natürlich Stand, aber wenn es hart auf hart käme, weiß ich nicht, ob dann in so einem Fall nicht "Aussage gegen Aussage" stünde. Das meinte ich.
 
Wieso sollte es rechtlich nicht standhalten? Du verlinkst im Anschluss an diese Aussage selbst einen Artikel, der besagt, dass für Grünland in der Zeit des Aufwuchses ein Betretungsverbot gilt.
Was ich mich bei der ganzen Sache mittlerweile schon frage ist, welches Recht steht eigentlich höher, das Privatrecht bzgl. Betretungsverbot, das der Eigentümer aussprechen kann oder das Landes- bzw. Bundesrecht?
 
Grundsätzlich hält es natürlich Stand, aber wenn es hart auf hart käme, weiß ich nicht, ob dann in so einem Fall nicht "Aussage gegen Aussage" stünde. Das meinte ich.
Leider würde hier nicht Aussage gegen Aussage stehen, weil andere Nachbarn in der Nähe waren, die das mitbekommen haben. Komischerweise beschweren sich diese aber nicht, obwohl sie auch mit Flächen betroffen sind, sondern sind sehr freundlich und nett zu uns. Schon komisch.
 
Was ich mich bei der ganzen Sache mittlerweile schon frage ist, welches Recht steht eigentlich höher, das Privatrecht bzgl. Betretungsverbot, das der Eigentümer aussprechen kann oder das Landes- bzw. Bundesrecht?
:verwirrt:
Fragst du dich das auch bei deinem eigenen Haus oder deiner Wohnung, wenn da ständig jemand durchlatschen und dir in den Flur kacken will...? :lol:
 
@bernie_1412 Dass du dich geärgert hast, wenn er dich blöde angemacht hat, kann ich gut nachfühlen. Das ändert aber nichts daran, dass er ein Betretungsverbot aussprechen darf.
Das ist natürlich unschön, wenn ihr kaum Wege habt, die ihr gehen könnt. Aber deswegen muss dich der Besitzer nicht auf seine Wiese lassen.
Ja, da hast Du Recht. Das ist leider so. Deswegen werde ich mir alle Mühe geben, die Flächen des Hr. "Oberst Leutnant" nicht mehr zu betreten, was aber echt schwierig ist, weil ich das ja nicht sehen kann, wo sie anfangen und aufhören.
 
Leider würde hier nicht Aussage gegen Aussage stehen, weil andere Nachbarn in der Nähe waren, die das mitbekommen haben. Komischerweise beschweren sich diese aber nicht, obwohl sie auch mit Flächen betroffen sind, sondern sind sehr freundlich und nett zu uns. Schon komisch.
Naja, wie gesagt, wer weiß, welche Geschichten da schon voraus gegangen sind? Die anderen Grundstückseigentümer haben vielleicht nicht so negative Erfahrungen gemacht? Oder sind von ihrer Persönlichkeit her einfach entspannter?
 
:verwirrt:
Fragst du dich das auch bei deinem eigenen Haus oder deiner Wohnung, wenn da ständig jemand durchlatschen und dir in den Flur kacken will...? :lol:
Bei uns rennen oft Hunde durch, allen voran der Jagdterrier, der auch öfter mal was fallen lässt und zuweilen auch unsere Katze jagt. Aber komischerweise kriegt man es mit ein bisschen gutem Willen hin, die Nachbarn nicht saudoof anzureden, sondern das irgendwie geregelt zu kriegen. Ist ja keine böse Absicht, sondern passiert einfach. Das eine ist halt das Gesetz und das andere das "ganz normale" Leben.
 
:verwirrt:
Fragst du dich das auch bei deinem eigenen Haus oder deiner Wohnung, wenn da ständig jemand durchlatschen und dir in den Flur kacken will...? :lol:
Der Vergleich ist aber nicht korrekt ;)
Für Privaträume gelten gänzlich andere Regeln, als für Grünland.
Allerdings, will die Polizei in Deine Wohnung latschen, reicht in Bayern auch ein Listenhund und Du hast kein Recht mehr das zu verweigern, auch ohne konkreten Verdacht.

Wenn der Eigentümer das Grünland verpachtet hat, also vermietet, müsste er das allerdings auch mit dem Pächter klären.
 
Was ich mich bei der ganzen Sache mittlerweile schon frage ist, welches Recht steht eigentlich höher, das Privatrecht bzgl. Betretungsverbot, das der Eigentümer aussprechen kann oder das Landes- bzw. Bundesrecht?
Wie meinst du das? Sein Recht, ein Betretungsverbot auszusprechen, bzw. das Betretungsverbot auch ohne dass er es ausspricht, ergibt sich doch aus Landesrecht. Die Links, die von embrujo und sleepy eingestellt wurden, enthalten doch die entsprechenden Vorschriften.
 
Der Vergleich ist aber nicht korrekt ;)
Für Privaträume gelten gänzlich andere Regeln, als für Grünland.
Allerdings, will die Polizei in Deine Wohnung latschen, reicht in Bayern auch ein Listenhund und Du hast kein Recht mehr das zu verweigern, auch ohne konkreten Verdacht.

Wenn der Eigentümer das Grünland verpachtet hat, also vermietet, müsste er das allerdings auch mit dem Pächter klären.
Ja, ja Bayern ist da wirklich ein "Sonderfall", wie bei so vielem.
 
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