Hat der Bauer recht?

Dann soll der Bauer für "mein Hobby" gefälligst Mülleimer aufstellen (und für deren Leerung sorgen?), wenn er nicht will, dass mein Hund etwas in seinem Feld hinterlässt.

Der Bauer nicht, der ist ja nicht für die Hinterlassenschaften meines Hundes zuständig, sondern die Gemeinde, die Hundesteuer bezieht, kann mit diesem Geld -meiner Meinung nach- für Eimer mit Tütchen sorgen.


Eine kleine Frage am Rande: wie ist das mit den Hinterlassenschaften der Pferde? So wie ich das bisher gelesen hab, sind die wahrscheinlich nicht erwähnenswert, da Pferde Pflanzenfresser sind? Ernstgemeinte Frage.
Und noch eine Frage, die vlt etwas OT ist: warum müssen Reiter die Hinterlassenschaften ihrer Pferde auf normalen Wald-/Spazierwegen nicht entfernen, also das nicht machen müssen, was von einem Hundehalter erwartet wird (und für jeden HH auch selbstverständlich sein sollte)?
 
  • 20. April 2024
  • #Anzeige
Hi Coco206 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 19 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Nach meinem Dafürhalten kann auch ein Reiter wenigstens seine Pferdeäpfel vom Weg an den Rand schieben, wenn er auf Gemeinschaftswegen reitet und das Pferd eben äpfeln muss.
Zwar sind Pferdeäpfel, anders als Hundekot, pflanzlichen Ursprungs, trotzdem muss das nicht mitten im Markt liegen bleiben.
Auf reinen Reitwegen ist das wieder anders.
Ob es dafür wirklich eine Regelung gibt, weiß ich nicht. Müsste aber bei ein wenig gegenseitiger Rücksichtnahme und gesundem Menschenverstand gar nicht besonders geregelt werden.

Im Umkehrschluss heißt das nicht, dass nun die Hinterlassenschaften meiner Hunde einfach überall liegen bleiben, weil die Reiter das ja auch so machen.

Es gibt sicher Rand-/Wildstreifen, wo der Haufen des Hundes liegen bleiben kann/nicht stört, aber mitten auf dem Weg oder in bewirtschaftetem Feld muss das nun wirklich nicht sein.
 
Im Umkehrschluss heißt das nicht, dass nun die Hinterlassenschaften meiner Hunde einfach überall liegen bleiben, weil die Reiter das ja auch so machen.

Das wollte ich damit auch gar nicht sagen. :) Es geht eher um -wie hier ja schon auch oft erwähnt wurde- gegenseitige Rücksichtnahme. Ich selbst trete ungern in die Exkremente egal welcher Tiere und gehe davon aus, dass es anderen ebenso geht. Deshalb haben diese Hinterlassenschaften auf öffentlichen Wegen,wo auch immer (Stadt,Wald ect) nichts zu suchen.

Ein wenig Probleme hab ich noch, hier in der Umgebung bei manchen Wiesen zu unterscheiden, ob es nun Nutzflächen oder einfach nur Wiesen sind. Aber dieser Thread hat mich dazu gebracht, mich darum mal zu kümmern. Erstmal Gemeindeblättchen durchforsten.;)
 
Hundekacke ist ein rein natürlicher Stoff, den ich in eine Kunststoff Tüte packen soll, die in 100 Jahren noch nicht verrottet ist, an manchen "ungünstigen" Orten mache ich das auch.
Aber mir das von jemanden sagen lassen, der haufenweise unnatürliche Stoffe in die Natur ausbringt, ist zweierlei.
Es kommt jetzt ein Film übers Bienensterben raus, 30 bis 70 % aller Bienenvölker sind schon weltweit in den letzten Jahren gestorben, die Ursachen liegen zum größtenteil in der herkömmlichen Landwirtschaft(Pestizide).
Bei jeder anderen Tierart würde die Öffentlichkeit aufschreien aber wir regen uns halt lieber über Hundehaufen in der Feldmark auf, denn um die geht es, nicht die auf dem Bürgersteig, die gehört selbstverständlich weggemacht.
 
Hundekacke ist ein rein natürlicher Stoff, den ich in eine Kunststoff Tüte packen soll, die in 100 Jahren noch nicht verrottet ist, an manchen "ungünstigen" Orten mache ich das auch.
Aber mir das von jemanden sagen lassen, der haufenweise unnatürliche Stoffe in die Natur ausbringt, ist zweierlei.
Es kommt jetzt ein Film übers Bienensterben raus, 30 bis 70 % aller Bienenvölker sind schon weltweit in den letzten Jahren gestorben, die Ursachen liegen zum größtenteil in der herkömmlichen Landwirtschaft(Pestizide).
Bei jeder anderen Tierart würde die Öffentlichkeit aufschreien aber wir regen uns halt lieber über Hundehaufen in der Feldmark auf, denn um die geht es, nicht die auf dem Bürgersteig, die gehört selbstverständlich weggemacht.

wie schon gesagt, man sollte bei sich selbst anfangen und nicht seine Fehler mit denen anderer rechtefrtigen - Sorry, ist mir immer noch zu billig...
Ich schmeiß meinen Müll auch nicht in den Graben weil die Gemeinde den Graben nicht richtig reinigt und der eh zu steil ist und blablabla
 
Wenn mir Hunde immer aufs Feld (was aussieht wie eine Wiese!) kacken ist das schon blöd, weil wir mit dem Grünschnitt unsere Kräuter und Gemüsereihen mulchen bzw. abdecken. Kräuter werden ungewaschen werden weiterverarbeitet. Also Guten Appetit. :hallo:

Ausserdem haben wir nach während der gesamten Saison genug mit anderen Wildtieren zu tun, die z. Bsp. die Saat oder Pflänzchen zertrampeln oder ausbuddeln, da müssen doch dann nicht auch noch Hunde die Städter übers Feld rennen und selbiges tun.

Also ich kann sowohl den Bauern aus dem Einganspost als auch entsprechende Anweisungen gut verstehen, zumal viele Nicht-Bauern gar nicht sehen, dass da (schon) ne Saat im Boden ist und sich auch gar nicht vorstellen können, dass Grünschnitt für noch was anderes benötigt werden kann, als Futter für die Kühe. Sie machen mit ihrem Unwissen schon viel kaputt. Es ist nicht nur wegen der Kacke, auch wenn es für viele von Euch vielleicht so aussieht.

Ich habe das früher auch nicht gewusst bzw. die Bauern belächelt. Aber wenn man selbst einer ist, wird einem das klar. Eigentlich schade, dass es erst dann ist. !? Vllt. sollten die Bauern mehr Aufklärung betreiben, statt Verbote. Mal Hand aufs Herz - wer will schon wirklich einen Salat, wo ein Hund (wenngleich vielleicht indirekt) drangekackt hat?
 
Ist zwar alles schon recht alt, aber ich kann es mir nicht verkneifen zu antworten:
Das Betreten der Wiese, bzw. generell der freien Landschaft, ungenutzte Fläche (bspw. Strand) oder Wald ist in § 59 BNatSchG geregelt. Man darf zu Fuß auf (privaten) Straßen und Wegen entlang gehen (auf öffentlichen mit Widmung gilt ja StVO)! Das ist keine Willkür der Eigentümer, sondern ihre Duldungspflicht! Sprich: Flächen, die nicht direkt zum Wohnraum und Intimsphäre gehören (auch Hausgärten) sind für alle offen. Sonst würde man ja nie einen Wald von innen sehen! Der Hund zählt dabei allerdings nicht mit. In den Landeswaldgesetzen, bzw. in Bayern die BayVerf stehen die landesrechtlichen Regelungen, darin "kann" aufgeführt sein, dass in der Brut- und Setzzeit von Vögeln (und natürlich auch die entspr. Zeiten beim Wild), Hunde angeleint werden müssen! Das hat mit den Artenschutzbestimmungen des BNatSchG zu tun, Biotope etc, sogar der kleinste Tümpel kann gefährdeten Tieren ein Lebensraum sein (Landschaftsschutzgebietem Nationalpark etc. sind das Ganze dann in groß), damit diese nicht von einem Hund gejagt werden und ihr Nest/ Fortpflanzungsgebiet aufgeben, sind sie anzuleinen.
Kommunal kann es dann weitere Bestimmnugen geben, z.Bsp. für Orte, an denen keine Vögel brüten kann man ohne Leine raus, in anderen Gemeinden gilt die Leinenpflicht fast das ganze Jahr, dafür gibt es Satzungen/Verordnungen der Gemeinde (Das Minimum ist März bis Mitte Juli).
Reiten und Fahrrad fahren darf man grundsätzlich nur auf Straßen und Wegen, meist noch mit dem Passus: geeignet, soll heißen, nicht auf dem kleinsten Trampelpfad entlang, und eben auch nicht querfeldein.
Schlaglöcher, herabstürzende Äste etc. sind typische Gefahren aus der Landschaft, wofür die Eigentümer NICHT haften! Ein Grund mehr, mit dem Hottehü auf dem Weg zu bleiben. Urteile dieser Art fallen nämlich immer gleich aus: BETRETEN AUF EIGENE GEFAHR! (s. § 60 BNatSchG, §14 BWaldG und Landesgesetze).
Ach ja und Hundekot ist generell mitzunehmen, das gilt als Abfall. Der Eigentümer kann eine Entschädigung von der Kommune dafür verlangen, wenn es (also Abfall allg.) überhand nimmt oder er es, wie in diesem Fall, aus anderen Gründen entfernen muss. Erwischt Polizei/Ordnungsamt einen, wie man es nicht aufsammelt, ist es eine Ordnungswidrigkeit.
 
Na, zu Fuß auf privaten Wegen an einem Feld/ einer Wiese entlang gehen heißt aber nun nicht drüber zu laufen oder seinen Hund drüber laufen und k. zu lassen.
Wir haben hier ein bewirtschaftetes Feld - drei Zuwegungen, an jeder ein großes Schild mit Betreten verboten und einem Bild mit durchgestrichenem Hund. Die Hundebesitzer leinen an dem einen Schild ab und an dem nächsten, am Ende des Ackers wieder an- in aller Seelenruhe.
 
Die Beitragserstellerin schrieb aber es geht um ein Wiese...
Wenn die Felder bewirtschaftet sind, kann das Verbot rechtmäßig sein. Da geht es nicht zuletzt um die Sicherheit der Fußgängers. Und landwirtschaftlich genutzte Flächen sind daher grundsätzlich nicht im Betretensrecht erfasst.
Aber ungenutzte Flächen dagegen schon, soll heißen - ist das Feld abgeerntet, darf es von jedermann unentgeltlich zum Zweck der Erholung betreten werden. Ob der Hund da mitdarf bzw. abgeleint werden darf, liegt an den örtlichen Gegenheiten, daher kann ich nichts dazu sagen.
Man kann aber im Rathaus bzw. der Gemeinde nachfragen, wie die Regelungen sind bzw. wo man sie findet.
 
Zum Thema Löcher buddeln lassen möchte ich noch folgendes anfügen:

Wer ein Loch macht, ist dafür verantwortlich. Buddelt also der eigene Hund ein Loch und jemand anderes kommt zu Schaden, sei es bspw. ein Pferd, so haftet der Hundehalter vollumfänglich für alle daraus entstehenden Kosten.
Kommt ein Mensch zu Schaden - dito. Dann nimmt z. B. die Krankenkasse den Hundehalter in die Zahlungspflicht, sowie der Arbeitgeber des geschädigten Menschen usw.

Es ist - auch, wenn man so einen Kandidaten hat, der sich "mal ausleben soll" - einfach nicht zu verantworten, einen Hund Löcher buddeln zu lassen *find
Tut Wauzi das auf dem eigenen Grundstück - so what.
Aber draußen, auf Wegen, Wiesen, Äckern oder in Wäldern, sprich auf FREMDEIGENTUM, hat ein Hund das einfach nicht zu machen. Punkt.

Durch das Zuschieben des Loches ist dieses dann zwar nicht mehr optisch sofort erkennbar, aber durch das aufgelockerte Erdreich nicht trittfest. Kein Wildtier, Pferd, Haustier, Nutztier oder Mensch sollte sich dadurch in Gefährdung bringen lassen müssen.
 
Also wenn ich das Loch wieder zuschütte, trete ich es fest. Da ist nichts mit lockerer Erde.
 
Also wenn ich das Loch wieder zuschütte, trete ich es fest. Da ist nichts mit lockerer Erde.
Sag das lieber keinem Reiter, dessen Pferd sich in so etwas einen kapitalen Sehnenschaden holt :rolleyes:
Über Jahrzehnte verdichtetes Erdreich kann kein Mensch mit dem Fuß wieder so herstellen.
Da bräuchte es eine Rüttelmaschine, die in jeweils 20-cm-Schichten übereinander verdichtet.
Erfahrungswert!
 
Na wie gut, dass hier keine Pferde auf den Flächen zu gegen sind, wo mein Hund buddeln darf :rolleyes:
 
Wenn die Felder bewirtschaftet sind, kann das Verbot rechtmäßig sein.

Hab leider nichts gefunden, um den Beitrag zu bearbeiten: Das kann ist dabei falsch, landwirtschaftlich genutzte Flächen sind nicht zu betreten.
:sign_sorry:
Sorry, hatte noch keinen Kaffee :rolleyes:

Was das mit dem Buddeln angeht: Ja, wird man erwischt, ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Abseits der Wege, im Wald zum Bsp. (nicht auf dem Feld!), darf er auch mal buddeln, solange keine größere Beeinträchtigung statt findet.Buddelt der Wuffi auf einem bewirtschafteten Feld ist es Sachbeschädigung, da man ja den Ertrag mindert.

Reiten ist grundsätzlich nur auf Straßen und Wegen erlaubt, will man Querfeldeinreiten benötigt man die Zustimmung des Eigentümers.
Mit dem Zuscharren von Löchern wäre ich vorsichtig, da man die freie Landschaft auf eigenen Gefahr betritt, muss man sich "auf Sicht" bewegen, also nur so schnell mit dem Rad oder Pferd unterwegs sein, dass man solche (größeren) Sachen noch sehen kann. Beim Reiten steht meist noch in den Landesgesetzen "auf geeigneten" Wegen, also am besten das Pferd beim ersten Mal führen oder dort Spazierengehen, wenn man sicher gehen will.

In allen Fällen gibt es (leider oder zum Glück) keine oder kaum Fälle in der Rechtsprechung, dann könnte man genauere Aussagen dazu machen.
Aber Grundsatz ist wirklich: Typische Gefahren sind auf eigene Gefahr eingegangen. Wird man im Wald von einem Ast erschlagen ist es zu 90% eigene Schuld, auch wenn man querschnittsgelähmt ist oder stirbt, man muss im Wald damit rechnen, dass was runter fällt. die restl. 10 % sind Fälle, in denen der Eigentümmer die Gefahr wissentlich nicht abgeschafft und nicht dagegen gesichert hat. Ein Schlagloch oder Unterspülung kann man auch auf Wegen finden...
Dagegen sind solche Sachen wie Baumstämme als Wegsperre, Stacheldraht oder baufällige Brücken keine typische Gefahr, dagegen kann man dann klagen. Bzw. unzulässige Sperren bei der Gemeinde anzeigen, die kümmern sich dann drum.
 
Reiten ist grundsätzlich nur auf Straßen und Wegen erlaubt, will man Querfeldeinreiten benötigt man die Zustimmung des Eigentümers.
Der Hundehalter, der seinen Hund Löcher in einer Wiese buddeln lässt, weiß aber u.U. nicht, ob es für diese Wiese so eine Erlaubnis gibt.
Hier gibt es z.B. so eine Wiese, wo lt. einer Reiterin, die mich mal angesprochen hat, genau das der Fall ist, und wo gleichzeitig auch viele Hunde buddeln dürfen.
 
Das wäre dann zivilrechtlich, solange der Eigentümer/Gemeinde, dass Gelände nicht für Reiter ausweisen, gilt das wie zuvor.
Ist es eine Weidefläche, kann es wieder Landesregelungen geben, die das Betreten untersagen (das Verbot gilt aber in den meisten Ländern, damit das Vieh nicht beunruhigt wird).
Wird die Fläche nur zum Reiten genutzt, muss der Reitverein/Reiter Rücksprache mit dem Eigentümer halten. Üblicherweise werden dann Regelungen getroffen, bei denen sich der Eigentümer verpflichtet, die Fläche für Reiter auszuweisen und einen geeigneten Zustand zu bewahren. Reiter hätten dann Vorrang, müssen dem Eigentümer aber eine Entschädigung leisten - wie gesagt, das wäre privatrechtlich.
Sind dort viele Reite unterwegs, kann man auch die Gemeinde bitten, die Vorraussetzungen für Reitwege zu prüfen. Gilt aber wieder nur für Wege. Will der Reiter auf Nr. sicher gehen, soll er was mit dem Eigentümer vereinbaren, dass es eine Weidefläche ist - Betreten ist dann verboten, Gelände kann eingezäunt werden etc.
Ansonsten haben alle aufeinander Rücksicht zu nehmen.
Wenn man den Eigentümer kennt, kann man sich auch bei ihm nach der Richtigkeit erkundigen.
 
In allen Fällen gibt es (leider oder zum Glück) keine oder kaum Fälle in der Rechtsprechung, dann könnte man genauere Aussagen dazu machen.
Deshalb schrieb ich Erfahrungswert in meinem Posting dazu.
Als ich meine Pferde auf dem üblichen Gemeindeweg von der Koppel auf mein Grundstück führen wollte, brachen wir ein und ein Pferd verletzte sich so schwer, daß sogar die Einschläferung im Raume stand.

Natürlich habe ich den Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und aufgrund der sonnenklaren Rechtslage den Gerichtsprozeß gewonnen.
So wurden zwar die immensen Kosten zurückerstattet, aber an dem Schmerz, dem Schock und den Spätfolgen hatten natürlich das Pferd und ich zu leiden - da gab es keine Kompensation.
Bis auf die Tatsache, daß auch in den Jahren danach die TA-Kosten für dieses Bein übernommen werden mußten.


Kurz zum Detail: der Weg wurde von einer Firma aufgepflügt, um ein Stromkabel im Erdreich zu verlegen. Mit einer Maschine, die alle Arbeitsschritte in einem vollführt: Graben ziehen, Kabel einbringen, direkt dahinter wieder "zuschütten".
Die Firma hat aber nicht verdichtet, der Weg sah wieder "normal" aus und war auch gut begehbar (man ging halt neben dem "Schnitt") - bis der große Regen kam.
Schwups, lagen wir einen Meter tiefer, ich halb unter dem verletzten Pferd, das Zweite ging dahinter und konnte grad noch rechtzeitig stoppen.
Hätte für mindestens zwei von uns tödlich ausgehen können.

Schmerzensgeld gab es übrigens nicht!
Wieso? Weil ich lieber das Leben meines schwerverletzten Pferdes rettete und es nach Umfeld München in eine Spezialklinik fuhr.
Als ich dann selbst auf die Idee kam, mal mit meinen Beschwerden zum Doc zu gehen, war es eigentlich schon zu spät.... (passierte freitags und ich konnte erst montags zum Doc) Und nein, auf die Idee der Notfallambulanz kam ich nicht, klares Denken war durch Sorge vernebelt.
 
Ja, das stimmt. Ist auch leider sehr bedauerlich - ist aber eine atypische Gefahr gewesen, wie ich oben beschrieben hab. Man konnte ja nicht sehen, dass der Weg plötzlich nicht verdichtet war und das Pferd einsacken würde, hätte durch eine simple Absperrung an der Stelle oder wenigstens ein Schild verhindert werden können :(
 
Ja, das stimmt. Ist auch leider sehr bedauerlich - ist aber eine atypische Gefahr gewesen, wie ich oben beschrieben hab. Man konnte ja nicht sehen, dass der Weg plötzlich nicht verdichtet war und das Pferd einsacken würde, hätte durch eine simple Absperrung an der Stelle oder wenigstens ein Schild verhindert werden können :(
Ganz genau die fehlende Absicherung war das entscheidende Moment in diesem Fall.
Denn der Richter erklärte zur Sachlage als Erstes: wer ein Loch macht, ist dafür vollumfänglich verantwortlich. Und zwar der Ausführende, nicht der Auftraggeber. Also war die Firma, die das Kabel eingrub, verantwortlich.

Trotz der klaren Sachlage zog sich das Verfahren, die Gutachterkosten (1.500,- plus NK) mußten von mir privat vorgestreckt werden, um überhaupt Klagezulassung zu erreichen. Die sündhaft teure Klinikrechnung mußte selbstverständlich auch zeitnah beglichen werden.
Plus alle Medikamente im Nachgang, die 14-tägigen Kontrollbesuche samt US usw.

Fazit: wer in diesem Rechtsstaat auch Recht oder wenigstens ein Urteil bekommen möchte, braucht einen langen Atem, gute Nerven, beste Zeugen und Beweise, sowie ein wirklich dickes Finanzpolster.
 
Ja, wenn ein solcher Fall auftritt, sollte man (bei eigener Verletzung) auch einen RTW anfordern, bzw. jmd. der sich mit um das Tier kümmern kann (so innerhalb von ca. 2 Std.). Klingt erstmal herzlos, aber so kann man entsprechend Schmerzensgeld verlangen. Und durch den Schock können teilweise ernstzunehmende, langwierige Verletzungen erst mal "übersehen" werden. Wenn man dann Zeit für sich hat und der Schaden festgestellt ist, kann es für die eine Durchsetzung des Schmerzensgeldes bereits zu spät sein. Wird man dann noch in seinem Beruf dadurch behindert, ist es doppelt schlimm, weil man gar nichts bekommt.
Eine Rechtsschutzversicherung, zumindest für Zivilrecht, ist immer gut, da sind fast alle Verträge drin, Familien- und Erbrecht, Schadenersatz, Mietrecht. Das nimmt einen bis zum Ende des Verfahrens schon mal eine Last von den Schultern. Die Gutachtenkosten sind aber dennoch vorzustrecken.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Hat der Bauer recht?“ in der Kategorie „Allgemeines“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

sleepy
Da zeigt es sich doch wieder wie egoistisch die Menschen geworden sind. Immer an sich denken und bloß nicht mal über den Tellerrand schauen um sich die andere Seite anzuschauen. Und als Rechtfertigung blöde Ausreden geben. Null Rücksicht auf die Mitmenschen nehmen. Boa ich könnte mich schon...
Antworten
15
Aufrufe
955
Dini8686
Dini8686
Podifan
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
1
Aufrufe
443
Podifan
Wiwwelle
....angeschnallt war der wohl,sonst hätte der Wütende außer der schon vorhandenen Schramme im Kopf,wohlmöglich noch äußere Schäden davongetragen...:hmm:
Antworten
21
Aufrufe
3K
nasowas
N
G
die zahnverletungen können auch entstanden sein als der wolf versucht hat die ( vermutliche) falle auf zu beissen wo seine pfote drinn festsass. es bleibt eine merkwürdige geschichte.
Antworten
20
Aufrufe
2K
toubab
toubab
S
  • Gesperrt
:rolleyes:sorry...mußte gestern noch für eine Kollegin einspringen und arbeiten. Habe drei feste Kaufinteressenten: 1.simone49324 2. LadyArwenSunny 3.Barneby Simone war die schnellste, hast pn lG Silvia
Antworten
2
Aufrufe
633
S
Zurück
Oben Unten