Es geht in unserer Zeit, doch nicht mehr vorrangig um Rassen und deren
spezifische Eigenschaften.
Typische Jagdhundrassen dürfen zB lebenslang nicht jagen.
Kaum ein Hütehund hütet noch.
Ursprünglich als Wach und Schutzhunde selektierte Rassen leben heute als Familienhunde
und bekommen gar keine Gelegenheit, diese Eigenschaften auszuleben.
Und ehamals für Hundekämpfe gedachte Schläge sollen heute nicht mehr kämpfen
und tun es ja ebensowenig, wie die anderen Rassen schützen, wachen oder jagen.
Wobei für die sogenannten Kampfhunderassen noch spricht, dass sie nie gegen Menschen
kämpfen sollten und sogar darauf selektiert wurden, Menschen tunlichst n i c h t zu beißen.
Insofern ist es ziemlich wurst
, was ursprünglich Einatzzweck der Rasse war,
da wir in unserer Gesellschaft zu Recht erwarten, dass der Halter sein Tier kontrolliert.
Und darum geht es bei der Sache: es kommt vorrangig auf die Zuverlässigkeit
des Halters an.
Ist der verantwortungsbewußt und sachkundig, gibt es null Anlass zur Angst.
Egal ob nun ein DSH, Dobermann oder APBT an der Leine geführt wird.
(nur als Beispiel)
Daher frage ich Frau Domres, mit welcher Verantwortlichkeit sie
eine Scheinsicherheit suggeriert. Wenn vier Rassen "gefährlich" sind und
verboten werden, impliziert das als logische Folgerung, das der Rest der Hunde
"ungefährlich" ist, laut Gesetzgeber.
Das ist aber zweifelhaft.
Wo bleibt sie denn mit iherer Verantwortung, wenn ein Labbi oder Dalmi
einen Menschen beißt. Kann sie das ausschliessen?
Diese Frage wird die SPD sich gefallen lassen müssen, wenn ein "ungefährlicher"
Hund für den nächsten Zwischenfall sorgt.