Haltung Pitbull in Baden-Württemberg

ups vergessen.

und es ist auch egal, wie alt der hund ist, ob 1 jahr oder 10 jahre... bis 6 monate sind sie ja sowieso komplett frei.
 
  • 20. April 2024
  • #Anzeige
Hi Murphy3101 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 12 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
mensch büffelchen, dafür habe ich lars angerufen, denke der weiß es doch genau, oder meinst du nicht ???? habe nicht die zeit, alles rauszusuchen.
 
die gemeinden gehen ja teilweise so weit und behaupten, es würden keine WT mehr in BW geben und die hunde wären generell verboten. ( aussage der gemeinde lörrach ) das stimmt alles nicht.

hier ist sogar die zucht erlaubt und man darf auch schutzdienst mit den hunden machen. wird oft abgestritten.
 
Habe mich au rückversichert.

Berechtigtes Interesse gibt es nicht. Das is lediglich Kulanz der Gemeinde.

Daher hätte i au gern ein Urteil oder ähnliches. Damit ich es schwarz auf weiß habe.

Dass Zucht mit 2 Hunden die WT haben erlaubt ist weiß ich, Schutzdienst mache ich selbst und kenne auch die Verwaltungsverordnung dazu die das erlaubt ;)
 
also gut, büffelchen, dann ist es halt so. mag darüber nicht streiten. du weißt, was du weißt und ich weiß, was mein anwalt mir vor 50 min am telefon bestätigt hat und ich auch im vorfeld schon geschrieben habe.

und wenn du sagst, es gibt kein berechtigtes interesse, ist es auch gut. dies gibt es in bayern nicht, dass stimmt.
 
Rosi es würde mich einfach freuen wenn du mir dazu was auf Papier geben würdest. Mich interessiert das und wäre ja auch schön wenn es so wäre.
 
Ach da muss ich nochmal nachfragen zu einem anderen Punkt:
das "absolute Zuchtverbot" gilt also nur für Hunde, die den WT nicht bestanden bzw. absolviert haben? Also für "unwiderlegte" "Kampfhunde"?
Glaube das hab ich bisher auch falsch verstanden gehabt, dachte es gelte für alle, und nur der Kastrationszwang für die ohne WT.
Mensch ist das manchmal fisselig.
 
Um mal meinen Senf dazuzutun, der Text der Verordnung lautet:

Wer einen Kampfhund halten will, benötigt eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Eine solche kann nur unter engen Voraussetzungen erteilt werden: Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes nachweisen

In ein(igen) Bundesla(ä)nd(ern) gibt es ja ein öffentliches Interesse an der Kampfhundehaltung, dies ist gegeben wenn der Hund aus dem Tierheim ist, den dann spart ja die Kommune Geld.

Hier in BaWü muss es ja ein "privates" (berechtigtes) Interesse sein, also muss der Kampfhund eine Eigenschaft besitzen, die kein anderer Hund für mich erfüllen kann.

Und was sollte das sein ?

Und das nachzuweisen kann ich mir echt nicht vorstellen.

Ich bin also bisher genau der gleichen Meinung wie Eva(Büffelchen).

Wen Rosi aber fundierte Infos aus Anwaltskreisen bringt ,lerne ich gerne dazu.
 
ich werde mit lars sprechen. mir persönlich hat die aussage gelangt ( der hat nämlich im moment auch genug um die ohren )... dafür schätze ich ihn als anwalt zu sehr. es dauert nur einige tage, weil wir mit dem soka run beschäftigt sind, ich nebenbei noch arbeite und ab freitag wieder 5 hunde bei mir habe...

aber ich kümmere mich darum, versprochen.

:hallo:lg
rosi
 
ich werde mit lars sprechen. mir persönlich hat die aussage gelangt ( der hat nämlich im moment auch genug um die ohren )... dafür schätze ich ihn als anwalt zu sehr. es dauert nur einige tage, weil wir mit dem soka run beschäftigt sind, ich nebenbei noch arbeite und ab freitag wieder 5 hunde bei mir habe...

aber ich kümmere mich darum, versprochen.

:hallo:lg
rosi

Hi Rosi,
na wäre schön wenn ich mich irre :hallo:

Gruss

Uwe
 
Büffelchen/Murphy, danke fürs Bestätigen.
(Schon krass. Seitens des TH, in dem mein Freund früher gearbeitet hat, kamen da mal grandiose Fehlinformationen bezüglich seines Hundes (der nicht von dort kam), als zur Debatte stand ob er kastriert wird oder nicht. Naja, andres Thema.)

Ich warte dann auch mal gespannt auf neue Infos oder Auslegungen. ;)
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Haltung Pitbull in Baden-Württemberg“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

G
  • Gesperrt
Ihr nehmt mich einfach nicht ernst, das ist okay, aber dann mache ich halt ernst. :tuedelue: Thema daher geschlossen.
3 4 5
Antworten
85
Aufrufe
3K
IgorAndersen
IgorAndersen
Podencofreund
Ach Gott :herzen: Ich hatte es da gar nicht dazu geschrieben, ich war gar nicht da als die runter gefallen sind. Und trotzdem - ich hätte es ihm gegönnt sie alle auf zu essen :D :love:
Antworten
71
Aufrufe
4K
Y
S
  • Umfrage
Mein Beileid :(
Antworten
1
Aufrufe
356
MadMom2.0
MadMom2.0
Caro-BX
Die Geräusche der Kampfjets stören Lisa nicht. Es ist mehr das Knallen von Schüssen.
Antworten
22
Aufrufe
2K
Caro-BX
Caro-BX
Zurück
Oben Unten