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Jaa aber nur weil du in naher Zukunft den WT mit ihm machen wirst
Das ist eine vorläufige Halteerlaubnis eines Kampfhundes. Und reine Kulanz deiner Gemeinde.
... und ne kleine Ergänzung: Leider erteilen viele Gemeinden trotz BHs usw. keine Leinenbefreiung, auch keine "normale Hundesteuereinstufung"...das stimmt so nicht. leinenzwang gilt allgemein. ausnahmen von dieser regel erteilt nur die jeweilige gemeinde in der man gemeldet ist. dafür ist in 99% aller fälle das bestehen einer gehorsamsprüfung wie begleithundeprüfung oder teamtest von nöten.
Ein rechtserhebliches Interesse an der Haltung von Kampfhunden
setzt einen Bedarf voraus,
Ich habe es lediglich für Salvation zusammengefasst da hier so viel geschrieben wurde und das für jemanden der nicht in BaWü lebt bestimmt verwirrend sein muss.
Daher nur kurz zusammen gefasst.
übernehme ich einen listis aus dem TS, MUSS die gemeinde eine vorläufige genehmigung erteilen. wie das mit listis ist, die nicht aus dem TS kommen, kann ich nicht sagen.
Nein müssen sie nicht. Habe mich erkundigt.übernehme ich einen listis aus dem TS, MUSS die gemeinde eine vorläufige genehmigung erteilen. wie das mit listis ist, die nicht aus dem TS kommen, kann ich nicht sagen.
Übernimmst du einen Hund ohne WT der älter als 6 Monate ist, egal ob TS oder nicht, (spielt in BaWü keine Rolle) so liegt es an deiner Gemeinde / OA dass die dir die "Chance" geben mit einem WT die Gefährlichkeit zu wiederlegen.
Bis zum WT muss der Hund ja auf dich angemeldet werden. Das ist dann die Anmeldung als "Kampfhund" und die kann dir eine Gemeinde verweigern.
In dem Fall muss man zum Beispiel über den TS den Wesentest mit dem Hund machen bis man ihn übernehmen darf.