Haltung eines Liste 1- Hundes in Bayern?

Natalie

15 Jahre Mitglied
Hallo,

bisher ging ich immer davon aus, dass es in Bayern nahezu unmöglich ist, die Genehmigung für einen Pitbull, AmStaff oder Staff-Bull zu bekommen.

Auch hier im Forum las man häufig, dass auch TH-Hunde nicht automatisch genehmigt werden - nur wenn darüber hinaus ein besonderes öffentliches Interesse besteht, warum es so eine Rasse sein muss. Auch liest man immer wieder von Leuten, die ihren Hund abgeben, weil sie nach Bayern ziehen und ihn darum nicht mehr halten dürfen...

Nun hab ich gerade mal die Verordnugen der einzelnen BL gelesen, die hier verlinkt sind und kam auf diesen Satz, der pffensichtlich nachträglich dem Gesetz bzw. der Verordnung zugefügt wurde:

"Der Nr. 37.3 wird folgender Satz 5 angefügt:
Ein berechtigtes Interesse ist auch dann gegeben, wenn zur Vermeidung der (weiteren)
Unterbringung eines Kampfhundes im Tierheim eine besonders ausgewählte und
geeignete Person sich zur tierschützerischen Aufnahme eines Kampfhundes bereit erklärt
oder eine Person, die sich bisher tatsächlich außerhalb Bayerns aufgehalten und dort
berechtigt einen Kampfhund gehalten hat, in eine bayerische Gemeinde umzieht."

Was bedeutet das jetzt im Klartext? Bedeutet das, dass nun DOCH jeder (zuverlässige, sachkundige) in Bayern einen Liste-1-Hund halten darf, solange dieser aus einem TH kommt? Wann wurde das geändert? Das wäre ja mal eine wirklich positive Entwicklung... Genehmigt das auch jede Gemeinde oder ist das zwar so möglich, aber praktisch tut das keine Gemeinde? Muss das dann wohl ein Hund aus einem bayrischen TH sein?

Ich frage darum, weil ich gerade die Anfrage einer Frau aus Bayern bekommen habe, die sich für einen Staff-Bull aus einem TH außerhalb von Bayern interssiert und mich bat, ihr Infos dazu zukommen zu lassen.

Weiß da jemand näheres drüber? Mir war das nämlich völlig neu, dass es überhaupt möglich ist, so einen Hund dort genehmigt zu bekommen (wenn man kein zu bewachendes, abgelegenes Grundstück o.ä. hat).

LG

Natalie
 
  • 16. April 2024
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Hi Natalie ... hast du hier schon mal geguckt?
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den text gibt es so schon länger, aber leider liegt es immer noch im ermessen der Gemeinde wie sie ihn auslegen!:sauer:

dann sagt er halt ok, der hund sitzt im TH aber warum ausgerechnet dieser?
Und was "qualifiziert" einen Menschen denn bitte schön explizit einen "Kampfhund" zu halten?
Hier in bayern gibt es keinen offiziellen Sachkundenachweis oder so...

es gibt zwar einige wenige kat.1 hunde in bayern, die meisten OA aber hüten sich tunlichst davor einen zu genehmigen.
Jeder hat halt schiß das doch irgendwas passiert und sie dann Ärger bekommen.

Sad:unsicher: but true.....

Ich wünsche euch trotz allem erfolg und das ihr den Staffbull in Bayern genehmigt bekommt!;)


Greetz San
 
Also wir hatten die Genehmigung einen Kat 1 Hund zu halten schon, aber das war vor dem Wechsel des Tierheimvorstands und nur als Pflegehund.

ABER nur weil mein Mann als Wachleiter arbeitet (beim Staat) und eine gewisse Prüfung zum Halten von sogenannten Kat 3 Hunden hat. Kat 3 Hunde sind unabhängig von der Rasse Schutzhunde, die für die Arbeit "verwendet" werden (steht auch irgendwo in der Bay. Hundeverordnung). Natürlich hätten wir Sheila nie für die Arbeit "verwendet", ich hatte einfach Angst, dass sie Arbeit und Zuhause nicht unterscheiden könnte und ich nicht entspannt abends hätte Gassi gehen können. Aber das hätte ja niemanden im Amt interessiert...

Jetzt ist es allerdings fast gar nicht mehr möglich, diese Pflegeverträge zu bekommen, ausser man wohnt in einer Einöde und es gibt weit und breit keine Nachbarn (hab ich mal irgendwo gelesen).

Bei uns hat es sich eh schnell erledigt, weil Sheila jetzt als Mix aus 2 Kat 2 Hunden durch den Gutachter umgeschrieben wurde.

Ich denke die Frau wird keine Chancen haben, schon allein weil der Hund ja aus einem anderen BL kommt, wenn dann müsste sie sich in Bayern umschauen um wenigstens überhaupt eine Chance zu haben.

LG und Daumen drück
Irene
 
Hallo, Natalie, der von dir zitierte Satz mit dem berechtigten Interesse ist inzwischen von unserer um die innere Sicherheit besorgten Regierung still und heimlich gestrichen worden!

Natürlich gibts auch in Bayern -offizielle- Kat1-Hunde. Hängt alles von der jeweiligen Gemeinde ab, also ob der zuständige Mensch zugänglich ist. Hilfreich wie überall im Leben wären Beziehungen.
Manche tanzen aus der Reihe:
Niederbayern: Arnstorf verbietet gefährliche Haustiere

Sie muss unbedingt bei der Gemeinde vorfragen. Auch wg. Hundesteuer. Die differiert nämlich leicht. Von Windorf (Null Euro) bis Aidenbach (1.000 Euro).
Gutachter wie Hagerer/München, Schulz/Anzenkirchen vorfragen.

Ein Auszug aus der KHV gibt Einblick in die Möglichkeiten zur Haltung eines Kategorie 1-Hundes:
1. Für die Haltung der in § 1 Abs. 1 genannten Hunde (Kategorie 1) ist nach Art. 37 LStVG eine Erlaubnis der Wohnortgemeinde erforderlich. Diese darf nur erteilt werden, wenn Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen, gegen die Zuverlässigkeit des Halters keine Bedenken bestehen und vor allem ein berechtigtes Interesse an der Haltung gerade eines Kampfhundes nachgewiesen werden kann. Bloße Liebhaberinteressen sind nicht geeignet, ein entsprechendes Bedürfnis zu begründen. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Dabei ist regelmäßig Leinen- und Maulkorbzwang anzuordnen.

Links:
Hinweise zur Haltung eines Kampfhundes in Bayern


Kampfhundeverordnung-Bayern


Häufige Fragen zu Kampfhunden
 
Hallo,
diese schöne Lichtblickstammt aus den Jahr 1999. Staatsministerium des Innern von Ministerialrat Dr. Beinhofer.

Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetztes;
Auslegung der Tatbestandsvorraussetzung. " berechtigtes" Interesse in Art.37 Abs. 2

Hierin heißt es wörtlich:Die Erlaubnis kann nach Art. 37 Abs.2 LStVG nur dann erteilt werden, wenn der Antragsteller neben seiner Zuverlässigkeit und dem Nachweis, das von der Haltung keine Gefahren ausgehen, ein berechtigtes Interesse, das über ein reines Liebhaberinteresse hinausgeht, geltent gemacht werden.
Hierdurch soll gewährleistet werden, das die Kanmpfhundehaltung auf wenige Ausnahmen beschränkt bleibt und somit die Zahl der genehmigten Hundehaltungen - auch im Interesse eines effektiven Vollzugs - gering bleibt.
Eine möglichst geringe Zahl von Kampfhunden liegt im hinblick auf die mit der Kampfhundehaltung oftmals verbundenenErscheinungen (Hundekämpfe, Einsatz als Waffeim Berreich des Zuhältermilieus) auch im wohlverstandenen tierschützerischen Interesse.
Aus der Mitte des landtages wurde die Befürchtung geäußert, das die Vorraussetzung eines berrechtigten Interesses und die überwiegend restriktive Handhabung bei der Auslegung dieses merkmals durch die Erlaubnisbehörden (Amt für öffentl. Ordnung) verhindere, das entzogene Kampfhunde innerhalb Bayerns an zur Aufnahme eines hundes bereite Personen vermittelt werden können und daß die Hunde dadurch endgüldig in einen Tierheim untergebracht werden müssen.
In diesen Zusammenhang weisen wir darauf hin, daß die tierschützerische Aufnahme eines Kampfhundes durch eine besonders ausgesuchte und geeignete Person ein berechtigtes Interesse zu begründen vermag. (Bengel/Berner/Emmerig, Erläuterung 5c, aa zu Art.37; Schiedermeier/ König/ Körner, Erläuterung4.2 zu Art.37 Abs. 1 Satz 1 LStVG
Ferner ist ein berechtigtes Interesse auch dann gegeben, wenn eine Person, die sich bisher tatsächlich außerhalb Bayerns aufgehalten und dort auch berechtigt einen Kampfhund gehalten hat, in eine bayerische Gemeinde umzieht.
Dem liegt der Rechtsgedanke des Art. 37 Abs. 4 des Landesstraf- und Verordnundnungsgesetzes zugrunde, wonach zur Vermeidung der Unterbringung entsprechender Hunde im Tierheim und im Gedanken des Bestandschutzes bei einer u. U. langjährigen rechtmäßigen Kampfhundehaltung deren Fortbestehen ermöglicht werden soll.
Praktisch wird dies in Städten so gut wie nie umgesetzt, kleinere Gemeinden sind manchmal großzügiger.(z.B.Zirndorf)
es wird üblicherweise folgendes verlangt: Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung über mindestens 5 Mio., Kastration des Tieres, das Tier muss gechipt werde bzw. sein, Wesenstest bzw. Negativ Gutachten eines in Bayern anerkannten Gutachters, Erlaubnis des Vermieters, schriftliche, ausführliche Begründungdes Interesses, Sachkundenachweise (die es in Bayern eigentlich nicht gibt) sind von Vorteil.
So gut wie fast immer wird dann nur die Genehmigung zur Haltung eines Hundes der Kategorie II erteilt.
Diese ist immer verbunden mit diversen Auflagen.z.B. Maulkorbzwang, 1.30cm lange Leine in der öffenlichkeit, ausbruchssicherer Zwinger/ Garten ect.
Ich habe meine eigene Genehmigung zur Haltung eines Hundes der Kategorie II nur mit Hilfe eines RA durchgeklagt, ich kann nur davor abraten ohne vorherige Genehmigung die Knutschkugel nach Bayern zu bringen.
Es besteht natürlich noch die Möglichkeit, einen befreundeten Halter in einen anderen Bundesland offiziell, als Besitzer anzugeben.
Solange alle Nachbarn mitspielen klappt das recht gut, es besteht aber leider die Möglichkeit das dieser Hund dann sofort beschlagnahmt werden kann, dies ist sicher auch keine gute Lösung.
Ich drücke alle Daumen ganz fest, das du einen Weg findest
Liebe grüße und viel Erfolg Silvie
 
Hallo an alle,

ich habe mal diesen alten Beitrag im Forum rausgekramt, denn wir suchen dringend Hilfe, denn uns steht ein Wohnortwechsel bevor.

Aber kurz über unsere Situation: Momentan leben wir in Nordwestmecklenburg mit unseren beiden Hunden. Ich habe Keule (Am Staff/ca. 10 Jahre alt) seit nun mittlerweile 6 Jahren, damals wohnten wir noch in Lübeck. Hinzu kam vor 3 Jahren noch eine Dalmi Mix Hündin. Nun wohnen wir seit 3,5 Jahren ohne Probleme in NWM und müssen/wollen nun unser Leben ändern. Wir wollen an unsere Zukunft denken, und konnten ein Angebot aus Franken nicht einfach so ablehnen, manchmal kommt es halt anders als man denkt.

Wir wussten von anfang an, dass das kein leichtes Unterfangen wird, da wir mehrmals im Jahr nach Oberbayern mit unseren Hunden fahren, und schon so einiges mitbekommen haben.
Nun steht der Umzug bald bevor, mein Mann wohnt schon in der Nähe von Nürnberg und wir sollen dann in ein paar Monaten folgen. Erstmal ziehen ich und die Hunde nach Niedersachsen zu meinen Eltern. Dort ist es ja zum Glück noch kein Problem mit unserem Hund. Von da aus haben wir also erstmal Zeit uns um alles zu kümmern.

Uns wurde gesagt, es ist nicht unmöglich mit einem Kat1 Hund nach Bayern zu ziehen, es ist nur FAST unmöglich. Wir klammern uns an dieses fast und sind zu allem bereit.:eg:

Unser Staff hat keinen WT (ich wollte ihm und uns diesen Stress ersparen und wir haben so auch immer gut gelebt.) Nun bleibt dies wohl unausweichlich.

Wir haben kein festes Ziel wo unser neuer Wohnort sein soll, wir haben einen groben Kreis um Nürnberg gezogen und da wollen wir anfangen zu suchen.

Unsere Frage jetzt: Was für Möglichkeiten haben wir (gibt es noch Gemeinden die eine Genehmigung erteilen), wie sollen wir uns vor den Gemeinden verhalten?

Wir wären für eure Hilfe/Unterstützung wirklich sehr dankbar!
 
Kurze und knappe Antwort:
Du hast keine Möglichkeit und den letzten Strohhalm würde ich auch in die Tonne treten.
Keine Chance auf eine Genehmigung für Kat. 1 Hunde.

Warum ist man denn immer so "naiv"?
Ich versteh das nicht.
Jo, laß uns mal nach Bayern ziehen, wird schon schief gehen :unsicher:
 
In und um Nürnberg regnet es eher Goldklumpen, als das du eine Genehmigung für einen Kat1er bekommst.

Vergiss die größeren Städte und den "Strohhalm" das sind wirklich Ausnahmen bzw. Einzelfälle und sehr sehr selten...da muss alles passen. Als Zugezogener wirst du keine Genehmigung bekommen.
 
Warum ist man denn immer so "naiv"?
Ich versteh das nicht.
Jo, laß uns mal nach Bayern ziehen, wird schon schief gehen
hmm.gif

Was heißt naiv? In der heutigen Zeit, muss man nunmal dahin, wo der Job ist, oder denkst du nicht an die Zukunft? Musst du nicht darüber nachdenken wie du dein Geld verdienst?
Du kennst uns doch gar nicht, du weißt nichts über unsere Situation, warum urteilst du direkt so? Es kommt nunmal anders als man es plant, ob man will oder nicht.

Ihr habt Recht, die Frage hier hätte ich mir sparen können, von anderer Stelle habe ich mehr Hilfe bekommen und komischer Weise gab es da die Antwort ich hätte eine Chance, und selbst wenn es nur der Hauch dieser ist. Und ich dachte eigentlich das Forum wäre dazu da einander zu helfen und nicht direkt immer drauf zu preschen.
 
susa ich denke weil das thema hier recht häufig kommt sind einige schon "leicht gereizt"....

ich kann dir nur vom lesen hier sagen das es viele versucht haben aber bisher soweit ich weiß niemand geschafft hat.

umdeklarieren bringt euren Hunden auch nichts(sofern ihr das vorhabt) denn dann sind sie schneller im TH als euch lieb ist und in den bay. Th sitzen schon genug Kat1 Hunde die nicht rauskommen so toll sie auch sind.....

Ich denke ihr werdet leider keine legale chance haben und illegal fliegt doch meistens auf und der dumme ist der Hund.... und das willst du deinem doch sicherlich ersparen.....
 
Mir ist klar, dass das Thema bei vielen auf den Nerv trifft, aber ich kann mit solchen Antworten auch nichts anfangen. Und wenn mir jemand sagt ich sei naiv...nee das kann ich auch nicht auf mir sitzen lassen.

Ich habe mich jetzt durch ein paar andere Themen gelesen, mir das wichtigste rausgezogen und wir werden es versuchen.
Wie ich ja schrieb, haben wir den Vorteil, dass ich erstmal in Niedersachsen bin und wenn nun wirklich gar nichts klappt und wir keine Gemeinde finden, dann ist es das letzte, das ich meinen Hund weggebe.Das kommt nun gar nicht in Frage.
Dann muss es halt anders gehen und wir müssen uns was anderes überlegen.
 
Ich würde es zumindest auch versuchen.. auch wenn die Chance, dass es klappt seeeeehr gering ist.

..die Hoffnung stirbt zuletzt!! Und wenn es nicht funktioniert, dann muss der Lebensmittelpunkt halt wieder woanders hin...was tut man nicht alles für die Hunde. ;)
 
Also .....

WENN Ihr es wirklich versuchen wollt, dann gaaaaaaaaaaaaaanz weit weg von jeglicher "Großstadt".
Je ländlicher und kleiner die Gemeinde, umso umgänglicher sind im Allgemeinen die Mitarbeiter in den zuständigen Rathäusern.
Und dann.....
Alles mitnehmen, was man an Papieren so auftun kann.
Pol. Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Wesenstest - am besten gleich mit MK-Befreiung -, schriftliche Genehmigung, das Euer Vermieter - sofern ihr nichts "Eigenes" habt - die Haltung eines solchen Hundes erlaubt, Arbeitsvertrag vom GG, ....
Alles, woran der Gemeindediener erkennen kann, das Ihr "ordentliche" Menschen seid.
Dazu noch möglichst niiiiiiiiedliche Bilder vom Hundi, am besten zusammen mit Kindern, um gleich nochmal zu beweisen, das er völlig harmlos ist.
Und nicht vorher anrufen, direkt hingehen und den "Frauen-Bonus" nützen....
Dazu schmeisst Du Dich bitte in Dein bestes Gewand, je "seriöser" um so besser, Kostüm kommt gut.
Nicht zu aufdringlich schminken, dezenter Schmuck, keine Tattoos, keine Piercings, ordentlich frisiert.

Klingt saublöd, aber ist aller Wahrscheinlichkeit nach die einzige Möglichkeit, einen L1 in Bayern "offiziell" zu machen.
Die Chance ist aber trotzdem leider klitzeklitzeklein....... :unsicher:

Viel Glück !!
 
@susa: Ganz ehrlich, klingt vielleicht hart, aber wenn du deinen Hund liebst lass es einfach mit Bayern.
Es ist einfach zu sagen, wir tun alles was wir können. Klar, könnt Ihr klagen etc. wenn der Hund erst mal beschlagnahmt ist sitzt er halt in dieser Zeit im Heim. Und das kann ewig dauern.

Und selbst wenn Ihr Ihn in diesem Fall zur Vermittlung freigebt, wird es ewig dauern bis er ein neues Zuhause findet da ja in Bayern nicht vermittelt werden darf.

Das wäre eine Nervenaufreibende Zeit für euch und den Hund.
 
Hallo,

bisher ging ich immer davon aus, dass es in Bayern nahezu unmöglich ist, die Genehmigung für einen Pitbull, AmStaff oder Staff-Bull zu bekommen.

Auch hier im Forum las man häufig, dass auch TH-Hunde nicht automatisch genehmigt werden - nur wenn darüber hinaus ein besonderes öffentliches Interesse besteht, warum es so eine Rasse sein muss. Auch liest man immer wieder von Leuten, die ihren Hund abgeben, weil sie nach Bayern ziehen und ihn darum nicht mehr halten dürfen...

Nun hab ich gerade mal die Verordnugen der einzelnen BL gelesen, die hier verlinkt sind und kam auf diesen Satz, der pffensichtlich nachträglich dem Gesetz bzw. der Verordnung zugefügt wurde:

"Der Nr. 37.3 wird folgender Satz 5 angefügt:
Ein berechtigtes Interesse ist auch dann gegeben, wenn zur Vermeidung der (weiteren)
Unterbringung eines Kampfhundes im Tierheim eine besonders ausgewählte und
geeignete Person sich zur tierschützerischen Aufnahme eines Kampfhundes bereit erklärt
oder eine Person, die sich bisher tatsächlich außerhalb Bayerns aufgehalten und dort
berechtigt einen Kampfhund gehalten hat, in eine bayerische Gemeinde umzieht."

Was bedeutet das jetzt im Klartext? Bedeutet das, dass nun DOCH jeder (zuverlässige, sachkundige) in Bayern einen Liste-1-Hund halten darf, solange dieser aus einem TH kommt? Wann wurde das geändert? Das wäre ja mal eine wirklich positive Entwicklung... Genehmigt das auch jede Gemeinde oder ist das zwar so möglich, aber praktisch tut das keine Gemeinde? Muss das dann wohl ein Hund aus einem bayrischen TH sein?

Ich frage darum, weil ich gerade die Anfrage einer Frau aus Bayern bekommen habe, die sich für einen Staff-Bull aus einem TH außerhalb von Bayern interssiert und mich bat, ihr Infos dazu zukommen zu lassen.

Weiß da jemand näheres drüber? Mir war das nämlich völlig neu, dass es überhaupt möglich ist, so einen Hund dort genehmigt zu bekommen (wenn man kein zu bewachendes, abgelegenes Grundstück o.ä. hat).

LG

Natalie
Was ich nicht checke...Liebe selbst alle Hunde besonders die die auf der Liste sind... selbst im tierheim sind die zu adoptieren??? Was machen die so einen wind? Kann der Hund nix für. Frage nun regelt das Tierheim das oder ...
 
Die bayrische LHV verbietet die Haltung von L1'sern nicht, setzt aber extrem enge Grenzen.
Und macht die ganze Angelegenheit noch dazu zur Sache jedes/r einzelnen OA's oder Gemeinde.
Und die haben halt keinen Bock auf "schlechte Publicity" und deshalb ist es so gut wie unmöglich hier eine Haltererlaubnis zu bekommen.
Da reißt es selbst die deutlich erhöhte Hundesteuer bei den chronisch "klammen" Gemeindesäckeln nicht rauss.
Und es sieht auch nicht so aus, als wenn sich in absehbarer Zeit daran was ändern wird.....

Als Urlaubsland ist Bayern aber ideal.
Da "diese" Hunde hier eh nicht gehalten werden dürfen, gibt es auch keine speziellen Auflagen.
Sofern man sich an die ortsüblichen Vorgaben - die für alle Hunde gelten - hält, lebt man hier urlaubstechnisch wie "Gott in Frankreich".
 
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