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la loca
... wurde gelöscht.
Hagen/NRW, 4.4.02
Neues aus Absurdistan: Das Amtsgericht Hagen hat jetzt die Klage eines Mannes abgewiesen, dessen Auto am hinteren Kotflügel von einem Hütehund verkratzt wurde. Begründung: Dem Beklagten könne nicht nachgewiesen werden, dass er Halter des Hundes sei. Dabei läuft die Hunde-Haftpflichtversicherung auf seinen Namen . . .
Vor Gericht aber behauptete er, das Tier seiner Frau geschenkt zu haben. Die winkte mit dem Überweisungsträger der letzten Hundesteuer, und das Ehepaar kam mit der Nummer durch. "Ein dicker Hund", finden Bruno und Irene Horn. Denn dem Ehepaar vom Spielbrink hatte der Beklagte auf einem Notizzettel sogar bestätigt, dass sein Hund die Kratzer verursacht hat. Zitat: "O.g. Fahrzeug hat mein Hund an der Beifahrerseite angesprungen." Darunter die Unterschrift.
Davon aber wollte der Beklagte vor Gericht nichts mehr wissen. Der Zettel sei leer gewesen, als er ihn unterschrieben habe.
"Wir haben auch Hunde, die gehören der Familie", so Irene Horn, "und wenn die einen Schaden anrichten, ist es egal, wer mit ihnen unterwegs war und wer Versicherungsnehmer ist. Wir bzw. die Versicherung kommen dafür auf."
Rückblick. 4. Juni 2001: In Haspe geht die Frau des Beklagten mit dem türkischen Hütehund spazieren. "Unsere Hunde saßen in unserem geparkten Auto", erzählt Irene Horn. "Als sie bellten, konnte die Frau des Beklagten ihren Hund plötzlich nicht mehr halten. Er sprang an unser Auto und seine Krallen hinterließen Kratzer im Lack."
Die Frau des Beklagten rief per Handy ihren Mann. Ein Versicherungsschaden, man schien sich einig. "Zur Sicherheit haben wir den Schrieb aufgesetzt und unterschreiben lassen", so Irene Horn. "Skeptisch waren wir zu Recht . . ."
Denn der Versicherung meldete die Halter-Familie nichts. "Wir haben einen Anwalt eingeschaltet", so Bruno Horn. "Der Mann, den wir für den Besitzer hielten, wurde als Beklagter vorgeladen, seine Frau als Zeugin."
Im Dezember 2001 dann der Zivilprozess: "Der Richter war erst seit zwei Wochen in Amt und Würden", sagt Bruno Horn, "um die Sache ging es kaum. Lediglich um die Halterfrage. Als wir das Urteil gehört haben, waren wir fassungslos. Jetzt können wir noch einen Prozess gegen die Frau des Beklagten führen."
Die Versicherung des Beklagten hat mittlerweile übrigens zwei Drittel des Schadens - insgesamt laut Gutachten 1359,90 Mark - beglichen. Den Rest hält man zurück. Grund: Die Hunde der Horns hätten im Auto gebellt. Es liege eine Teilschuld vor.
saludos jeanny y la loca
gnadenhof_flemsdorf@gmx.de
Neues aus Absurdistan: Das Amtsgericht Hagen hat jetzt die Klage eines Mannes abgewiesen, dessen Auto am hinteren Kotflügel von einem Hütehund verkratzt wurde. Begründung: Dem Beklagten könne nicht nachgewiesen werden, dass er Halter des Hundes sei. Dabei läuft die Hunde-Haftpflichtversicherung auf seinen Namen . . .
Vor Gericht aber behauptete er, das Tier seiner Frau geschenkt zu haben. Die winkte mit dem Überweisungsträger der letzten Hundesteuer, und das Ehepaar kam mit der Nummer durch. "Ein dicker Hund", finden Bruno und Irene Horn. Denn dem Ehepaar vom Spielbrink hatte der Beklagte auf einem Notizzettel sogar bestätigt, dass sein Hund die Kratzer verursacht hat. Zitat: "O.g. Fahrzeug hat mein Hund an der Beifahrerseite angesprungen." Darunter die Unterschrift.
Davon aber wollte der Beklagte vor Gericht nichts mehr wissen. Der Zettel sei leer gewesen, als er ihn unterschrieben habe.
"Wir haben auch Hunde, die gehören der Familie", so Irene Horn, "und wenn die einen Schaden anrichten, ist es egal, wer mit ihnen unterwegs war und wer Versicherungsnehmer ist. Wir bzw. die Versicherung kommen dafür auf."
Rückblick. 4. Juni 2001: In Haspe geht die Frau des Beklagten mit dem türkischen Hütehund spazieren. "Unsere Hunde saßen in unserem geparkten Auto", erzählt Irene Horn. "Als sie bellten, konnte die Frau des Beklagten ihren Hund plötzlich nicht mehr halten. Er sprang an unser Auto und seine Krallen hinterließen Kratzer im Lack."
Die Frau des Beklagten rief per Handy ihren Mann. Ein Versicherungsschaden, man schien sich einig. "Zur Sicherheit haben wir den Schrieb aufgesetzt und unterschreiben lassen", so Irene Horn. "Skeptisch waren wir zu Recht . . ."
Denn der Versicherung meldete die Halter-Familie nichts. "Wir haben einen Anwalt eingeschaltet", so Bruno Horn. "Der Mann, den wir für den Besitzer hielten, wurde als Beklagter vorgeladen, seine Frau als Zeugin."
Im Dezember 2001 dann der Zivilprozess: "Der Richter war erst seit zwei Wochen in Amt und Würden", sagt Bruno Horn, "um die Sache ging es kaum. Lediglich um die Halterfrage. Als wir das Urteil gehört haben, waren wir fassungslos. Jetzt können wir noch einen Prozess gegen die Frau des Beklagten führen."
Die Versicherung des Beklagten hat mittlerweile übrigens zwei Drittel des Schadens - insgesamt laut Gutachten 1359,90 Mark - beglichen. Den Rest hält man zurück. Grund: Die Hunde der Horns hätten im Auto gebellt. Es liege eine Teilschuld vor.
saludos jeanny y la loca
gnadenhof_flemsdorf@gmx.de