Haftpflichtversicherung für Kampfhunde ab 1. Juli

Katy-B

15 Jahre Mitglied
Versicherung

Haftpflichtversicherung für Kampfhunde ab 1. Juli

Im Land Brandenburg müssen Halter gefährlicher Hunde künftig den Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung nachweisen. Das sieht die neue Hundehalterverordnung vor, die am 1.
Juli in Kraft tritt.

"Damit verbessern wir die Stellung der Opfer von Kampfhundeattacken", sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) im Vorfeld der Gesetzgebung in Potsdam. Diese dürften nicht mit den Folgen allein gelassen werden, nur weil ein Hundebesitzer nicht zahle oder nicht zahlen könne.

Den Angaben zufolge bringt die neue Verordnung aber auch Erleichterungen für die Besitzer gefährlicher Hunde. So müssten die Besitzer beispielsweise nicht mehr im Zwei-Jahres-Rhythmus den Nachweis der eigenen Zuverlässigkeit bringen. Das gelte auch für das so genannte Negativzeugnis, das dem Hund bescheinigt, das er nicht gesteigert kampfbereit oder aggressiv sei.

Bewährte Bestimmungen aus der bisherigen Verordnung würden übernommen, aber zum Wohle der Bürger ergänzt, erläuterte der Minister. "Deshalb bleibt es auch bei den Rasselisten zur Definition gefährlicher Hunde." Das Bundesverwaltungsgericht hatte diese Listen im Jahr 2003 aus formalen Gründen außer Kraft gesetzt.

Mit einer Novelle des Ordnungsbehördengesetzes trug der Landtag dieser Beanstandung im Frühjahr Rechnung.
Entsprechend der Liste ist die Haltung von Hunden der Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu grundsätzlich verboten.

Diese Hunde gelten als unwiderlegbar gefährlich. Für Hundehalter, die ein solches Tier bereits besitzen, gelten Übergangsvorschriften.

0.gif
Stand: 01.07.2004 08:27

Quelle:

Und das top Bild dazu... :(
 
  • 29. März 2024
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Hi Katy-B ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich weiß nicht, wie oft ich dieses Bild inzwischen als Beigabe zu diversen Artikeln gesehen habe... :(

Man müßte versuchen, den Hund auf dem Bild ausfindig zu machen und ihn mal inmitten einer Schar Kinder auf dem Sofa photographieren.... :(
 
Das Bild war doch auch schon x-Mal als Aufmacher in der Blöd zu sehen.
 
Im Land Brandenburg müssen Halter gefährlicher Hunde künftig den Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung nachweisen. Das sieht die neue Hundehalterverordnung vor, die am 1.
Juli in Kraft tritt.

Ich bin der Meinung das sollte für JEDEN Hundebesitzer geltend gemacht werden und nicht nur in Brandenburg!!! Ich finde Hundehaftpflicht ist einfach zwingend notwendig, egal was für ein Hund.
 
Ich habe immer gedacht, dass das bei Listenhunden eh Pflicht sei. Bei uns ist es auf jedenfall so.

Aber durch die ganzen Verordnungen der einzelnen Länder blickt man eh nicht mehr durch!
 
Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie man einen Hund halten kann und KEINE Haftpflichtversicherung abschliessen!? Egal was für ein Hund. Was ist, wenn der eigene Hund mal auf die Straße läuft und einen riesen Unfall mit Toten verursacht? Nur mal so als Beispiel...
 
Wir hätten auch ne Haftpflicht, wenn wir keinen Listenhund hätten.

Es passiert so schnell mal was oder es geht irgentwas kaputt. Und so ne Versicherung kostet nicht die Welt!
 
Wir haben noch nie einen Hund ohne Haftpflichtversicherung gehalten, daß sollte aber nicht der "Aufreger" der neuen Brandenburger HVO sein ! Der (der Aufreger) ist für mich das Haltungsverbot der Liste-1-Hunde ! Demnach dürfen nicht mal Hunde (dieser Rassen) aus dem TSch von privat aufgenommen werden !

Vera
 
Staffmama schrieb:
Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie man einen Hund halten kann und KEINE Haftpflichtversicherung abschliessen!? Egal was für ein Hund. Was ist, wenn der eigene Hund mal auf die Straße läuft und einen riesen Unfall mit Toten verursacht? Nur mal so als Beispiel...

Genau das ist der Punkt, der bei der Verordnung (leider) außen vor gelassen wurde. Naja, was will man von den Spezialisten auch groß erwarten......

Sab.
 
SabineW schrieb:
Genau das ist der Punkt, der bei der Verordnung (leider) außen vor gelassen wurde. Naja, was will man von den Spezialisten auch groß erwarten......

Sab.
Sabine, in Bremen ist es Pflicht, für einen Soka eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, zumindest bei denen, die aus dem TH vermittelt werden.

Ich bin generell dafür, daß seitens der Besitzer eine Hafppflichtversicherung abgeschlossen wird, egal für welche Rasse Hund.
 
Ich hab keinen Soka, aber ich würds nie wagen,
meine/n Hund/e unversichert rumlaufen zu lassen.
Ein Unfall kann auch bei größter Vorsicht mal passieren,
und ich hab irgendwie so gar keine Lust, hinter Gittern zu sitzen,
weil ich die Kosten nicht tragen kann...
Meiner Meinung nach gehört die Hundesteuer abgeschafft,
und statt dessen die Hundehaftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben,
für JEDEN Hund.
 
Die meisten Leute haben doch noch nicht mal eine private Haftpflichtversicherung für sich selber und die ist mind. genauso wichtig. Wie auch immer, die Hunde-Haftpflichtversicherung als ZWANG aufzuerlegen, find ich nicht ok. Das sollte jeder selber entscheiden dürfen. Aber Klasse finde ich ja - meine Hunde sind ZWANGSversichert und werden von einem Nicht-versicherten Hund klinikreif gebissen und deren Halter hat keine Hundehaftpflicht und kein Geld. Da kannst Du dann auch klagen wie Du willst, kriegen wirst Du nix. Also schliess ich mich an: wenn schon, dann für alle Hunde.
 
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