- Katy-B
Versicherung
Haftpflichtversicherung für Kampfhunde ab 1. Juli
Im Land Brandenburg müssen Halter gefährlicher Hunde künftig den Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung nachweisen. Das sieht die neue Hundehalterverordnung vor, die am 1.
Juli in Kraft tritt.
"Damit verbessern wir die Stellung der Opfer von Kampfhundeattacken", sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) im Vorfeld der Gesetzgebung in Potsdam. Diese dürften nicht mit den Folgen allein gelassen werden, nur weil ein Hundebesitzer nicht zahle oder nicht zahlen könne.
Den Angaben zufolge bringt die neue Verordnung aber auch Erleichterungen für die Besitzer gefährlicher Hunde. So müssten die Besitzer beispielsweise nicht mehr im Zwei-Jahres-Rhythmus den Nachweis der eigenen Zuverlässigkeit bringen. Das gelte auch für das so genannte Negativzeugnis, das dem Hund bescheinigt, das er nicht gesteigert kampfbereit oder aggressiv sei.
Bewährte Bestimmungen aus der bisherigen Verordnung würden übernommen, aber zum Wohle der Bürger ergänzt, erläuterte der Minister. "Deshalb bleibt es auch bei den Rasselisten zur Definition gefährlicher Hunde." Das Bundesverwaltungsgericht hatte diese Listen im Jahr 2003 aus formalen Gründen außer Kraft gesetzt.
Mit einer Novelle des Ordnungsbehördengesetzes trug der Landtag dieser Beanstandung im Frühjahr Rechnung.
Entsprechend der Liste ist die Haltung von Hunden der Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu grundsätzlich verboten.
Diese Hunde gelten als unwiderlegbar gefährlich. Für Hundehalter, die ein solches Tier bereits besitzen, gelten Übergangsvorschriften.
Stand: 01.07.2004 08:27
Quelle:
Und das top Bild dazu...
Haftpflichtversicherung für Kampfhunde ab 1. Juli
Im Land Brandenburg müssen Halter gefährlicher Hunde künftig den Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung nachweisen. Das sieht die neue Hundehalterverordnung vor, die am 1.
Juli in Kraft tritt.
"Damit verbessern wir die Stellung der Opfer von Kampfhundeattacken", sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) im Vorfeld der Gesetzgebung in Potsdam. Diese dürften nicht mit den Folgen allein gelassen werden, nur weil ein Hundebesitzer nicht zahle oder nicht zahlen könne.
Den Angaben zufolge bringt die neue Verordnung aber auch Erleichterungen für die Besitzer gefährlicher Hunde. So müssten die Besitzer beispielsweise nicht mehr im Zwei-Jahres-Rhythmus den Nachweis der eigenen Zuverlässigkeit bringen. Das gelte auch für das so genannte Negativzeugnis, das dem Hund bescheinigt, das er nicht gesteigert kampfbereit oder aggressiv sei.
Bewährte Bestimmungen aus der bisherigen Verordnung würden übernommen, aber zum Wohle der Bürger ergänzt, erläuterte der Minister. "Deshalb bleibt es auch bei den Rasselisten zur Definition gefährlicher Hunde." Das Bundesverwaltungsgericht hatte diese Listen im Jahr 2003 aus formalen Gründen außer Kraft gesetzt.
Mit einer Novelle des Ordnungsbehördengesetzes trug der Landtag dieser Beanstandung im Frühjahr Rechnung.
Entsprechend der Liste ist die Haltung von Hunden der Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu grundsätzlich verboten.
Diese Hunde gelten als unwiderlegbar gefährlich. Für Hundehalter, die ein solches Tier bereits besitzen, gelten Übergangsvorschriften.
Stand: 01.07.2004 08:27
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