Ausgabedatum: Donnerstag, 28. Dezember 2000
00:12 Uhr
Stadt - Offenbach
Gutartigkeit verbrieft, aber Amt jagt Hund
Ramona Bateineh mit ihrer fünfjährigen Stafford-Mix-Hündin Melodie. Das verspielte Tier freut sich sichtlich über den Besuch der Fremden von unserer Zeitung. Doch wenn es nach dem Ordnungsamt geht, soll dem braven Tier bald das letzte Stündlein schlagen - und dies trotz positiver Wesenstests. Foto: Georg
Offenbach (klawe) Wenn es nach dem Offenbacher Ordnungsamt geht, müsste die Stafford-Mix-Hündin Melodie von Ramona Bateineh (25) am 5. Januar ihren letzten Gang antreten. Die Einziehungsverfügung wurde vom Amt persönlich dem Vater der Hundehalterin übergeben - im Beisein des "gefährlichen Hunds", der vom amtlichen Überbringer nach Angaben des Vaters liebevoll getätschelt und gestreichelt wurde.
Ramona Bateineh vermutet hinter dem monatelangen Kleinkrieg mit den amtlichen Hundewächtern reine Behördenwillkür: "Die wollen's mir zeigen, haben sich geärgert, dass ich ihnen so viel Arbeit gemacht habe."
Begonnen hatte alles im Juli dieses Jahres, als Ramona Bateineh besonders verantwortungsvoll sein wollte: Zwei Tage nach dem Kampfhund-Vorfall im Hamburg, lange also, bevor die entsprechenden Verordnungen erlassen waren, suchte sie einen Hundeprüfer auf, um ihre Melodie einen Wesenstest machen zu lassen. Sie wollte Freunde und Mitbürger beruhigen, war sich selbst ihres Hundes sicher.
Was die 25-Jährige nicht ahnte: Sie wurde vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VdH) an einen Prüfer vermittelt, der in Kreisen von Hundebesitzern mittlerweile als Kampfhund-Hasser bezeichnet wird. Der Polizist und Hundeführer benötigte nach Angaben von Ramona Bateineh nicht lange, um Melodie als ausgesprochen gefährlich einzustufen. Er empfahl der Frau nach dem Test die Einschläferung.
Danach begann für die junge Frau, der von einer Gutachterin schriftlich bescheinigt wurde, sogar eine besonders verantwortungsbewusste Hundehalterin zu sein, ein Kampf gegen die Windmühlenflügel der Behörden.
Das Ordnungsamt willigte schließlich in einen weiteren Wesenstest ein, der von der Wetzlarer Tierärztin und Verhaltenstherapeutin Dr. Heidi Bernauer-Münz durchgeführt wurde. Die Fachfrau bescheinigte dem Hund, nicht gefährlicher zu sein als alle anderen Hunde seiner Größe. Eine Video-Aufnahme vom Test hält die Gutachterin noch zurück - sie soll im Notfall einem Gericht vorgelegt werden.
Doch der positive Test reichte dem Amt plötzlich nicht mehr. Es machte als Verfahrensfehler aus, dass der erste Tester, der Polizist, hätte dabei sein müssen.
Am 25. Oktober fand der dritte Wesenstest statt - in Anwesenheit von Vertretern des Ordnungsamts, der früheren Tester und zahlreicher Experten. Ramona Bateineh erinnert sich: "Da war noch ein Polizist, ein Kollege des ersten Testers, der bestand ständig auf erneuter Bedrohung des Hunds und wollte nicht aufhören, bis die Tierärztin sich das verbat."
Auch diesen Test vor der Eppsteiner Gutachterin Christiane Quandt bestand Melodie mit Bravour. Doch das Ordnungsamt verfolgt den Hund weiter: Melodie war mit Frauchen zu einer TV-Sendung des Hessischen Rundfunks eingeladen worden - und hatte vor laufender Kamera einen Mann angebellt.
Die Frau: "Man hat uns nicht gesagt, dass andere Hunde anwesend sind. Alles war heiß und eng, und Melodie war nervös. Sie hat nur gebellt - mehr nicht." Doch die amtlichen Hundeverfolger haben den lautstarken Fernsehauftritt gesehen - und wollen zugreifen. Letztlich das Todesurteil für Melodie.
Amtsleiter Peter Weigand weist den Vorwurf der Willkür und des Privatkriegs seiner Mitarbeiter gegen die Frau zurück: "Sie soll Widerspruch einlegen, dann geht das zum Regierungspräsidenten und vielleicht vor Gericht - die sollen entscheiden. Wir müssen handeln, wenn nur der leiseste Zweifel an der Gutartigkeit eines Tieres besteht."
Und mit Blick aufs erste Gutachten: "Wir maßen uns nicht an, Gutachter anzuzweifeln."
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man beachte das fettgedruckte
merlin
Ich wünsche Euch Allen, Euren Familien und Euren Tieren einen guten Rutsch in ein hoffentlich besseres Jahr 2001.
[Dieser Beitrag wurde von merlin am 29. Dezember 2000 editiert.]
00:12 Uhr
Stadt - Offenbach
Gutartigkeit verbrieft, aber Amt jagt Hund
Ramona Bateineh mit ihrer fünfjährigen Stafford-Mix-Hündin Melodie. Das verspielte Tier freut sich sichtlich über den Besuch der Fremden von unserer Zeitung. Doch wenn es nach dem Ordnungsamt geht, soll dem braven Tier bald das letzte Stündlein schlagen - und dies trotz positiver Wesenstests. Foto: Georg
Offenbach (klawe) Wenn es nach dem Offenbacher Ordnungsamt geht, müsste die Stafford-Mix-Hündin Melodie von Ramona Bateineh (25) am 5. Januar ihren letzten Gang antreten. Die Einziehungsverfügung wurde vom Amt persönlich dem Vater der Hundehalterin übergeben - im Beisein des "gefährlichen Hunds", der vom amtlichen Überbringer nach Angaben des Vaters liebevoll getätschelt und gestreichelt wurde.
Ramona Bateineh vermutet hinter dem monatelangen Kleinkrieg mit den amtlichen Hundewächtern reine Behördenwillkür: "Die wollen's mir zeigen, haben sich geärgert, dass ich ihnen so viel Arbeit gemacht habe."
Begonnen hatte alles im Juli dieses Jahres, als Ramona Bateineh besonders verantwortungsvoll sein wollte: Zwei Tage nach dem Kampfhund-Vorfall im Hamburg, lange also, bevor die entsprechenden Verordnungen erlassen waren, suchte sie einen Hundeprüfer auf, um ihre Melodie einen Wesenstest machen zu lassen. Sie wollte Freunde und Mitbürger beruhigen, war sich selbst ihres Hundes sicher.
Was die 25-Jährige nicht ahnte: Sie wurde vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VdH) an einen Prüfer vermittelt, der in Kreisen von Hundebesitzern mittlerweile als Kampfhund-Hasser bezeichnet wird. Der Polizist und Hundeführer benötigte nach Angaben von Ramona Bateineh nicht lange, um Melodie als ausgesprochen gefährlich einzustufen. Er empfahl der Frau nach dem Test die Einschläferung.
Danach begann für die junge Frau, der von einer Gutachterin schriftlich bescheinigt wurde, sogar eine besonders verantwortungsbewusste Hundehalterin zu sein, ein Kampf gegen die Windmühlenflügel der Behörden.
Das Ordnungsamt willigte schließlich in einen weiteren Wesenstest ein, der von der Wetzlarer Tierärztin und Verhaltenstherapeutin Dr. Heidi Bernauer-Münz durchgeführt wurde. Die Fachfrau bescheinigte dem Hund, nicht gefährlicher zu sein als alle anderen Hunde seiner Größe. Eine Video-Aufnahme vom Test hält die Gutachterin noch zurück - sie soll im Notfall einem Gericht vorgelegt werden.
Doch der positive Test reichte dem Amt plötzlich nicht mehr. Es machte als Verfahrensfehler aus, dass der erste Tester, der Polizist, hätte dabei sein müssen.
Am 25. Oktober fand der dritte Wesenstest statt - in Anwesenheit von Vertretern des Ordnungsamts, der früheren Tester und zahlreicher Experten. Ramona Bateineh erinnert sich: "Da war noch ein Polizist, ein Kollege des ersten Testers, der bestand ständig auf erneuter Bedrohung des Hunds und wollte nicht aufhören, bis die Tierärztin sich das verbat."
Auch diesen Test vor der Eppsteiner Gutachterin Christiane Quandt bestand Melodie mit Bravour. Doch das Ordnungsamt verfolgt den Hund weiter: Melodie war mit Frauchen zu einer TV-Sendung des Hessischen Rundfunks eingeladen worden - und hatte vor laufender Kamera einen Mann angebellt.
Die Frau: "Man hat uns nicht gesagt, dass andere Hunde anwesend sind. Alles war heiß und eng, und Melodie war nervös. Sie hat nur gebellt - mehr nicht." Doch die amtlichen Hundeverfolger haben den lautstarken Fernsehauftritt gesehen - und wollen zugreifen. Letztlich das Todesurteil für Melodie.
Amtsleiter Peter Weigand weist den Vorwurf der Willkür und des Privatkriegs seiner Mitarbeiter gegen die Frau zurück: "Sie soll Widerspruch einlegen, dann geht das zum Regierungspräsidenten und vielleicht vor Gericht - die sollen entscheiden. Wir müssen handeln, wenn nur der leiseste Zweifel an der Gutartigkeit eines Tieres besteht."
Und mit Blick aufs erste Gutachten: "Wir maßen uns nicht an, Gutachter anzuzweifeln."
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man beachte das fettgedruckte
Ich wünsche Euch Allen, Euren Familien und Euren Tieren einen guten Rutsch in ein hoffentlich besseres Jahr 2001.
[Dieser Beitrag wurde von merlin am 29. Dezember 2000 editiert.]