klar ist jeder hund verschieden, aber gie rgeht es doch um die Genehmigung für einen 1,50 m hohen zaun für einen Diensthund.
Weder ist die Zaunhöhe angemessen als ausbruchsicher zu bezeichnen noch sollte es Ausnahmen für dienshunde im Privatleben geben.
Naja, ich denke, dass der Hund ein Diensthund ist, ist nur insofern von Belang, als man daher evtl. recht sicher weiß, welche Höhe er von sich aus gern überspringt.
Wenn im Bebauungsplan die Zaunhöhe vorgegeben ist und man einen Zaun haben will, der höher ist als dort vermerkt, muss man das beantragen und begründen. War bei uns auch so. Als wir für den Spacko einen Zaun ziehen wollten (eigentlich 1,75 m), stellte sich heraus, dass in unserem Wohngebiet eigentlich gar keine Zäune an der Grundstücks-Außengrenze vorgesehen waren, maximal Hecken - mit einer "zaunartigen Verstärkung am Boden bis maximal 50 cm Höhe".
Da hält sich aber mittlerweile kaum noch einer dran, und nicht alle haben das zuvor beatragt. Aber egal...
Wir mussten jedenfalls eine ausführliche Begründung abliefern. Und haben darin zum einen eine geänderte Sicherheitslage im Vergleich zu der Aufstellung des Bebauungsplans Anfang der 1960er Jahre angeführt, und zum anderen die Größe des anzuschaffenden Hundes (die ich wiederum auch wieder damit begründet habe, dass ich damals 5 Tage die Woche allein in dem Haus wohnte). Und - das war ein Tipp von der sehr netten und hundefreundlichen Sachbearbeiterin - dass es bereits andere ähnlich hohe Zäune gäbe, meist ebenfalls von Hundehaltern. Und einen Schrieb, in dem die direkten Nachbarn zustimmen, musste ich noch vorlegen.
Und letzteres war der Knackpunkt dafür, dass es letztlich doch nicht 1,75 m geworden sind - da hat der damalige Hausbesitzer zwar zugestimmt, aber nur mit Bauchschmerzen... wir wollten da noch länger wohnen und sind ihm etwas entgegengekommen. - Und zum Glück hat die Höhe auch ausgereicht.
Ich denke, der gute Mann in diesem Fall musste was ähnliches vorlegen. Hätte er aber auch als Privathundebesitzer machen müssen. Mussten Nachbarn von uns (also nicht direkte), die VPG machen. auch, und die haben ihre Zaunhöhe (ich glaube sogar, auch 1,50 m) ebenfalls damit begründet, dass sie durch den Sport genau wüssten, über welche Höhe ihre Hunde auch bei großer Aufregung eben nicht mehr gehen.
Hier ist es halt kein Sport, sondern Dienst. So what?
Die Möglichkeit, den Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen, um das eigene Grundstück besser nutzen zu können, steht hier in NRW jedem Grundstückbesitzer frei. Und sehr viele nutzen diese Möglichkeit. Das hat nix mit "Extrawurst braten" zu tun.
Nur wie gesagt: Man muss es begründen, und ich könnte mir hier vorstellen, dass die Hauptargumentation auch die aus der Ausbildung bekannte Sprunghöhe des Hundes ist.
Nochmal zur Höhe des Zauns: Beim Spacko war's so, dass alles, über das er aus dem Stand locker drüber gucken konnte, im Zweifelsfall bei großer Aufregung übersprungen wurde, als sei es gar nicht da.
Alles, was höher war - so ab 1,25 aufwärts, so etwa - galt als Zaun, und da wurde maximal dagegen gesprungen, aber nie ernsthaft versucht, drüber zu kommen. Warum auch immer.
Wenn das bei dem Hund auch so ist, reicht ja 1,50 m aus.