Große Hunde an die Leine
MITTELSINN (JG)
Schon mehrfach war die Hundehaltung und das freie Herumlaufen der Vierbeiner
Thema der Bürgermeisterrunde der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn. So
befasste sich der Mittelsinner Gemeinderat in seinem jüngsten Treff mit der
neuen Hundehaltungsverordnung, die einerseits eine Reglementierung der so
genannten Kampfhunde beinhaltet, zum anderen eine generelle Anleinpflicht für
große Hunde vorschreibt.
Bürgermeister Karl Kratz stellte fest, dass nach den tragischen Vorfällen
unter Beteiligung von Kampfhunden in den vergangenen Monaten jetzt das
Bayerische Staatsministerium des Innern reagierte. Es empfiehlt den
Gemeinden, die rechtlichen Möglichkeiten für eine Anordnung zur
Anleinverpflichtung bei großen Hunden und die Erlaubniserteilung für
Kampfhunde konsequent zu nutzen.
In Mittelsinn gebe es allerdings keine Kampfhunde. Weiter sieht die neue
Hundehaltungsverordnung vor, dass das freie Umherlaufen von großen Hunden auf
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen einzuschränken ist und eine generelle
Anleinpflicht anzuordnen ist. Als große Hunde mit einer Schulterhöhe von
mindestens 50 Zentimetern zählen beispielsweise ein Schäferhund, Rottweiler,
Deutsche Dogge, Boxer oder Dobermann.
Einige Ratsmitglieder wiesen darauf hin, dass eine solche Verordnung nur dann
erfolgversprechend wirkt, wenn auch entsprechende Bußgelder angedroht und
verhängt werden. So kann die Gemeinde Bußgelder in einer Größenordnung von
fünf bis 1000 Mark in Rechnung stellen.
Gemeinderat Reinhard Mielke merkte an, dass es sich der Gesetzgeber mit
seinen Richtlinien und Verordnungen in punkto Hundehaltung zu leicht macht.
So enthalte die vorgelegte Verordnung nur Verbote und Verpflichtungen. Bei
zirka 50 Hunden in der Sinngrundgemeinde stellt sich jetzt die Frage, wo der
Hundehalter seinen Hund noch frei laufen lassen kann. Durch den Erlass der
neuen Verordnung scheidet der Innerortsbereich aus. Der Wald und die
Grundstücke im Naturschutzgebiet sind ebenfalls längst tabu. Seiner Meinung
nach müsse deshalb die Gemeinde Flächen genau bezeichnen, auf welchen die
Hunde frei laufen dürfen.
Heinz Sachs meinte: "Kleine Hunde beißen auch. Wenn Anleinpflicht - dann für
alle Hunde".
Mit 8:4 Stimmen beschloss der Gemeinderat die Hundehaltungsverordnung für den
Bereich Mittelsinn zu erlassen. Große Hunde sind künftig im Ortsbereich nur
noch an der Leine auszuführen.
MITTELSINN (JG)
Schon mehrfach war die Hundehaltung und das freie Herumlaufen der Vierbeiner
Thema der Bürgermeisterrunde der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn. So
befasste sich der Mittelsinner Gemeinderat in seinem jüngsten Treff mit der
neuen Hundehaltungsverordnung, die einerseits eine Reglementierung der so
genannten Kampfhunde beinhaltet, zum anderen eine generelle Anleinpflicht für
große Hunde vorschreibt.
Bürgermeister Karl Kratz stellte fest, dass nach den tragischen Vorfällen
unter Beteiligung von Kampfhunden in den vergangenen Monaten jetzt das
Bayerische Staatsministerium des Innern reagierte. Es empfiehlt den
Gemeinden, die rechtlichen Möglichkeiten für eine Anordnung zur
Anleinverpflichtung bei großen Hunden und die Erlaubniserteilung für
Kampfhunde konsequent zu nutzen.
In Mittelsinn gebe es allerdings keine Kampfhunde. Weiter sieht die neue
Hundehaltungsverordnung vor, dass das freie Umherlaufen von großen Hunden auf
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen einzuschränken ist und eine generelle
Anleinpflicht anzuordnen ist. Als große Hunde mit einer Schulterhöhe von
mindestens 50 Zentimetern zählen beispielsweise ein Schäferhund, Rottweiler,
Deutsche Dogge, Boxer oder Dobermann.
Einige Ratsmitglieder wiesen darauf hin, dass eine solche Verordnung nur dann
erfolgversprechend wirkt, wenn auch entsprechende Bußgelder angedroht und
verhängt werden. So kann die Gemeinde Bußgelder in einer Größenordnung von
fünf bis 1000 Mark in Rechnung stellen.
Gemeinderat Reinhard Mielke merkte an, dass es sich der Gesetzgeber mit
seinen Richtlinien und Verordnungen in punkto Hundehaltung zu leicht macht.
So enthalte die vorgelegte Verordnung nur Verbote und Verpflichtungen. Bei
zirka 50 Hunden in der Sinngrundgemeinde stellt sich jetzt die Frage, wo der
Hundehalter seinen Hund noch frei laufen lassen kann. Durch den Erlass der
neuen Verordnung scheidet der Innerortsbereich aus. Der Wald und die
Grundstücke im Naturschutzgebiet sind ebenfalls längst tabu. Seiner Meinung
nach müsse deshalb die Gemeinde Flächen genau bezeichnen, auf welchen die
Hunde frei laufen dürfen.
Heinz Sachs meinte: "Kleine Hunde beißen auch. Wenn Anleinpflicht - dann für
alle Hunde".
Mit 8:4 Stimmen beschloss der Gemeinderat die Hundehaltungsverordnung für den
Bereich Mittelsinn zu erlassen. Große Hunde sind künftig im Ortsbereich nur
noch an der Leine auszuführen.