Grenzsteine oder Grundstückpläne (was gilt) - eilt -

Hallo Danke
Also es ist so
Ich bin zukünftige Miterbin nach dem Ableben der Noch Eigentümerin ( Mutter)
Das hat zur Folge dass ich obwohl ein berechtigtes Interesse daran was hier geschieht .
Anwalt läuft
 
  • 29. März 2024
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Hi Rasenderroland ... hast du hier schon mal geguckt?
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Viel erfolg, ein erbstreit und die erblasserin lebt noch? Ich verstehe es nicht.
 
Hallo Danke
Also es ist so
Ich bin zukünftige Miterbin nach dem Ableben der Noch Eigentümerin ( Mutter)
Das hat zur Folge dass ich obwohl ein berechtigtes Interesse daran was hier geschieht .
Anwalt läuft
Du bist hier (wahrscheinlich zufällig, über die Google-Suche?) in einem Hundeforum gelandet; der Thread, den du hier gefunden hast, ist aus 2008. Von daher befürchte ich, wird es eher schwierig werden, hier einen Experten in der Angelegenheit zu finden.
Gut, dass Du einen Anwalt hast, der wird dir bestimmt sagen können, was möglich ist und was nicht.

Ich befürchte, als potentieller Erbe, solange deine Mutter noch lebt, wirst du nicht viel ausrichten können.
Es besteht ja auch die theoretische Möglichkeit, dass Deine Mutter ihr Vermögen an jemand ganz anderes vererbt; an einen Tierschutzverein oder an deinen Bruder oder, oder, oder... Dann stünde Dir nur Dein Pflichtteil (die Hälfte deines gesetzlichen Erbanspruchs) zu und den könnte man dir dann auch in bar auszahlen.
Solange Deine Mutter noch lebt, kann sie m.E. mit Ihrem Grundstück machen, was sie will. Sie könnte es ja auch noch verkaufen. Oder an Deinen Bruder vermachen (wobei du bei Letzterem m.W. auch die Möglichkeit hättest, zumindest deinen Pflichtteil rauszuklagen).

Viel Erfolg :)
 
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