Natürlich dürfte Deutschland aus tierschutzgründen die Einfuhr verbieten, auch wenn der Hund im Herkuftsland legal kupiert wurde.
Es gibt ja z.B. auch (EU-weit) aus tierschutzgründen ein Verbot für die Einfuhr von Robbenprodukten, obwohl die in Kanada legal hergestellt wurden.
Es gibt ja z.B. auch (EU-weit) aus tierschutzgründen ein Verbot für die Einfuhr von Robbenprodukten, obwohl die in Kanada legal hergestellt wurden.

Das Argument kann ich jetzt nicht nachvollziehen, denn z. B. ist der Import von Pit, Staff und Co. verboten, auch wenn die in ihrem Herkunftsland ganz legal gezüchtet wurden.


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