Gnadenhof Christiane Rohn

Ich habe mich nach Sugar erkundigt, bzw ob sie zu vermitteln sei, weil ich auf der Suche nach einem älteren Hund bin.
Es kam eine sehr freundliche Antwort, dass Sugar nicht vermittelt werden darf, .......
Die Antworten sind meistens sehr freundlich Sabine. Teilweise jedoch bewusst (oder aus Unkenntnis) falsch.:sauer:
Bei der Sugar ist die Sachlage folgende:
Sie wurde von der Stadt Hamburg per Übergabevertrag an den Verein "Gnadenhof Lebenswürde für Tiere" (also nicht an Frau Rohn privat) übereignet.
Mit folgenden wichtigen Einschränkungen im Übergabevertrag:
Einer Vermittlung des Tieres kann die Freie und Hansestadt Hamburg nur zustimmen, wenn wenn das Tier an einen Halter vermittelt wird, der seinen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt außerhalb von Hamburg hat.
Eine Weitervermittlung ist also nicht grundsätzlich ausgeschlossen wenn ein neuer Halter in einem anderen Bundesland wohnt.
§4a des Vetrages beinhaltet jedoch:
"...die Ungefährlichkeit des Tieres durch einen erneuten Wesenstest belegt wurde."
Und allein hier liegt der "Knackepunkt". Weder Frau Rohn, noch ihr Lebensgefärhrte (ein Polizeihundeausbilder), noch Frau Stern (eine "Dogsense-Ausbilderin", die über sich schreibt: "Durch die enge Zusammenarbeit mit Christiane Rohn konnte ich mein Wissen in der Therapie, Ausbildung und Erziehung, vor allem auch in der Arbeit mit schwierigen Hunden sammeln."), waren in den letzten 5! Jahren (so lange befindet sich Sugar schon auf dem Argenhof) in der Lage einen solchen Wesenstest mit Sugar abzulegen. Oder wollten sie es bewusst nicht, um Sugar als PR-Hund auf dem Hof zu halten :verwirrt:

Sicher spielt es auch eine Rolle, in welches Bundesland Sugar vermittelt werden soll. Die Hundeverordnungen sind da ja recht unterschiedlich. Zumindest für Niedersachsen sehe ich da keine größeren Probleme. Und wenn es auch ein Leben auf einem größeren, gut eingezäunten Grundstück mit Familienanschluß wäre, so ist es allemal besser, als vermutlich den größten Teil des Tages in den kleinen Argenhofzwingern zu verbringen.

Vor einiger Zeit stand noch auf der Seite unter "Sugar":
"Nicht der Mensch ist vor dem Hund zu schützen, sondern der Mensch vor Menschen, die den Hund zum Eigennutz benutzen."
Christiane Rohn
Ein wahrer Satz, obwohl er von ihr sicher anders gemeint war.;)
Heute ist dort zu lesen:
Sugar und Christiane Rohn üben auf dem Gnadenhof auf jeden Fall fleißig, aber auch mit anderen Menschen im Freilauf herumzutoben, macht Sugar richtig viel Spaß
Dass es Sugar Spaß macht, glaube ich unbenommen. Dass Frau Rohn mit ihr fleißig übt (außerhalb von Besuchertagen oder Medienbesuch) ist schon eher zu bezweifeln. Mir konnte niemand so etwas berichten und nach 5-jährigen "fleißigen Üben" mit der "Dogsense-Chefin" müsste doch ein Wesenstest schon längst Erfolg gehabt haben, oder?
Grüße Klaus

Noch ein Nachtrag:
Ein pikantes Detail bei dem Sugar-Dilemma ist noch folgendes:
Die "Kampfhundeverordnung" Baden-Württemberg sagt u.a. folgendes aus:
Die Halter solcher Hunde können dies durch eine Prüfung widerlegen, die vor einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem Polizeihundeführer abzulegen ist.
Ein Polizeihundeführer ist doch auf dem Argenhof "vorhanden". Wo ist also das Problem?
Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes nachweisen, gegen seine Zuverlässigkeit und Sachkunde dürfen keine Bedenken bestehen und von dem Hund dürfen keine Gefahren für Dritte ausgehen. So müssen auch Vorkehrungen gegen ein Entlaufen des Hundes getroffen sein.
Dieser Absatz wurde mir vom Ortnungsamt Wangen "unter die Nase gerieben", als ich 2006 nachfragte, warum Sugar eine Zwingerauflage hat.
Da sich auf dem Argenhof logischerweise immer "Dritte" aufhalten, gehört dieser "Kampfhund" (es besteht ja kein gegenteiliger Wesenstest) weggesperrt. Und da das Gelände nicht ausbruchsicher umzäunt ist, also in einen Zwinger.
 
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Hi kangalklaus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Oh je :(:(:(

Mir fehlen die Worte.

Danke für die Infos. Ich habe alles aufmerksam gelesen und .... ach, was soll ich sagen.

Sugar kenne ich aus den Medien.

Die Fotos, die ich finden konnte, zeigen keine schöne Unterbringung. Da würde ich als Hund lieber sterben, ansatt ewig wie im Knast zu hausen.

Besonders seriös wirkt die Seite auf mich nicht.

Sorry, aber für mehr Worte reicht es gerade nicht. :(

Die Frau hat ein Buch veröffentlich: Man nennt mich Hundeflüsterin?????????

Klaus, ich war bereist beim Anblick der ersten Seite schockiert, aber nun?
 
....... man mir bei einem Besuch aber gerne die zur Vermittlung stehenden Hunde zeigen möchte.
Ach, noch etwas Sabine. Wie ich gerade gesehen habe, kommst Du aus Friesland und gehörst einem kleinen Tierschutzverein an. Sogar Ihr habt auf Eurer Internetseite eine Liste der vermittelbaren Tiere.
Eine Reise zum Argenhof würde eine 2-Tages-Tour werden. Vor Ort dann evtl. die Enttäuschung, dass gerade kein passender Hund vorhanden ist.:unsicher:
Dies ist ein Manko, das schon seit jeher auf der Internetseite vom Verein "Gnadenhof Lebenswürde für Tiere" bestand.
Keine wirklich aktuelle und umfassende Liste von vermittelbaren Tieren.
Keine aussagekräftige Beschreibung für die wenigen eingestellten Tiere.
Von daher schon immer mein Gedanke: Die wirkliche Vermittlung in ein neues Zuhause ist kein echtes Anliegen dort (zumindest nicht bei der Vereinsleitung). Eher wurden die Tiere weggesperrt, als dass man sich die Mühe einer Vermittlung auflädt.
Grüße Klaus
 
Ich mag nicht mehr....:(
Habe die Forumseite angefangen zu lesen, aber mit fehlen einfach die Worte.
Ich habe kein Verständnis für jemanden, der sich so benimmt und nun auch noch Hilfe bekommen soll.:rolleyes:

Mir fehlen die Worte.:sauer:
 
Könnte man also mit Zustimmung HH die Vermittlung von Sugar fordern?
In Niedersachsen muss die Ungefährlichkeit ja nicht bewiesen werden.
Ich werfe diese Frage jetzt mal ganz naiv in den Raum und fürchte wenn es so leicht wäre, hätte Sugar schon ein Zuhause.

Sabine
 
Könnte man also mit Zustimmung HH die Vermittlung von Sugar fordern?
Nein Sabine, könnte man nicht.
Sugar gehört dem Verein "Lebenswürde für Tiere e.V.". Das ist nun einmal so.
Und so lange der Verein nicht vermitteln will, kann man von außen nichts machen.
Ausnahme lediglich: Man könnte nachweise, dass Sugar entgegen den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der Hundeverordnung untergebracht/gehalten wird.
Da das örtliche Vetrinäramt die vorhandenen Zwinger jedoch als ausreichend ansieht und leichtsinnigerweise davon ausgeht, dass sich jeder Zwingerhund pro Tag mehrere Stunden in einem großen Auslauf tummeln darf, ist da wohl kaum etwas zu machen.
Gegenteiliges ist von außen nur schwer nachzuweisen. Was meinst Du wohl, warum der Verein auf seiner Internetseite verkündet:
Wir bitten daher um Verständnis dafür, dass das Betreten und Besichtigen des Hofs nur zu den dafür vorgesehenen Führungszeiten und nach vorheriger Anmeldung möglich ist!
Grüße Klaus
 
Könnte man also mit Zustimmung HH die Vermittlung von Sugar fordern?
Hallo Sabine, ich habe einmal in meinen älteren Archiven gestöbert. Du bist ja nicht die erste, die nach einer Vermittlung von Sugar fragt. Eine Vorgängerin von Dir erhielt im Jahr 2006 folgende Antwort (kompletter Text - Siehe Anhang 1)
[FONT=&quot]„Sugar“ wird unsererseits nicht auf einen Wesenstest vorbereitet. Grund dafür ist, dass dieser Test durch die zuständigen Behörden von Anfang an untersagt wurde. Eine Vermittlung wurde ebenfalls ausgeschlossen [/FONT]
Als Gegenüberstellung habe ich den Übereignungsvertrag (Anlage 2) mit der Stadt Hamburg eingestellt.
Aus dem Vergleich dieser beiden Schriftstücke ist m.E. eindeutig erkennbar, wer hier "mauert", bzw. die Unwahrheit sagt.
Zur "Ehrenrettung" von Frau Stern möchte ich noch hinzufügen, dass diese eventuell den Suger-Übereignungsvertrag nicht kennt und sich auf eine Aussage von Frau Rohn verlassen hat.
Grüße Klaus
 

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Der Widerspruch in der Auskunft springt einem direkt ins Auge.
Und HH ist es natürlich egal wie es dem Hund ergeht - die sind ihn los.
§4 b und c zu erfüllen ist ja nicht schwierig, aber alles andere ist wohl ein Kampf gegen Windmühlen. (Liest man hier wohl mit?) ich habe nämlich auf genauere Nachfrage keine Antwort mehr erhalten.
Man könnte doch manchesmal im Tierschutz verzweifeln.

Sabine
 
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