Die Antworten sind meistens sehr freundlich Sabine. Teilweise jedoch bewusst (oder aus Unkenntnis) falsch.Ich habe mich nach Sugar erkundigt, bzw ob sie zu vermitteln sei, weil ich auf der Suche nach einem älteren Hund bin.
Es kam eine sehr freundliche Antwort, dass Sugar nicht vermittelt werden darf, .......
Bei der Sugar ist die Sachlage folgende:
Sie wurde von der Stadt Hamburg per Übergabevertrag an den Verein "Gnadenhof Lebenswürde für Tiere" (also nicht an Frau Rohn privat) übereignet.
Mit folgenden wichtigen Einschränkungen im Übergabevertrag:
Eine Weitervermittlung ist also nicht grundsätzlich ausgeschlossen wenn ein neuer Halter in einem anderen Bundesland wohnt.Einer Vermittlung des Tieres kann die Freie und Hansestadt Hamburg nur zustimmen, wenn wenn das Tier an einen Halter vermittelt wird, der seinen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt außerhalb von Hamburg hat.
Und allein hier liegt der "Knackepunkt". Weder Frau Rohn, noch ihr Lebensgefärhrte (ein Polizeihundeausbilder), noch Frau Stern (eine "Dogsense-Ausbilderin", die über sich schreibt: "Durch die enge Zusammenarbeit mit Christiane Rohn konnte ich mein Wissen in der Therapie, Ausbildung und Erziehung, vor allem auch in der Arbeit mit schwierigen Hunden sammeln."), waren in den letzten 5! Jahren (so lange befindet sich Sugar schon auf dem Argenhof) in der Lage einen solchen Wesenstest mit Sugar abzulegen. Oder wollten sie es bewusst nicht, um Sugar als PR-Hund auf dem Hof zu halten§4a des Vetrages beinhaltet jedoch:
"...die Ungefährlichkeit des Tieres durch einen erneuten Wesenstest belegt wurde."
Sicher spielt es auch eine Rolle, in welches Bundesland Sugar vermittelt werden soll. Die Hundeverordnungen sind da ja recht unterschiedlich. Zumindest für Niedersachsen sehe ich da keine größeren Probleme. Und wenn es auch ein Leben auf einem größeren, gut eingezäunten Grundstück mit Familienanschluß wäre, so ist es allemal besser, als vermutlich den größten Teil des Tages in den kleinen Argenhofzwingern zu verbringen.
Vor einiger Zeit stand noch auf der Seite unter "Sugar":
Ein wahrer Satz, obwohl er von ihr sicher anders gemeint war."Nicht der Mensch ist vor dem Hund zu schützen, sondern der Mensch vor Menschen, die den Hund zum Eigennutz benutzen."
Christiane Rohn
Heute ist dort zu lesen:
Dass es Sugar Spaß macht, glaube ich unbenommen. Dass Frau Rohn mit ihr fleißig übt (außerhalb von Besuchertagen oder Medienbesuch) ist schon eher zu bezweifeln. Mir konnte niemand so etwas berichten und nach 5-jährigen "fleißigen Üben" mit der "Dogsense-Chefin" müsste doch ein Wesenstest schon längst Erfolg gehabt haben, oder?Sugar und Christiane Rohn üben auf dem Gnadenhof auf jeden Fall fleißig, aber auch mit anderen Menschen im Freilauf herumzutoben, macht Sugar richtig viel Spaß
Grüße Klaus
Noch ein Nachtrag:
Ein pikantes Detail bei dem Sugar-Dilemma ist noch folgendes:
Die "Kampfhundeverordnung" Baden-Württemberg sagt u.a. folgendes aus:
Ein Polizeihundeführer ist doch auf dem Argenhof "vorhanden". Wo ist also das Problem?Die Halter solcher Hunde können dies durch eine Prüfung widerlegen, die vor einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem Polizeihundeführer abzulegen ist.
Dieser Absatz wurde mir vom Ortnungsamt Wangen "unter die Nase gerieben", als ich 2006 nachfragte, warum Sugar eine Zwingerauflage hat.Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes nachweisen, gegen seine Zuverlässigkeit und Sachkunde dürfen keine Bedenken bestehen und von dem Hund dürfen keine Gefahren für Dritte ausgehen. So müssen auch Vorkehrungen gegen ein Entlaufen des Hundes getroffen sein.
Da sich auf dem Argenhof logischerweise immer "Dritte" aufhalten, gehört dieser "Kampfhund" (es besteht ja kein gegenteiliger Wesenstest) weggesperrt. Und da das Gelände nicht ausbruchsicher umzäunt ist, also in einen Zwinger.