Ich sehe das ähnlich wie RHS, keiner von uns war dabei.
Ich würde mir aufgrund dieses doch recht subjektiv gefärbten Zeitungsartikels keine Meinung bilden wollen.
Die Tatsache, dass der Jagdhund keine großen Verletzungen hatte, sagt ja noch nicht viel aus. Vielleicht sind die geringen Verletzungen des Jagdhundes ja gerade darauf zurückzuführen, dass der Jäger sich dazwischen gestellt hat?
Vielleicht wäre aber auch gar nichts weiter passiert. Weiß keiner so genau ...
Ich kenne weder die Halter noch die Hunde ...
Und was das Messer angeht, ich weiß ja nicht, vielleicht haben Jäger solche Messer?
Nun, je nach Fallkonstellation kann das Niederschießen des Diebes schon von Notwehr gedeckt sein.
Das ist hier aber eher nebensächlich, weil hier gar kein Fall von Notwehr vorliegt.
Notwehr bezieht sich ausschließlich auf menschliche Angriffe, nicht aber auf bloße Tiergefahren.
Das hier könnte aber ein Fall von "Notstand" sein ( )
Da sind die Voraussetzungen bisschen anders, die Eingriffsmöglichkeiten, die der Notstand einem bietet sind beschränkt.
Ob der Jäger dies durfte oder sich strafbar gemacht hat, wird die Staatsanwaltschaft und das Gericht beurteilen.
Ich würde mir aufgrund dieses doch recht subjektiv gefärbten Zeitungsartikels keine Meinung bilden wollen.
Die Tatsache, dass der Jagdhund keine großen Verletzungen hatte, sagt ja noch nicht viel aus. Vielleicht sind die geringen Verletzungen des Jagdhundes ja gerade darauf zurückzuführen, dass der Jäger sich dazwischen gestellt hat?
Vielleicht wäre aber auch gar nichts weiter passiert. Weiß keiner so genau ...
Ich kenne weder die Halter noch die Hunde ...
Und was das Messer angeht, ich weiß ja nicht, vielleicht haben Jäger solche Messer?
Recht hast Du schon damit, dass der Boxerausführer den Hund ohne Rufkontrolle nicht frei laufen lassen darf. Nur rechtfertigt das einen massiven Messereinsatz?
Einen Dieb, der Dir Deinen Erbschmuck stehlen will, darfst Du auch nicht niederschießen.
Nun, je nach Fallkonstellation kann das Niederschießen des Diebes schon von Notwehr gedeckt sein.
Das ist hier aber eher nebensächlich, weil hier gar kein Fall von Notwehr vorliegt.
Notwehr bezieht sich ausschließlich auf menschliche Angriffe, nicht aber auf bloße Tiergefahren.
Das hier könnte aber ein Fall von "Notstand" sein ( )
Da sind die Voraussetzungen bisschen anders, die Eingriffsmöglichkeiten, die der Notstand einem bietet sind beschränkt.
Ob der Jäger dies durfte oder sich strafbar gemacht hat, wird die Staatsanwaltschaft und das Gericht beurteilen.