Gibt es einen Halter-bezogenen Leinen- und MK-Zwang???

Amy

KSG-Männerversteherin™
15 Jahre Mitglied
Hey,

mal rein hypothetisch (lol) - der Fall "spielt" in NRW.

Eine Frau geht mit 2 erwachsenen DSH-Rüden und einem 4 Monate alten DSH Welpen spazieren. Alle Hunde laufen frei. Ein Kleinhund kommt unangeleint hinter ihnen her, die Hunde beschnüffeln sich friedlich und trennen sich wieder, alles ist in Ordnung.

Dann kommt der Halter des Kleinhundes schreiend angerannt, reißt den Kleinen hoch, tritt gegen die DSH und die beiden erwachsenen Hund entreissen ihm daraufhin den Hund, den er hochhält und einer der Rüden gibt ihn erst nach langem hin und her wieder her.

Der DSH-Welpe hat in dieser Zeit schreiend das Weite gesucht und hockt im Abstand von vielleicht 20 Metern verstört da.

Der Klein-Hund scheint unverletzt, der Mann entschuldigt sich für sein verkehrtes Verhalten, die DSH-Besitzerin entschuldigt sich auch und jeder geht seiner Wege.

Nachmittags muss der Klein-Hund beim Tierarzt eingeschläfert werden, er hatte wohl doch innere Verletzungen.

Es kommt sofort zu mehreren Anzeigen durch die zuständige Polizei und den Kleinhund-Besitzer, der plötzlich auch verletzt ist (also mehrere schwere Tatvorwürfe an die DSH-Halterin) und die beiden erwachsenen Hunde werden sofort mit Maulkorb- und Leinenzwang sowie der Anordnung zum VT belegt - mit allen Konsequenzen, also Kampfhundesteuer, nur noch einzelnes Ausführen etc.

Sie ist alleinstehend und auf Arbeitssuche, daher trennt sie sich kurz darauf vom ältesten Rüden (der vorher 7 Jahre Rudel- und Wohnungshund war und nun sein Dasein alleine in einem Zwinger fristeen muss).

Das ganze spielt in einem winzig kleinen Kaff - die Dorfbewohner lagern seitdem Pilger-gleich vorihrem Haus (besonders am Wochenende gleich in Scharen, wenn es nichts anderes spannenderes gibt), das wirklich weit abgeschieden außerhalb des Dorfes liegt, verfolgen sie mit Fernglas in den Wald, bedrohen ihre Gäste, wenn die ihre Hunde dort ausführen etc... Psychoterror pur. Sie sucht jetzt dringend eine andere Wohnung. Aber das nur am Rande...



Zur Sache und zu meiner Frage - sie bekam jetzt eine Androhung von einem Herrn des O-Amtes, man wolle für sie das meiste aus der Sache rausholen - man wolle quasi eine Halter-bezogene MK- und Leinenpflicht etc. für jeden ihrer Hunde, auch die zukünftigen und auch für den 4 Monate alten Welpen - der ja auch beteiligt gewesen wäre.

Können die tatsächlich einen 4 (jetzt bald 5 Monate) alten Hund jetzt sofort (oder auch später) mit Maulkorbzwang belegen und zu einem "gefährlichen Hund" mit allen Konsequenzen machen (also VT mit 18 Monten, die hohe Steuer bis dahin...) - der mit der Sache nichts zu tun hatte außer halt anwesend zu sein???
 
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Hi Amy ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich denke, dass man da viel spekulieren kann. Wenn ich in der Situation der DSH-Halterin wär hätte ich nach anordnung des Leinen- und Maulkorbzwanges sofort meinen Anwalt angerufen.
Persönlich halte ich die Vorgehensweise des OA für absolut überzogen. Wenn sich denn alles so abgespielt hat wie du es schreibst, was aber nur der beurteilen kann, der selbst dabei war.
 
Bürste schrieb:
Ich denke, dass man da viel spekulieren kann. Wenn ich in der Situation der DSH-Halterin wär hätte ich nach anordnung des Leinen- und Maulkorbzwanges sofort meinen Anwalt angerufen.
Persönlich halte ich die Vorgehensweise des OA für absolut überzogen. Wenn sich denn alles so abgespielt hat wie du es schreibst, was aber nur der beurteilen kann, der selbst dabei war.


Du hättest mal sehen wollen, was die Zeitungen hier daraus gemacht haben - das war eine ganze 2/3 Seite wert :sauer: - und aufm Dorf, naja.

Sie hat schon einen Anwalt beauftragt, der ihr von jemandem vom SV empfohlen wurde... das sind jetzt Neuigkeiten von gestern Abend und ich wurde gebeten einmal zu fragen, ob jemand da tendenziell schon etwas etwas zu sagen kann.

Ich kenne die Frau und auch die 3 Hunde und halte sie durchaus für vertauenswürdig, ich habe für mich keinen Grund da etwas anzuzweifeln...
 
Amy schrieb:
Zur Sache und zu meiner Frage - sie bekam jetzt eine Androhung von einem Herrn des O-Amtes, man wolle für sie das meiste aus der Sache rausholen - man wolle quasi eine Halter-bezogene MK- und Leinenpflicht etc. für jeden ihrer Hunde, auch die zukünftigen und auch für den 4 Monate alten Welpen - der ja auch beteiligt gewesen wäre.

Können die tatsächlich einen 4 (jetzt bald 5 Monate) alten Hund jetzt sofort (oder auch später) mit Maulkorbzwang belegen und zu einem "gefährlichen Hund" mit allen Konsequenzen machen (also VT mit 18 Monten, die hohe Steuer bis dahin...) - der mit der Sache nichts zu tun hatte außer halt anwesend zu sein???
So einen Unsinn habe ich lange nicht mehr gehört. Es dürfte für den Anwalt ein Leichtes sein, diesen Quatsch im Ansatz zu stoppen.
 
Wolfgang schrieb:
So einen Unsinn habe ich lange nicht mehr gehört. Es dürfte für den Anwalt ein Leichtes sein, diesen Quatsch im Ansatz zu stoppen.


Danke Wolfgang,

das dürfte sie erst einmal ein wenig beruhigen.

Genau das hab ich ihr zwar auch gesagt, aber ich habs halt gern noch mal von Dir gehört ;) .
 
dazu hätt ich noch mal eine frage und zwar...hatte der maulkorb und leinen zwang etwas mit dem versterben des kleinen hundes zu tun oder gilt das generell wenn ein hund einen menschen oder ein tier verletzt??
 
cleo318 schrieb:
dazu hätt ich noch mal eine frage und zwar...hatte der maulkorb und leinen zwang etwas mit dem versterben des kleinen hundes zu tun oder gilt das generell wenn ein hund einen menschen oder ein tier verletzt??


@Melli, das kann unterschiedlich gehandhabt werden denke ich - und hier gibt es ja eine Kombi: einen kleinen toten Hund und einen "angeblich" verletzten Besitzer - aber diese Verletzung wurde seltsamerweise erst mit den Zeitungsberichten bekannt.

Je nach Kläger und Richter kann man bei "nur" einem toten Hund Glück haben...- ein "gefährlicher Hund" im Sinne des Gesetztes kann aber durchaus auch einer sein, der rein mutwillig ein anderes Tier getötet hat. Das bezieht sich nicht nur auf Menschen.

Es wurde der Dame im Rahmen der Auflagen z. B. auch ein Verbot erteilt, weiterhin mit ihren Hunden Schutzhundesport zu betreiben (ich frag mich was das mit der Sache zu tun hat :verwirrt: )...

Wenn die Sache durch ist, werde ich darüber berichten... das Ganze ist erst etwa 3 Wochen her und wird sich sicher noch eine ganze Weile hinziehen, bis tatsächlich entschieden wird.

Man will jedenfalls den Rahmen der Tatvorwürfe und die damit verbundenen Konsequenzen so groß wie möglich halten - das wurde ihr auch deutlich gesagt...
 
Amy schrieb:
Es wurde der Dame im Rahmen der Auflagen z. B. auch ein Verbot erteilt, weiterhin mit ihren Hunden Schutzhundesport zu betreiben (ich frag mich was das mit der Sache zu tun hat :verwirrt: )...
Zumindest soweit es die beiden adulten, am Vorfall beteiligten SH betrifft, ist das möglicherweise vom Gesetz gedeckt.
 
Wolfgang schrieb:
Zumindest soweit es die beiden adulten, am Vorfall beteiligten SH betrifft, ist das möglicherweise vom Gesetz gedeckt.


Das ist mir schon klar, es wurde ja vorgegebenermaßen ein Mensch verletzt... wäre nur der Hund betroffen (und das war ja eigentlich auch so...) müßte das nicht zwingend sein oder? Ich denke die haben schon einen großen Spielraum und können im Vorfeld alles ausnutzen, was halt möglich ist. Letztendlich wird aber erst der Richter entscheiden, was endgültig auf sie zu kommt oder???
 
Amy schrieb:
Das ist mir schon klar, es wurde ja vorgegebenermaßen ein Mensch verletzt... wäre nur der Hund betroffen (und das war ja eigentlich auch so...) müßte das nicht zwingend sein oder?
Ob ein Mensch oder ein Hund verletzt wurde, spielt dabei keine Rolle; beides sind Tatbestände, aufgrund derer ein Hund für gefährlich erklärt werden kann und Auflagen für die Haltung verhängt werden können.

Welche Auflagen verhängt werden, hat die Behörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden. Ob ein Verbot der Sporthundeausbildung ermessensfehlerfrei begründet werden kann, wage ich zu bezweifeln. Immerhin wird die Sporthundeausbildung in den Verwaltungsvorschriften doch ganz klar von gefahrbegründenden Ausbildungen abgegrenzt:

3.3.1.2
Gefahrbegründende Ausbildungen

Die Ausbildung zum Nachteil des Menschen oder zum Schutzhund obliegt generell behördlichen Einrichtungen (diensthundehaltenden Verwaltungen), die über die erforderliche kynologische Sachkunde verfügen (vgl. § 17 Satz 1).

Die Ausbildung zum Schutzhund bzw. die Ausbildung zum Nachteil des Menschen ist nicht mit der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung des Hundes zu verwechseln. Bei der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung wird lediglich der Beutetrieb des Hundes gereizt und seine bereits erlernte Unterordnung (Gehorsam) auch und gerade in Trieb- und unter Stresssituationen überprüft.



Amy schrieb:
Ich denke die haben schon einen großen Spielraum und können im Vorfeld alles ausnutzen, was halt möglich ist. Letztendlich wird aber erst der Richter entscheiden, was endgültig auf sie zu kommt oder???
Wenn sie den Rechtsweg ausschöpft: Ja.
 
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