Hey,
mal rein hypothetisch (lol) - der Fall "spielt" in NRW.
Eine Frau geht mit 2 erwachsenen DSH-Rüden und einem 4 Monate alten DSH Welpen spazieren. Alle Hunde laufen frei. Ein Kleinhund kommt unangeleint hinter ihnen her, die Hunde beschnüffeln sich friedlich und trennen sich wieder, alles ist in Ordnung.
Dann kommt der Halter des Kleinhundes schreiend angerannt, reißt den Kleinen hoch, tritt gegen die DSH und die beiden erwachsenen Hund entreissen ihm daraufhin den Hund, den er hochhält und einer der Rüden gibt ihn erst nach langem hin und her wieder her.
Der DSH-Welpe hat in dieser Zeit schreiend das Weite gesucht und hockt im Abstand von vielleicht 20 Metern verstört da.
Der Klein-Hund scheint unverletzt, der Mann entschuldigt sich für sein verkehrtes Verhalten, die DSH-Besitzerin entschuldigt sich auch und jeder geht seiner Wege.
Nachmittags muss der Klein-Hund beim Tierarzt eingeschläfert werden, er hatte wohl doch innere Verletzungen.
Es kommt sofort zu mehreren Anzeigen durch die zuständige Polizei und den Kleinhund-Besitzer, der plötzlich auch verletzt ist (also mehrere schwere Tatvorwürfe an die DSH-Halterin) und die beiden erwachsenen Hunde werden sofort mit Maulkorb- und Leinenzwang sowie der Anordnung zum VT belegt - mit allen Konsequenzen, also Kampfhundesteuer, nur noch einzelnes Ausführen etc.
Sie ist alleinstehend und auf Arbeitssuche, daher trennt sie sich kurz darauf vom ältesten Rüden (der vorher 7 Jahre Rudel- und Wohnungshund war und nun sein Dasein alleine in einem Zwinger fristeen muss).
Das ganze spielt in einem winzig kleinen Kaff - die Dorfbewohner lagern seitdem Pilger-gleich vorihrem Haus (besonders am Wochenende gleich in Scharen, wenn es nichts anderes spannenderes gibt), das wirklich weit abgeschieden außerhalb des Dorfes liegt, verfolgen sie mit Fernglas in den Wald, bedrohen ihre Gäste, wenn die ihre Hunde dort ausführen etc... Psychoterror pur. Sie sucht jetzt dringend eine andere Wohnung. Aber das nur am Rande...
Zur Sache und zu meiner Frage - sie bekam jetzt eine Androhung von einem Herrn des O-Amtes, man wolle für sie das meiste aus der Sache rausholen - man wolle quasi eine Halter-bezogene MK- und Leinenpflicht etc. für jeden ihrer Hunde, auch die zukünftigen und auch für den 4 Monate alten Welpen - der ja auch beteiligt gewesen wäre.
Können die tatsächlich einen 4 (jetzt bald 5 Monate) alten Hund jetzt sofort (oder auch später) mit Maulkorbzwang belegen und zu einem "gefährlichen Hund" mit allen Konsequenzen machen (also VT mit 18 Monten, die hohe Steuer bis dahin...) - der mit der Sache nichts zu tun hatte außer halt anwesend zu sein???
mal rein hypothetisch (lol) - der Fall "spielt" in NRW.
Eine Frau geht mit 2 erwachsenen DSH-Rüden und einem 4 Monate alten DSH Welpen spazieren. Alle Hunde laufen frei. Ein Kleinhund kommt unangeleint hinter ihnen her, die Hunde beschnüffeln sich friedlich und trennen sich wieder, alles ist in Ordnung.
Dann kommt der Halter des Kleinhundes schreiend angerannt, reißt den Kleinen hoch, tritt gegen die DSH und die beiden erwachsenen Hund entreissen ihm daraufhin den Hund, den er hochhält und einer der Rüden gibt ihn erst nach langem hin und her wieder her.
Der DSH-Welpe hat in dieser Zeit schreiend das Weite gesucht und hockt im Abstand von vielleicht 20 Metern verstört da.
Der Klein-Hund scheint unverletzt, der Mann entschuldigt sich für sein verkehrtes Verhalten, die DSH-Besitzerin entschuldigt sich auch und jeder geht seiner Wege.
Nachmittags muss der Klein-Hund beim Tierarzt eingeschläfert werden, er hatte wohl doch innere Verletzungen.
Es kommt sofort zu mehreren Anzeigen durch die zuständige Polizei und den Kleinhund-Besitzer, der plötzlich auch verletzt ist (also mehrere schwere Tatvorwürfe an die DSH-Halterin) und die beiden erwachsenen Hunde werden sofort mit Maulkorb- und Leinenzwang sowie der Anordnung zum VT belegt - mit allen Konsequenzen, also Kampfhundesteuer, nur noch einzelnes Ausführen etc.
Sie ist alleinstehend und auf Arbeitssuche, daher trennt sie sich kurz darauf vom ältesten Rüden (der vorher 7 Jahre Rudel- und Wohnungshund war und nun sein Dasein alleine in einem Zwinger fristeen muss).
Das ganze spielt in einem winzig kleinen Kaff - die Dorfbewohner lagern seitdem Pilger-gleich vorihrem Haus (besonders am Wochenende gleich in Scharen, wenn es nichts anderes spannenderes gibt), das wirklich weit abgeschieden außerhalb des Dorfes liegt, verfolgen sie mit Fernglas in den Wald, bedrohen ihre Gäste, wenn die ihre Hunde dort ausführen etc... Psychoterror pur. Sie sucht jetzt dringend eine andere Wohnung. Aber das nur am Rande...
Zur Sache und zu meiner Frage - sie bekam jetzt eine Androhung von einem Herrn des O-Amtes, man wolle für sie das meiste aus der Sache rausholen - man wolle quasi eine Halter-bezogene MK- und Leinenpflicht etc. für jeden ihrer Hunde, auch die zukünftigen und auch für den 4 Monate alten Welpen - der ja auch beteiligt gewesen wäre.
Können die tatsächlich einen 4 (jetzt bald 5 Monate) alten Hund jetzt sofort (oder auch später) mit Maulkorbzwang belegen und zu einem "gefährlichen Hund" mit allen Konsequenzen machen (also VT mit 18 Monten, die hohe Steuer bis dahin...) - der mit der Sache nichts zu tun hatte außer halt anwesend zu sein???