Gewerbliche Hundehaltung

Ben1982

10 Jahre Mitglied
Hallo,

habe da mal eine Frage an euch :)

Unter den Rasselisten und Verordnungen steht immer "nicht gewerblicher Haltung" ... nun meine Frage:

Wenn ich 2 Listenhunde auf meinem Firmengrundstück halte und diese auch bei der Gemeinde als Wachhunde meiner Firma angebe (steuerbefreit) ... bin ich dann von den Auflagen wie Wesenstest und sonstigen Genehmigungen befreit? Mal abgesehen davon, dass es in NDS keine Rasselisten gibt, aber es kann ja kommen.

Es wäre dann ja gewerblich :)

Wie verhält sich das dann, gibt es da auch irgendwelche Bestimmungen? Wer kennt sich damit aus?

Gruss, Ben
 
  • 24. April 2024
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Bei uns in Sachsen-Anhalt, wurde der Hund vom FA nur als Wachhund anerkannt,
wenn Wohnraum und Betriebsstätte mindestens 3km auseinander lagen.
Die Ausgaben für den Hund (Futter, Tierarzt, Versicherung usw.) konnte man als
Betriebsausgabe geltend machen, wenn keine Kinder mehr ihm Haushalt lebten.
Hundesteuer musste trotzdem entrichtet werden.
Dieses galt allerdings für ein Einzelunternehmen. Wie es bei einer GmbH oder anderen
Betriebsformen aussah, weiß ich leider nicht.
Jetzt nach Umzug wo alles auf einem Grundstück ist, gibt es keinerlei Vorteile mehr.
LG
Allerdings handelte es sich bei uns nicht um einen Listenhund.
 
Ich glaube aber, mit gewerblicher Hundehaltung sind Züchter gemeint.
 
Kleiner Einwurf:
Mit "gewerblich" können nie normale Züchter gemeint sein.
Sogar nach dem Haftungsrecht, was ja sehr weit ausgelegt wird, müssen für die Annahme einer Gewerblichkeit regelmäßig zwei Würfe im Jahr fallen. Da man auch in dem Rahmen keinerlei Gewinn machen kann, sind mit "gewerblich", wenn überhaupt, wohl eher "Welpenfarmen", Massenzüchter, Händler etc. gemeint.

LG
Mareike
 
Ich hab da dunkel im Hinterkopf das man bei manchen LVHO (NRW?) nachweisen mußte, warum es ausgerechnet ein Hund dieser Rasse für die "gewerbliche Nutzung" sein mußte, oder irre ich mich da? :verwirrt:

Willst Du die Hunde denn auch wirklich auf dem Grundstück halten oder abends mit nach Hause nehmen?
 
bei gewerblicher Haltung sind " Züchter" mit mehreren Hündinnen gemeint - also Massenzüchter, Vermehrer .....

im übrigen gilt das als Anerkennung als Wachhund das Grundstück außerhalb liegen muss

Ansonsten schließe ich mich Marion an - sollen die beiden denn generell auf dem Grundstück als Wachhund leben?

Bei 2 Listenhunden als "Wachhund" - überhaupt Wachhunden für Firmengelände sträuben sich mir die Haare
 
Wir haben unsere Hündin abends auch mit nach Hause genommen. Allerdings
durften das die Ämter nicht wissen. Kontrollen diesbezüglich gab es zum Glück
nicht.
 
Deine Frage ist kaum zu beantworten, da die Hundesteuer von den Gemeinden bestimmt wird und es nicht in allen Bundesländern Hundeverordnungen gibt, die dieser Gemeindesteuer einen Rahmen vorgeben. In RLP gibt es Gerichtsentscheide zum
Wachhund:

Steuerfreiheit für "Arbeitshund"
Sieht die Hundesteuersatzung einer Gemeinde oder Stadt vor, dass solche Hunde von der Steuer befreit werden, die in einem Wirtschaftsbetrieb (z.B. als Wachhund) eingesetzt werden oder die zur Zucht gehalten werden, so gilt diese Befreiung auch dann, wenn diese Hunde gelegentlich und nebenbei auch "privat genutzt" werden. Der Hundehalter muss dann nachweisen, dass das private Interesse an dem Tier von völlig untergeordneter Bedeutung ist. VGH Mannheim, Az.: 2 S 2113/00

Wachhunde und Hundesteuerbefreiung
Wird ein Wachhund nur und ausschließlich zur Bewachung eines Geschäftsbetriebes oder eines landwirtschaftlichen Anwesens eingesetzt, so kann der Hundehalter oftmals eine Befreiung von der Hundesteuer bei seiner Gemeinde beantragen. Dient diese Hundehaltung aber auch persönlichen Zwecken, weil z.B. auch das auf diesem Grundstück gelegene Privatwohnhaus von diesem Hund bewacht werden soll, so kommt eine Befreiung von der Hundesteuer nicht in Frage. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 14 A 1569/03

letzteres ist einfach zu umgehen, indem man sgt, daß der Hund nicht das Privathaus zu bewachen habe.

Zu der Frage, ob bestimmte Rassen als Wahchund vorgesehen sind:

Auch ein für die Bewachung einer Geflügelherde eingesetzter Hund kann unter das Steuerprivileg fallen und zu einer Befreiung von der Hundesteuer führen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier. Der Entscheidung lag der Antrag eines Hundehalters zur Hundesteuerbefreiung vor, der einen Hund zur Bewachung seiner Rassegeflügelzucht hielt. Mit der Begründung, bei den Hunden handele es sich zum einen nicht um so genannte Hütehunde und zum anderen nicht um Hunde, die zur Bewachung einer Huftierherde eingesetzt würden, lehnte die beklagte Ortsgemeinde die Steuerbefreiung ab. Zu Unrecht, entschieden die Richter. Das einschlägige örtliche Satzungsrecht sehe eine Befreiung von der Hundesteuer u.a. für Hunde vor, die zur Bewachung von Herden notwendig seien. Herde in diesem Sinne könne aber auch eine Geflügelherde sein. Ebenso wenig sei der Satzung zu entnehmen, dass von der Steuerbefreiung nur bestimmte Hunderassen erfasst werden sollten. Vielmehr spreche die einschlägige Satzungsvorschrift insoweit nur von Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig seien, was auch auf einen Hund zutreffen könne, der nicht zur Rasse der so genannten Hütehunde zähle. Verwaltungsgericht Trier, Az.: 2 K 101/04.TR und 2 K 102/04.TR
 
ich habe ja schon 2 amstaffs die halt bei mir zuhause leben, nun war ich halt am überlegen, ob ich noch 1-2 hunde die hier im th sitzen aufnehme, die dann auf dem firmengelände leben. wachhunde in dem sinne werden es nicht, a) ist eine betriebsleiterwohnung im gebäude wo die auch hin können, b) sind den ganzen tag angestellte da. sagen wir lieber "hofhunde". die steuer ist hier fast unerheblich, ich zahle für die amstaffs je 15 euro, also ist ne befreiung eher uninteressant. mich würde interessieren, ob man, wenn man diese hunde als gewerblich anmeldet, man dann auch die auflagen mit wesentest etc bekommt ... und erhöhte steuer etc.. .. FALLS nds doch wieder eine liste rausbringt. im moment würde ich mich prinzipiell für listis entscheiden, da die kaum vermittelt werden. aber ... dann hätte ich 4 davon und das würde dann im falle der verordnung teuer werden. ich versuche es halt vorher abzuklären, bevor ich mich da in was verrenne ...
 
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, daß diese Regelung gemeindeabhängig ist.

Frag doch evtl. mal bei nach, die können evtl. mehr dazu sagen.
 
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