Strawberry
20 Jahre Mitglied
Drucksache 14/6052 vom 16.05.2001
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Grünen
Haltungs- und Ausstellungsverbot für qualgezüchtete Tiere
Der Bundestag wolle beschließen
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das in Deutschland geltende Verbot von Qualzüchtungen bei Wirbeltieren, geregelt in § 11 b des Tierschutzgesetzes, kann dadurch ausgehebelt werden, dass völlig legal Tiere aus Qualzüchtungen nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Ein nationales Importverbot, welches das unterbinden würde,
ist aber aus EG- und völkerrechtlichen Gründen nicht möglich. Ein geeignetes Mittel, das angestrebte Ziel dennoch zu erreichen, ist ein Ausstellungs- und
Haltungsverbot für alle Wirbeltiere aus Qualzüchtungen.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt
dass die Bundesregierung durch eine Änderungsverordnung zur Tierschutz-Hundeverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das bereits beschlossene Ausstellungsverbot für kupierte Hunde um ein Haltungs- und Ausstellungsverbot für Hunde aus Qualzüchtungen erweitern will.
III Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf
1. die Beratungen mit den Ländern zügig fortzuführen, damit die Änderungsverordnung zur Tierschutz-Hundeverordnung baldmöglichst in Kraft treten kann.
2. basierend auf § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Tierschutzgesetzes umgehend eine Verordnung zu erlassen, die ein nationales Haltungs- und Ausstellungsverbot auf alle Wirbeltiere aus Qualzüchtungen nach § 11b des
Tierschutzgesetzes ausdehnt
3. bei der Änderungsverordnung nach Ziffer 1 und der beabsichtigten Verordnung nach Ziffer 2 für alle Wirbeltiere sicherzustellen, dass qualgezüchtete Tiere, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des
Haltungsverbots bereits in Deutschland gehalten werden, von dem Haltungsverbot nicht erfasst werden.
4. Im Rahmen der Europäischen Union und des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren vom 13.November 1987 (BGBl II 1991 S. 401 ff) des Europarates auf ein Verbot von Qualzüchtungen hinzuwirken.
Berlin, 16. Mai 2001
Bis dann
Sylvia & Kira
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Grünen
Haltungs- und Ausstellungsverbot für qualgezüchtete Tiere
Der Bundestag wolle beschließen
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das in Deutschland geltende Verbot von Qualzüchtungen bei Wirbeltieren, geregelt in § 11 b des Tierschutzgesetzes, kann dadurch ausgehebelt werden, dass völlig legal Tiere aus Qualzüchtungen nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Ein nationales Importverbot, welches das unterbinden würde,
ist aber aus EG- und völkerrechtlichen Gründen nicht möglich. Ein geeignetes Mittel, das angestrebte Ziel dennoch zu erreichen, ist ein Ausstellungs- und
Haltungsverbot für alle Wirbeltiere aus Qualzüchtungen.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt
dass die Bundesregierung durch eine Änderungsverordnung zur Tierschutz-Hundeverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das bereits beschlossene Ausstellungsverbot für kupierte Hunde um ein Haltungs- und Ausstellungsverbot für Hunde aus Qualzüchtungen erweitern will.
III Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf
1. die Beratungen mit den Ländern zügig fortzuführen, damit die Änderungsverordnung zur Tierschutz-Hundeverordnung baldmöglichst in Kraft treten kann.
2. basierend auf § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Tierschutzgesetzes umgehend eine Verordnung zu erlassen, die ein nationales Haltungs- und Ausstellungsverbot auf alle Wirbeltiere aus Qualzüchtungen nach § 11b des
Tierschutzgesetzes ausdehnt
3. bei der Änderungsverordnung nach Ziffer 1 und der beabsichtigten Verordnung nach Ziffer 2 für alle Wirbeltiere sicherzustellen, dass qualgezüchtete Tiere, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des
Haltungsverbots bereits in Deutschland gehalten werden, von dem Haltungsverbot nicht erfasst werden.
4. Im Rahmen der Europäischen Union und des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren vom 13.November 1987 (BGBl II 1991 S. 401 ff) des Europarates auf ein Verbot von Qualzüchtungen hinzuwirken.
Berlin, 16. Mai 2001
Bis dann
Sylvia & Kira