Pressemitteilung der LTK Hessen vom 27.10.2004
Keine Rechtsgrundlage für Wesensprüfung von Hunden
Landestierärztekammer Hessen bietet Innenministerium sachkompetente Mitwirkung an
Seit August 2000 müssen in Hessen Hunde bestimmter Rassen sowie Hunde, die verhaltensauffällig geworden sind, bisher regelmäßig einer Wesensprüfung unterzogen werden. Diese Prüfung wird von Sachverständigen nach so genannten Standards durchgeführt, die vielfach von fachwissenschaftlicher Seite kritisiert wurden. Das Verwaltungsgericht Gießen stellte jedoch in einem Urteil vom 26.07.2004 fest, dass die Standards "rechtlich sehr bedenklich, wenn nicht gar unwirksam" seien (Az. 10 E 605/04).
Auch die Liste der für die Durchführung der Prüfung zugelassenen sachverständigen Personen zieht das Gericht in Zweifel, weil "eine Bestellung sachverständiger Personen für die Abnahme von Wesensprüfungen derzeit nach den Standards nicht wirksam möglich" sei. Auf dieser Liste werden derzeit neben besonders qualifizierten Tierärztinnen und Tierärzten auch Vertreter des Verbandes für das Deutsche Hundewesen sowie Diensthundeführer der Polizei benannt. Das Giessener Verwaltungsgericht befand jedoch unter anderem, dass die Benennung der Diensthundeführer als Sachverständige nach der Hessischen Hundeverordnung fehlerhaft sei.
"Die Standards zur Wesensprüfung entsprechen nicht neuesten verhaltenskundlichen Erkenntnissen", so Prof. Dr. Alexander Herzog, Präsident der Landestierärztekammer (LTK) Hessen. "Darauf haben wir immer wieder hingewiesen. Dass sie jetzt auch aus rechtlichen Gründen problematisch sind, sollte Anlass genug sein, sie nach den Erkenntnissen der Wissenschaft zu überarbeiten. Schließlich entscheidet das Ergebnis der Wesensprüfung über das weitere Schicksal des betroffenen Hundes." Ein nicht bestandener Wesenstest bedeutet in der Regel die Tötung des Hundes.
Schon 2002 hatte die LTK Hessen dem hierfür zuständigen Hessischen Innenministerium sowie dem Regierungspräsidium (RP) Darmstadt einen Entwurf für die Durchführung der Wesensprüfung vorgestellt, der in Zusammenarbeit mit der renommierten und international anerkannten Verhaltenswissenschaftlerin Dr. Dorit Feddersen-Petersen von der Christian-Albrechts-Universität in Kiel erarbeitet worden war. Der Entwurf der LTK wurde jedoch nicht ausreichend vom zuständigen RP Darmstadt bei der Umsetzung berücksichtigt. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2004 hat sich LTK-Präsident Prof. Herzog erneut an das Innenministerium gewandt und die Mitwirkung und den Sachverstand der hessischen Tierärzte bei der Erstellung neuer Standards angeboten. Das Verwaltungsgericht Gießen fordert in seinem inzwischen rechtskräftigen Urteil, dass insbesondere die LTK Hessen aufgrund ihrer Sachkompetenz an der Festlegung der Standards zu beteiligen sei.
Das genannte Urteil ist Ergebnis eines Verfahrens, in dem geklärt werden sollte, ob die vorgenommene Streichung einer Sachverständigen aus der Liste rechtens war.
Für Fragen steht zur Verfügung: Prof. Dr. Alexander Herzog, Präsident der LTK Hessen, Telefon 06127 - 90 75 0
Im Ergebnis heißt das nach meiner Auslegung, dass viele Hundert Hunde aufgrund von "Wesensprüfungen" durch dazu ermächtigte Polizeihundeführer und andere nicht ausreichend sachkundige Personen, zu Unrecht zu Tode verurteilt wurden...
Keine Rechtsgrundlage für Wesensprüfung von Hunden
Landestierärztekammer Hessen bietet Innenministerium sachkompetente Mitwirkung an
Seit August 2000 müssen in Hessen Hunde bestimmter Rassen sowie Hunde, die verhaltensauffällig geworden sind, bisher regelmäßig einer Wesensprüfung unterzogen werden. Diese Prüfung wird von Sachverständigen nach so genannten Standards durchgeführt, die vielfach von fachwissenschaftlicher Seite kritisiert wurden. Das Verwaltungsgericht Gießen stellte jedoch in einem Urteil vom 26.07.2004 fest, dass die Standards "rechtlich sehr bedenklich, wenn nicht gar unwirksam" seien (Az. 10 E 605/04).
Auch die Liste der für die Durchführung der Prüfung zugelassenen sachverständigen Personen zieht das Gericht in Zweifel, weil "eine Bestellung sachverständiger Personen für die Abnahme von Wesensprüfungen derzeit nach den Standards nicht wirksam möglich" sei. Auf dieser Liste werden derzeit neben besonders qualifizierten Tierärztinnen und Tierärzten auch Vertreter des Verbandes für das Deutsche Hundewesen sowie Diensthundeführer der Polizei benannt. Das Giessener Verwaltungsgericht befand jedoch unter anderem, dass die Benennung der Diensthundeführer als Sachverständige nach der Hessischen Hundeverordnung fehlerhaft sei.
"Die Standards zur Wesensprüfung entsprechen nicht neuesten verhaltenskundlichen Erkenntnissen", so Prof. Dr. Alexander Herzog, Präsident der Landestierärztekammer (LTK) Hessen. "Darauf haben wir immer wieder hingewiesen. Dass sie jetzt auch aus rechtlichen Gründen problematisch sind, sollte Anlass genug sein, sie nach den Erkenntnissen der Wissenschaft zu überarbeiten. Schließlich entscheidet das Ergebnis der Wesensprüfung über das weitere Schicksal des betroffenen Hundes." Ein nicht bestandener Wesenstest bedeutet in der Regel die Tötung des Hundes.
Schon 2002 hatte die LTK Hessen dem hierfür zuständigen Hessischen Innenministerium sowie dem Regierungspräsidium (RP) Darmstadt einen Entwurf für die Durchführung der Wesensprüfung vorgestellt, der in Zusammenarbeit mit der renommierten und international anerkannten Verhaltenswissenschaftlerin Dr. Dorit Feddersen-Petersen von der Christian-Albrechts-Universität in Kiel erarbeitet worden war. Der Entwurf der LTK wurde jedoch nicht ausreichend vom zuständigen RP Darmstadt bei der Umsetzung berücksichtigt. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2004 hat sich LTK-Präsident Prof. Herzog erneut an das Innenministerium gewandt und die Mitwirkung und den Sachverstand der hessischen Tierärzte bei der Erstellung neuer Standards angeboten. Das Verwaltungsgericht Gießen fordert in seinem inzwischen rechtskräftigen Urteil, dass insbesondere die LTK Hessen aufgrund ihrer Sachkompetenz an der Festlegung der Standards zu beteiligen sei.
Das genannte Urteil ist Ergebnis eines Verfahrens, in dem geklärt werden sollte, ob die vorgenommene Streichung einer Sachverständigen aus der Liste rechtens war.
Für Fragen steht zur Verfügung: Prof. Dr. Alexander Herzog, Präsident der LTK Hessen, Telefon 06127 - 90 75 0
Im Ergebnis heißt das nach meiner Auslegung, dass viele Hundert Hunde aufgrund von "Wesensprüfungen" durch dazu ermächtigte Polizeihundeführer und andere nicht ausreichend sachkundige Personen, zu Unrecht zu Tode verurteilt wurden...