Gemeinde fordert berechtiges Interesse bei Kat. II-was tun?

Melas Milo

10 Jahre Mitglied
Hallo,
manche kennen hier ja meine Geschichte. Hier die Kurzversion:

Ich habe Milo 2008 aus dem Tierschutz in den USA geholt, wo ich bis 2010 gewohnt habe. Rückkehr nach Bayern war im März 2010, alle Vorschriften habe ich erfüllt. In Freilassig haben wir den Wesenstest problemlos bestanden und ein Negativzeugnis von Gemeinde 1 erhalten. In 2011 erfolgte Umzug in Gemeinde 2, auch hier Negativzeugnis ohne Probleme. Nun muss ich wieder umziehen.
Gemeinde 3 - genauer das Ordnungsamt - gab mir heute ein Formular wo unter anderem "ausführliche Begründung weshalb ich einen Kampfhund halten will" gefordert wird. Mein Einwand dass das nur bei Kat.I nötig ist wurde abgeschmettert, ich solle es halt begründen, dass der Hund aus dem Tierschutz kommt gilt nicht. Ob ich abgelegen wohnen würde, das wäre evtl eine Möglichkeit. Ich hab mir jetzt was aus den Fingern gesogen zwecks abgelegener Gegend und dass mein Freund wg. Arbeit oft weg ist und Sicherheit etc.

Trotzdem habe ich Zweifel ob das gefordert werden kann. Ich habe Wesenstest, aktuellen Steuerbescheid, Versicherungspolice (Hundehalterhaftpflicht) sowie die letzten 2 Negativzeugnisse vorgelegt...wer weiß was?

Ich schreibe momentan vom Handy, also entschuldigt wenns etwas wirr ist...wäre schön wenn jemand was weiß.
Wenns damit ok ist will ich ja nix sagen, wenn die mir aber quer kommen muss ich mal nach Rechtsbeistand gucken. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden...
 
  • 23. April 2024
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Hi Melas Milo ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zeig Ihnen mal die Landeshundeverordnung und erklär sie ihnen ausführlich. Hat bei so mancher Gemeinde schon geholfen ;)
 
Wie jetzt genau, stuft Gemeinde 3 den Hund nun als Kat.I Hund ein? Oder ist es klar das es ein Kat.II Hund ist?
Wenn zweiteres können sie sich auf Kopf stellen und Du brauchst es 100% nicht.




Was ist eigentlich mit dem Gesetz passiert? Da es ja eigentlich ausgelaufen ist. Gibt es denn etwas neues?
 
Nein, sie stufen ihn nicht als Kat. I ein soweit ich das ser. Die Dame will auf ihrem selbst gebastelten Formular eine Begründung sehen "und es reicht ned dass a hoid so liab is" Gibt es einen aktuellen Link zur Landeshundeverordnung? Wie gesagt, ich surf am Handy..alles nicht so einfach..
 
Das ist nicht deine Aufgabe, sondern ihre sich mit dem Gesetz näher zu befassen.
Du stellst einfach einen Antrag auf ein Negativzeugnis, der WT ist ja eh schon vorhanden.
Von daher muss sie eines ausstellen!

Du brauchst bei einem Kat.II Hund überhaupt nichts begründen.
 
Hm, das war ja nach meinem Verständnis der Antrag. Da wurden auch andere Angaben zum Hund und zur Wohnsituation gefragt und eben die Begründung.
Naja, der Zettel ist nun dort und ich werd morgen dort mal anfragen ob es jetzt passt.
Ich will ja auch nicht gleich als Querulant dastehen, am Ende knöpfen die mir noch die erhöhte Steuer (500€) ab..dürften sie ja...
 
Die erhöhte Steuer werden "Sie" kassieren, wenn es die Hundesteuersatzung so vorgibt.
Mit der Begründung oder irgend etwas anderen hat das überhaupt nichts zu tun, Du kannst quengeln, nörgeln und meckern, soviel und lange du magst - die dürfen dich nicht anders behandeln.

Btw. ich habe bei unseren Umzug innerhalb Bayerns (von einer Stadt in die andere) noch nicht einmal ein neues Negativzeugnis gebraucht. Das ist doch auf den Hund ausgestellt und nicht an den Wohnort gebunden.

Wir haben es am OA vorgelegt, Hund bei der Steuer angemeldet und gut ist. Mehr verlangt auch das (immer noch ausgelaufene und noch kein Neues vorhanden) Gesetz nicht.
Lass die auflaufen und sage ihnen, Sie soll dir doch belegen, wo das steht...
 
Auskunft heute war dass es noch 1-2 Wochen dauern kann bis sie ein Ergebnis hat weil sie momentan so viel zu tun hat.
Auskunft von der Steuerstelle: Wenn's kein Kampfhund wird, ist es die normale Steuer - 60€...:rolleyes:

Ich bin genervt...
 
Du hast einen Kat2 mit WT...da hätte ich denen überhaupt kein berechtigtes Interesse angegeben. Bzw...Du hättest reinschreiben können: "Weil es mein Recht ist diesen Hund zu halten" :D :lol:
Die können Dir die Haltung nicht verweigern, dafür haben sie keine Grundlage. Sie können Dir Auflagen für die Haltung geben, wie Leinenzwang innerorts usw...aber nicht die Haltung untersagen.

Die Steuer ist ein anderes Kapitel. Ob mit oder ohne WT dürfen sie Dir mit einem Kat2 die erhöhte Steuer abknöpfen. Das liegt in deren Hand.
 
Zieg der netten Dame die Landeshundeverordnungh und sie kann sich ihr selbst gebastltes Formular irgnedwo hinstecken.:love:

Ich finde es eine Unverschämtheit, was sich einige Gemeinden raußnehmen.
Leider hat die Gemeidne immer noch den Hebel deer Hudnesteuer, welche sie ansetzen kann.

Servus Michael
 
Gut dass sich wenigstens hier alle einig sind...ich bin mal gespannt. Aber wenn die mir blöd kommen werd ich schon Kontra geben - ich bin eh grad in der Stimmung :eg:
 
Hmmm..gerade gefunden...wer kann das denn deuten?

"Art. 37
Halten gefährlicher Tiere
(1) 1 Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder einen Kampfhund halten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde, soweit das Bundesrecht nichts anderes vorschreibt. 2 Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist; das Staatsministerium des Innern kann durch Verordnung Rassen, Kreuzungen und sonstige Gruppen von Hunden bestimmen, für welche die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet wird.

(2) 1 Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen, ein berechtigtes Interesse zur Haltung von Hunden im Sinn des Absatzes 1 Satz 2 kann insbesondere vorliegen, wenn diese der Bewachung eines gefährdeten Besitztums dient. 2 Die Erlaubnis kann vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden. 3 Versagungsgründe, die sich aus anderen Vorschriften ergeben, bleiben unberührt.

(3) Die Erlaubnispflicht nach Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für die Haltung von Diensthunden der Polizei, des Strafvollzugs, des Bundesgrenzschutzes und der Zollverwaltung.

(4) 1 Wer zum 1. Juni 1992 Kampfhunde im Sinn des Absatzes 1 Satz 2 hält, bedarf für die Haltung dieser Hunde abweichend von Absatz 1 Satz 1 keiner Erlaubnis, wenn er bis zum 31. Oktober 1992 der Gemeinde unter Angabe seiner Personalien die Haltung sowie Rasse, Anzahl und Alter der Hunde schriftlich anzeigt. 2 In den Fällen des Satzes 1 ist die Haltung von der Gemeinde zu untersagen, wenn Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Halters oder Gefahren für die in Absatz 2 genannten Rechtsgüter bestehen. 3 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. 4 Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Nachkömmlinge der in Satz 1 genannten Hunde, wenn sie bis zum 31. Oktober 1992 geboren wurden.

(5) Mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder einen Kampfhund ohne die erforderliche Erlaubnis hält,
2.
die mit der Erlaubnis verbundenen vollziehbaren Auflagen nicht erfüllt oder
3.
einer auf Grund des Absatzes 4 Satz 2 erlassenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt" (...)

DARAUF bezieht die sich 100%ig...aber hat das denn mit Kat. II was zu tun?
 
Mir wäre das persönlich jetzt zu dumm mit der Trulla.
Entweder du läßt dir mal den Vorgesetzten von ihr geben oder du rufst im Ministerium an, das die die aufklären oder du läßt das einen Anwalt machen.
 
Auszug aus der HP er Bayerischen Polizei.

In der Bayerischen Kampfhundeverordnung werden zwei Gruppen von Hunden unterschieden:


Verordnung über


In der Kategorie 1 (§1 Abs. 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) sind die Rassen aufgeführt, denen die Kampfhundeeigenschaften Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt werden.

Die Kategorie 2 (§1 Abs. 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) enthält die Rassen, denen diese Eigenschaften widerlegbar unterstellt werden. Das bedeutet, dem Halter ist die Möglichkeit eröffnet, der Gemeinde mittels eines Gutachtens von einem Sachverständigen glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, welches von der Erlaubnispflicht zum Halten und vom Zuchtverbot befreit. Das Negativzeugnis kann allerdings mit Auflagen verbunden werden.

Im § 1 Absatz 3 der Verordnung ist festgelegt, dass ein Hund auch aufgrund seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit zum Kampfhund werden kann. Er muss also bewusst und gezielt "scharf gemacht" worden sein – Hunde die im Hundesport (Schutzdienst) gearbeitet werden oder die sich aus sonstigen Gründen (Deprivationsdefekte, physiologische Erkrankungen usw.) aggressiv zeigen, sind hier nicht erfasst.​

Siehe blaue Markierung.
Nach bestehen des Wesenstest und der Erteilung des Negativzeugnisses, hat dein Wuffi als ganz "normaler" Hund zu gelten.
Von einem gesteigerten Interesse ist dort nichts zu lesen.

Michael
 
Ich würde der Dame auch ganz nett erklären, das sie verpflichtet ist, den Leuten eine Rechtsbelehrung in schriftlicher Form für die Begründung darzulegen und wenn sie das nicht kann, dann würde mein Anwalt sich gerne mir ihr in Verbindung setzen. :eg:

Wahrscheinlich werden die sich so oder so dissen, aber sich mit selbst gemachten Formularen
lächerlich zu machen....da wären die bei mir an der richtigen Adresse.

Man muss sich wirklich nicht alles gefallen lassen; zumal die Auskunftspflicht haben nach objektiven Gesichtspunkten und so ein Gefasel "von wegen lieb langt mer net" - dann soll sie doch einen Aufsatz schreiben, warum sie nicht in der Lage ist, ihre Arbeit anständig zu machen.
 
Ich war heute nochmal dort und habe gefragt wo das genau steht. Antwort: Im LStVO. Und wo genau? Ja das steht da irgendwo und ich muss ja verstehen dass sie bei "so einem" Hund ne Begründung haben will. Ich soll mir aber keine Sorgen machen, das passt schon und ich bekomme in 1-2 Wochen bescheid...

:unsicher:
 
Lass die Dame Ihren Aufsatz schreiben, wie es Nicole vorschlägt

...du brauchst weiter nichts Neues, außer deinen Hund bei der Steuer anzumelden. Dein Hund hat schon einen Wesenstest und ein Negativzeugnis! Das ist ausreichend und muss nicht widerholt werden.
Am Ende schickt dir die doof Nuss noch einen kostenpflichtigen Bescheid oder verlangt noch einen weiteren WT.
Sorry, wenn ich es so hart formuliere; aber jeder Bürger der sich auf so ungerechtfertigte Forderungen einlässt, tut seinen teil dazu, dass hier in Bayern geglaubt wird, "Die" können machen und verlangen, was Sie gerade lustig sind.
 
Wenn ich das jetzt noch wasserdicht rechtlich formuliert hätte...also dass ich kein neues Negativzeugnis brauche...
Denn der von der Steuer hat mich ja direkt zum OA geschickt und da saß eben diese Dame.
 
Ich schau mal ob ich es amtl./schriftlich finde..._ aber eigentlich ist es DEREN Arbeit dir zu belegen was Sie wollen...
 
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