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Gast20100816001
... wurde gelöscht.
Hallo,
ich hatte doch mal eine Anzeige betr. gefährlicher Pit-Bull und mußte Josy beim OA und Veterinäramt vorstellen <img border="0" title="" alt="[Verärgert]" src="redface.gif" /> . Dort wurde sie geprüft wie ein Schwerverbrecher, von allen Seiten fotografiert, angefaßt usw.. <img border="0" title="" alt="[Wütend]" src="mad.gif" />
Jetzt habe ich mir eine Kopie von der Beurteilung geben lassen, weil ich 1. neugierig war, was dort drinnen steht und 2. habe ich etwas in der Hand, sei es, wenn ich in Urlaub fahre oder sonst etwas. Man weiß ja nie, was einem passiert.
Hier nun die Beurteilung:
Gefahrhundeverordnung - Beurteilung eines Hundes -
Sehr geehrter Herr,
wie telefonisch am 6.5.02 von Ihnen im Rahmen der Amtshilfe gewünscht, wurde heute die Hündin Josy, Geburtsdatum: August 2000 (tl. Angabe der Besitzerin), Kennzeichen Transponder li. Halsseite mit Nr. ..., Tierhalter ..., bezüglich der Zugehörigkeit zu einer der in §3 Abs. 1 Gefahrhundeverordnung aufgeführten Rassen oder Kreuzungen adspektorisch untersucht.
An der Untersuchung nahm neben dem Unterzeichner auch die Amtstierärztin Fr. Dr. F. teil.
Aufgrund der phänotypischen Merkmale konnte von beiden Untersuchern lediglich festgestellt werden, dass es sich bei dem vorgestellten Hund nicht um einen reinrassigen Hund im Sinne des § 3 Abs. 1 Gefahrhundeverordnung handelt. Eine Zuordnung zu einer Kreuzung im Sinne des § 3 Abs. 1 Gefahrhundeverordnung konnte nicht erfolgen, da es sich genau so gut um eine Kreuzung von nicht in § 3 Abs. 1 Gefahrhundeverordnung aufgeführten Rassen handeln kann.
Dr. A.
Gruß
Jeanette und Josy
ich hatte doch mal eine Anzeige betr. gefährlicher Pit-Bull und mußte Josy beim OA und Veterinäramt vorstellen <img border="0" title="" alt="[Verärgert]" src="redface.gif" /> . Dort wurde sie geprüft wie ein Schwerverbrecher, von allen Seiten fotografiert, angefaßt usw.. <img border="0" title="" alt="[Wütend]" src="mad.gif" />
Jetzt habe ich mir eine Kopie von der Beurteilung geben lassen, weil ich 1. neugierig war, was dort drinnen steht und 2. habe ich etwas in der Hand, sei es, wenn ich in Urlaub fahre oder sonst etwas. Man weiß ja nie, was einem passiert.
Hier nun die Beurteilung:
Gefahrhundeverordnung - Beurteilung eines Hundes -
Sehr geehrter Herr,
wie telefonisch am 6.5.02 von Ihnen im Rahmen der Amtshilfe gewünscht, wurde heute die Hündin Josy, Geburtsdatum: August 2000 (tl. Angabe der Besitzerin), Kennzeichen Transponder li. Halsseite mit Nr. ..., Tierhalter ..., bezüglich der Zugehörigkeit zu einer der in §3 Abs. 1 Gefahrhundeverordnung aufgeführten Rassen oder Kreuzungen adspektorisch untersucht.
An der Untersuchung nahm neben dem Unterzeichner auch die Amtstierärztin Fr. Dr. F. teil.
Aufgrund der phänotypischen Merkmale konnte von beiden Untersuchern lediglich festgestellt werden, dass es sich bei dem vorgestellten Hund nicht um einen reinrassigen Hund im Sinne des § 3 Abs. 1 Gefahrhundeverordnung handelt. Eine Zuordnung zu einer Kreuzung im Sinne des § 3 Abs. 1 Gefahrhundeverordnung konnte nicht erfolgen, da es sich genau so gut um eine Kreuzung von nicht in § 3 Abs. 1 Gefahrhundeverordnung aufgeführten Rassen handeln kann.
Dr. A.
Gruß
Jeanette und Josy