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Neuer Gesetzentwurf sieht Handels- und Zuchtverbote vor
Innenminister Klaus Buß hat sich gegen eine Aufhebung der Gefahrhundeverordnung des Landes ausgesprochen. "Sie ist zum Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen unverzichtbar", sagte Buß heute (18. Oktober) vor dem Landtag in Kiel. Der Minister verteidigte den Rassekatalog der Verordnung, der für Pitbull, American Staffordshire Terrier und für alle Staffordshire Bullterrier Maulkorb- und Leinenzwang vorschreibt. Hunde weiterer acht Rassen müssen in Schleswig-Holstein grundsätzlich an der Leine geführt werden. Damit habe Schleswig-Holstein Regelungen mit Augenmaß getroffen, die zu den liberalsten in Deutschland zählten, so Buß. Trotzdem sei es den Ordnungsbehörden möglich einzuschreiten, ohne erst einen Beißunfall abwarten zu müssen.
Buß erinnerte daran, daß die Gefahrhundeverordnung im Juni 2000 vor ihrem Erlass im Innen-und Rechtsausschuss beraten worden sei. Er erklärte seine Bereitschaft, mögliche Verbesserungen der Verordnung parallel mit dem Entwurf eines Gefahrhundegesetzes zu diskutieren. Mit dem Gesetz sollen Agresssionszüchtungen und
-ausbildungen sowie die Abgabe von gefährlichen Hunden verboten werden. Für American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier ist ein Zuchtverbot und ein Kastrations- und Sterilisationsgebot vorgesehen. Die Haltung gefährlicher Hunde soll künftig von einem Erlaubnisvorbehalt abhängig gemacht werden. Buß will den Gesetzentwurf noch vor Ende des Jahres dem Landtag vorlegen.
Verantwortlich für diesen Pressetext:
Ove Rahlf, Innenministerium, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
Tel: 0431/988-3009, Fax: 0431/988-3003, E-Mail[email protected]
Melanie & Staff-Bull Darius
ICQ-# 49667891
Mail: [email protected]
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Innenminister Klaus Buß hat sich gegen eine Aufhebung der Gefahrhundeverordnung des Landes ausgesprochen. "Sie ist zum Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen unverzichtbar", sagte Buß heute (18. Oktober) vor dem Landtag in Kiel. Der Minister verteidigte den Rassekatalog der Verordnung, der für Pitbull, American Staffordshire Terrier und für alle Staffordshire Bullterrier Maulkorb- und Leinenzwang vorschreibt. Hunde weiterer acht Rassen müssen in Schleswig-Holstein grundsätzlich an der Leine geführt werden. Damit habe Schleswig-Holstein Regelungen mit Augenmaß getroffen, die zu den liberalsten in Deutschland zählten, so Buß. Trotzdem sei es den Ordnungsbehörden möglich einzuschreiten, ohne erst einen Beißunfall abwarten zu müssen.
Buß erinnerte daran, daß die Gefahrhundeverordnung im Juni 2000 vor ihrem Erlass im Innen-und Rechtsausschuss beraten worden sei. Er erklärte seine Bereitschaft, mögliche Verbesserungen der Verordnung parallel mit dem Entwurf eines Gefahrhundegesetzes zu diskutieren. Mit dem Gesetz sollen Agresssionszüchtungen und
-ausbildungen sowie die Abgabe von gefährlichen Hunden verboten werden. Für American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier ist ein Zuchtverbot und ein Kastrations- und Sterilisationsgebot vorgesehen. Die Haltung gefährlicher Hunde soll künftig von einem Erlaubnisvorbehalt abhängig gemacht werden. Buß will den Gesetzentwurf noch vor Ende des Jahres dem Landtag vorlegen.
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