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Dobifreund
... wurde gelöscht.
§ 3
Gefährliche Hunde
(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:
1. Hunde, die durch rassespezifische Merkmale, Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichten eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare, Mensch oder Tier gefährdende Eigenschaft, insbesondere Beißkraft und fehlende Bisslösung, besitzen,
2. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
3. Hunde, die außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben,
4. Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben, und
5. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen oder reißen.
Ja was denn nu ? Lese ich den Thread Das neue Gefahrhundegesetz Schleswig-Holstein :http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=44931
kriegen Hunde die noch niemals auffällig waren Auflagen ohne Ende .
Was ist aber mit den wirklich gefährlichen Hunden in Schleswig - Holstein ?
Was kein Listenhund ist darf Beissen ?
Wir haben hier in der Nachbarschaft zwei weiße DSH die schon mehrfach im Sinne von § 3 aufgefallen sind und die Halter auch angezeigt wurden.
Es sind zwei unterschiedliche Halter deren Hunde schon mehrfach die eigenen Kinder gebissen haben sowie Nachbarskinder und Besucher der Nachbarn.
Auch andere Hunde werden angegangen und zur Krönung wurden dann beide verpaart um einen Wurf im Carport zu machen.
Es wird immer wieder diskutiert welche Rassen noch auf die Liste sollen (unter anderem der Dobermann ).
Wo bitte ist da der Sinn ?
Es sollen Hunde mit gutem Benehmen ,die noch niemals auffällig waren Leine und MK tragen und andere Hunde Beissen in schöner Regelmäßigkeit und kriegen trotzt Anzeigen keinerlei Auflagen ?
Kann mir das jemand erklären ?
Würde mein Dobi die Nachbarskinder Beissen wäre hier die Hölle los .....aber der DSH von nebenan darf das ?
Gefährliche Hunde
(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:
1. Hunde, die durch rassespezifische Merkmale, Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichten eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare, Mensch oder Tier gefährdende Eigenschaft, insbesondere Beißkraft und fehlende Bisslösung, besitzen,
2. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
3. Hunde, die außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben,
4. Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben, und
5. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen oder reißen.
Ja was denn nu ? Lese ich den Thread Das neue Gefahrhundegesetz Schleswig-Holstein :http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=44931
kriegen Hunde die noch niemals auffällig waren Auflagen ohne Ende .
Was ist aber mit den wirklich gefährlichen Hunden in Schleswig - Holstein ?
Was kein Listenhund ist darf Beissen ?
Wir haben hier in der Nachbarschaft zwei weiße DSH die schon mehrfach im Sinne von § 3 aufgefallen sind und die Halter auch angezeigt wurden.
Es sind zwei unterschiedliche Halter deren Hunde schon mehrfach die eigenen Kinder gebissen haben sowie Nachbarskinder und Besucher der Nachbarn.
Auch andere Hunde werden angegangen und zur Krönung wurden dann beide verpaart um einen Wurf im Carport zu machen.
Es wird immer wieder diskutiert welche Rassen noch auf die Liste sollen (unter anderem der Dobermann ).
Wo bitte ist da der Sinn ?
Es sollen Hunde mit gutem Benehmen ,die noch niemals auffällig waren Leine und MK tragen und andere Hunde Beissen in schöner Regelmäßigkeit und kriegen trotzt Anzeigen keinerlei Auflagen ?
Kann mir das jemand erklären ?
Würde mein Dobi die Nachbarskinder Beissen wäre hier die Hölle los .....aber der DSH von nebenan darf das ?