Wolf II
Frauenversteher™
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Hunde-Halten geht nicht mehr so einfach
In Tirol gilt ab nächstem Jahr eine Bewilligungspflicht für Rassen - Und Herrchen braucht als Ausbilder einen Leumund
Innsbruck - Das Führen und Halten gewisser Hunderassen soll ab dem nächsten Jahr in Tirol bewilligungspflichtig sein. Dies gilt einerseits für so genannte Kampfhunde, andererseits für alle Hunde, die vom jeweiligen Amtstierarzt als gefährlich eingestuft werden, kündigte der für das
Landespolizeigesetz zuständige Umwelt- und Naturschutzreferent, LHstv. Hannes Gschwentner (SP) am Montag an. Außerdem dürfen nur noch Menschen mit einwandfreiem Leumundszeugen Vierbeinern bei der Schutzhundeausbildung das Zubeißen lernen.
Die geplante Novellierung des Landespolizeigesetzes diene sowohl dem Schutz von Menschen als auch dem Schutz von Tieren. Dass alle Hunde in geschlossenen Siedlungen an der Leine gehalten werden müssen, schütze Menschen, die verständlicherweise vor Hunden Angst haben. Durch den
Leinenzwang würden aber auch die Hunde vor Unfällen im Straßenverkehr geschützt.
Die Aufregung rund um die geplante Bewilligungspflicht für gewisse Hunderassen sehe er, Gschwentner, gelassen: "Wer einen Hund mit starker Beißkraft halten will, dem wird nichts in den Weg gelegt. Die Hundebesitzer müssen lediglich nachweisen, dass sie weder alkohol- noch suchtgiftkrank sind, und dass sie nicht nach dem Tierschutz- bzw. dem Jagdschutzgesetz oder
wegen Zuhälterei bzw. Menschenhandels vorbestraft sind", betonte Gschwentner. (APA)
Quelle: Maulkorbzwang 17.10.02
In Tirol gilt ab nächstem Jahr eine Bewilligungspflicht für Rassen - Und Herrchen braucht als Ausbilder einen Leumund
Innsbruck - Das Führen und Halten gewisser Hunderassen soll ab dem nächsten Jahr in Tirol bewilligungspflichtig sein. Dies gilt einerseits für so genannte Kampfhunde, andererseits für alle Hunde, die vom jeweiligen Amtstierarzt als gefährlich eingestuft werden, kündigte der für das
Landespolizeigesetz zuständige Umwelt- und Naturschutzreferent, LHstv. Hannes Gschwentner (SP) am Montag an. Außerdem dürfen nur noch Menschen mit einwandfreiem Leumundszeugen Vierbeinern bei der Schutzhundeausbildung das Zubeißen lernen.
Die geplante Novellierung des Landespolizeigesetzes diene sowohl dem Schutz von Menschen als auch dem Schutz von Tieren. Dass alle Hunde in geschlossenen Siedlungen an der Leine gehalten werden müssen, schütze Menschen, die verständlicherweise vor Hunden Angst haben. Durch den
Leinenzwang würden aber auch die Hunde vor Unfällen im Straßenverkehr geschützt.
Die Aufregung rund um die geplante Bewilligungspflicht für gewisse Hunderassen sehe er, Gschwentner, gelassen: "Wer einen Hund mit starker Beißkraft halten will, dem wird nichts in den Weg gelegt. Die Hundebesitzer müssen lediglich nachweisen, dass sie weder alkohol- noch suchtgiftkrank sind, und dass sie nicht nach dem Tierschutz- bzw. dem Jagdschutzgesetz oder
wegen Zuhälterei bzw. Menschenhandels vorbestraft sind", betonte Gschwentner. (APA)
Quelle: Maulkorbzwang 17.10.02