„Gefährliche“ Hunde in Tirol genehmigungspflichtig

Wolf II

Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Hunde-Halten geht nicht mehr so einfach

In Tirol gilt ab nächstem Jahr eine Bewilligungspflicht für Rassen - Und Herrchen braucht als Ausbilder einen Leumund

Innsbruck - Das Führen und Halten gewisser Hunderassen soll ab dem nächsten Jahr in Tirol bewilligungspflichtig sein. Dies gilt einerseits für so genannte Kampfhunde, andererseits für alle Hunde, die vom jeweiligen Amtstierarzt als gefährlich eingestuft werden, kündigte der für das
Landespolizeigesetz zuständige Umwelt- und Naturschutzreferent, LHstv. Hannes Gschwentner (SP) am Montag an. Außerdem dürfen nur noch Menschen mit einwandfreiem Leumundszeugen Vierbeinern bei der Schutzhundeausbildung das Zubeißen lernen.

Die geplante Novellierung des Landespolizeigesetzes diene sowohl dem Schutz von Menschen als auch dem Schutz von Tieren. Dass alle Hunde in geschlossenen Siedlungen an der Leine gehalten werden müssen, schütze Menschen, die verständlicherweise vor Hunden Angst haben. Durch den
Leinenzwang würden aber auch die Hunde vor Unfällen im Straßenverkehr geschützt.

Die Aufregung rund um die geplante Bewilligungspflicht für gewisse Hunderassen sehe er, Gschwentner, gelassen: "Wer einen Hund mit starker Beißkraft halten will, dem wird nichts in den Weg gelegt. Die Hundebesitzer müssen lediglich nachweisen, dass sie weder alkohol- noch suchtgiftkrank sind, und dass sie nicht nach dem Tierschutz- bzw. dem Jagdschutzgesetz oder
wegen Zuhälterei bzw. Menschenhandels vorbestraft sind", betonte Gschwentner. (APA)

Quelle: Maulkorbzwang 17.10.02
 
  • 19. April 2024
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Hi Wolf II ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also kocht jeder wieder sein eigenes Süppchen - und das mit der Beißkraft durfte natürlich auch nicht fehlen... *seufz*

Außerdem dürfen nur noch Menschen mit einwandfreiem Leumundszeugen Vierbeinern bei der Schutzhundeausbildung das Zubeißen lernen.
Diese Regelung finde ich, solange sich das mit dem Leumund auf Menschen mit Vorstrafen wegen Körperverletzung, Tierquälerei, Drogen etc. handelt, gar nicht schlecht.

Gibt es sowas in Deutschland auch?
 
Nein Marion,

Hundetrainer etc. ist hierzulande keine geschützten Berufsbezeichnung, so kann sich jeder nennen. Dazu braucht man keinerlei Qualifizierungsnachweis, meines Wissens auch keinen Nachweis der Zuverlässigkeit.

Nur wer einen (möglicherweise von einem Stümper versauten) Hund halten will muss Sachkunde usw. nachweisen. Verrückte Welt !!

Die Tiroler Lösung ist insoweit sehr vernünftig, auch dass das Halten eines tatsächlich auffälligen Hundes Genehmigungspflichtig ist ist eine gute Sache, nur die Ausweitung dieser Regelung auf sogenannte „Kampfhunde“ ist mal wieder Schwachsinn.
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Aber ähnlich wie in Deutschland macht in Ösiland offenbar jeder was er will. Oberösterreich hat offenbar eine Vernünftige Regelung, Tirol dann wieder den Kampfhunde-Schwachfug.
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