Gefährliche Hunde: Empfehlungen der Arbeitsgruppe BVET der Schweiz (10.01.2001)

merlin

20 Jahre Mitglied
Gefährliche Hunde: Empfehlungen der Arbeitsgruppe BVET der Schweiz (10.01.2001)

-Nach den tragischen Zwischenfälle mit Hunden im vergangenen Jahr
wurden harmonisierte Vorschriften über die Kantonsgrenzen hinweg
gefordert. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für
Veterinärwesen BVET (Schweiz) hat nun den Kantonen entsprechende
Empfehlungen zur Stellungnahme unterbreitet. Im Zentrum stehen
wirkungsorientierte Massnahmen gegen verhaltensauffällige Hunde.
Einschränkungen, welche nur bestimmte Rassen betreffen sowie den
allgemeinen Leinen- oder Maulkorbzwang lehnt die Arbeitsgruppe aus
wissenschaftlichen und rechtlichen Gründen ab.

Nach den tragischen Zwischenfälle mit Hunden im vergangenen Jahr wurden
harmonisierte Vorschriften über die Kantonsgrenzen hinweg gefordert. Eine
Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET
hat nun den Kantonen entsprechende Empfehlungen zur Stellungnahme
unterbreitet. Im Zentrum stehen wirkungsorientierte Massnahmen gegen
verhaltensauffällige Hunde. Einschränkungen, welche nur bestimmte Rassen
betreffen sowie den allgemeinen Leinen- oder Maulkorbzwang lehnt die
Arbeitsgruppe aus wissenschaftlichen und rechtlichen Gründen ab. Der
Personenschutz - und dies schliesst den Schutz vor gefährlichen Hunden ein -
ist gemäss Bundesverfassung Sache der Kantone. Die Arbeitsgruppe setzte
sich deshalb zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern kantonaler
Veterinärämter, der Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren
sowie der Bundesämter für Justiz und für Veterinärwesen (BVET). Das Ziel
der Empfehlungen ist die wirksame Verminderung der Beissunfälle. Die
Kantone wurden gebeten, ihre Stellungnahmen bis Ende Februar abzugeben.

Aus Sicht der Arbeitsgruppe müssen sich wirkungsorientierte Massnahmen
gegen verhaltensauffällige Hunde richten. Das Erstellen von Listen
gefährlicher Hunde bzw. Rassen lehnt die Arbeitsgruppe ab: Weder
wissenschaftlich noch rechtlich seien sie zu begründen, noch lassen
sich - wie Beispiele aus anderen Ländern belegen - darauf basierende
Massnahmen befriedigend vollziehen. Ebenfalls nicht unter den Vorschlägen
für Schutzmassnahmen aufgeführt, sind der allgemeine Leinen- bzw.
Maulkorbzwang, deren Wirksamkeit bezweifelt, in gewissen Fällen sogar als
aggressionsfördernd beurteilt wird.

Eine wichtige Voraussetzung ist die Identifikation der Hunde. Sie bildet
die Basis für eine zuverlässige Rückverfolgbarkeit bei einem Zwischenfall
oder zur Abklärung der Vorgeschichte eines Hundes sowie eine verstärkte
Informationstätigkeit bei allen Betroffenen und der Öffentlichkeit. Damit
die Zahl der Beissunfälle wirksam vermindert werden kann, müssen
Vorbeugung, Kontrolle und Repression ausgewogen eingesetzt werden. Dies
erfordert eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden. Zusätzlich
sind epidemiologische und weitere wissenschaftliche Studien notwendig.
Aber, selbst die beste Anwendung der besten Gesetzgebung wird, so die
Arbeitsgruppe, nur enttäuschende Wirkung zeigen, wenn Hundehalter und
Hundehalterinnen ihrer Aufgabe nicht bewusst und gewachsen sind oder
ihre Verantwortung nicht wahrnehmen.

Wie bereits in der Medienmitteilung des BVET vom 22. November 2000
angekündigt, erarbeitet die Arbeitsgruppe zur Zeit auch Vorschläge für
eine Änderung des Tierseuchengesetzes, die es ermöglichen soll, Hunde
besser zu kennzeichnen und zentral in einer Datenbank zu registrieren.
Dazu muss das Gesetz mit der Zielsetzung des Personenschutzes ergänzt
werden. Die Botschaft für diese Gesetzesänderung soll bis spätestens
Ende April 2001 vorgelegt
werden.

Bern, den 9. Januar 2001


Bundesamt für Veterinärwesen
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Colette Pillonel, Dr.med.vet., Bereich Kommunikation 031 322 22 99

Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe und das Argumentarium können auf der
Website des BVET abgerufen werden:
Im Focus / Gefährliche Hunde / Rechtliche Situation [1]

Links
[1]
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Hallo Merlin,
die schweizerischen Politiker haben halt mehr Grips und hören auf ihre Fachleute

Dobi

[Dieser Beitrag wurde von Dobi am 10. Januar 2001 editiert.]
 
Hallo,

damit avanciert die Schweiz ab sofort zum Auswanderungsland für deutsche Hundebesitzer.

Mit Rotti-Grüßen
Buddha
 
Hallo Buddha,

geht leider nicht. Die Schweizer haben sehr strenge Einreisebestimmungen, im Gegensatz zu uns
frown.gif
.
Cybermaus hat uns einen Artikel reingestellt der aufzeigt, daß mit den Schweizern auch die Ö in der Lage sind zu überlegen bevor sie handeln, auch im Gegensatz zu uns
frown.gif
. Vielleicht haben die anderen Länder aus dem Chaos hier gelernt? Oder sie sind einfach nur bodenständiger.

watson
 
Mittwoch 10. Januar 2001, Inland

hunde: Beissunfälle
Ein Maulkorb ist nicht tiergerecht
Bundesamt für Veterinärwesen lehnt repressive Massnahmen ab.

bern. Im Kampf gegen gefährliche Hunde lehnt eine Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) repressive Instrumente ab. Da-für schlage sie «wirkungsorientierte» Massnahmen vor, teilte das BVET am Dienstag mit. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern kantonaler Veterinärämter, der Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren, des Bundesamtes für Justiz und des BVET legte den Kantonen Empfehlungen zur Vernehmlassung bis Ende Februar vor.

Vorgeschlagen wird, Anlaufstellen einzurichten und ein Instrumentarium zu schaffen, um im Verdachtsfall gegen gefährliche Hunde vorgehen zu können, erklärte der stellvertretende BVET-Direktor Stephan Häsler gegenüber Schweizer Radio DRS.
Im Weiteren habe man die Idee diskutiert, Hundehaltern nach erfolgreichem Absolvieren eines Kurses einen Teil der Hundetaxe zu erlassen, wie dies heute bereits in Winterthur praktiziert werde. Vorgeschlagen wird zudem, Hundebissunfälle künftig in einer Statistik der Spitäler zu erfassen.

Verbote bringen nichts

Das Erstellen von Listen gefährlicher Hunderassen lehnt die Arbeitsgruppe aus wissenschaftlichen und rechtlichen Gründen ab. «Es sind Individuen oder einzelne Zuchtlinien, die gefährlich sind», sagte Häsler. Auf Verboten basierende Massnahmen liessen sich zudem kaum befriedigend vollziehen. Ebenfalls nicht vorgeschlagen wird der allgemeine Leinen- und Maulkorbzwang. Dessen Wirksamkeit werde bezweifelt und in gewissen Fällen sogar als aggressionsfördernd beurteilt, schreibt so das BVET. Weiter wird eine generelle Ausweispflicht abgelehnt.

Kantone schon weiter

Parallel zur Arbeitsgruppe auf Bundesebene haben einzelne Kantone in den letzten Monaten bereits Massnahmen umgesetzt oder Revisionen der Hundegesetzgebung eingeleitet. Als erster Kanton hat etwa Basel-Stadt im November eine Bewilligungspflicht für das Halten potenziell gefährlicher Hunde beschlossen.
Im Vordergrund stehen Aufklärung und Schulung von Hundehaltern und Behörden. Der Bundesrat möchte zudem alle Hunde in der Schweiz mit einem Mikrochip versehen und national registrieren lassen, auch aus Gründen des Tierschutzes.
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Zentrale Datenbank für Hunde
Eine Arbeitsgruppe schlägt den Kantonen Massnahmen gegen Bissunfälle vor

Leinenzwang und Listen mit gefährlichen Rassen nützen wenig im Kampf gegen aggressive Hunde. Das sagt eine Arbeitsgruppe des Bundes. Sie setzt auf die Identifikation der Tiere und appelliert an die Verantwortung der Hundehalter.


rene lenzin/bern

Amerikanische Präsidentschafts- und schweizerische Bundesratswahlen, diverse Unwetter- und andere Katastrophen sowie Prominentenskandale à la Becker gegen Becker haben sie etwas aus den Schlagzeilen verschwinden lassen, die Angriffe von aggressiven Hunden auf Menschen. Mit den Schlagzeilen ist jedoch das Problem nicht verschwunden, das im vergangenen Jahr sogar zum Tode einer jungen Frau geführt hat. Daher hat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) Empfehlungen zur «wirksamen Verminderung von Beissunfällen» erarbeitet.


Wunsch der Kantone

Diese Arbeitsgruppe wurde auf Wunsch der Kantone gebildet, in deren Hoheit der Personenschutz und damit auch der Schutz vor gefährlichen Hunden steht. Ziel sei es gewesen, «eine Art Musterverordnung vorzuschlagen», sagt Michel Lehmann vom BVET, doch die kantonalen Rechtsprechungen seien derart uneinheitlich, dass schliesslich nur Empfehlungen möglich gewesen seien. Bis Ende Februar können die Kantone zu diesen Empfehlungen Stellung nehmen. Nach Ansicht der Arbeitsgruppe müssen sich allfällige Massnahmen in erster Linie gegen verhaltensauffällige Hunde richten. Hingegen sei es weder rechtlich noch wissenschaftlich zu begründen, Listen von gefährlichen Hunden oder Rassen zu erstellen. «Rassenspezifische Massnahmen» könnten allenfalls zur Beruhigung der Bevölkerung dienen, hatte die Arbeitsgruppe bereits in einem am 5. Januar dieses Jahres veröffentlichten Argumentarium festgehalten. Ebenfalls abgelehnt werden der allgemeine Leinen- oder Maulkorbzwang, der «in gewissen Fällen sogar als aggressionsfördernd beurteilt wird», wie es in der Pressemitteilung der Arbeitsgruppe heisst.


Information und Vorbeugung

Als wichtige Voraussetzung für die Bekämpfung von Beissunfällen nennt die Arbeitsgruppe die Identifikation der Hunde. So könne die Vorgeschichte des Hundes bei Zwischenfällen oder bei Verhaltensauffälligkeit rekonstruiert werden. Geplant ist dazu eine zentrale Datenbank. Ausserdem setzt die Arbeitsgruppe auf eine verstärkte Informationstätigkeit bei allen Betroffenen sowie auf die Vorbeugung bei potenziellen Opfern. Insbesondere Kinder, die 60 Prozent der Bissopfer ausmachten, müssen gemäss Argumentarium lernen, «wie dem Hund zu begegnen ist, dass ein Knurren nicht harmlos ist und wie sie sich bei Aggressionen zu verhalten haben».


Haltung der Halter wichtig

Jenseits aller Massnahmen ist jedoch von entscheidender Bedeutung, wie sich Hundehalterinnen und -halter verhalten. «Wenn sie sich ihrer Aufgabe nicht bewusst oder ihr nicht gewachsen sind», so die Arbeitsgruppe, nütze die beste Gesetzgebung nichts.

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Aus dem Tagblatt vom 10.1.2001 © St. Galler Tagblatt AG
 
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